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Abstimmung steht an

Schon heute könnte der US-Kongress den Weg zu Bidens „Impeachment“ ebnen

Bereits am Mittwoch könnte das Repräsentantenhaus mit einer formellen Abstimmung über eine „Impeachment Inquiry“ einen entscheidenden Schritt hin zum Amtsenthebungsverfahren gegen US-Präsident Biden gehen. Hintergrund sind windige Auslandsgeschäfte seiner Familie.

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Die Republikaner im US-Repräsentantenhaus planen noch diese Woche, Mittwoch oder Donnerstag, eine Abstimmung über eine „Impeachment Inquiry“ zu US-Präsident Joe Biden. Das wäre der erste formale Schritt zur Amtsenthebung.

Ein solches „Impeachment“-Verfahren besteht dabei nämlich aus drei Teilen: Die Einsetzung einer „Impeachment Inquiry“, die die Vorwürfe gegen den Präsidenten untersucht und dann eine Empfehlung abgibt, die Abstimmung für „Impeachment“ im Repräsentantenhaus, und schließlich das Urteil im Amtsenthebungsverfahren im Senat.

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Hauptvorwurf gegen Biden sind die windigen Geschäfte seiner Familie im Ausland und seine Verstrickung darin. Besonders im Fokus ist sein Sohn Hunter Biden. Der hat mit Deals in China und der Ukraine Millionen gemacht.

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Immer wieder gab es dabei Indizien, dass Biden involviert war – obwohl der Präsident abstritt, nie überhaupt mit seinem Sohn über dessen Geschäfte gesprochen zu haben. Zeugenaussagen belegen dennoch, dass er sogar mehrfach bei Geschäftstreffen und -telefonaten Hunters zugegen war.

Die „Impeachment Inquiry“ selbst läuft eigentlich bereits seit Monaten, wurde allerdings noch nicht mit einer Abstimmung im Plenum autorisiert. Nach Interpretation der Exekutive ist nur eine solche auch offiziell, auch wenn die Kongressregeln dies nicht verlangen. Entscheidend ist das, weil es dabei auch um die Herausgabe von Unterlagen. Daher der Plan, die „Inquiry“ nun auch mit einer Abstimmung zu formalisieren.

Republikaner haben jetzt offensichtlich die nötigen Stimmen

Eine solche Abstimmung galt zuvor als heikel, weil die Republikaner nur eine dünne Mehrheit haben und einige moderate Abgeordnete aus ihren Reihen ein Amtsenthebungsverfahren skeptisch sehen. Bei mehr als zwei Abweichlern wäre aktuell die Abstimmung gescheitert. Unter moderaten Mitgliedern der Fraktion schließen sich aber jetzt wohl die Reihen, Grund ist die fehlende Kooperation der Behörden mit den bisherigen Untersuchungen. Mit der Formalisierung soll den Kongress-Ermittlern so der Rücken gestärkt werden.

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Zugleich nimmt man damit aber auch eben die nächste Hürde auf dem Weg zur Amtsenthebung. Eine entsprechende „Impeachment“-Abstimmung könnte dann im Frühjahr stattfinden. Stimmt das Repräsentantenhaus für ein „Impeachment“, beginnt dann im Senat das eigentliche Amtsenthebungsverfahren, das einem Gerichtsprozess ähnelt.

Dort treffen Anwälte des Repräsentantenhauses und des Präsidenten aufeinander. Die Senatoren selbst agieren ähnlich Geschworenen. Stimmt die Zwei-Drittel-Mehrheit von ihnen für eine „Impeachment“-Verurteilung, ist der Präsident sofort sein Amt los. 

In so einem Fall würde Vizepräsidentin Kamala Harris als 47. US-Präsidentin eingeschworen werden. Dies gilt aber als unwahrscheinlich: Im Senat haben Bidens Demokraten eine knappe Mehrheit, von der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit sind Republikaner damit weit entfernt. Anders im Repräsentantenhaus, wo sie die für das „Impeachment“ nötige einfache Mehrheit haben. 

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3 Kommentare

  • Der senile OPa kann gehen,
    je früher,desto besser.

  • geht der senile opa, kommt die debile kamala.

    ebenfalls von beruf marionette.

    dagegen muss es erst einen plan b geben.

  • Der Souverän in jeder Demokratie ist das Staatsvolk. Wie kann es dann aber sein, dass der Souverän allen möglichen Schaden, den Herrschen über das Land bringen, sich gefallen lassen muss? Warum werden Herrschende, die vor Wahlen den Wählern alles mögliche versprechen, in einer Regierung nichts davon umsetzen, nicht zu Rechenschaft gezogen? Muss da nicht dringend etwas geändert werden? Wie Haftung für am Staat, der Wirtschaft, beim Bürger angerichtet Schäden? Politiker dürfen keine Narrenfreiheit genießen, wenn sie sich über Gesetze hinwegsetzen. Der Souverän muss das Recht bekommen auch innerhalt einer Legislaturperiode durch Volksabstimmung Gesetze beeinflussen zu können und wenn nötig Neuwahlen per Volksentscheid erzwingen können.

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