Bamberg
„Nicht als Satire erkennbar“: Die absurde Urteilsbegründung im Fall Bendels
David Bendels wurde wegen eines bearbeitenden Bildes von Nancy Faeser zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. In der Apollo News vorliegenden Urteilsbegründung heißt es jetzt: Die Darstellung sei eine bewusst unwahre Tatsachenbehauptung. Das Bild sei für Betrachter nicht als Satire erkennbar.

„Ich hasse die Meinungsfreiheit“ – für dieses Faeser-Meme wurde der Chef des AfD-nahen „Deutschland Kuriers“, David Bendels, am 7. April vom Amtsgericht Bamberg zu sieben Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt. Apollo News konnte nun die gesamte Urteilsbegründung einsehen. Darin heißt es, dass der Leser angeblich nicht fähig wäre, das Meme – den „verächtlich machenden Post“ – als Satire zu erkennen. Deshalb sei der Beitrag „nicht durch die Meinungs- und Kunstfreiheit des Art. 5 GG gedeckt“.
„Der Angeklagte hat sich mithin der gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Verleumdung gemäß […] schuldig gemacht“, heißt es in der siebenseitigen Urteilsbegründung, die sich auf den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs, also Politiker-Beleidigung, beruft. Es handle sich um „eine bewusst unwahre Tatsachenbehauptung“. Denn aus einem „Vergleich des Posts mit dem Original-Bild“ habe sich ergeben, dass „das dort abgebildete und echt wirkende Geschehen in Wirklichkeit so nicht stattgefunden“ habe.
Der Beitrag, den Bendels im Kontext von Faesers Ankündigung, gegen vermeintliche Staatsverhöhnung vorzugehen, am 28. Februar 2024 auf X veröffentlicht hatte, sei einem „Betrachter nicht als verändertes Bild erkennbar“ gewesen. Dies hätte Bendels „zumindest billigend in Kauf genommen“. Der „einzelstehende Post, der auf kein vorangegangenes Geschehen Bezug nimmt“ würde „keine Hinweise auf eine satirische Darstellung“ enthalten. Eine solche sei außerdem „nicht ohne Weiteres erkennbar, da Nancy Faeser tatsächlich im Original ein Blatt Papier vor dem Körper hält und sich der abgeänderte Text damit nahtlos an die Körperhaltung und Umgebung des Originalbildes einfügt“.
Auf dem Original-Bild, das anlässlich des Holocaust-Gedenktages einen Monat zuvor erstellt wurde, ist der Schriftzug „We Remember“ zu sehen – in einer deutlich anderen Schriftart, sichtbar nicht digital nachgefügt. Laut dem Amtsgericht könne die „Aufmachung, Schrift, Farbe und Inhalt“ bei Bendels Meme aber durchaus „als echt wahrgenommen werden“. Die „geringfügige Abweichung des Winkels der Schrift zu den Kanten des fast waagerecht von der Betroffenen gehaltenen Blattes und der die Schrift unmittelbar umgebenden Hintergrundfarbe zur sonstigen Farbe des Blattes“ würde „bei einer flüchtigen Ansicht“ nicht auffallen. Erst bei „genauer Betrachtung oder gar Vergrößerung“ sei die Abweichung „erkennbar“.
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So könne laut dem Gericht ein „unbefangene[r] Leser“ durchaus glauben, dass Faeser „tatsächlich ein Blatt Papier mit einem solchen Text in die Kamera“ halten würde. Die „Wiederholung des auf dem Schild stehenden Textes ‚Faeser HASST #Meinungsfreiheit!‘ als Überschrift des Posts“ stelle „zwar eine Wertung dar“, doch wenn „solche Werturteile durch Anführung von Tatsachen wie hier mit dem veränderten Bild belegt werden, liegt der Schwerpunkt bei der Tatsachenbehauptung“.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser selbst hatte sich durch die satirische Abänderung des Bildes offenbar angegriffen gefühlt und stellte selbst den Strafantrag gegen Bendels. Den entscheidenden Hinweis lieferte damals die staatliche Meldestelle „Hessen gegen Hetze“, wie die Staatsanwaltschaft gegenüber Apollo News Anfang April bestätigte (mehr dazu hier). Das Amtsgericht Bamberg gibt der Ministerin derweil mit seinem Urteil recht: Betrachtet man die „Gesamtumstände“, sei der „verächtlich machende Post geeignet, das öffentliche Wirken der damaligen Innenministerin Nancy Faeser als Person des politischen Lebens erheblich zu erschweren“.
Von „einer falschen Tatsachenbehauptung“ gehe „regelmäßig die Gefahr aus, dass sie sich gerade im Internet auf unüberschaubare Weise verbreitet und dadurch das Vertrauen in die Integrität der Betroffenen untergraben“ könnte. Dies sei aufgrund des von Faeser „zum damaligen Zeitpunkt geführten Amtes“ als „besonders schwerwiegend zu bewerten“.
