Redeverbot nach Gutdünken? Bayerische Verwaltungsgerichte im Höcke-Paradox
Zwei Verwaltungsgerichte, dieselbe Rechtslage – und zwei gegenteilige Entscheidungen. Der Umgang der bayerischen Justiz mit Björn Höcke zeigt den ganzen Irrsinn des Kampfes gegen Rechts. „Gefahrenprognosen“ sollen die Meinungsfreiheit ausstechen.
Es war ein juristisches Schauspiel mit bemerkenswerter Pointe: Während das Verwaltungsgericht Bayreuth am Donnerstag der vergangenen Woche ein Redeverbot gegen Björn Höcke bestätigte, kippte das Verwaltungsgericht Augsburg nur einen Tag später ein nahezu identisches Verbot in einem anderen Ort.
Identische Rechtsgrundlage, unterschiedliche Gerichte, gegensätzliche Ergebnisse. Zurück bleibt eine paradoxe Lage, die ein Schlaglicht auf den Irrsinn des staatlichen Umgangs mit der AfD wirft. In Augsburg schienen die Verwaltungsrichter auch noch ihren eigenen vorhergehenden Hinweis, ein Redeverbot als milderes Mittel einem Veranstaltungsverbot vorzuziehen, für unzulässig zu erklären.
Werbung
Erst der Verwaltungsgerichtshof in München schuf Klarheit: Er folgte der Rechtsauffassung aus Augsburg und lehnte ein Redeverbot ab. Höcke konnte am Wochenende also sowohl im schwäbischen Lindenberg im Allgäu als auch im oberfränkischen Seybothenreuth bei AfD-Veranstaltungen sprechen.
Ausgangspunkt der juristischen Debatte ist eine erst zum 1. Januar 2026 in Kraft getretene Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung. Nach dem neuen Artikel 21 Absatz 1a der Gemeindeordnung besteht „kein Anspruch auf die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung“, wenn bei einer Veranstaltung Inhalte „zu erwarten sind, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen oder antisemitische Inhalte“.
Werbung
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte die Gesetzesänderung im Dezember in einer Pressemitteilung der Landesregierung vor dem Hintergrund des Gaza-Krieges explizit mit dem Schutz der jüdischen Bevölkerung vor antisemitischen Äußerungen begründet: „Wir dürfen auf keinen Fall zulassen, dass Kommunen gezwungen sind, ihre Räume antisemitischen Bewegungen zur Verfügung stellen zu müssen“, erklärte Herrmann damals.
Lesen Sie auch:
Frankreich
Linke Aktivisten schlagen und treten auf rechten Aktivisten ein – der erleidet eine Hirnblutung
In Frankreich sollen linke Aktivisten einen rechten Aktivisten zusammengeschlagen und getreten haben. Laut der Staatsanwaltschaft hat er eine Hirnblutung erlitten. Frauen des „Collectif Némésis“ hatten gegen eine palästinensischstämmige Politikerin demonstriert. Der verletzte Mann hatte als Sicherheitspersonal agiert.ÖRR-Doppelstandard
Olympia-Moderation findet klare Worte gegen Israel – nicht aber gegen Irans Mullah-Regime
Die ARD-Moderation zur Eröffnungsfeier der Olympischen Winterspiele sorgte für Irritationen. Während die Gewalt des iranischen Regimes gegenüber dem eigenen Volk nur scheu angedeutet wird, macht man keinen Hehl aus der Ablehnung der israelischen Regierung.Weiter erklärte Herrmann: „Die gesellschaftlichen Entwicklungen sowie politische Ereignisse in jüngster Vergangenheit wie etwa der menschenverachtende Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 haben leider dazu geführt, dass der Antisemitismus weltweit und auch bei uns in Deutschland zugenommen hat. Dieser Entwicklung dürfen wir nicht tatenlos zusehen.“
Der von der bayerischen Landesregierung verlautbarte Zweck ist eindeutig: Kommunen sollen nicht gezwungen sein, antisemitischen Veranstaltungen öffentliche Einrichtungen zur Verfügung stellen zu müssen – die Verherrlichung des Nationalsozialismus kommt in Herrmanns Ausführungen überhaupt nicht vor.
Werbung
Was aktuell in Bayern passiert, geht nicht nur deshalb weit über den eigentlichen Sinn und Zweck der Norm hinaus. Es zeigt auch, dass sich die Bekämpfung der AfD aufgrund chronischer Erfolglosigkeit im politischen Bereich immer weiter auf die rechtliche Ebene verlagert – und das Recht über seinen eigentlichen Sinn hinaus dehnt.
