Werbung:

Werbung:

Redeverbot nach Gutdünken? Bayerische Verwaltungsgerichte im Höcke-Paradox

Zwei Verwaltungsgerichte, dieselbe Rechtslage – und zwei gegenteilige Entscheidungen. Der Umgang der bayerischen Justiz mit Björn Höcke zeigt den ganzen Irrsinn des Kampfes gegen Rechts. „Gefahrenprognosen“ sollen die Meinungsfreiheit ausstechen.

Darf er auf AfD-Wahlkampfveranstaltungen in Bayern auftreten? Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke. (IMAGO/Karina Hessland)

Werbung

Es war ein juristisches Schauspiel mit bemerkenswerter Pointe: Während das Verwaltungsgericht Bayreuth am Donnerstag der vergangenen Woche ein Redeverbot gegen Björn Höcke bestätigte, kippte das Verwaltungsgericht Augsburg nur einen Tag später ein nahezu identisches Verbot in einem anderen Ort.

Identische Rechtsgrundlage, unterschiedliche Gerichte, gegensätzliche Ergebnisse. Zurück bleibt eine paradoxe Lage, die ein Schlaglicht auf den Irrsinn des staatlichen Umgangs mit der AfD wirft. In Augsburg schienen die Verwaltungsrichter auch noch ihren eigenen vorhergehenden Hinweis, ein Redeverbot als milderes Mittel einem Veranstaltungsverbot vorzuziehen, für unzulässig zu erklären.

Erst der Verwaltungsgerichtshof in München schuf Klarheit: Er folgte der Rechtsauffassung aus Augsburg und lehnte ein Redeverbot ab. Höcke konnte am Wochenende also sowohl im schwäbischen Lindenberg im Allgäu als auch im oberfränkischen Seybothenreuth bei AfD-Veranstaltungen sprechen.

Ausgangspunkt der juristischen Debatte ist eine erst zum 1. Januar 2026 in Kraft getretene Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung. Nach dem neuen Artikel 21 Absatz 1a der Gemeindeordnung besteht „kein Anspruch auf die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung“, wenn bei einer Veranstaltung Inhalte „zu erwarten sind, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen oder antisemitische Inhalte“.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte die Gesetzesänderung im Dezember in einer Pressemitteilung der Landesregierung vor dem Hintergrund des Gaza-Krieges explizit mit dem Schutz der jüdischen Bevölkerung vor antisemitischen Äußerungen begründet: „Wir dürfen auf keinen Fall zulassen, dass Kommunen gezwungen sind, ihre Räume antisemitischen Bewegungen zur Verfügung stellen zu müssen“, erklärte Herrmann damals.

Lesen Sie auch:

Weiter erklärte Herrmann: „Die gesellschaftlichen Entwicklungen sowie politische Ereignisse in jüngster Vergangenheit wie etwa der menschenverachtende Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 haben leider dazu geführt, dass der Antisemitismus weltweit und auch bei uns in Deutschland zugenommen hat. Dieser Entwicklung dürfen wir nicht tatenlos zusehen.“

Der von der bayerischen Landesregierung verlautbarte Zweck ist eindeutig: Kommunen sollen nicht gezwungen sein, antisemitischen Veranstaltungen öffentliche Einrichtungen zur Verfügung stellen zu müssen – die Verherrlichung des Nationalsozialismus kommt in Herrmanns Ausführungen überhaupt nicht vor.

Was aktuell in Bayern passiert, geht nicht nur deshalb weit über den eigentlichen Sinn und Zweck der Norm hinaus. Es zeigt auch, dass sich die Bekämpfung der AfD aufgrund chronischer Erfolglosigkeit im politischen Bereich immer weiter auf die rechtliche Ebene verlagert – und das Recht über seinen eigentlichen Sinn hinaus dehnt.

Totalverbot, Redeverbot, gar kein Verbot

Im Allgäu hatte die Stadt Lindenberg zunächst die Nutzung ihrer Halle komplett widerrufen, als sie vom geplanten Auftritt Höckes erfuhr. Das VG Augsburg kassierte dieses Totalverbot am 10. Februar – die Gefahrenprognose sei nicht hinreichend belegt. Bemerkenswert war jedoch der eigenhändige Hinweis der Richter, dass ein persönliches Redeverbot für Höcke als „milderes, vorrangiges Mittel“ in Betracht komme.

