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Loretta B.

Schülerin wegen Schlumpf-Post aus Unterricht abgeführt – Gericht erklärt Vorgehen der Polizei für rechtswidrig

Die Polizei holte die 16-jährige Loretta B. wegen angeblich rechtsextremer TikTok-Posts aus dem Unterricht, was bundesweit für Empörung sorgte. Das Verwaltungsgericht Greifswald erklärte den Einsatz nun für rechtswidrig.

Der Schülerin Loretta B. wurde das Verbreiten rechtsextremer Beiträge vorgeworfen

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Wegen angeblich rechtsextremer Beiträge auf TikTok wurde die 16-jährige Schülerin Loretta B. während des Unterrichts von der Polizei abgeholt. Dieser Vorfall sorgte Anfang 2024 deutschlandweit für Aufsehen. Die Familie des Mädchens war der Ansicht, das Vorgehen der Behörden sei unrechtmäßig gewesen, und reichte Klage ein. Nun wurde das Urteil verkündet. Das Verwaltungsgericht Greifswald entschied, dass der Polizeieinsatz gegen die Schülerin Loretta B. rechtswidrig war. Die Familie hatte zuvor eine Feststellungsklage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern und das dortige Innenministerium angestrengt.

In seiner Begründung erklärte das Gericht, dass das Vorgehen der Polizei nicht angemessen war. Die Richter betonten, dass ein Gespräch mit Loretta ebenso gut bei ihr zu Hause oder auf der Polizeiwache hätte geführt werden können. Es sei nicht erforderlich gewesen, sie während des Unterrichts vor allen Mitschülern herauszuholen und sie dadurch zu stigmatisieren.

Konkret hieß es in der Urteilsbegründung: „Die Art und Weise der Durchführung der Maßnahme ist nicht verhältnismäßig gewesen. Das Gespräch der Polizisten mit Loretta hätte auch zu Hause oder auf der Polizeiwache stattfinden können. Es ist nicht notwendig gewesen, sie vor aller Augen aus dem Unterricht zu holen und damit eine Stigmatisierungswirkung hervorzurufen.“

Gegenüber der Jungen Freiheit erklärte die Mutter von Loretta im Vorfeld: „Meine Tochter soll rehabilitiert werden. Es ist wichtig, dass meiner Tochter hier Gerechtigkeit widerfährt, denn sie hat nichts Strafbares getan, und sowohl das Innen- als auch das Bildungsministerium haben das Verhalten der Polizei und des Schulleiters immer verteidigt.“ Der Anwalt der Familie, Ralf Stark, kritisierte das Vorgehen der Polizei als „eindeutig unverhältnismäßig“. Der Vertreter des Landes Mecklenburg-Vorpommern hingegen verzichtete auf eine Stellungnahme.

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83 Kommentare

  • Es ist überhaupt kein Gespräch mit der Polizei notwendig gewesen, weil keine Straftat vorlag.

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  • Polizisten dürfen keine rechtswidrigen Befehle ausführen und es war GLASKLAR, dass dieser Befehl rechtswidrig war! Die beteiligten Polizisten sollten zur Rechenschaft gezogen werden.

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  • „Die Richter betonten, dass ein Gespräch mit Loretta ebenso gut bei ihr zu Hause oder auf der Polizeiwache hätte geführt werden können.“

    Ach so. Und ich meine, dass ein Gespräch nicht im mindesten notwendig gewesen wäre. Wofür denn? Für eine Meinungsäußerung … mit Schlumpf.

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  • Es hätte gar nicht zum Gespräch kommen dürften, da hier lediglich Einfluss auf die politische Willensbildung erfolgen sollte.
    Es lagen keine Vergehen oder Straftaten vor und somit gab es gar keine Rechtsgrundlage.
    Das Urteil ist damit infragezustellen, da es diesen Punkt gar nicht anspricht. Es soll also legitim sein, wenn man Gespräche über politisch völlig legitime Meinungen führt, aber nur zu Hause? Weswegen?
    Kann mir das jemand mal erklären? Steht bald die Polizei bei jedem öffentlichen bekundeten AfD-Wähler vor der Haustür um Gespräche zu führen?

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  • Das musst doch jedem der Polizisten schon klar gewesen sein, als sie sich für so etwas hergegeben haben.

    Aber sie werden es trotzdem immer und immer wieder tun.

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  • Warum wird hier der Verantwortliche nicht zur Verantwortung heran gezogen? Wenn ich als Bürger rechtswidrig handele passiert das ja auch. Warum ist das bei einem rechtswidrigen Vergehen gegen Bürger anders?