Totalverbot, Redeverbot, gar kein Verbot
Im Allgäu hatte die Stadt Lindenberg zunächst die Nutzung ihrer Halle komplett widerrufen, als sie vom geplanten Auftritt Höckes erfuhr. Das VG Augsburg kassierte dieses Totalverbot am 10. Februar – die Gefahrenprognose sei nicht hinreichend belegt. Bemerkenswert war jedoch der eigenhändige Hinweis der Richter, dass ein persönliches Redeverbot für Höcke als „milderes, vorrangiges Mittel“ in Betracht komme.
Die Stadt folgte diesem aus ihrer Sicht eindeutigen gerichtlichen Hinweis – und erließ genau ein solches Redeverbot. Heute nun erklärte dasselbe VG Augsburg dieses Redeverbot für rechtswidrig. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen seien hoch, heißt es nun. Die Behörden müssten konkret darlegen, welche rechtswidrigen Äußerungen „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ zu erwarten seien und weshalb anzunehmen sei, dass sich der Redner „vermutlich weder durch das Risiko einer Strafverfolgung noch durch Einwirkung von Ordnungskräften“ davon abhalten lasse.
Werbung
Das sei nicht gelungen. Zwar gebe die zweifache Verurteilung Höckes wegen der Verwendung der SA-Parole „Alles für Deutschland“ „im Ausgangspunkt durchaus Anlass zur Besorgnis“. Doch für die konkrete Veranstaltung mit dem Thema „Kandidatenvorstellung zur Kommunalwahl“ reiche das nicht aus.
Beinahe diametral entgegengesetzt entschied gestern das VG Bayreuth: Dort sah man angesichts der „rechtsextremistischen politischen Ausrichtung“ Höckes, seiner früheren Aussagen und des Charakters einer Wahlkampfveranstaltung eine „hinreichend hohe Wahrscheinlichkeit“ für einschlägig rechtswidrige Inhalte. Das Redeverbot sei daher zulässig.
Genau hier beginnt das eigentliche Problem. Was als Schutzklausel gegen antisemitische Hetze – vor allem aus der propalästinensischen Szene – gedacht war, wird nun erstmals als personalisiertes, präventives Redeverbot gegen einen Oppositionspolitiker angewandt bzw. missbraucht.
Werbung
Die gesamte Konstruktion ist zweifelhaft: Nicht ein konkreter Rechtsverstoß wird sanktioniert, sondern eine befürchtete zukünftige Äußerung. Die Kommunen versuchen, mittels Blick in die Glaskugel zu ermitteln, was ein Politiker möglicherweise sagen könnte – um ihm präventiv das Wort zu entziehen.
Problematisch ist die ganze Regelung in der Bayerischen Gemeindeordnung vor dem Hintergrund der Meinungsfreiheit. Schließlich sind nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts auch solche Meinungen vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit umfasst, „die auf eine grundlegende Änderung der politischen Ordnung zielen, unabhängig davon, ob und wie weit sie im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung durchsetzbar sind.“ Und weiter: „Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus.“
Gerade deshalb sind die Anforderungen an präventive Eingriffe hoch. Ein Redeverbot gegenüber einem Politiker einer nicht verbotenen Partei berührt nicht nur Artikel 5 des Grundgesetzes, sondern auch das Gebot der Chancengleichheit politischer Parteien. Als zentrales und ständig wiederholtes Argument wird Höckes Verurteilung wegen des vermeintlichen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen durch die SA-Parole „Alles für Deutschland“ angeführt. Tatsächlich ist die Verurteilung mehr als fragwürdig.
Werbung
Höcke hatte in einer frei gehaltenen Rede im Jahr 2021 in einer rhetorischen Steigerungslogik unverfänglich von „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ gesprochen. War schon die Verurteilung wegen dieser Aussage mehr als zweifelhaft, ist es nun geradezu grotesk, auf dieser Basis „eine hinreichend hohe Wahrscheinlichkeit“ für drohende nationalsozialistische oder antisemitische Einlassungen Höckes zu behaupten, um damit eine derart einschneidende Maßnahme wie ein pauschales Auftrittsverbot zu legitimieren.
Die rechtliche Konstruktion läuft in letzter Konsequenz darauf hinaus, dass eine frühere strafrechtliche Verurteilung ausreichen könnte, um künftige politische Auftritte in kommunalen Einrichtungen zu unterbinden – selbst wenn es um eine kommunalpolitische Kandidatenvorstellung geht. Damit wird eine Art politisches Sonderrecht geschaffen: Wer einmal einschlägig verurteilt wurde, läuft Gefahr, künftig präventiv von öffentlichen Räumen ausgeschlossen zu werden – ohne eine neue konkrete Rechtsverletzung begangen zu haben.