Die Stadt folgte diesem aus ihrer Sicht eindeutigen gerichtlichen Hinweis – und erließ genau ein solches Redeverbot. Am vergangenen Freitag erklärte dasselbe VG Augsburg dieses Redeverbot für rechtswidrig. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen seien hoch, heißt es. Die Behörden müssten konkret darlegen, welche rechtswidrigen Äußerungen „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ zu erwarten seien und weshalb anzunehmen sei, dass sich der Redner „vermutlich weder durch das Risiko einer Strafverfolgung noch durch Einwirkung von Ordnungskräften“ davon abhalten lasse.

Das sei nicht gelungen. Zwar gebe die zweifache Verurteilung Höckes wegen der Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“ „im Ausgangspunkt durchaus Anlass zur Besorgnis“. Doch für die konkrete Veranstaltung mit dem Thema „Kandidatenvorstellung zur Kommunalwahl“ reiche das nicht aus.

Beinahe diametral entgegengesetzt entschied tags zuvor das VG Bayreuth: Dort sah man angesichts der „rechtsextremistischen politischen Ausrichtung“ Höckes, seiner früheren Aussagen und des Charakters einer Wahlkampfveranstaltung eine „hinreichend hohe Wahrscheinlichkeit“ für einschlägig rechtswidrige Inhalte. Das Redeverbot sei daher zulässig.

Genau hier beginnt das eigentliche Problem. Was als Schutzklausel gegen antisemitische Hetze – vor allem aus der propalästinensischen Szene – gedacht war, wird nun erstmals als personalisiertes, präventives Redeverbot gegen einen Oppositionspolitiker angewandt bzw. missbraucht.

Die gesamte Konstruktion ist zweifelhaft: Nicht ein konkreter Rechtsverstoß wird sanktioniert, sondern eine befürchtete zukünftige Äußerung. Die Kommunen versuchen, mittels Blick in die Glaskugel zu ermitteln, was ein Politiker möglicherweise sagen könnte – um ihm präventiv das Wort zu entziehen.

Problematisch ist die ganze Regelung in der Bayerischen Gemeindeordnung vor dem Hintergrund der Meinungsfreiheit. Schließlich sind nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts auch solche Meinungen vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst, „die auf eine grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen, unabhängig davon, ob und wie weit sie im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung durchsetzbar sind.“ Und weiter: „Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus.“

Gerade deshalb sind die Anforderungen an präventive Eingriffe hoch. Ein Redeverbot gegenüber einem Politiker einer nicht verbotenen Partei berührt nicht nur Artikel 5 des Grundgesetzes, sondern auch das Gebot der Chancengleichheit politischer Parteien. Als zentrales und ständig wiederholtes Argument wird Höckes Verurteilung wegen des vermeintlichen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen durch die SA-Parole „Alles für Deutschland“ angeführt. Tatsächlich ist die Verurteilung mehr als fragwürdig.

Höcke hatte in einer frei gehaltenen Rede im Jahr 2021 in einer rhetorischen Steigerungslogik unverfänglich von „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ gesprochen. War schon die Verurteilung wegen dieser Aussage mehr als zweifelhaft, ist es nun geradezu grotesk, auf dieser Basis „eine hinreichend hohe Wahrscheinlichkeit“ für drohende nationalsozialistische oder antisemitische Einlassungen Höckes zu behaupten, um damit eine derart einschneidende Maßnahme wie ein pauschales Auftrittsverbot zu legitimieren.

Die rechtliche Konstruktion läuft in letzter Konsequenz darauf hinaus, dass eine frühere strafrechtliche Verurteilung ausreichen könnte, um künftige politische Auftritte in kommunalen Einrichtungen zu unterbinden – selbst wenn es um eine kommunalpolitische Kandidatenvorstellung geht. Damit wird eine Art politisches Sonderrecht geschaffen: Wer einmal einschlägig verurteilt wurde, läuft Gefahr, künftig präventiv von öffentlichen Räumen ausgeschlossen zu werden – ohne eine neue konkrete Rechtsverletzung begangen zu haben.