  • Und von wem hatten die Polizisten konkret die Anweisung genau so vorzugehen? Vom Innenministerium? Wer gehört da mal mit Konsequenzen bedacht?
    Und eins zeigt das Urteil, der gesunde Menschenverstand der Bevölkerung sagt das richtige!

  • letztlich hat es Loretta darin bestärkt, dem linken Mainstream und den linkssozialistischen Tendenzen der aktuellen Politik entsagt zu bleiben und sich noch stärker mit konservativen jungen Menschen zu verbinden. Die Gängelei durch Behörden und Politik erreicht immer das Gegenteil. So lehrt es uns die Geschichte, siehe der Fall des Sozialismus in Europa.

  • Mich stört, identisch zu vielen anderen Rechtsverstöẞen von Behörden und Staat, die ausbleibende Konsequenz.
    Wäre ein solches Verhalten strafbewehrt, kämen vermutlich wesentlich weniger solche Maßnahmen zum tragen.
    Ein behördesinternes Personalführungsgespräch mit Verbesserungsdirektive ist stets wenig zielführend.

  • Wurde der Schulleiter, der wohl der Initiator dieser ganzen rechtswidrigen Kiste war, disziplinar gemassregelt?

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  • Strafe für die Verantwortlichen.

  • Ups, diese Verwaltungsrichter werden mit Sicherheit nicht zum Bundesverfassungsgericht befördert…

  • Es macht mich wütend, wenn ich sehe, was seit Jahren den Kindern angetan wird.

  • Wenn die Polizei und die Verantwortlichen daraus lernen würden wäre es ja ok, aber daran glaube nicht .

  • Ich hoffe doch, dass gegen die beteiligten Personen dieses üblen staatlichen Vorgehens eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingeleitet wird (mit Ausnahme natürlich derjenigen, die gegen die entsprechende Anweisung remonstriert haben). Auch gegen den Schulleiter muss eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingeleitet werden. Er hat gegen seine Dienstpflicht verstoßen, Schaden von seinen Schülern abzuwehren. Er hat eine Fürsorgepflicht gegenüber all seinen Schülern.

  • Ein Trugschluss der Epoche Aufklärung: Ein Rechtsstaat könnte sein eigenes Gruppendenken abbauen.

    Wenn eine Gesellschaft beispielsweise Gartenzwerge für Erlöser oder Schlümpfe für eine Bedrohung hält (Gruppendenken), wird ein Rechtsstaat beides umsetzen.

    Im Beispiel vom Artikel wurde der Polizei nur Unverhältnismäßigkeit vorgeworfen. Das Gruppendenken der Polizei, gesellschaftlichen Illusionen zu folgen, was die Schülerin anprangerte, war kein Thema.

    Die Epoche Aufklärung kann Gruppendenken nicht abbauen, denn der Verstand führt nicht zur Vernunft – Myside Bias.

  • Resultat ist due Beamten haben ihren Job verloren und der betreffenden Staatsanwaltschaft hoffentlich auch

  • Neben dem Vorgehen selbst ist skandalös, dass erst ein Gericht bestätigen musste, was jeder normal denkende Mensch sofort erkennt: So etwas tut man nicht. Schon gar nicht als Polizei.

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  • Wir brauchen mehr Polizei und die müssen auch viel mehr Befugnisse haben.

  • In einigen Monaten wird das Mädchen eine Heldin sein. Während andere feige geschwiegen haben.

  • „Zuhause“ – wie langweilig. Wo bleibt denn da die Signalwirkung?
    Loretta war doch nur ein Vorwand, um die ganze Schule einzuschüchtern.
    Wie geht es eigentlich dem panischen Schulleiter ?

  • Es ging um Einschüchterung, wie das Gericht im Endeffekt festgestellt hat

  • Polizisten haften vermutlich dafür, hätten ja remonstrieren können, aber das konnten sie ja beim Biowaffen Experiment oder den Demos auch nicht. Gut, dass es auch noch anständige Polizisten gibt

  • Das Urteil ist vom Ergebnis her zu begrüßen. Die Begründung ist allerdings absurd. Es hätte gar kein Gespräch mit Loretta geben dürfen, da sie nichts Verbotenes gemacht hat. Da hat sich das Gericht mal wieder um eine klare Aussage gedrückt.

  • Alle Beteiligten seitens der Schule und der Polizei sollten sich in Grund und Boden schämen und dazu verpflichtet werden, sich offiziell zu entschuldigen.
    Das dieser Vorgang weder verhältnismäßig noch rechtskonform gewesen ist, ist allen selbst denkenden Bürger seit dem Ereignis bekannt.

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