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„Unabwägbare Risiken“

Plötzlich stellt die Bundeswahlleiterin in den Raum, dass Neuwahlen nicht fristgerecht durchführbar sein sollen

Bundeswahlleiterin Ruth Brand warnt in einem Brief an Kanzler Olaf Scholz davor, die Neuwahlen schnell anzusetzen, da eine verkürzte Vorbereitungszeit erhebliche Risiken für eine ordnungsgemäße Durchführung bergen soll. Das widerspricht allerdings der an die Behörde gestellte Aufgabe.

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Bundeswahlleiterin Ruth Brand warnt in einem Brief vor „unabwägbaren Risiken“, die mit einer Neuwahl verbunden sind.

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In einem Brief, der dem Spiegel vorliegt, appelliert Bundeswahlleiterin Ruth Brand an Kanzler Scholz, bei der Planung von Neuwahlen nicht übereilt zu handeln. Sie warnt vor den erheblichen Risiken, die eine hastig angesetzte Wahl mit sich bringen könnte.

Der Brief trägt den Titel „Herausforderungen und Risiken einer vorgezogenen Neuwahl im Januar bzw. Februar 2025“. Sie schreibt: „Da die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl essenziell für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Demokratie ist, ist es erforderlich, den Zeitraum der 60 Tage ab Auflösung des Deutschen Bundestages voll ausschöpfen zu können, um alle erforderlichen Maßnahmen rechtssicher und fristgemäß treffen zu können.“

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„Soweit Termine und Fristen in die Weihnachtszeit oder in den Zeitraum zwischen den Jahren fallen würden, wäre der nur sehr knappe Zeitraum von 60 Tagen maßgeblich verkürzt“, so Brand weiter. Dies würde nicht nur die Vorbereitungen auf kommunaler Ebene stark belasten, sondern könnte auch dazu führen, dass wichtige Maßnahmen praktisch nicht mehr umsetzbar wären.

Brand listet fünf Risiken auf, die bei einer zu frühen Wahl drohen: Erstens, vermehrte Nichtzulassungen von Wahlvorschlägen, etwa durch fehlerhafte Einreichungen von Unterlagen. Zweitens, nicht etablierte Parteien, die unter erheblichem Zeitdruck Unterstützungsunterschriften sammeln müssten. Drittens, eine Überlastung der Gemeindebehörden, die für die Organisation der Wahl zuständig sind, wodurch deren Arbeit behindert werden könnte. Viertens, die Überlastung der Wahlämter, was sich negativ auf die ordnungsgemäße Vorbereitung der Briefwahl auswirken könnte. Fünftens, die Gefahr einer unzureichenden Durchführung der Wahl durch fehlende Wahlunterlagen.„Zudem ist zu befürchten, dass nicht nur in einzelnen Wahlbezirken, sondern in größerem Ausmaß, durch fehlende Wahlunterlagen oder unzureichend geschulte Wahlvorstände eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl gegebenenfalls nicht hinreichend gewährleistet werden kann“, so Brand weiter.

Die Wahrscheinlichkeit von Problemen bei der Durchführung der Wahl sei hoch, wenn die Vorbereitungszeit verkürzt werde. Sie sieht eine „hohe Gefahr, dass der Grundpfeiler der Demokratie und das Vertrauen in die Integrität der Wahl verletzt werden könnte“.

Das Grundgesetz sieht eine Neuwahl nach Auflösung des Bundestages binnen 60 Tagen vor. Eine Vertrauensfrage kann theoretisch jederzeit erfolgen. Es ist daher die Aufgabe des Bundeswahlleiters eine Neuwahl in diesem Zeitraum durchzuführen. Dass dies nun offenbar nicht möglich sein soll wirft Fragen auf.

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