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Neue Corona-Impfung: Staat haftet bei Impfschäden nur noch eingeschränkt

Wer nach einer Corona-Impfung einen Impfschaden erlitt, hatte bisher grundsätzlich Anspruch auf Versorgungsleistungen vom Staat. Apollo News fand heraus: Beim neuen Impfstoff ist das anders. 

Am 7. September schickte die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg einen Hinweisbrief an die niedergelassenen Ärzte des Bundeslandes. Der Betreff der Mitteilung lautete: „Angepasster COVID-19-Impfstoff bestellbar – STIKO-Empfehlung steht noch aus. Eingeschränkte Staatshaftung im Falle eines Impfschadens“.

In dem zweiseitigen Schreiben werden die Ärzte darauf hingewiesen, dass der auf die neue Corona-Variante „XBB.1.5“ angepasste Impfstoff ab sofort bestellt werden könne und die Auslieferung bereits für den 18. September geplant sei. Außerdem wird in fetten Buchstaben darauf aufmerksam gemacht, dass es „wegen noch fehlender STIKO-Empfehlung für XBB.1.5-Impfstoff keine Staatshaftung“ für den neuen Impfstoff gebe. Bedeutet: Patienten, die nach der Impfung einen Impfschaden erleiden, haben vorerst keinen Anspruch auf Versorgungsleistungen vom Staat. 

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Zwar erwarte man die STIKO-Empfehlung spätestens zum Tag der Auslieferung am 18. September. Sollte sich die Ständige Impfkommission jedoch mehr Zeit lassen, empfiehlt die Kassenärztliche Vereinigung den Ärzten, ihre Patienten vor der Impfung über den fehlenden Anspruch auf Versorgung im Falle eines Impfschadens aufzuklären und sich dies per Unterschrift bestätigen zu lassen. Die KV stellt klar: „Sie können […] diese Impfungen dennoch durchführen.“

Spahn hatte Staatshaftung im Infektionsschutzgesetz verankert

Der Brief überrascht nicht nur wegen seines alarmistischen Tons. Auch inhaltlich wirft des Hinweises auf fehlende Staatshaftung Fragen auf. Bisher galt für die Corona-Impfung, dass Impfgeschädigten unabhängig von der STIKO-Empfehlung Versorgungsleistungen vom Staat zustehen. Das erwirkte der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bereits Ende 2020 durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes.

Seitdem galt: Wer sich mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff gegen das Coronavirus impfen ließ, hatte Anspruch auf Versorgung wegen gesundheitlicher Schäden durch die Impfung. Dabei war – anders als bei anderen Impfungen – egal, ob es eine öffentliche Empfehlung der Landesbehörden oder der STIKO gab oder nicht. 

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Apollo News fragte beim Bundesgesundheitsministeriums nach, inwieweit sich die Gesetzeslage zu den Versorgungsansprüchen von Impfgeschädigten geändert hat – und erhielt folgende Antwort:

Seit dem 8. April 2023 gelten die für die COVID-Schutzimpfung die gleichen Regelungen wie für andere Impfungen auch.

§ 60 IfSG regelt die Haftung für Impfschäden, die im Zusammenhang mit einer Schutzimpfung eingetreten sind. Wer durch eine Schutzimpfung, die von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde, eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, hat auf Antrag Anspruch auf eine Entschädigung in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes. 

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Für Impfungen, die zwischen dem 27. Dezember 2020 und dem 7. April 2023 auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung vorgenommen wurden, besteht im Fall von Impfschäden ebenfalls ein Anspruch nach § 60 Absatz 1 IfSG unabhängig davon, ob die Impfung öffentlich empfohlen wurde.“

Außerdem weist das BMG darauf hin, dass die STIKO seine Impfempfehlung voraussichtlich zum Impfstart am 18. September auf den auf die neue Variante angepassten Impfstoff ausweiten werde. 

STIKO wird bedrängt – wieder einmal

Die Auskunft bedeutet: Offensichtlich unbemerkt von der Öffentlichkeit ist die Sonderregelung zur  bedingungslosen Staatshaftung bei Corona-Impfstoffen bereits im April diesen Jahres ausgelaufen. Anspruch auf Versorgungsleistungen haben Impfgeschädigte nun nur noch, wenn sie darauf warten, dass der neue Impfstoff auch von der STIKO zugelassen wurde.

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Befremdlich ist, dass sowohl das Bundesgesundheitsministerium als auch die Kassenärztliche Vereinigung offensichtlich fest davon ausgehen, dass die Empfehlung von der STIKO rechtzeitig und tagesgenau kommen werde. Diese Erwartungshaltung verträgt sich ganz offensichtlich nicht mit der Aufgabe der STIKO, besonnen und überlegt alle Informationen zum neuen Impfstoff zu prüfen, bevor sie sich für oder gegen eine Impfung entscheidet. 

Dass diese Ansprüche bereits in der Corona-Pandemie über Bord geworfen wurden, ist bekannt. Damals hatte das Gesundheitsministerium die STIKO mehrfach zu Empfehlungen gedrängt. Der Vorsitzende Thomas Mertens hatte sich zuerst öffentlich gegen den Druck vonseiten der Regierung, namentlich von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, gewehrt, am Ende gab er jedoch klein bei. Damals wurde der Druck auf die STIKO mit der außergewöhnlichen Pandemie-Lage begründet. Die neuen Erkenntnisse zeigen: Auch nach der Pandemie wird die STIKO offensichtlich weiter von Staatsbehörden zu einer schnellen Entscheidung getrieben. Dass eine übereilte Empfehlung der STIKO dazu führt, dass Großteile der Bevölkerung das Vertrauen in das Urteil der Kommission verlieren, wird ignoriert. 

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