Nius
Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen gegen Journalisten wegen „Schwachkopf“-Affäre
Das Nachrichtenportal Nius hatte den „Schwachkopf“-Durchsuchungsbeschluss gegen Stefan Niehoff veröffentlicht. Jetzt prüft die Berliner Staatsanwaltschaft laut Tagesspiegel ein Verfahren gegen das Medium.

Dem Medienportal Nius droht ein Strafverfahren. Denn Nius hat bei seiner Berichterstattung über die „Schwachkopf“-Affäre gerichtliche Dokumente aus einem laufenden Verfahren vollständig auf seiner Internetseite abgebildet und über sie berichtet. Konkret wurde der zweiseitige Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bamberg gegen Stephan Niehoff, der ein Meme über den Wirtschaftsminister geteilt hatte, öffentlich gemacht. Wie der Tagesspiegel berichtet, prüft die Berliner Staatsanwaltschaft deshalb, ob „ein Anfangsverdacht“ einer Straftat vorliegt.
Die Staatsanwaltschaft bezieht sich dabei auf Paragraf 353d des Strafgesetzbuches – der sieht vor, dass es strafbar ist, wenn aus „amtlichen Dokumenten“ während eines laufenden Verfahrens „ganz oder in wesentlichen Teilen“ öffentlich zitiert wird, bevor es eine öffentliche Verhandlung gab oder das Verfahren abgeschlossen ist. Zuwiderhandlung kann mit einer Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Der Paragraf wird von Journalisten immer wieder als empfindliche Einschränkung ihrer Arbeit kritisiert.
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Der Gedanke hinter dem Paragrafen ist es, dass Richter und Schöffen nicht dadurch beeinflusst werden sollen, dass es eine breite Debatte in den Medien gibt. Auch die Unschuldsvermutung des Beschuldigten soll gewahrt bleiben, wie der Tagesspiegel schreibt. Zitate im geringen Umfang aus solchen Dokumenten sind erlaubt. Unter Journalisten ist der Paragraf 353d umstritten, weil er ihre Arbeit behindert. Eine mögliche Strafverfolgung von Nius und Reichelt wegen eines Berichts von öffentlichem Interesse unterstreicht diese Kritik.
Das Medienportal Nius berichtete zuerst über den „Schwachkopf“-Vorfall, der in Deutschland hohe Wellen geschlagen hat. Der Rentner Stefan Niehoff hatte auf X ein Meme geteilt, in dem Habeck satirisch in Anlehnung an die Haarprodukt-Marke Schwarzkopf als „Schwachkopf Professional“ bezeichnet wird. Die Staatsanwaltschaft stellte daraufhin einen Antrag zur Hausdurchsuchung wegen der Beleidigung von Personen, die in der Öffentlichkeit stehen. Auch Robert Habeck selbst stellte einen Strafantrag wegen Beleidigung. Am 12. November wurde das Haus von Niehoff durchsucht (Apollo News berichtete hier, hier und hier).
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Habeck selbst stellte in seiner Funktion als Wirtschaftsminister seit Beginn der Legislaturperiode 805 Strafanzeigen wegen vermeintlicher Beleidigungen. Damit ist er einer der Spitzenreiter beim Anzeigen. Das offenbarte die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD vom 22. August. Auch das Auswärtige Amt von Annalena Baerbock stellte seit 2021 in 513 Fällen Strafanzeige wegen Beleidigung oder Bedrohung (lesen Sie mehr). Agnes-Marie Strack-Zimmermann von der FDP beschäftigt gar fünf Staatsanwälte mit ihren vielen Anzeigen wegen Beleidigung (Apollo News berichtete).
Die Justiz darf sich nie wieder beschweren, dass sie überlastet sei. Nius hat nur das gemacht was Journalisten machen sollten: informieren.
Der ganze Skandal ist jetzt in der Öffentlichkeit. Und das wird den Beteiligten jetzt peinlich,
Na, da versucht man jetzt wohl mit allen Mitteln die alternativen Medien davon abzuhalten, zukünftig über solche Sachverhalte zu berichten. Jetzt mal ehrlich, die ganze Sache stellt sich ja auch mehr als peinlich dar, für die verantwortliche Staatsanwaltschaft und unseren Wirtschaftsminister🤫
Klassische 360°-Wende!
Da wird ein harmloser Rentner mit behinderter Tochter für das Teilen eines harmlose, doch lustiges, Witzes von einem großmächtigen, doch leicht beleidigten, Berufspolitiker per Justizposse terrorisiert, und das Medium, das wagte darüber die Öffentlichkeit zu informieren, wird nun mit den nächsten Posse drangsaliert.
So mancher Untertan mag da in Zweifel kommen, ob im Rechtsstaat wirklich noch alles im Lot sei, und ob es nicht ernsthaftere Verbrecher gäbe, gegen den Staatsanwaltschaft, Polizei und Geheimdienste besser ermitteln sollten, statt den Eitelkeiten von Berufspolitikern dienstbar zu sein.
Wer Spott nicht ertragen kann, sollte nicht Berufspolitiker in einer Demokratie werden.
Heißt es nicht immer, im Namen des Volkes?
Warum darf in so einem transparenten Verfahren das Volk nicht wissen, was in seinem Namen für Taten (Anklagen, Hausdurchsuchungen) begangen bzw. Urteile gesprochen werden ?!