Gegen die Entscheidung aus Bayreuth legte die AfD schließlich vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erfolgreich Beschwerde ein. Auch Lindenberg versuchte umgekehrt, doch noch Recht zu bekommen, scheiterte jedoch beim Versuch, das Redeverbot bei den Münchner Richtern durchzusetzen.
Doch sollte sich die repressive Linie der Rechtsprechung einstweilen doch durchsetzen, hätte das weitreichende Konsequenzen. Andere Bundesländer könnten einen starken politischen Anreiz haben, ähnliche Klauseln in ihre Gemeindeordnungen aufzunehmen – offiziell zum Schutz vor Antisemitismus, faktisch aber als Instrument gegen die missliebige politische Konkurrenz.
Zudem würde sich die eigentliche politische Auseinandersetzung so vom Diskurs in den Bereich der Gefahrenprognose verschieben. Statt auf strafbare Äußerungen im Nachhinein zu reagieren, sollen Politiker präventiv ausgeschlossen werden. Auch die Missbrauchsgefahr ist groß. Heute mag es nur Björn Höcke oder andere AfD-Politiker treffen.
Morgen könnte es – bei entsprechend weiter Auslegung – jeden treffen, dem eine Kommune problematische Aussagen zutraut. Gut, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dem einen Riegel vorgeschoben hat. Doch der Schaden, den das Vertrauen ins Rechtssystem hier wie in Brandenburg, wo es um einen vermeintlich auf einem Wahlplakat abgebildeten Hitlergruß geht (mehr dazu hier), jedes einzelne Mal nimmt, ist gewaltig.
Freund werden
Freund von Apollo News werden
Meinungsfreiheit, eines der höchsten Güter im GG. Darüber macht man sich nicht lustig. Und wer ein bisschen Verstand hat, sollte erkennen, dass es jeden treffen kann. Unabhängig davon, wie man zu Höcke steht.
Chaos ist keine Meinung
Nee, Euer Chaos hat ja System. Und leider lasst Ihr Euch instrumentalisieren.
Erklären Sie mal, bitte. Nur genehme Meinungen ist Demokratie? Gut so?
deppenleerzeichen.de
Hattu Boooooooooomer auf einer Deiner Tasten und frisches Pseudo?
Vermutlich ist die Bayrische Gemeindeverordnung sogar verfassungswidrig. In mancher Hinsicht angeblich gut gemeint, aber tatsächlich doch selbst verurteilend. Sie geht von Eventualitäten aus, und unterstellt damit ehrenrührig von der Verordnung betroffenen Personen vorab eine Straftat. Solche aber sind grundsätzlich durch das StGB erfasst.
Alles für UnsereDemokratie…
Rechtssystem?
In Deutschland?
Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer.
Irgendwann kommt der Pay-Day.
Und du gehst wie immer leer aus hahaha
Wieso darf man seine Meinung nicht ventilieren in einer Demokratie? Das muss eine Demokratie aushalten; gelle „unsere Demokratie“?
Weiter im endlosen Theater mit „Popcorn“
Nein das ist Derniere. Bald fällt der Vorhang und Deutschland hat Ruhe vor der ADolF.
Die Dernière Deutschlands findet ganz sicher bald statt. Sie wird von Linken, insbesondere den Grünen schon geprobt.
Und das was danach kommt, wird auch so etwas wie Ruhe sein, nämlich die Friedhofsruhe eines Kalifats auf ehemals deutschem Boden. Die linksgrünen Knallchargen und Possenreißer braucht dann keiner mehr.
Bitte den Troll nicht füttern.
Ich teile die Sichtweise nicht, dass die Zielrichtung dieser gesetzlichen Regelung der Antisemitismus ist. Was der CSU-Amigo Hermann verlautbart, spielt keine Rolle.
Ich bin davon überzeugt, dass es sich um eine LEX AfD handelt, die noch kurz vor den Wahlen installiert wurde und nicht als das bezeichnet werden soll, was es in Wirklichkeit ist,
Dafür spricht vor allem auch der Wortlaut der neu geschaffenen Regelung.
Natürlich ist das lediglich vorgeschoben.
Haben Sie mal beobachtet, was sich die Polizei auf den Palästinenser Demos alles gefallen lässt?
