Bundestag
Nächste Eilanträge abgewiesen: Bundesverfassungsgericht möchte Schulden-Sitzung nicht absagen
Das Bundesverfassungsgericht hat weitere Eilanträge gegen die am Dienstag stattfindende Sondersitzung abgewiesen. Damit kann der Bundestag über die Schulden-Pläne von Union, SPD und Grünen entscheiden. Dann könnte die neue Schulden-Klausel für die nächsten Jahre gültig werden.

Bereits in der vergangenen Woche hatte das Bundesverfassungsgericht Eilanträge der Linken beziehungsweise des BSW sowie der AfD und anderer Akteure abgewiesen. Am Montagabend gab das höchste deutsche Gericht zudem bekannt, auch weitere Anträge, die nach der Ablehnung bekannt geworden waren, abzuweisen. Die fraktionslose Bundestagsabgeordnete Joana Cotar hatte einen zweiten Versuch unternommen, auch drei FDP-Haushaltspolitiker klagten gegen die Sondersitzung des Bundestags am Dienstag (Apollo News berichtete).
Mit der neuerlichen Ablehnung ermöglicht das Bundesverfassungsgericht die geplante Durchführung der Abstimmung über eine von Union, SPD und Grünen vereinbarte Grundgesetzänderung, die die Aufnahme eines Schuldenpakets von 500 Milliarden Euro ermöglicht. Experten sehen aber aufgrund der offenen Formulierung einen Handlungsspielraum bei dem Schuldenvolumen von bis zu 1,7 Billionen Euro in den kommenden zwölf Jahren (Apollo News berichtete).
Damit würde der eigentlich abgewählte Bundestag dem neuen Parlament eine wichtige Entscheidung vorwegnehmen, für die er nicht befugt ist, argumentieren die Kläger. In der Übergangszeit soll der alte Bundestag vor allem über notwendige und verwalterische Vorgänge entscheiden, nicht jedoch neue Gesetze umsetzen, hieß es unter Kritikern. Das Bundesverfassungsgericht sah das – wie bereits in der vergangenen Woche – am Montagabend anders.
Der Bundestag sei zunächst beschlussfähig, so die Argumentation. Außerdem würden die Eilanträge „ungeachtet der Frage, ob die jeweiligen Anträge in der Hauptsache unzulässig oder offensichtlich unbegründet sind“ keine Punkte enthalten, „die bei der vorzunehmenden Folgenabwägung in Abweichung […] die Gründe für den Erlass einer einstweiligen Anordnung überwiegen ließen“, hieß es jetzt erneut in der schriftlichen Begründung.
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Mit anderen Worten: Die Nachteile, die auftreten würden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, die Hauptsache aber später keinen Erfolg hätte, seien nach Ansicht des Gerichts also zu schwerwiegend, als dass man dem Antragsteller recht geben könne. Damit wird die Entscheidung des Bundestags am Dienstag ermöglicht und die Anträge auf die lange Bank geschoben. Ein Hauptsacheverfahren kann sich zudem erfahrungsgemäß lange hinziehen.
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Die SPD will zwei Richterinnen ans Bundesverfassungsgericht bringen - und stärkt so ganz klar den politischen Einfluss auf die Urteile aus Karlsruhe. Vor allem eine Kandidatin könnte für das große Ziel der Sozialdemokraten entscheidend sein: das AfD-Verbot.Weil es für die notwendige Grundgesetzänderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit braucht, wollen Union, SPD und Grüne das Vorhaben noch im alten Bundestag durchsetzen – im neuen haben sie diese Mehrheit nicht. Dafür hat die Union weitreichende Zugeständnisse, etwa 100 Milliarden Euro für den Klima- und Transformationsfonds, an die Grünen gemacht. Einmal beschlossen, muss das Vorhaben noch durch den Bundesrat gehen, dessen Zustimmung nach der Einigung in Bayern als sicher gilt (Apollo News berichtete).
Im neuen Bundestag kann die Grundgesetzänderung dann aber nicht mehr so einfach revidiert werden: Weil für Verfassungsänderungen immer eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig ist, die linken Kräfte von SPD, Grünen und Linken aber eine Sperrminorität besitzen und AfD sowie Union zusammen eben nicht die notwendigen Stimmen haben, dürfte die Änderung zumindest über die kommenden vier Jahre verankert bleiben und eine hohe Neuverschuldung ermöglichen.
Die AfD fordert nicht ohne Grund, Richter, insbesondere in den höheren Instanzen, sollten kein Parteibuch mehr besitzen und sollten auch nicht über das Parteiensystem ins Amt gebracht, sondern von unabhängigen Gremien gewählt werden müssen, damit sie ihr Amt wirklich unbeeinflusst ausüben können.
Und wohl ebenfalls nicht ohne Grund ist der große Rest der Parteienlandschaft strikt dagegen.
Von der Politik gesetzte Richter fällen doch keine Urteile gegen ihre „Herren“. Solange wir keine Trennung zwischen Politik und Justiz haben, sind wir immer anfällig für politischen Filz und Korruption.
Man hat irgendwie nicht mehr das Gefühl, dass es bei uns noch eine funktionierende Gewaltenteilung gibt. Es mutet an, als spielen die alten Säulen der Demokratie alle nach den gleichen Noten.
Was haben wir dann für ein System? Ist das noch Demokratie oder schon Unseredemokratie?
Ich schlage vor, aus dem Wort „Bundesverfassungsgericht“ nur den Wortteil „Gericht“ stehen zu lassen. Heute gibts „Verlorene Eier in Tomatensoße“ mit Reis. Dieses Gericht wünschen sich meine Familie. Hatten wir schon ewig nicht mehr. „Mahlzeit“.
