Schwäbische Rettungsschwimmer dürfen nicht rechts sein: DLRG-Landesverband schließt AfD-Mitglieder aus
Die Wasserretter der DLRG Württemberg schließen künftig Mitglieder aus, wenn sie die AfD aktiv unterstützen. Das hat der schwäbische Landesverband mit einer Satzungsänderung festgelegt. Sie stützt sich auf die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz.
Der württembergische Landesverband der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) verwehrt AfD-Funktionären die Mitgliedschaft. Das geht aus einer Satzungsänderung hervor, die am 22. September in Kraft getreten ist. Die DLRG ist laut eigenen Angaben mit 1,9 Millionen Mitgliedern und Förderern die weltweit größte Wasserrettungsorganisation. Sie erhält staatliche Förderung.
In der Satzung des Landesverbands Württemberg wurde in Paragraf 4 zur Mitgliedschaft ein Absatz hinzugefügt. Darin ist festgelegt, dass „nicht Mitglied werden oder sein kann, wer Organisationen, Vereinigungen oder Parteien aktiv unterstützt, deren Ziele in Wort und/oder Tat mit § 2 (4) unvereinbar sind.“ In Paragraf 2 Absatz 4, auf den hier verwiesen wird, heißt es: „Grundlage der Arbeit des Landesverbandes ist das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.“ Und: „Der Landesverband tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegen und duldet diese weder in Gliederungen noch bei Mitgliedern.“
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Dass die neu eingefügte Ausschlussregelung vor allem auf AfD-Mitglieder zielt, wird in der folgenden Konkretisierung deutlich. Die aktive Unterstützung einer Organisation oder Partei ist mit einer DLRG-Mitgliedschaft insbesondere dann nicht vereinbar, „wenn sie im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder des Landes Baden-Württemberg aufgeführt ist“. Sowohl das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg als auch das Bundesamt für Verfassungsschutz führen die AfD in ihren jährlichen Berichten als rechtsextremen Verdachtsfall auf.

Ob bereits eine bloße Mitgliedschaft in der AfD ausreicht, um nach der neuen Satzung aus dem DLRG-Landesverband Württemberg ausgeschlossen zu werden, bleibt offen. Die Regelung zielt vor allem auf Mandatsträger und Parteifunktionäre, doch die Formulierung „insbesondere“ lässt Spielraum für eine strenge Auslegung. Wenn etwa ein Rettungsschwimmer für die AfD im Gemeinderat sitzt, droht ihm der geänderten Satzung zufolge bereits der Rauswurf aus dem DLRG-Landesverband.
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Der schwäbische Landesverband ist der erste, der eine so strikte vereinsinterne Brandmauer zur AfD durchsetzt. Gemeinsam mit den vier anderen süddeutschen Landesverbänden hatte er sich im Frühjahr 2024 gegen Rechts positioniert. In einer Stellungnahme, die auf der Internetseite des DLRG-Landesverbands Baden öffentlich zugänglich ist, erklärten sie damals: „Die DLRG in Baden, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Württemberg versteht sich als Teil der gesellschaftlichen Brandmauer gegen Rechts.“ Doch ihre Satzungen haben die vier anderen Verbände bisher nicht verschärft.
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Jeder Einzelne sei aufgerufen, in seinem Umfeld gegen rechte Parolen, Ausgrenzung und Demokratiefeinde aufzustehen und Widerspruch zu äußern. „Das gilt im Privaten genauso wie im beruflichen Kontext und ebenso im Verein“, heißt es in der Erklärung von 2024 weiter. Bereits damals betonten die fünf Landesverbände, „dass die Werte von Parteien unter Beobachtung des Verfassungsschutzes, als gesichert rechtsextremistisch geltende Parteien oder Teile von ihnen mit dem Leitbild der DLRG unvereinbar“ seien.
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Ob der nun mit seiner Satzungsänderung vorgepreschte württembergische Landesverband bereits konkrete Schritte gegen einzelne Mitglieder eingeleitet hat, war nicht zu erfahren. Eine Anfrage von Apollo News ließ die DLRG Württemberg unbeantwortet.
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War da nicht mal was mit Gesetz und so?
„Grundgesetz: Artikel 3 (3) des Grundgesetzes besagt: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Ja, das WAR mal was!
Die Linksextremistischen Altparteien gehen da in ihrer zunehmend größer werdenden Panik einen sehr finsteren Weg . Es reicht also schon in einem Bericht einer Parteipolitisch Instrumentalisierten Behörde Erwähnung zu finden um mal wieder öffentlich ausgegrenzt und diffamiert zu werden !
