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Neues Urteil

Thüringer Verfassungsschutz muss jetzt Anzahl eigener Fake-Accounts im Netz offenlegen

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Landesregierung die Anzahl der Fake-Accounts offenlegen muss, die der Verfassungsschutz in sozialen Medien einsetzt, um mutmaßlich rechtsextreme Chat-Gruppen auszuspähen.

Stephan J. Kramer, Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes

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Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass die Landesregierung die Anzahl der vom Verfassungsschutz genutzten Fake-Accounts in sozialen Netzwerken offenlegen muss. Die AfD-Landtagsabgeordneten Torben Braga und Ringo Mühlmann hatten im Oktober 2022 eine parlamentarische Anfrage zur Arbeit des Verfassungsschutzes im Internet gestellt. Sie wollten wissen, wie und in welchem Umfang der Verfassungsschutz sogenannte Fake-Accounts auf Social-Media-Plattformen einsetzt, um mutmaßlich rechtsextreme Chat-Gruppen auszuspähen, und welche Chats das seit 2015 gewesen seien.

Nachdem die Landesregierung die Auskunft unter Berufung auf Geheimhaltungsgründe verweigert hatte, zogen die Politiker vor das höchste Gericht des Freistaats. Das Weimarer Gericht entschied einstimmig, dass die Abgeordneten ein Recht auf bestimmte „eher allgemeine“ Informationen über die Arbeit des Verfassungsschutzes haben – solange diese keine Quellen gefährden. Dazu gehören insbesondere: die Anzahl der eingesetzten Fake-Accounts, die Zahl der beteiligten Beamten sowie die Plattformen, auf denen die Accounts zum Einsatz kamen.

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Gleichzeitig setzte das Gericht der Informationspflicht auch Grenzen: Details zu spezifischen Chatgruppen oder selbst erstellten Gruppen des Verfassungsschutzes müssen nicht offengelegt werden. Sonst besteht das Risiko der Enttarnung von Quellen. Dies würde „die Funktionsfähigkeit des Verfassungsschutzes so erheblich beeinträchtigen“, „dass das Risiko nicht hingenommen werden kann.“

Der Thüringer Verfassungsschutz ist bekannt für seinen aggressiven Kurs im „Kampf gegen Rechts“. Landeschef Stephan Kramer (SPD) wurde 2014 eingesetzt, obwohl er nicht die eigentlich erforderliche Befähigung zum Richteramt besitzt. Für die Äußerung, dass AfD-Wähler in Thüringen „brauner Bodensatz“ seien, geriet er öffentlich scharf in die Kritik.

Kramer könnte bald ohne parlamentarische Aufsicht arbeiten (Apollo News berichtete). Fünf Abgeordnete sollen eigentlich die Umtriebe des Verfassungsschutzes kontrollieren, doch aktuell sind es nur vier, da die anderen Parteien der AfD einen Sitz verweigerten. Dies führt zu einer skurrilen Situation: Keiner der Parlamentarier, die den Geheimdienst kontrollieren sollen, ist tatsächlich noch im Amt – damit erlischt de facto die Aufsicht des Parlaments. Eine Neuwahl erfordert eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag, die gibt es aber nur mit der nun noch stärkeren AfD.

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