Dietrich Murswiek
Staatsrechtler fordert Abgeordnete zum Votum gegen Merz auf
Der Staatsrechtler Dietrich Murswiek hat in einem Brief an alle Abgeordneten heftig vor den Folgen der Aufnahme von „Klimaneutralität bis 2045“ in das Grundgesetz gewarnt. Die Abgeordneten sollten der Abstimmung in Bundestag am Dienstag fernbleiben.
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Der Staatsrechtler Dietrich Murswiek hat in einem offenen Brief alle Bundestagsabgeordneten dazu aufgefordert, das Schuldenpaket von Union, SPD und den Grünen bei der am Dienstag stattfindenden Abstimmung im Deutschen Bundestag abzulehnen oder der Abstimmung fernzubleiben. Grund dafür sei die gefährliche Formulierung „Klimaneutralität bis 2045“, die in das Grundgesetz kommen soll. Der Brief liegt Nius vor.
Diese Formulierung hätte aus Murswieks Sicht folgenschwere juristische Konsequenzen für die Zukunft. Er warnt des Weiteren, dass die Eile der Entscheidung, die Friedrich Merz an den Tag legt, den Abgeordneten nicht genügend Zeit gebe, sich umfassend mit den Folgen der Entscheidung auseinanderzusetzen. Die verbleibende Zeit reiche nicht aus, sich „so gründlich zu informieren, dass eine verantwortbare Entscheidung möglich ist“, so der Staatsrechtler.
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In seinem Brief schreibt der Rechtswissenschaftler: „Durch die Aufnahme des Zwecks der ‚Erreichung der Klimaneutralität bis 2045‘ erhält der gemäß dem Gesetzentwurf vorgesehene neue Art. 143h GG eine völlig neue Dimension. Die neue Formulierung kommt plötzlich und überraschend, und man hat den Eindruck, dass den meisten Abgeordneten die mit dieser Formulierung verbundenen verfassungsrechtlichen Implikationen – von den ökonomischen und ökologischen Problemen, die damit verbunden sind, ganz abgesehen – überhaupt nicht bewusst sind.“
Kann nur den Sinn haben „etwas hineinzuschmuggeln“
So sei es etwa „dem Wortlaut nach (…) nicht ersichtlich, wie man Investitionen, die der Vermeidung von CO₂-Emissionen dienen, von Investitionen, die der ‚Erreichung der Klimaneutralität bis 2045‘ dienen, unterscheiden soll“, schreibt der Staatsrechtler. Entsprechend könne die Aufnahme der „Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ „nur den Sinn haben, ein neues Staatsziel in das Grundgesetz hineinzuschmuggeln, ohne dass dies in den parlamentarischen Beratungen als Staatsziel thematisiert und im Hinblick auf seine möglichen Auswirkungen thematisiert und gerechtfertigt wird“, vermutet Murswiek.
Juristisch könnte das viel ändern, befürchtet er: „Es besteht das Risiko, dass künftige Klimaschutzklagen dazu führen, dass das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung und dem Bundestag vorschreibt, noch viel weitergehende CO₂-Vermeidungspflichten für Privathaushalte (Heizungen), Verkehr (Verbrennerverbot) und Industrie zu beschließen als bisher vorgesehen“, so Murswiek weiter. „Art. 143h GG könnte insoweit vom Bundesverfassungsgericht nämlich als verfassungsrechtliche Konkretisierung des Umweltschutzstaatsziels gemäß Art. 20a GG angesehen werden.
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Als ebenfalls nennenswerte Gefahr empfindet er die Unklarheit über die fehlende Beschränkung dahingehend, ob wirklich nur 100 Milliarden für die Klimaneutralität eingeplant seien und nicht noch viel mehr aus dem Sondervermögen. „Um sicherzustellen, dass nach Abzug der 100 Milliarden Euro für die Erreichung der Klimaneutralität und der 100 Milliarden Euro für Investitionen der Länder 300 Milliarden Euro für andere Investitionen des Bundes übrig bleiben, muss klargestellt werden, dass die zusätzlichen Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität ausschließlich aus den dem Klima- und Transformationsfonds zugewiesenen 100 Milliarden Euro finanziert werden“, fordert Murswiek daher.