Gegen die Entscheidung aus Bayreuth legte die AfD schließlich vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erfolgreich Beschwerde ein. Auch Lindenberg versuchte umgekehrt, doch noch Recht zu bekommen, scheiterte jedoch beim Versuch, das Redeverbot bei den Münchner Richtern durchzusetzen.

Doch sollte sich die repressive Linie der Rechtsprechung einstweilen doch durchsetzen, hätte das weitreichende Konsequenzen. Andere Bundesländer könnten einen starken politischen Anreiz haben, ähnliche Klauseln in ihre Gemeindeordnungen aufzunehmen – offiziell zum Schutz vor Antisemitismus, faktisch aber als Instrument gegen die missliebige politische Konkurrenz.

Zudem würde sich die eigentliche politische Auseinandersetzung so vom Diskurs in den Bereich der Gefahrenprognose verschieben. Statt auf strafbare Äußerungen im Nachhinein zu reagieren, sollen Politiker präventiv ausgeschlossen werden. Auch die Missbrauchsgefahr ist groß. Heute mag es nur Björn Höcke oder andere AfD-Politiker treffen.

Morgen könnte es – bei entsprechend weiter Auslegung – jeden treffen, dem eine Kommune problematische Aussagen zutraut. Gut, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dem einen Riegel vorgeschoben hat. Doch der Schaden, den das Vertrauen ins Rechtssystem hier wie in Brandenburg, wo es um einen vermeintlich auf einem Wahlplakat abgebildeten Hitlergruß geht (mehr dazu hier), jedes einzelne Mal nimmt, ist gewaltig.

Werbung

Strafbare Inhalte, Beleidigungen oder ähnliches sind verboten (hier unsere Kommentar-Richtlinien). Kommentare sind auf maximal 1.000 Zeichen limitiert.

Ohne Account kommentierenKein gesicherter Name, von jedem frei wählbar

Mit Account kommentieren Ihr Nutzername für Sie gesichert & einmalig

Anmelden ›Kostenlos registrieren

82 Kommentare

  • Meinungsfreiheit, eines der höchsten Güter im GG. Darüber macht man sich nicht lustig. Und wer ein bisschen Verstand hat, sollte erkennen, dass es jeden treffen kann. Unabhängig davon, wie man zu Höcke steht.

    • Oder um es mit (Pseudo-)Voltaire zu sagen: Ich mag verabscheuen, was du sagst, aber ich würde mein Leben dafür gegen, dass du es sagen darfst!
      Oder mit den Worten der linken: Freiheit ist auch immer die Freiheit des Andersdenkenden!
      Nur weil man eine Meinung zulässt, heißt nicht, dass man sie gutheißt oder unterstützt.

    • Sie haben nur zunehmendes Problem: die freie Meinungsäußerung wird immer mehr reglementiert von ganz Oben: Kaiserin Ursula I.

    • Chaos ist keine Meinung

      -65
      • Nee, Euer Chaos hat ja System. Und leider lasst Ihr Euch instrumentalisieren.

      • Ein Bild von dir wäre ein Traum……

      • Erklären Sie mal, bitte. Nur genehme Meinungen ist Demokratie? Gut so?

      • „Chaos ist keine Meinung“
        Sagen Sie das doch der sog. „Antifa“.

      • deppenleerzeichen.de

        -17
      • Hattu Boooooooooomer auf einer Deiner Tasten und frisches Pseudo?

        -15
  • Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet.
    Sobald die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verweigert wird, sind wir alle unwiderruflich gefesselt.

    • Star Trek TNG; Jean-Luc Picard; S04E21 – Das Standgericht

      • 🖖..Wahre Worte. Aktueller denn je

      • Stimmt. Und obwohl in ferner Zukunft aktuell wie nie.

  • Der Verwaltungsgerichtshof in München hat somit unter Berücksichtigung der Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung über die AfD geurteilt, dass sie sich politisch im Rahmen der demokratischen Ordnung verhält.

    Hat jemand noch Fragen zum Verbot?

  • Vermutlich ist die Bayrische Gemeindeverordnung sogar verfassungswidrig. In mancher Hinsicht angeblich gut gemeint, aber tatsächlich doch selbst verurteilend. Sie geht von Eventualitäten aus, und unterstellt damit ehrenrührig von der Verordnung betroffenen Personen vorab eine Straftat. Solche aber sind grundsätzlich durch das StGB erfasst.

