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AfD-Boykott

Wegen Brandmauer: Thüringer Verfassungsschutz wird nicht mehr vom Parlament kontrolliert

Der Thüringer Verfassungsschutz könnte bald ohne parlamentarische Aufsicht arbeiten. Die etablierten Parteien wollen eine Neuwahl verhindern, damit keine AfD-Vertreter ins Kontrollgremium kommen - damit würde der Geheimdienst de facto seine parlamentarische Kontrolleure verlieren.

Verfassungsschutz-Chef Kramer mit dem inzwischen geschäftsführenden Innenminister Georg Maier (SPD)

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Der Thüringer Verfassungsschutz könnte bald ohne parlamentarische Aufsicht arbeiten. Fünf Abgeordnete sollen eigentlich die Umtriebe des Verfassungsschutzes kontrollieren – so schreibt es die Thüringer Verfassung vor. Schon aktuell waren es aber nur vier, weil die übrigen Parteien der AfD einen Sitz verweigerten. Bisher gehörten der Parlamentarischen Kontrollkommission Dorothea Marx (SPD), Raymond Walk und Jörg Kellner (beide CDU) sowie Dirk Bergner (FDP) an. Alle vier zogen jedoch nicht mehr in den Landtag ein.

Nun stünden der AfD sogar zwei der fünf Sitze im parlamentarischen Kontrollgremium zu. Eine Neubesetzung des Gremiums verweigert man deshalb – auch, weil dafür jeweils zwei Drittel der Stimmen im Parlament notwendig sind. Für diese Zweidrittelmehrheit brauchen CDU, Linke, SPD und BSW die AfD. Die etablierten Parteien sind bestrebt, der AfD keine Gestaltungsmacht zu geben und sie auch nicht auf die sensiblen Posten in der Parlamentarischen Kontrollkommission kommen zu lassen. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz um seinen Chef Thomas Haldenwang drohte den Thüringern, sie aus dem Verfassungsschutzverbund auszuschließen, sollte die AfD dem Gremium angehören.

Verfahrenstechnisch ist geregelt, dass, solange keine Neuwahl der Kontrollkommissionsmitglieder erfolgt, die alten Mitglieder in ihren Ämtern bleiben. Das führt in Thüringen jetzt zur skurrilen Situation, dass keiner der Parlamentarier, der den Geheimdienst kontrollieren soll, tatsächlich noch ein Parlamentarier ist – damit erlischt de facto die Aufsicht des Parlaments über den Verfassungsschutz.

Das ist verfassungsrechtlich problematisch, und solche Kontrollkommissionen haben immerhin nicht nur in Thüringen Verfassungsrang. Es delegitimiert den Thüringer Verfassungsschutz außerdem zusätzlich: Das Landesamt ist seit 10 Jahren mit einer umstrittenen Persönlichkeit besetzt. Landesamtschef Stephan Kramer wurde 2014 auf Wunsch von SPD und Ministerpräsident Ramelow eingesetzt, obwohl er dazu gar nicht befähigt war. Laut Gesetz soll der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz die Befähigung zum Richteramt haben. Das hat Kramer aber nicht – er ist Diplom-Sozialarbeiter. Hinzu kommt, dass Kramer in der radikal linken Amadeu-Antonio-Stiftung engagiert war und ist. Bis heute sitzt er im Stiftungsrat der umstrittenen Stiftung, die von einer ehemaligen Stasi-IM gegründet wurde.

Kramer betreibt als hochpolitischer Beamter den „Kampf gegen Rechts“ in einer Härte, die ihm bundesweit keiner nachmacht: Für die Äußerung, dass AfD-Wähler in Thüringen „brauner Bodensatz“ seien, geriet er öffentlich scharf in die Kritik. Dass ausgerechnet dieses Landesamt nun ohne parlamentarische Aufsicht schalten und walten soll, wird den Thüringer Verfassungsschutz in den Augen seiner Kritiker weiter delegitimieren – und stellt den Freistaat vor eine weitere Frage, die politisch und rechtlich hochbrisant ist.

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