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Der Beitrag von Bendels sei „nicht durch die Meinungs- und Kunstfreiheit des Art. 5 GG gedeckt“. Denn die „Belange der Meinungsfreiheit“ würden „der bei der Wahrnehmung berechtigter Interessen eine Verurteilung wegen ehrverletzender Äußerungen“ ausgeschlossen sein. Die Meinungsfreiheit finde dort „ihre Schranken“ und sei nicht „nicht vorbehaltlos garantiert“, wenn die „persönlichen Ehre“ verletzt werden würde.
So greifen bei dem Post von Bendels weder die Meinungs-, noch die Kunstfreiheit, „da der satirische oder künstlerische Charakter des Posts dem unvoreingenommenen und verständigen Betrachter nicht erkennbar“ sei. Das Gericht erachtete daher eine „Freiheitsstrafe von 7 Monaten für tat- und schuldangemessen“. Dass Bendels vorher „strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten“ sei, hätte man zu seinen Gunsten „berücksichtigt“.
Da bei Bendels „eine positive Sozialprognose“ vorliege, würde das Urteil zudem „zur Bewährung ausgesetzt“. Es sei „zu erwarten, dass der Angeklagte sich schon die Verurteilung zur Warnung gereichen lässt und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird“, formuliert das Gericht abschließend.
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Die Begründung des Gerichts wurde von verschiedenen Juristen als absurd abgetan – denn offensichtlich ist der Post als Meme intendiert, zumal ähnliche Collagen vielfach geteilt wurden. Die Haftstrafe kommt auch allein durch diesen konstruierten Vorwurf zustande – denn eine solche ist tatsächlich im Paragraf 188 die Mindeststrafe, sofern Verleumdung besteht. Verleumdung kann hier aber nicht mit einer Beleidigung, sondern nur mit dem skurrilen Vorwurf argumentiert werden, Bendels habe Faeser ein falsches Zitat in den Mund gelegt und es als echt ausgegeben. Ein Revisionsverfahren in dem Fall steht aus, das Bayerische Justizministerium wollte die Frage bislang nicht beantworten, inwiefern der Fall untersucht oder geprüft werde. Die Bamberger Justiz zieht jedenfalls immer mehr Kritik rund um diesen Vorgang auf sich.
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Böhmermanns Aussagen sind auch nicht als Satire erkennbar.
Die Richter trauen Faeser also zu, dass sie tatsächlich ein derartiges Schild in die Kamera halten könnte.
Bedenkt man das ideologische Handeln dieser Dame und die Tatsache, dass sie Strafantrag gestellt hat, kann man schon verstehen, dass es Menschen gibt, die das nicht als Satire betrachten.
Selbst wenn dieses Bild nicht als Satire erkennbar ist, die Aussage darauf stimmt!
Das ein Gericht glaubt das es Menschen gibt, die diese Aussage von einer Innenministerin glauben lässt tief blicken.
Ein weiterer totalitärer Staat kündigt sich in Deutschland an und freudig ist die Exekutive und Judikative wieder mit dabei. Corona war nur ein Testlauf.
Traurig 😢
Solange nicht Tausende in Bamberg gegen diesen Richter demonstrieren, geschieht gar nichts! Man muss sich nur wehren!
Die sogenannte Justiz ist selbst Satire- und merkt´s nicht mal.
Das Problem ist, daß bei uns Politik und Justiz nicht strikt getrennt sind. Wenn die Besetzung von Richterposten und Staatsanwaltschaften von der ReGIERung beeinflußt wird, ist nicht mit Neutralität zu rechnen.
Man findet keine Worte mehr für diesen ganzen Irrsinn.
Darf man in Deutschland noch seine Meinung und die Wahrheit laut aussprechen? frage für einen Freund.
Mit den geltenden irdischen Gesetzen lässt sich dies nicht mehr erklären.
Quelle BR „Schnee im Juni oder Missernten – die Menschen des 17. Jahrhunderts können sich solche Phänomene nicht erklären. Das Bamberger Malefizhaus. Die rechtliche Grundlage für die Folter als Verhörmethode liefert die Bambergische Halsgerichtsordnung. Der Hexenhammer und höchst peinliche Verhöre gehörten zum Alltag. Der Hexenwahn machte vor niemanden Halt. Im Bamberg des 17. Jahrhunderts konnte es jeden treffen: Es brauchte nur einen missgünstigen Nachbarn, einen enttäuschten Verehrer. Dann begann eine Spirale aus Verhören und Folter. Am Ende stand fast immer der Scheiterhaufen. Aus überlieferten Prozessakten geht hervor, dass allein zwischen 1595 bis 1631 fast 1.000 Menschen wegen angeblicher Zauberei hingerichtet wurden – nahezu ein Zehntel der Bevölkerung.“ Und Bamberg wird seinem historischen Ruf nun mit der digitalen Hexenverfolgung gerecht.