  • Alles für UnsereDemokratie…

    • Alles für die Katz! Miau!

    • Bei den bayerischen Kommunalwahlen am 8. März tritt die AfD mit rund 5.500 Kandidaten an.
      Manche von ihnen haben nach BR-Recherchen enge Beziehungen zu rechtsextremen Gruppen – auch zu solchen, die auf der „Unvereinbarkeitsliste“ der AfD stehen.
      „Die AfD hat für die konkreten Probleme in den Kommunen keine Lösungsvorschläge“, sagt der Fachjournalist und Rechtsextremismus-Experte Robert Andreasch. „Sie versucht deshalb ihr bundespolitisches Programm und ihre Kampagnen der vergangenen Jahre auf die kommunale Ebene herunterzubrechen.“ Ein Blick auf die Kandidaten der AfD für die Kommunalwahlen zeige zudem, dass die AfD längst ein Sammelbecken für extreme Rechte aller Couleur sei.
      https://www.br.de/nachrichten/bayern/afd-im-wahlkampf-radikales-programm-radikale-kandidaten,VBg8FF6
      – die volle Breitseite…

      -11
      • Also die, die die Kommunen seit Jahrzehnten heruntergewirtschaftet haben, haben mit Sicherheit keine Lösungsvorschläge.
        Und „Robert Andreasch“ als „Rechtsextremismusexperte“, da kann man auch UvdL zu Demokratie und freier Rede befragen.
        —–
        Und: alleine die Überprüfung von Mehrfachidentitäten mit entsprechenden Sanktionen würde die Kommunen schon spürbar entlasten. Wenn man dann noch das Beauftragtenwesen zurückschneidet, auf Kommunalebene wirtschaftsbehindernde Regelungen kappt und sich gegen den Klimawahn wehrt, ist das schon deutlich mehr als die halbe Miete.

  • Rechtssystem?
    In Deutschland?
    Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer.

    • Jetzt hatte ich fast „Schwabe“ statt „Schwalbe“ gelesen…
      Was doch ein Buchstabe für einen Unterschied machen kann 😀

    • Der Spiegel hat die verbotene Parole, für die Höcke verurteilt wurde, in seiner Ausgabe vom 09.09.2023 als Schlagzeile zur Beurteilung des Deutschlandpakts von Scholz veröffentlicht. Auflage um die 700.000. Da lief nicht mal ein Ermittlungsverfahren, trotz des Gebotes der Amtsermittlung. Der Spiegel rühmt doch immer seine Dokumentationsabteilung, die jedes Wort prüfe. Und bevor jetzt das mit dem Kontext kommt, zitiere ich mal Herrn Prof. Dr. Thomas Fischer, früher Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof, der auch an den Universitäten Würzburg und Leipzig Strafrecht lehrte und damit wohl im Bereich Strafrecht renommiert ist, zum Tatbestandsmerkmal Kennzeichen verbreiten „Man darf sie weder affirmativ (bestätigend) noch ironisch, weder humoristisch noch kritisch, weder „ähnlich“ noch verfremdend verwenden, nicht zur Werbung für Wurst noch zur Promotion für Panzer.“ LTO vom 19.09.2023.
      Es kommt wohl doch mit darauf an, ob man von rechts oder links kommt.

      • Dieser Fischer hört sich selbst am liebsten schwätzen.

  • Ein Schelm, der dabei denkt, der kurze Dienstweg über das Telefon vom zuständigen Ministerpräsidenten bzw. Justizminister an das zuständige Gericht ist oft sehr kurz, schnell, bindend und für das System weitreichend!

    Tja, die Gewaltenteilung, ach wäre sie doch stets noch vorhanden !

  • Wieso darf man seine Meinung nicht ventilieren in einer Demokratie? Das muss eine Demokratie aushalten; gelle „unsere Demokratie“?

  • Schon lustig die Bewohner von Bayern, einen Fraktionsvorsitzenden einer im Landtag vertretenen Partei (Thüringen/Bayern), ein Redeverbot erteilen zu wollen. Erinnert an das Verbot der Ausstrahlung von Sendungen mit Dieter Hildebrand im BR.