Kommischerweise kennen die da das Gesetzbuch in und auswenig, aber wenn sie es in der Realität anwenden sollen, brechen sie sich fast ein Knie. Ich denke mir mal, dass da Herr Steinhöfel wieder ins Bott kommen wird. Der macht seine Sache gut. Als Journalist ist es gut und richtig, wenn auf Missstände öffentlich aufmerksam gemacht wird. Ich drücke Herrn Reichelt die Daumen, dass er die Schalcht auch wieder siegreich abschließen wird. Man sieht aber daran, dass die Angst der Oberen immer größer wird, da sich die Bevölkerung anfängt zu wehren, was auch gut ist. Viel Spaß, liebe Staatsanwaltschaft. Wartet ich brauche noch Popcorn, und einen gequemen Sessel, damit ich mir das Schauspiel betrachten kann.
Als ob es eine breite Debatte in den „Medien“ gegeben hätte 😉
Ich sehe mehr als einen Anfangsversacht bei der Berliner Staatsanwaltschaft!
Ich hoffe, dass den ‚Staatsanwälten‘ irgendwann kräftig auf die Finger geklopft wird!
Und wieder ein unglaublicher Rechtsvorgang.
Im Rahmen der Durchsuchung erhält der Beschuldigte einen Original Durchsuchungsbeschluss. Was er danach mit diesem Beschluss macht, ist allein seine Sache.
Dann nimmt er sich einen Rechtsanwalt. Der fordert die Akte an und macht Kopien, unter Umständen auch für seinen Mandanten.
Und wieder ist es Sache der Privatperson, ob er sich damit an die Presse wendet.
Ist die Presse auf andere Art an die Dokumente gekommen, mag es strafrechtlich für einen Anfangsverdacht reichen.
Das Beste Deutschland aller Zeiten?
Bin 72.
Das ist das schlechteste und böseste Deutschland seit ich lebe.
Irre, wie viele Leute mit so einer Geschichte beschäftigt sind und wieviele Gesetzte und Ermittlungsmethoden die kennen .
Aber wenn die dann mal einen Ercan verhaften sollen, nehmen die den jüngsten in der Straße und nicht den mit den meisten Vorstrafen.
Mannomann, Baerbockzitate werden frisiert, Habeck wird abgeschirmt, die Grünen geniessen den vollen Schutz der vereinigten Staatsmedien.
Nicht wird NIUS passieren.
Es gibt doch noch gar kein Strafverfahrens, ein Bußgeldverfahrens oder ein Disziplinarverfahren.
Es wurde nur der Durchsuchungsbeschluss veröffentlicht. Herr Niehoff wurde noch gar nicht angeklagt.
Reichelt darf gegen die AfD hetzen, aber nicht gegen seine Heiligkeit. Ach soooo.
Aber, dürfte es nicht im öffetlichem Interesse und dem der erwähnten Politiker liegen, wenn die Bürger durch die Berichterstattung gewarnt wären und sich dementsprechend mit Beleidigungen zurückhielten? Und das nicht erst Monate oder ein Jahr (oder wie lange es heute dauern kann) später?
Und dass, obwohl der Reichelt doch mit seinem Anti-AfD-Video so brav Haltung gezeigt hat? Kann man ihm keinen Bonus geben? Satire aus.
Und wenn der Betroffene selbst den Durchsuchungsbeschluss bei X veröffentlichen würde und Journalisten erfahren rein zufällig davon und würden nur darauf verweisen?
Vermutlich ein weiterer Grund, warum man X gerne stärker kontrollieren möchte.
J. Steinhöfel regelt das. 👏👏☺️☺️
So sind unsere Mainstream-Politiker: sie
verhalten sich würdelos, fordern jedoch
vom Bürger Ehrerbietung ein. Stichwort, Majestätsbeleidigungsparagraph
https://pbs.twimg.com/media/GNDwHjeWsAAmHwy.jpg
Verstehe ich nicht: warum darf man einen Durchsuchungsbeschluss nicht veröffentlichen? Haben die Ampel-Beamten Angst, dass ihre Namen bekannt werden? Plagt sie die Angst vor der Schande?
die Hausdurchsuchung dürfte ja wohl zum Zeitpunkt der Veröffentlichung als abgeschlossen zu betrachten sein
„…..gerichtliche Dokumente aus einem laufenden Verfahren vollständig auf seiner Internetseite abgebildet und über sie berichtet.“
Es sei ihnen gewiss: Sollte ich irgendwann mal angeklagt werden, werde ich Akteneinsicht beantragen (können nicht nur Anwälte!). Was dort steht, würde ich ohne Wenn und Aber öffentlich machen! Der Strafe zu trotz.
Mach nur, mach nur!
Erstens, du entlarvst dich für immer mehr Menschen.
Zweitens, ich habe im September das Jahresabo abgeschlossen, und ich denke, ich war nicht allein.
Die Mädels und Jungs halten das schon aus, so lange ihnen nicht die Mittel versiegen.
Weiter so, Nius! Getroffene Hunde winseln!
Setzen 6!
DDR und Stasi sind wieder da! Links Grüne Politik ist die größte Gefahr für Deutschland und seine Bürger.
Wieso rotiert denn die Staatsanwaltschalt auf einmal so?!?
Wegen einem Artikel, inkl. hochgeladenes Dokument, auf einer „FakeNews und Verschwörungstheorie“-Seite…?!?
Oder könnte es evtl.sein, dass NIUS inzwischen schon eine Reichweite hat, von der die „staatlichen Medien“ nur noch träumen können…?!?