Das wird böse enden.
Das das Bild eindeutig eine Fotomontage ist, kann jeder Schüler erkennen.
Es scheint das der Richter zur Nachschulung namens Medienkompetenz muss.
Zitat: „Das Bild sei für Betrachter nicht als Satire erkennbar.“
Das ist für jeden Menschen klaren Verstandes erkennbar. Ich weis allerdings nicht, ob es auch für Bamberger Richter auffassungsbedingt erkennbar ist!
Na, das ist ja jetzt eine Ohrfeige erster Güte für diese ekelhafte Person. Ihr traut nicht mal das Gericht mehr zu, dass irgendeine ihrer Bösartigkeiten Satire sein könnte. Keine Satire zu böse um nicht doch ein Original von Faeser sein zu können. Aber was wäre das dann eigentlich für ein Vergehen? Geheimnisverrat?
„Nicht als Satire erkennbar“… was im Umkehrschluss ja nichts anderes bedeutet, als daß sich die Person, die so dargestellt wird, sich ernst genommen fühlt sowie in dieser Form als ernst zu nehmen erkannt ist.
Ansonsten ginge man darüber mit einem Schulter zucken hinweg, ggfs. noch mit einem leisen Lächeln im nicht mehr ganz so frischen Gesicht.
Ein Richter im Dienste seiner Chefin, und nicht des Volkes.
Die einzige Person, die zu talentfrei ist, diese Satire als solche zu erkennen, ist die abgebildete Person selbst!
So aberwitzig, wie die Urteilsbegründung ausfällt, habe ich den Eindruck, es stand von vornherein ab der ersten Minute schon fest, welches Urteil zu erfolgen hat und hat dafür krampfhaft eine Begründung formuliert.
Ich liebe die Meinungsfreiheit !
Deshalb habe ich Compact wenige Wochen vor den Landtagswahlen platt gemacht.
So habe ich meinem Parteikumpel Woidke zum Endsieg in Brandenburg verholfen.
Der Verfassungsschutz verfolgt seit Jahren Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle.
Gegen jeden der falsch hustet, wird eine elektronsische Akte angelegt.
Weil ich die Meinungsfreiheit so sehr liebe.
Ich liebe euch doch. Ich liebe euch doch alle.
Eure Nancy
Parody. Not to be taken seriously. Ich will nicht von Haldenwang Faeser und ihren geistigen Erben in den Knast befördert werden. Ich möchte auch nicht dass Dachau Buchenwald Sachsenhausen und all die anderen schönen naturnahen Lager in Deutschland wieder geöffnet werden zur Verteidigung der Meinungsfreiheit.
Die Glaubwürdigkeit, dass Faeser tatsächlich die Meinungsfreiheit mit ihren Äußerungen, wie z.B. dem starken Staat, der nicht verhöhnt werden dürfte, gegen Geist und Wort des GG infrage stellt, ist das tatsächliche Problem, was dazu führt, dass die Äußerung unter Umständen als wahrscheinliche Tatsachenbehauptung angesehen werden kann. Der auch hier steigende Level von demütiger Repression im Land ist jedenfalls ein Indiz dafür, dass Brendels richtig liegt. Diese Einschätzung wird mittlerweile leider vielfach auch im Ausland geteilt, siehe nicht nur der „Economist“.
Auch in diesen Berufen handelt es sich um fleißige, aber schlichte Gemüter. __ Satire zu erkennen zeugt eigentlich von Fachwissen und aktueller Dynamik.Es ist ein Übertreibungseffekt, um die Sinne zu schärfen und Genaueres erkennen zu lassen oder zu können. Das ist dem „Verurteilten“ bestens gelungen_Vielleicht braucht man demnächst einen Kunstgutachter, der Nachhilfeunterricht in dem gern geschwänzten Fach gibt . __Mein Bruder, bekannt, verstorbener Kunstmaler, Grafiker und Satiriker, säße wahrscheinlich heute mehrfach im Knast. – Das die sich nicht schämen…..
Heisst das, der Durchschnittsdeutsche ist zu doof, das als Satire zu erkennen ?
Was denn nun?
Satire, oder stimmt was auf dem Schild steht?
Dieses Gericht beleidigt meine Intelligenz – kann ich den jetzt auch verklagen?
Mal angenommen, der Inhalt des Schildes würde weit entfernt sein von dem, was Frau Faeser denkt und tut … Dann wäre für jeden unbefangenen Betrachter deutlich: Hier kann es sich nur um Satire handeln! Wenn Satire und Realität dagegen sehr eng beieinander liegen, dann fällt das schon schwerer.