  • Irgendwann kommt der Pay-Day.

    • Und du gehst wie immer leer aus hahaha

      -68
      • Mein Gott, was bist du (nicht!) lustig….
        Nee, ehrlich. Ein bisschen mehr Mühe bitte beim Trollen. Wir haben hier auch unsere Qualitätsansprüche! 😉 😛
        Also nochmal von vorne und neuer Versuch…

        • @ Nick´s da Das ist nur einer der täglich neuen Trolle die hier jeden Tag reingeschwemmt werden.

          2
  • Die Altparteien versuchen die AfD auf juristischen Wegen zu verhindern. Es wird Zeit, dass dem ein für alle Mal ein Riegel vorgeschoben wird. Denn diese Ressourcenverschwendung und Verschwendung von Steuergeldern sollte beendet werden.

  • Tja, „Gummiparagraphen“ bleiben halt „Gummiparagraphen“. Frage: Wie kann man, justiziabel eindeutig anwendbar, „Hass und Hetze“ definieren? Was soll das konkret sein?

  • Ich teile die Sichtweise nicht, dass die Zielrichtung dieser gesetzlichen Regelung der Antisemitismus ist. Was der CSU-Amigo Hermann verlautbart, spielt keine Rolle.
    Ich bin davon überzeugt, dass es sich um eine LEX AfD handelt, die noch kurz vor den Wahlen installiert wurde und nicht als das bezeichnet werden soll, was es in Wirklichkeit ist,
    Dafür spricht vor allem auch der Wortlaut der neu geschaffenen Regelung.

    • Natürlich ist das lediglich vorgeschoben.
      Haben Sie mal beobachtet, was sich die Polizei auf den Palästinenser Demos alles gefallen lässt?
      Auf den Demos gegen die ungerechtfertigten Grundrechtseinschränkungen während Corona, durfte man noch nicht mal still und stumm dastehend, das Grundgesetz vor sich in der Hand halten, ohne von der Polizei in aller Schärfe angegangen zu werden……

  • Würde es nicht ausreichen, den Saal vorher mit Weihwasser zu benetzen und einen Exorzisten bereitzustellen?

  • Die zeitlichen Bezüge gestern/heute stimmen nicht. Das läßt nur den Schluß zu, daß hier etwas aus älteren Artikeln zusammenkopiert und danach ergänzt wurde, ohne daß sich vor Veröffentlichung noch einmal jemand das durchgelesen hat. Das ist schludrige Arbeit und „Apollo-News“ nicht würdig. Bitte künftig etwas mehr anstrengen.

  • Weiter im endlosen Theater mit „Popcorn“

  • Immer mehr Verwaltungsgerichte werden zu willfährigen Vollstreckern der jeweiligen Regierungen. Viele scheinen nur noch auf Zuruf die gewünschten Urteile zu sprechen.

    • Ist das Politkorruption? Ich frag für nen Freund.

  • Da sieht Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die antijüdische Bedrohung durch die Hamas und den Islam —
    — und formuliert seine Verordnung (gegen Antisemitismus) so, dass sie nur in Kraft treten kann, wenn man sich auf „die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft“ beruft.
    Was soll das?

  • Links, Recht oder Willkürsprechung, scheint bei der Justitz ein Nasenfaktor zu sein.
    Genau genommen könnten die für ihre Urteile auch Glückslose ziehen lassen.

  • Immer nach der RicherIN in der Reihe der Urteile Ausschau halten. Verblüffende Ergebnisse, statistisch eindeutige Schlagseite zu Gunsten der Staatsgewalt, nicht selten bei „kreativer“ Logik.

    So manche akademisch gebildete Frau ist Single und effektiv mit dem Staat verheiratet.

  • Was man über B. Höcke noch berichten könnte, wäre, was er von der „Verhausschweinung“ der AfD hält.
    Mittlerweile gibt es mehr als hundert Fälle von Vetternwirtschaft in der Partei!
    Wie haltet ihr es damit?

    -26
    • Die AfD kann nachvollziehbare Gründe dafür vorbringen, zudem ist es legal. – Ein konstruierter Skandal ist das, nicht mehr.