Verantwortbare Entscheidung unmöglich
Ein wesentlicher Punkt seiner Kritik bezieht sich auch auf die fehlende Zeit für eine Entscheidung. So fasst der Staatsrechtler zusammen: „Auf die Änderung des Entwurfs des Gesetzes zur Grundgesetzänderung haben sich die Sondierungsparteien mit den Grünen am 14. März geeinigt, und die Änderungen wurden schon am Sonntag, dem 16. März, im Haushaltsausschuss beschlossen. Die möglichen rechtlichen, ökonomischen und ökologischen Implikationen der Änderungen sind so komplex, dass sie nur erkannt und verstanden werden können, wenn man sich vertieft damit beschäftigt.“
Dies sei in der verbleibenden Zeit nicht möglich gewesen, findet Murswiek: „Die verbleibende Zeit reicht nicht aus, sich so gründlich zu informieren, dass eine verantwortbare Entscheidung möglich ist“.
Entsprechend sei es geboten, der Abstimmung am Dienstag fernzubleiben. Friedrich Merz plant am Dienstagvormittag im Bundestag die mit SPD und Grünen verhandelten Schuldenpläne zur Abstimmung zu bringen. Kommt der Antrag durch, so fehlt auf dem Weg zum schuldenfinanzierten Sondervermögen noch die Zustimmung des Bundesrats. Dieser würde sich dann am Freitag mit dem Vorhaben befassen.
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2045 werde ich wohl nicht mehr erleben.
Meine Kinder und Enkel müssen diesen Irrsinn ausbaden. Wenn diese Generation nicht schleunigst aufwacht, hat sich das Thema Wohlstand für sie endgültig erledigt.
Merz baut gerade eine Gelddruckmaschine für Blackrock. Mit all dem was Merz da im Moment eintütet, wird Blackrock künftig egal ob auf dem Klageweg oder an den Geschäften, welche aus den Schulden entstehen ,Milliarden für die Anleger scheffeln. Die allerwenigsten und schon gar nicht die Abgeordneten der Grünen und der SPD begreifen was ihnen da serviert wird. Nicht einmal Unionsabgeordnete verstehen was da läuft, denn sonst würden wesentlich mehr dagegen stimmen.
Mit dem Ziel, Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, sind Anforderungen formuliert, denen kein Mensch jemals entsprechen kann. Würde es ins Grundgesetz geschrieben, wäre damit implizit der Bankrott einer hochentwickelten Industriegesellschaft erzwungen. Jeder Abgeordnete, der am morgigen Dienstag dafür stimmt, müsste sich deshalb den Vorwurf gefallen lassen, das Moment der Rationalität ad absurdum zu führen.
Alles was da gerade passiert hat überhaupt keine Eile, es dient nur dazu diese Dinge mit dem alten Bundestag durch zu prügeln. Weil es mit dem neuen nicht möglich ist. Dieser Merz kann sich den neu gestellten Verhältnissen des neuen Bundestages nicht stellen, denn dann müsste er argumentieren und hart an Lösungen arbeiten. Das liegt diesem Lebemann jedoch fern.
Die Leute, die noch gesunden Menschenverstand besitzen und eben keine System-und/oder gewissenlose Emporlinge, die nur ihre eigenen Pfründe sichern wollen sind, sind eben nicht an den entscheidenden Stellen installiert worden.
Die Menschen dieses Landes werden verraten und verkauft.
Vor allem die, die diesen Laden noch am Laufen halten, werden wie Zitronen ausgequetscht.
Es ist ein Trauerspiel zusehen zu müssen , wie dieses Land vor die Hunde geht.
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ — Jean-Claude Juncker
Und will die CDU nicht für alle Zeit danach unwählbar bleiben muss sie sich vom linken Flügel komplett trennen und entsprechende Mitglieder hochkant raus werfen.
Recht und Pflichten gelten nur für (einheimische) Bürger.
ABER Recht bekommen nicht.
Die Politik(er) in Berlin sind mit solch lästigen Auflagen nicht gemeint.
„… die Eile der Entscheidung ….den Abgeordneten nicht genügend Zeit gebe, sich umfassend mit den Folgen der Entscheidung auseinanderzusetzen.“ Aber genau das ist doch beabsichtigt! Wobei es bei den meisten Abgeordneten der sog. etablierten Parteien sowieso egal ist, wofür sie im Rahmen des Parteienzwanges stimmen – Hauptsache die Diäten fließen weiter. Die zwei, drei Ausnahmen, die es da gibt oder geben soll, spielen im Ergebnis keine Rolle. Und der Aiwanger ist ja auch gerade am kippen.
Dann nochmals…Bademantel anziehen. Die Antifa Vertreter sind in der Gegend.