Und das bei einer Organisation die sie eigentlich der Rettung von Menschenleben verschrieben hat . Wird wohl nicht mehr lange dauern und du wirst nur noch mit dem richtigen Parteibuch gerettet werden .
Jeder Tag schein mittlerweile einen neuen Grind zu liefern die AFD auch aus nicht politischen Gründen wählen zu müssen sondern weil die Altparteien immer mehr ihr wahres Unmenschliches Gesicht offenbaren !
Was soll man jetzt nur mit dem DLRG Bundesweit anfangen . Kann man als Humanist und Demokrat diese Organisation noch Finanzielle unterstützen ?
Das ist jetzt wirklich schwer zu sagen !! Jetzt fängt es an Menschenleben in Gefahr zu bringen was der Linksextremismus in der Politik da anrichtet !
Moin,
das war nicht so, das ist noch immer so!!
Nochmal zum Mitschreiben: das Grundgesetz ist ein Vertrag zwischen Staat und Bürgern, nicht Bürgern untereinander.
Falsch! Setzen 6! Das GG ist der Schutz der Bürger ggü. einem (möglicherweise) übergriffigen Staat!
ich erinnere an das „Anti-Diskriminierungsgesetz“ … da werden Betreiberinnen von Frauen-Fitnessstudios staatlich sanktioniert, weil sie ihre weiblichen Mitglieder vor voyeuristischen Transen in der Dusche und Umkleide schützen wollen … da reagiert der Staat prompt und sehr repressiv …
Verfassungsfeindlich, weil es dem Grundgesetz widerspricht.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
es gibt kein grundgesetz.
die rechtslage wird de facto immer von den herrschern bestimmt.
ausschliesslich diese und ihr juristisches system legen fest, wonach ueber den buerger gerichtet wird.
recht des staerkeren, weltweit.
kommen andere herrscher an die macht, werden sie nach ihrem gutduenken urteilen.
in NL wurden jetzt 2 junge maenner zu 6 mon. haft verurteilt, weil sie auf eine bruecke white lives matter geschrieben haben.
wer hingegen frei herumlaufen darf, wisst ihr.
grundgesetz?
Man will für die Schwimmbäder das geeignete Personal haben. Ist doch klar.
Hier müsste auch die Gemeinnützigkeit überprüft werden. Mit dieser grundgesetzmäßigen Diskriminierung und dem verfassungsmäßigen Zirkelschluss ist eine Gemeinnützigkeit nicht mehr gegeben. Spenden und andere Fördermittel sind dann anzuzweifeln und gerichtlich zu überprüfen.
Ohne Selbstjustiz und brennende Straßen wird sich sicher gar nichts ändern. Wenn das Justizsystem funktionieren würde, müsste man nicht solche Texte schreiben.
Nach dem NABU wieder eine Organisation die meine jährliche Spende nicht mehr erhalten wird.
Die DLRG ist ja auch so ein Bettelspendenverein. Nun sollte jeder für sich entscheiden so etwas zu unterstützen.
Schade für Bürger die Hilfe brauchen, aber Ideologen benötigen keine Spenden.
Wie schade, die DLRG habe ich bisher regelmäßig bei meinen jährlichen Spenden für gemeinnützige Institutionen berücksichtigt. Muss ich schauen, wohin jetzt mit dem Geld.
Der DLRG‑Landesverband Württemberg hat mit seiner Satzungsänderung einen Schritt getan, der weniger nach demokratischer Wachsamkeit aussieht und mehr nach politischer Hygienevorschrift. Eine Rettungsorganisation, die sich jahrzehntelang überparteilich verstand, verwandelt sich plötzlich in einen Gesinnungsfilter — und zwar mit einer Formulierung, die so elastisch ist, dass man damit jeden ausschließen kann, der nicht in die gewünschte ideologische Schablone passt.
Man beruft sich auf den Verfassungsschutzbericht, als wäre er ein sakrales Dokument. Doch ein Verdachtsfall ist kein Urteil, und ein Bericht ist kein Gesetz. Wer Mitgliedern den Stempel „politisch untragbar“ aufdrückt, weil eine Behörde sie erwähnt, ersetzt Rechtsstaatlichkeit durch politische Opportunität. Das ist kein Schutz der Demokratie — das ist Delegation moralischer Verantwortung an eine staatliche Deutungsinstanz.
100% Zustimmung !! Und nun ?
Bei einem Dorf Sportverein würde ich ja sagen egal . Muss eben jeder selber wissen . Die DLRG E.V ist aber ein Grundpfeiler der Lebensrettung an Gewässern und Küste in Deutschland .
Welcher Wahnsinnige Ideologisch und Menschlich völlig verwahrloste Funktionär kommt auf die Idee in seinem vorauseilendem Gehorsam eine solch wichtige Organisation in den politischen Machterhalt seiner Sterbender Linksextremistischer Parteien zu Instrumentalisieren ! Zumal wenn die Organisation weitestgehend über Spenden Finanziert wird ?