      Beispiel:
      Als Angehöriger der AfD-Mitglieder wird es einem, wie ich vermute, auch nicht leicht gemacht einen Job zu finden und zu halten, weil jedesmal, wenn das ein linker Vogel spitz kriegt, er zu dessen Chef laufen und brav Meldung machen wird. Der Chef muss sich dann überlegen ob er lieber den Mitarbeiter absägt oder eine geschäftsschädigendende linke Attacke riskiert, weil er ja dann in Kontaktschuld dritten Grades gerät.

    • Wie haltet ihr es denn so mit eurem korrupten Haufen?
      Bei der AfD ist mir nicht bekannt, daß sie dem Steuerzahler schadet-bei euch ist das doch Alltag.

      • @Schwarzseher
        Höcke und Chrupalla, um nur einige zu nennen, sehen das offenbar anders. Selbst Kubitschek rümpft die Nase, denn selbstverständlich schadet Vetternwirtschaft
        den Steuerzahlern!
        Ich gehöre übrigens keinem Haufen, auch keinem korrupten, an.

        -11
        • du schwatzt aber wie einer von diesen Leuten, was hältst du denn von der Gefälligkeit Antifalars gegenüber einer „guten“ Bekannten die zukünftig dem deutschen Steuerzahler rd 300000 € pro Jahr kosten wird, für nichts . Vetternwirtschaft hat in den schwarzrotgrünen seit vielen Jahren System , wie konnte sich sonst soviel Bildungsnotstand in wichtigen Ämtern festsetzen .Da scheint bei dir tiefes Schweigen zu herrschen da diese Haufen deinem Kientel entsprechen .

          10
        • Was Kubitschek damit zu tun haben soll weiß ich nicht. Höcke und Chrupalla wird wohl die Rufschädigung nicht gefallen. Entscheidend ist, daß der Job kompetent gemacht, wirklich erforderlich und nicht überbezahlt wird. Von wem er gemacht wird ist für die Steuergelder nicht relevant.
          Wenn ein Job kreiert wird um Vetternwirtschaft zu betreiben und Angehörige oder Freunde für Sinnlosigkeit oder Unfähigkeit mit Steuergeld zu pampern ist das was anderes. Da sind bisher aber eher andere damit aufgefallen.
          Wem sie angehören oder nicht ist mir egal-wenn sie von „Verhausschweinung“ schreiben gehören sie für mich zu dem Haufen den ich als politische Gegner betrachte. Also zu denen die selber ständig mit Korruption und Sauereien auffallen.

          3
  • „…………dass der Antisemitismus weltweit und auch bei uns in Deutschland zugenommen hat. Dieser Entwicklung dürfen wir nicht tatenlos zusehen.“

    Ich nehme an, dass die Predigten in Moscheen auch regelmäßig vom VS durch V-Männern überprüft werden.

    Abgesehen davon ist die Entwicklung der fortschreitenden Aushöhlung unseres Grundgesetzes besorgniserregend.
    Jemandem auf Grund dessen, was er sagen könnte, den Mund zu verbieten ist geradezu absurd!

    Zudem:
    „Höcke konnte am Wochenende also sowohl im schwäbischen Lindenberg im Allgäu als auch im oberfränkischen Seybothenreuth bei AfD-Veranstaltungen sprechen.“

    Offensichtlich hat er sich keines „Vergehens“ schuldig gemacht.
    Der VS war ja bestimmt anwesend………

  • In meinen Augen grenzt es schon an Irrsinn, wenn die drei Worte „Alles für Deutschland“ strafbar sein sollen/sind. Vielleicht sollten wir das Alphabet und auch die Ziffern abschaffen. Da kann man doch vieles interpretieren. Aber wenn Grüne eine „Parole“ wie jedem das seine im Fernsehen von sich geben passiert? Gar nichts.

  • Ist jetzt Lüge Wahrheit und Unrecht Recht? Alle sind gleich, aber Politiker gleicher??
    Da soll sich noch einer auskennen…
    Dann kann gleich auch Dummheit Weisheit sein…??? …Das Söderlein ist gerettet!

  • ….. „deren Demokratie“ hat mit „Demokratie“ rein gar nichts mehr zu tun. Sie nennen „ihre Demokratie“ nur so. ÖRR, Mainstream-Medien und 2/3 des Wahlvolkes fallen auch darauf rein,

Werbung