Auf den Demos gegen die ungerechtfertigten Grundrechtseinschränkungen während Corona, durfte man noch nicht mal still und stumm dastehend, das Grundgesetz vor sich in der Hand halten, ohne von der Polizei in aller Schärfe angegangen zu werden……
Was man über B. Höcke noch berichten könnte, wäre, was er von der „Verhausschweinung“ der AfD hält.
Mittlerweile gibt es mehr als hundert Fälle von Vetternwirtschaft in der Partei!
Wie haltet ihr es damit?
Immer nach der RicherIN in der Reihe der Urteile Ausschau halten. Verblüffende Ergebnisse, statistisch eindeutige Schlagseite zu Gunsten der Staatsgewalt, nicht selten bei „kreativer“ Logik.
So manche akademisch gebildete Frau ist Single und effektiv mit dem Staat verheiratet.
„…………dass der Antisemitismus weltweit und auch bei uns in Deutschland zugenommen hat. Dieser Entwicklung dürfen wir nicht tatenlos zusehen.“
Ich nehme an, dass die Predigten in Moscheen auch regelmäßig vom VS durch V-Männern überprüft werden.
Abgesehen davon ist die Entwicklung der fortschreitenden Aushöhlung unseres Grundgesetzes besorgniserregend.
Jemandem auf Grund dessen, was er sagen könnte, den Mund zu verbieten ist geradezu absurd!
Zudem:
„Höcke konnte am Wochenende also sowohl im schwäbischen Lindenberg im Allgäu als auch im oberfränkischen Seybothenreuth bei AfD-Veranstaltungen sprechen.“
Offensichtlich hat er sich keines „Vergehens“ schuldig gemacht.
Der VS war ja bestimmt anwesend………
In meinen Augen grenzt es schon an Irrsinn, wenn die drei Worte „Alles für Deutschland“ strafbar sein sollen/sind. Vielleicht sollten wir das Alphabet und auch die Ziffern abschaffen. Da kann man doch vieles interpretieren. Aber wenn Grüne eine „Parole“ wie jedem das seine im Fernsehen von sich geben passiert? Gar nichts.
Unseredemokrattie
Unserejustiz
Unseredeutschedemokratscherepublik
Unserestasi
Unserelügenmedien
Erich Honecker
Es muß demokrattig aussehen
Aber wir müssen alles in der Hand haben
Walter Ulbricht
Ende der Diskussion
Weg damit!
WENN Höcke sich dann mal am Riemen reißt und zur politischen Lage 2026 referiert, statt 1933-45 ins Spiel zu bringen,
WENN dieses Gesetz dann auch gegen Palästinenser und weitere Antisemiten bei Antifa und den 3 sponsorenden Parteien SED/SPD/Grüne angewendet wird,
WENN also tatsächlich mittelfristig die Juden statt „Unseredemokratie“ geschützt werden,
DANN ist alles gut. … Aber auch NUR dann.
@Karl Drall
Im Grunde gebe ich Ihnen recht.
Ich glaube nicht, dass alle Palästinenser Antisemiten sind.
Ich halte die Demokratie, auch unsere, für schützenswert.
Liebe AfD-Wähler,
ich zitiere: „In einem politischen Amoklauf würden sie einen Nationalstaat Deutschland errichten, im Fall dass sie jemals Verantwortung auf Bundesebene übernähmen….“
https://www.merkur.de/politik/sie-wissen-nicht-was-sie-tun-abrechnung-mit-afd-waehlern-zr-94178486.html
Gibt es unser Land denn nicht mehr? Habe ich den Knall verpasst? Oder meint er, ein Land nur für Deutsche? Ja, wann hat das denn wer bitte gesagt?
Dreht der Gottlieb am Rad oder seid Ihr alle so eingeseift worden?
Das ist ja schlimm, was er hier schreibt! Riecht, nee, müffelt irgendwie nach Propaganda… Den hat nochmal Jemand auf Kurs geschoben… schönen Osterurlaub, darf man schon mal wünschen?
Jeder Tag ohne Höcke ist ein guter Tag
Komm; erzähl noch mehr um dich lächerlich zu machen…
Don’t feed the Troll
Gönn mir doch den Spaß…
für dich ist doch jeder zweite hier ein Troll
Der wieder. Es ist so unendlich langweilig. Traurig, daß er es nicht selber mal merkt.
Es wird es vielleicht schon merken.
Aber ein Blick auf das Gehalt ……….
Ja ich hoffe auch dass er endlich mal still ist.
Jeder Tag ohne diesen Troll ist noch ein besserer Tag.
welchen Troll meinst du genau ?