Richter vom BVG sind von den Parteien bestimmt. Sollen sie etwa gegen ihren Arbeitgeber klagen,? bei den Gehältern? Wer noch daran glaubt kennt bestimmt auch die Zitronenfalter
Habt Ihr auch so schwarze Flecken im Text oder gehts nur mir so ?
Was ist das ?
Mir fällt da noch eine Aussage von Hannah Arendt ein:
„In einer bürokratischen Herrschaft, wo an die Stelle des Gesetzes die Verordnung getreten ist, wird dauernd gehandelt, bevor Recht gesprochen worden ist, werden dauernd vollendete Tatsachen geschaffen, gegen die es dann einen Einspruch entweder überhaupt nicht gibt oder nur auf einem so komplizierten, eben »bürokratisierten Wege, daß ihm praktisch keine Bedeutung mehr zukommt…Es ist daher immer ein Zeichen bürokratischer Herrschaft, wenn der Rechtsweg nur noch für die Beherrschten und ihre Proteste offengelassen ist, alles eigentlich politische Handeln sich aber auf dem Verordnungswege vollzieht…Willkür und Zufall werden zum Kennzeichen des Wirklichen selbst.“
„…möchte Schulden-Sitzung im Bundestag nicht absagen“
„Möchte“?
DER ist gut!
DARF nicht!
Waren die Herrschaften wieder zum Abendessen geladen?
Ich fühle mich an die Coronazeit erinnert. Das ist nicht mehr mein Land. Ein abgewähltes Parlament entscheidet im Schnelldurchgang über Grundgesetzänderungen von einer Tragweite, über die sich selbst die Fachleute auf den schnellen Blick nicht ganz einig sind. Und das BVerG sieht kein Problem darin, dass sich die juristischen Laien im Bundestag damit überhaupt nicht hinreichend befassen können und geben grünes Licht. Man kann nur noch entsetzt sein.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge. Nachvollziehbar sind solche Begründungen nicht.
Und schwups waren beide Beiträge weg.
Die Architekten dieses Projekts wissen genau, dass sie im neuen Bundestag keine Zwei-Drittel-Mehrheit mehr haben. Also wird kurzerhand im Schatten der alten Machtverhältnisse die Zukunft zementiert. Die Begründung des Bundesverfassungsgerichts, man sehe „keine gravierenden Folgen“, ist bemerkenswert zynisch. Was, wenn nicht der Missbrauch einer Übergangsregierung zur Verabschiedung irreversibler Strukturentscheidungen, sollte als gravierend gelten? Das Parlament – eigentlich Ausdruck des Volkswillens – wird zum taktischen Werkzeug eines elitären politischen Kartells. Und das Bundesverfassungsgericht? Es schaut zu – mit juristischer Präzision und politischer Naivität. Es hätte ein Zeichen setzen können: für demokratische Zurückhaltung in Zeiten institutioneller Übergänge. Was bleibt, ist ein Zitat: „Gib einem Menschen Macht – und du erkennst seinen wahren Charakter.“
Meine Empfehlung ist, einfach mal auf die Homepage des BVerfG zu gehen und sich die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats mal anzuschauen.
Von Jean-Paul Satre stammt der Satz, ab Vierzig sei jeder für sein Gesicht verantwortlich.
Warum gibt es keine Demos gegen diesen Raubzug? In Frankreich sähe das jetzt anders aus, da bin ich mir sicher
Damit hat sich das BVerfG als Schutz(macht) der Verfassung endgültig verabschiedet.
Habt hier wirklich jemand geglaubt die würden den Anträgen stattgeben?
Vetternwirtschaft in Reinkultur…
Das BVerfG scheint nicht zu interessieren, was einen relevanten Teil der Abgeordneten besorgt, nämlich sich gründlich vor einer so weitreichenden Abstimmung gründlich informieren zu können um einen echten Gewissensentscheid überhaupt fällen zu können. Insofern beschneidet das BVerfG klar die Rechte der Abgeordneten. Jeder mag sich selbst beantworten, was diese Entwicklung noch mit einer vitalen Demokratie zu tun hat.
Ich hatte einmal Achtung vor diesem Gericht. Diese Zeiten sind endgültig vorbei.
Politische Gerichte sprechen kein Recht und Bürger können sich nicht auf sie verlassen. In solchen Zuständen ist der Bürger verloren.
abgesprochen.
Demokratie = Gewaltenteilung!
Aus der Vergangenheit nichts gelernt!
Mich interessiert immer mehr eine bestimmte Frage.
Seit Tagen und gefühlten Wochen lese ich nichts mehr über den Bundeskanzler Olaf Scholz.
Die Vertrauensfrage war ja wohl (nicht) erfolgreich?
Aber er ist doch noch im Amt, so lange bis ein neuer Bundeskanzler es übernimmt?
Was geschieht in diesem Land?
Ein noch nicht gewählter, noch nicht vereidigter Kanzlerkandidat eines neuen Bundestages macht Hinterzimmerpolitik gemeinsam mit dem alten, aufgelösten, aber noch nicht komplett auseinandergegangenen Bundestag?
Wie ist das, kann sich jetzt jeder nicht nur das Geschlecht sondern auch die Machtposition nach Belieben zuweisen?
»Gerichte« segnen das ab und uns bleibt nur den Bademantel bereitzuhalten?
Die Grünlinge werden sich die Hände reiben und sich nicht mehr einkriegen. Uns Bürgern Gnade Gott.
Carte blanche für den Coup,
eine Schande