Juristische Einschätzung
„Rechtspolitisch verfehlt“, eine Gefahr: Deutscher Anwaltsverein lässt kein gutes Haar an Hubigs Deepfake-Gesetz
Juristisch unsauber, aktivistisch, mit fatalen Folgen: Der Deutsche Anwaltsverein lässt kaum ein gutes Haar am Deepfake-Gesetz von Justizministerin Hubig. Es ist eine Abrechnung mit einem rechtspolitischen Schnellschuss.
Im April legte Bundesjustizministerin Hubig ihr viel diskutiertes Gesetz gegen „digitale Gewalt“ vor – vor dem Hintergrund der Kampagne um Collien Fernandes und Christian Ulmen. Nun hat der Deutsche Anwaltsverein scharfe Kritik an dem Entwurf geübt – und das Vorhaben fachlich regelrecht auseinandergenommen.
Zwar begrüße man die Initiative, drückt der Verband in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesjustizministerium aus. An der tatsächlichen gesetzlichen Umsetzung übt der Anwaltsverein jedoch scharfe Kritik. In seiner Stellungnahme warnt der DAV vor einer „expansiven Tendenz“ des Entwurfs: Strafbarkeitsschwellen würden zu weit vorverlagert, Tatbestände zu unbestimmt formuliert und strafprozessuale Folgen nicht ausreichend bedacht. Die rechtsstaatliche Balance drohe verloren zu gehen.
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Insbesondere beklagen die Juristen auch eine unbotmäßige Einschränkung von Grundrechten: Das Gesetzesvorhaben der Justizministerin sieht eine Auskunftspflicht für die Anbieter digitaler Dienste vor. Eine Einschränkung hinsichtlich der Schwere des zugrunde liegenden Vergehens werde dabei jedoch nicht getroffen, stellt der Deutsche Anwaltsverein fest. „In der Konsequenz können Verkehrsdaten auch im Rahmen lediglich leichter Vergehen gespeichert und genutzt werden. Dies steht im Widerspruch zur Schwere des durch die Vorratsdatenspeicherung vorgenommenen Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG.“
Zudem sei die Verwendung des Begriffs „digitale Gewalt“ geradezu unjuristisch, drückt der Anwaltsverein aus. Die durchgehende Verwendung des Begriffs sei „rechtspolitisch verfehlt“, schreiben die Juristen in ihrer Stellungnahme. Der Entwurf des Ministeriums räume selbst ein, dass der Begriff kein juristischer, sondern ein „Sammelbegriff aus dem gesellschaftlichen und politischen Diskurs“ sei – „ebendies ist das Problem“, heißt es.
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Die vom Ministerium als „digitale Gewalt“ beschriebenen Akte würden „keine Gewalt im strafrechtlichen Sinne“ verkörpern. Der rechtliche Gewaltbegriff sei da sehr klar. „Wer diesen für ein heterogenes Bündel persönlichkeitsrechtsverletzender Handlungen verwendet, läuft Gefahr, ihn andernorts zu verwässern.“
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Auch hier sieht der Anwaltsverein einen gefährlichen Übergriff des Staates: Es drohe eine flächendeckende Strafverfolgung oder Verdächtigung „alltäglicher Aufnahmesituationen, deren strafrechtliche Bewertung sich allein aus den Innenvorgängen des Aufnehmenden ergäbe“, schreiben die Anwälte.
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„Wer als Fotograf, und sei es nur als Vater bei der Schulaufführung seiner Kinder, unter Verdacht gerät, wird seine Motive nachträglich erläutern müssen, und die Strafverfolgungsbehörden werden, um die Motivlage zu klären, regelmäßig auf das Gesamtkonvolut der Bildaufnahmen, die Browserhistorie, die Chatkommunikation und ähnliche Daten zugreifen müssen.“ Der DAV warnt eindringlich: „Das Tatbestandsmerkmal wird damit zum Einfallstor für umfassende Eingriffe in den persönlichen Datenbestand“ (hier mehr dazu).
Die Kritik ist eine saubere juristische Replik auf ein mit heißer Nadel gestricktes Aktivisten-Gesetz: Im Zuge der Kampagne rund um die Vorwürfe der Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen war es Justizministerin Hubig, die in einer konzertiert wirkenden Aktion auf der Welle der öffentlichen Empörung surfte – und ihren Gesetzesentwurf direkt im Paket mit den Fernandes-Vorwürfen im Spiegel öffentlich präsentiert hatte.
Das Ergebnis sehen wir jetzt: ein Gesetz, das mit Normen bricht, Grundrechte eklatant und unbotmäßig einschränkt und nicht nur Perverse, Stalker und Spanner, sondern normales Alltagsverhalten kriminalisiert. Ein Entwurf zum Vergessen – das kommt dabei heraus, wenn man sich aktivistisch statt juristisch leiten lässt.
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Die Frau ist Volljuristin. Sie hat laut Wikipedia u.a. 4 Jahre als Richterin und Staatsanwältin gearbeitet. Das geplante Gesetz ist also entgegen der Auffassung des deutschen Anwaltvereins kein Schnellschuss mit versehentlichen, handwerklichen Fehlern sondern geplante, zielgerichtete Grundrechtsbeeinträchtigung.
