Politischer Aschermittwoch
Söder stellte Strafanzeige, weil er „Södolf“ genannt wurde – 12.000 Euro Strafe für AfD-Politiker
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder hatte Strafanzeige gegen den AfD-Politiker Stephan Protschka gestellt, nachdem dieser ihn beim politischen Aschermittwoch als „Södolf“ bezeichnet hatte. Der muss deshalb nun 12.000 Euro Strafe zahlen.
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„Ich gehe erhobenen Hauptes“, sagte der bayerische Landesvorsitzende der AfD, Stephan Protschka am Dienstag nach einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Deggendorf. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hatte eine Strafanzeige nach Paragraf 188 StGB (Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens, üble Nachrede und Verleumdung) gegen Protschka eingereicht, nachdem dieser ihn bei seiner Rede am politischen Aschermittwoch im letzten Jahr als „Landesverräter“ bezeichnet und ihn „Södolf“ genannt hatte. Nun wurde das Verfahren eingestellt – gegen eine Geldauflage von 12.000 Euro.
Im Juli 2023 hob der Bundestag ohne Aussprache für das Strafverfahren extra die Immunität des Bundestagsabgeordneten auf – nur die AfD stimmte damals gegen den entsprechenden Beschlussantrag. Laut der Geschäftsordnung des Bundestags kann das geschehen, wenn eine Verleumdung vorliegt, nicht „soweit die Beleidigung politischen Charakters ist“. Und das sah man offenbar als gegeben an.
Protschka selbst hatte die Aufhebung seinerzeit kritisiert. Er teilte über eine Pressemitteilung seiner Partei mit, dass das Parlament die Entscheidung gar nicht habe abwarten können. Es herrsche zudem kein Bewusstsein mehr dafür, dass die Immunität eben dazu da sei, die freie politische Rede zu ermöglichen – und das ohne jedes Wort abwiegen zu müssen. Doch das muss er, zumindest in Bezug auf die von ihm getroffenen Aussagen über Söder, in Zukunft.
Für die Einstellung des Verfahrens musste Protschkas Anwalt nämlich eine Erklärung abgeben, dass er die Ausdrücke gegenüber Söder nicht wiederholen werde. Weiter erklärte man, dass der AfD-Politiker nur Begriffe seines Vorredners aufgegriffen habe. Diese Aussage sei keine Anspielung auf die NS-Zeit gewesen, er habe Söder auch nicht beleidigen, sondern lediglich einen Beitrag zur politischen Auseinandersetzung leisten wollen. Protschka, der früher selbst CSU-Mitglied war, betonte nach der Verhandlung nochmals: „Ich bin unschuldig“.
Das sah das Gericht offenkundig anders, auch wenn es die Ansicht teilte, dass es sich bei den von Protschka verwendeten Begriffen um Spontanäußerungen gehandelt habe, die er von seinem Vorredner Gerald Grosz aufgegriffen hatte. Der Österreicher und ehemalige FPÖ-Politiker hatte den CSU-Politiker neben „Södolf“ und „Landesverräter“ auch als „Corona-Autokraten“ bezeichnet. Das Gericht befand damals, dass Markus Söder durch die Beleidigung „in die Nähe des nationalsozialistischen Regimes“ gerückt worden sei. Dafür wurde er im April zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 165 Euro verurteilt – insgesamt musste er also 14.850 Euro Strafe zahlen.
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Der politische Aschermittwoch ist traditionell durch einen harten Schlagabtausch und Polemik gekennzeichnet, als durch besonnenen Politiker-Sprech – es geht darum zu pöbeln. Politiker attackieren sich seit Jahren gegenseitig auf der Veranstaltung – und da ist auch Markus Söder ganz vorne mit dabei. Er bezeichnete Katrin Ebner-Steiner, die Chefin der AfD-Fraktion im bayerischen Landtag, im letzten Jahr selbst als „Leni Riefenstahl für Arme“.
Im Februar dieses Jahres nannte er die grüne Bundesumweltministerin Steffi Lemke beim politischen Aschermittwoch eine „grüne Margot Honecker“. Er verglich sie mit der Frau von Erich Honecker, weil sie ein Musterbeispiel für den Versuch der Grünen sei, die Freiheit der Fleißigen durch immer neue Auflagen einschränken. Doch Söder möchte offensichtlich nur austeilen – einstecken kann er nicht.
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Wer erwartet denn schon vom Amtsgericht Deggendorf, dass es gegen den Bayerischen Ministerpräsidenten urteilt? Rein theoretisch ist das Gericht zwar unabhängig, aber es dürfte für die weitere Karriere der beteiligten Richter wohl doch besser sein, sich auf die Seite der Staatsmacht zu stellen. Wer möchte schon ewig Amtsrichter in Deggendorf bleiben?
Ich finde den Herrn Söder ja klasse. Der arbeitet durch solche Aktionen schon seit langem kräftig daran mit, die „Unions“-Parteien zu schwächen und in ein zweifelhaftes Licht zu rücken. Weiter so!
Frau Weidel durfte als „Nazi-Schlampe“ diffamiert werden, während beim Herrn Söder ein harmloses „Södolf“ für eine saftige Geldbuße & Unterlassungserklärung gut war.
Hach, so eine weisungsgebundene Justiz ist zwar nicht gerecht, aber den Machthabern genehm!
Die Dünnhäutigkeit „unserer“ Politiker wird langsam legendär. Ob Baerbock, Habeck, Hofreiter, Strack-Zimmermann und ect. pp reiht sich jetzt auch der Söder in die Riege ein. Ach waren das Zeiten, als noch Wehner, Strauß und Co. die Geschicke unserer Politik mit fulminanten Reden und Kraftausdrücken begleitet und auch bestimmt hatten. Das war Meister der Rhetorik! Und hatten ein dickes Fell. Was da jetzt so rumläuft zwischen Bayern und Berlin sind nur noch als dünnhäutige Memmen zu bezeichnen. Austeilen, aber nicht die Größe haben, Kritik an ihrer Person (und sei es nur Satire) einfach wegzustecken! Traurig!
Aber eine Dr. Alice Weidel darf man ungestraft als Nazischlampe beleidigen. Was für ein netter Rechtsstaat. Nicht.
Moin, Nazis, Pack , Schmeißfliegen , Spinner , Aluhüte, Veschwörer,Fremdenfeinde .Demokratiefeinde u.s.w. ohne jegliche Grundlage dürfen Politiker und Journalisten den Wähler und Bürger ungestraft beschimpfen. Wenn Ihnen dann jemand nicht passt wird von Rechtstaatlichkeit gesprochen. Da wissen Sie plötzlich dass Beleidigen strafbar ist.
Unglaublich.
„Wer nicht übersehen und überhören kann, taugt nicht zum Regieren“. Kurfürst, König und Kaiser Sigismund, immerhin fast 60 Jahre in seinen Ämtern. Der muss es ja wissen!
Exkurs: Dolf ist ein männlicher Vorname. Dolf ist eine rheinische Kurzform von althochdeutschen Namen, die mit -dolf enden, zum Beispiel Rudolf, Gundolf, Adolf, Nidolf. Der Wortstamm bedeutet „Wolf“.
https://www.nordicnames.de/wiki/Name_List:-dolf