Werbung

„Alles für Deutschland“

„Schwachkopf“-Amtsrichterin ordnete weitere Durchsuchung wegen X-Beitrag an

Bei einem 62-Jährigen wurde eine Durchsuchung von jener Richterin angeordnet, die auch im „Schwachkopf“-Fall den Beschluss unterzeichnet hatte. Wieder ging es um einen X-Beitrag.

Von

In Bayern ordnete die Bamberger Amtsrichterin mehr als eine Durchsuchung an

Werbung

Neben dem Rentner, der wegen des „Schwachkopf“-Witzes über Robert Habeck von der Polizei besucht wurde, wird jetzt noch ein ähnlicher Fall aus Bayern bekannt. Laut Tichys Einblick soll ein 62-jähriger Mann auf X geschrieben haben, die AfD sei für ihn „alles für Deutschland!“. Damit antwortete der Nordbayer auf eine Aussage des Arbeitsministers Hubertus Heil, der die AfD am 1. Mai als „Albtraum für Deutschland“ bezeichnet hatte.

Am 29. Juli wurde eine Hausdurchsuchung wegen „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ angeordnet. Unterzeichnet wurde der Beschluss von derselben Bamberger Amtsrichterin, die auch die Durchsuchung bei Stefan Niehoff wegen des Teilens des „Schwarzkopf“-Bildes unterzeichnet hatte.

...
...

Dem 62-Jährigen warf die Richterin Engelich in der Begründung vor, dass die Parole „Alles für Deutschland“ unter anderem von der Sturmabteilung im Dritten Reich verwendet worden war. Das sei dem Beschuldigten zum Zeitpunkt der Verwendung bewusst gewesen. Das wiederum führte die Amtsrichterin lediglich auf die „Presseberichterstattung über [das] Verfahren vor dem Landgericht Halle gegen Björn Höcke“ zurück, das ebenfalls strittig ist (Apollo News berichtete).

Gegenüber Tichys Einblick erklärte der Beschuldigte, ihm sei das vermeintliche Verbot der Parole nicht bewusst gewesen und er habe „daran auch nichts Strafbares“ gesehen. „Das ist Schikane, Einschüchterung der Bürger. Willkür und politischer Nonsens“, erklärte der 62-Jährige. Auf den richterlichen Beschluss folgte eine etwa einstündige Durchsuchung, bei der ein Smartphone beschlagnahmt wurde. Aber: „Mit Schreiben vom 8. Oktober 2024 hat die Amtsrichterin das Verfahren eingestellt“, klärte der Beschuldigte auf.

Die polizeiliche Maßnahme soll außerdem zu einem ähnlichen Zeitpunkt durchgeführt worden sein, wie die Durchsuchung bei Stefan Niehoff. Der 64-Jährige musste am 12. November eine solche Maßnahme über sich ergehen lassen. Die Staatsanwaltschaft Bamberg wirft dem Rentner vor, mit dem „Schwachkopf“-Bild, das wohlgemerkt per Zitatfunktion geteilt wurde, Habeck nach Paragraf 185, 188 und 194 des Strafgesetzbuches beleidigt zu haben.

Weil die Durchsuchung aber anlässlich eines Aktionstages gegen antisemitischen Hass im Internet stattfand, wurde die Staatsanwaltschaft in Erklärungsnot gebracht. In einer Pressemitteilung teilte die Behörde dann mit: Niehoff werde auch Volksverhetzung vorgeworfen. Abgesehen davon, dass dieser Vorwurf fragwürdig ist, war er nicht in dem Durchsuchungsbeschluss aufgeführt, den das Landeskriminalamt dem Rentner vorzeigte (Apollo News berichtete).

Werbung