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Kleine Anfragen

Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern verweigern Herausgabe von Vornamen deutscher Tatverdächtiger

In Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern wollte die AfD die Vornamen von deutschen Tatverdächtigen bei verschiedenen Straftaten wissen. Beide Bundesländer gaben keine Auskunft, weil sie die Informationen angeblich nicht haben.

Von

Sachsen Innenminister Armin Schuster – sein Ministerium will die Frage nicht beantworten

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Die AfD hat in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern die Vornamen von deutschen Tatverdächtigen abgefragt. Doch die beiden Bundesländer gaben in ihrer Antwort auf die jeweiligen Kleinen Anfragen die Vornamen nicht preis. Zuvor hatte das Berliner Verfassungsgericht in einer ähnlichen Angelegenheit entschieden, dass durch die Nichtbeantwortung der Frage das parlamentarische Fragerecht verletzt wurde. Andere Bundesländer geben die Namen inzwischen heraus.

In Mecklenburg-Vorpommern fragte der AfD-Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen die Vornamen der tatverdächtigen Deutschen bei Messerangriffen im Jahr 2024 ab, unterteilt in Alterskategorien. Dazu teilt die Landesregierung mit, dass die Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik anonymisiert sind. „Daher kann in der PKS nicht nach personenbezogenen Daten recherchiert werden. Die Frage kann daher nicht beantwortet werden“, heißt es in der Antwort.

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In Sachsen interessierte sich Jonas Dünzel für die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen bei sexuellen Übergriffen in Freibädern, Schwimmhallen und Badeanstalten in den Jahren 2023 und 2024 sowie für die deutschen Tatverdächtigen bei sexuellen Übergriffen auf Bahnhöfen ebenfalls in den Jahren 2023 und 2024.

In seiner Antwort argumentiert das Land ähnlich wie in Mecklenburg-Vorpommern. „Aussagen zu personenbezogenen Daten der Tatverdächtigen können nicht getroffen werden, da diese Angaben nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik enthalten sind. Insoweit kann nach den fragegegenständlichen Angaben der Vornamen nicht recherchiert werden und die Frage damit nicht beantwortet werden“.

Doch Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sind bei der Nichtbeantwortung der Frage nach den deutschen Tatverdächtigen nicht allein. Auch das Land Berlin weigert sich – trotz des Urteils des Landesverfassungsgerichts – die Vornamen von deutschen Tatverdächtigen zu veröffentlichen. Das begründete man mit dem Diskriminierungsverbot und damit, dass die Veröffentlichung der Vornamen zu einer Stigmatisierung von Bevölkerungsgruppen führen würde.

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In einer neuen Antwort auf eine weitere Anfrage des AfD-Abgeordneten Thorsten Weiß, der ebenfalls die Vornamen von deutschen Tatverdächtigen wissen wollte, begründet der Berliner Senat das Zurückhalten der Namen damit, dass dies das „Staatswohl“ gefährden könnte (Apollo News berichtete).

Im Widerspruch dazu steht die Beantwortung einer kleinen Anfrage der beiden nordrhein-westfälischen AfD-Abgeordneten Markus Wagner und Enxhi Seli-Zacharias aus dem August 2024. Die beiden Abgeordneten wollten die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen bei Vergewaltigungen wissen und bekamen eine Liste mit allen Vornamen der deutschen Tatverdächtigen von A wie Abdullah bis Z wie Zayd.

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48 Kommentare

  • Damit ist doch alles gesagt. Vielen Dank für die Auskunft.

    64
  • Das Schweigen ist sehr aussagekräftig

  • verweigern Herausgabe von Vornamen deutscher Tatverdächtiger…
    Ist doch logisch, das man nicht etwas herausgeben kann, was es kaum gibt.

    53
  • Und wer soll die 70-80 % der „ausländischen Vornamen“ von der Liste der „deutschen Vornamen“ schwärzen ?

  • Das geht doch seit Jahren so.

  • Die Argumente lauten, dass man die Vornahmen von Tatverdächtigen a) nicht kennt b) nicht zentral zusammengetragen hat c) zwar kennt aber wegen klaren Mustern unter Verschluss halten möchte. a) und b) stehen im Widerspruch zu c).

  • Na???
    Habt Ihr auch so eine komische Ahnung warum die nicht veröffentlicht werden können?

  • „Beide Bundesländer gaben keine Auskunft, weil sie die Informationen angeblich nicht haben.“
    Die SED-Bezirksleitungen Rostock/Schwerin und Dresden hätten die Auskünfte nicht wahrheitsgetreuer erteilt.

  • Bio-Deutsche werden jedoch gerne genannt.

    28
  • Keine Antwort ist auch in diesem Fall, wie in den meisten Fällen, die deutlichste.

  • Jeder Schüler weiß doch, wer ihm was auf die Mütze gegeben hat und wer an der Schule mobt. Dementsprechend wird er auch sein Kreuz da machen, wo er sich am meisten Schutz erhofft.

  • Die Preisgabe könnte die Bevölkerung verunsichern und die Verantwortlichen als solche entlarven.

  • Weil es keine deutschen Vornamen sind?

  • Alle Politiker, die angeblich nichts wissen, sollten nicht weiter überfordert werden—- deshalb sollten die nächsten Wahlen genutzt werden, sie zu schonen— und sie nicht mehr zu wählen.

  • „begründet der Berliner Senat das Zurückhalten der Namen damit, dass dies das „Staatswohl“ gefährden könnte“

    Das Gegenteil wäre doch eher der Fall, da Frauen dann wüssten mit wem man sich am Besten nicht einlässt oder habe ich da einen Denkfehler?

  • Es könnte zu einer Stigmatisierung kommen, so, so. Ja, ich will, dass Mörder, Angreifer, die ihre Opfer psychisch zugrunde richten, und Vergewaltiger stigmatisiert werden. Wenn sie schon nicht verurteilt werden.

  • Ich weiss DAS auch so !!!! ALLES was verschwiegen werden soll, hat meistens nur einen Grund in DE!

  • Warum? Könnte Kartoffeln verstörend?

  • Wir alle wissen warum die es nicht wollen.

    Dank Turboeinbürgerung wird die absolute Mehrheit der Deutschen Tatverdächtigen im Bereich Messerkriminalität keinen typischen Deutschen Namen tragen.

  • Tja. Damit wäre ja die Frage beantwortet, welche Vornamen die „deutschen“ Täter haben.

  • Nicht lange fackeln, klagen!

  • weiß doch mittlerweile jeder aufgeklärte Bürger,dass es sich bei den Einmännern nicht um Hansi,Uwe oder Heinz handelt…

  • Die haben halt ängstlich was zu verbergen: Die Wahrheit!

  • Die brauchen die Vornamen gar nicht veröffentlichen. Wir wissen doch alle, wie die lauten…

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