Was kommt als nächstes ? Blaue Sticker zwangsweise für die Jacke ? Damit Rettungsdienste Kirchlicher Träger wissen wen sie zuerst und ob überhaupt bei Unfällen versorgen sollen oder können ?
Im Grundgesetz, genauer in Artikel 3 Absatz 3, heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“.
Wird ein AfD-Miglied denn noch vom DLRG gerettet?
Oder muss ein Ertrinkender erst nachweisen das er nicht der AfD angehört oder auch nur mit ihr symphatisiert ?
Gute Frage.
Ich kann nur JEDEM Alternativ-Wähler empfehlen, die Mitgliedschaft zu kündigen, die Kinderschwimmkurse woanders zu buchen und jede Spende einzustellen.
Zur Not muss man sich dann eben selber retten. Die wollen es ja so.
Es gehen eh immer weniger Menschen in Schwimmbäder, da diese immer unattraktiver werden.
Gilt das jetzt nur für die Retter oder auch für die zu Rettenden?? Frage lieber vorher, damit ich nicht versehentlich mal in Baden-Württemberg in Seenot gerate.
Werden AFD Wähler noch gerettet?
Ich hoffe, es kommt eine Zeit, wo diese Leute, die mit Stasimethoden ehrbare Bürger drangsalieren und diskriminieren zur Rechenschaft gezogen werden und ihre gerechte Strafe erhalten. Solches darf in einem demokratischen Land nicht passieren. Ein grosser Pfui für diesen Verband.
Diese Zeit wird kommen früher als manchem lieb ist !
Das ist genau das Problem. Der Geist, in dem diese Leute vorgehen, führt geradewegs wieder in die Lager, selbst wenn sie jetzt meinen, das Richtige zu tun. Unklar ist einzig, wer auf dem Wachturm stehen wird und wer in der Strafzelle. Es wird aber in jedem Falle kein Land mehr sein, in dem man noch sein wollte.
Da es zukünftig für den Verband schwierig werden, genügt Fachkräfte zu bekommen.
warum schwierig
es machen doch alle mit. Der Staat gibt vor die Schafe folgen. Jetzt wird nur in der Rettungsmaßnahme gefragt ober der am ertrinkender Badegast dieser Partei angehört die nun der Rettungsverband verbieten möchte bei seinen Mitgliedern oder nicht. Also werden die Menschen nicht mehr gerettet, die von allen etablierten Parteien sich frei geschwommen haben. Dann ist das Land am Ende angekommen. Der letzte bitte das Licht ausschalten
Dann rette sich wer kann. Das führt die Idee der DLRG ad absurdum. Demnäxhst brauchen AfD.er ihren eigenen Rettungsdienst? Ok. Mein Spendengeld geht eh zur DGzRS…
Werden dann bei Rettung von Menschen auch zunächst die politischen Grundeinstellungen abgefragt?
Nicht mehr ernst zu nehmen der Verein
Keine Spenden mehr.
Wenn du künftig mitten im See am Absaufen bist, musst du erst dein Parteibuch – möglihst also ein rotes, grünes oder schwarzes – hochhalten, bevor der DLRG aktiv wird….;-)
Gilt das umgekehrt eigentlich auch, daß die Gesinnung erstmal geprüft werden muß, bevor jemand aus dem Wasser gezogen werden kann? Solche Diskussionen gab es ja während Corona schließlich auch, als es um die Behandlung von „Ungeimpften“ ging!
Wir retten keine Rechten, wäre wohl der nächste Schritt bei der DLRG.
Kann es sein, wenn einer von der DLRG gerettet werden soll, ob es eine Anfrage gibt, dass er keiner rechtsextremen Richtung angehört.
Das ist Volksverhetzung! Danke an Frau Faeser für die Gesetzesänderung! 🙂
Darüberhinaus muss diesen Leuten die „Gemeinnützigkeit“ aberkannt werden denn diese Menschen sind offenkundig politisch….
Lesen die keine Umfragen? Die Party der „Zivilgesellschaft“ und Haltungsakrobaten ist vorbei. Blau ist auch im Westen angekommen und bald sind die schönen Pöstchen weg.
Wenn der DLRG Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz ignoriert, dann bitte auch die staatliche Förderung einstellen.
…dann gibt‘s halt bald ein AfDLRG 🙂
Mir stellt sich die Frage ob die Menschen vom dlrg vor jedem Einsatz fragen ob sie die Person retten dürfen, oder eventuell nicht weil Parteimitglied der afd oder weil er Wähler sein könnte