„In der Politik passiert nichts zufällig. Wenn es doch passiert, war es so geplant.“
– Franklin Delano Roosevelt
Und darum ist es ja so bitter!
Die Gesetze werden doch sowieso nur gegen Deutsche angewandt. Islamisten bekommen einen Traum Freifahrtschein und max. einen kurzen Aufenthalt in der Psychiatrie, dort sind sie dann nach drei Monaten spontan geheilt.
Neubauer und Fernandes und ihre Bodentruppen schreiben jetzt die Gesetze für die SPD Justizministerin
Der rechtswissenschaftlich größte Brocken wurde noch nicht erwähnt:
„Wer eine Frau tötet, weil sie eine Frau ist, wird oft wegen Totschlags und nicht wegen Mordes verurteilt. Justizministerin Hubig will das ändern. Sie plant eine Nachschärfung des Gesetzes.“
Also unterschiedliches Strafrecht für Frauen und Männer. Das hat mit dem Grundgesetz nix mehr zu tun. Wer hat diese taube Nuss ins Kabinett geholt?
Währenddessen
https://nius.de/kriminalitaet/koelner-rentner-93-zu-tode-gefoltert-taeter-zwei-mal-abgeschoben
Was macht Hubig eigentlich Beruflich?
Gibt es denn schon „Das gute Stasi Gesetz“, und wann kommt den „Das gute Burka Gesetz“. Die sind völlig verrückt geworden. Was sind da nur für kranke Ideologen in Verantwortung gekommen? Gestern bei den Schlapphüten ein Treffen von 60 Querbeauftragten. Und derweil bricht das ganze Land wirtschaftlich zusammen.
Planziel erfüllt: Der Anwaltsverein ist getriggert, Genossin Hubig kann sich als selbsternanntes „Opfer rechter Hetze“ inszenieren – und hat damit genau die angeblichen“Nachrichten“ kreiert, über die der Staatsfunk sich stellvertretend für sein Publikum aufregen will.
Im Empörungs-Omnibus zum Karriereziel.
Rechtsstaat ?
Lange her das ganze !
Die “ Banane “ regiert !
Die Politik ist rückwärts unterwegs. Bürger/Wähler sind Privatmenschen, die politischen Dienstleister sollten nichts über uns wissen. Die Politiker sind für öffentlich für eine gewisse Zeit tätig. Der Bürger/Wähler sollte alles über diese Dienstleister wissen dürfen.
„Das Tatbestandsmerkmal wird damit zum Einfallstor für umfassende Eingriffe in den persönlichen Datenbestand.“
Prima, das Gesetz tut also genau, was es soll. Kommt dann zusammen mit digitalem Euro und digitaler ID während der WM, wenn alle abgelenkt sind.
Nun ja, sie hatten ihre Zeit. Der „Marsch durch die Institutionen“ war erfolgreich, jetzt haben sie uns ein paar Jahrzehnte lang ausgeplündert, schikaniert und vor die Wand gefahren. Dabei haben sie maßlos übertrieben, wie unerzogene Kinder und unbeaufsichtigte Pubertätsgeplagte das eben tun, und nun schwingt das Pendel zurück.
Das Zeitalter der Orks neigt sich dem Ende zu, und das Zeitalter der Menschen dämmert herauf. Das zunehmend bizarre Gehampel der Einschlägigen ist diesbezüglich ein erfreuliches Zeichen, wenn auch in seiner degenerierten Unappetitlichkeit für normalsozialisierte Zivilisationstaugliche schwer auszuhalten.
„Das Zeitalter der Menschen“, hmmh?
So sagen sie es nun vielerorts. Und gewiss, die Menschen sind zahlreich geworden, und ihre Schritte hallen weit über die Hügel und durch die Täler. Doch ich frage mich, ob sie nicht ein wenig zu hastig sind mit solchen Worten. Nicht so hastig!
Denn die Welt ist alt, und tief in ihr stehen noch immer die Wälder, die sich an frühere Lieder erinnern. Solange noch ein Ent durch den grünen Schatten wandert, solange noch Wurzeln trinken und Blätter auf den Wind lauschen, ist das Zeitalter der Ents nicht völlig vergangen.
Wir Ents messen die Zeit anders. Für euch mag ein Zeitalter beginnen und enden wie ein Regenschauer im Frühling. Für uns aber dauert selbst das Vergehen langer Jahre nur einen Atemzug der Erde. Vielleicht ziehen die Menschen nun stärker durch Mittelerde, vielleicht tragen sie für eine Weile die Sorge um viele Dinge. Doch die Wälder vergessen nicht. Und wir auch nicht.
Manche Dinge schlafen nur, ehe sie wieder erwachen.
„Manche Dinge schlafen nur, ehe sie wieder erwachen.“ — Fürwahr.
Es ändert aber nichts daran, dass diese vielen hundert Gesetze in Kraft sind und kaum wieder zurückgenommen werden können
Aber sicher können die „zurückgenommen werden“. Nur eben nicht von denen, die die Zustände hervorgerufen haben und davon profitieren.
Frau Ministerin ist genauso fehl am Platz wie alle anderen weiblichen Politösen!
Wann kapieren die Hodenträger das endlich ….
Wann wehren sich die Frauen gegen solche Quotentanten?