Bundestag
Nächste Eilanträge abgewiesen: Bundesverfassungsgericht möchte Schulden-Sitzung nicht absagen
Das Bundesverfassungsgericht hat weitere Eilanträge gegen die am Dienstag stattfindende Sondersitzung abgewiesen. Damit kann der Bundestag über die Schulden-Pläne von Union, SPD und Grünen entscheiden. Dann könnte die neue Schulden-Klausel für die nächsten Jahre gültig werden.

Bereits in der vergangenen Woche hatte das Bundesverfassungsgericht Eilanträge der Linken beziehungsweise des BSW sowie der AfD und anderer Akteure abgewiesen. Am Montagabend gab das höchste deutsche Gericht zudem bekannt, auch weitere Anträge, die nach der Ablehnung bekannt geworden waren, abzuweisen. Die fraktionslose Bundestagsabgeordnete Joana Cotar hatte einen zweiten Versuch unternommen, auch drei FDP-Haushaltspolitiker klagten gegen die Sondersitzung des Bundestags am Dienstag (Apollo News berichtete).
Mit der neuerlichen Ablehnung ermöglicht das Bundesverfassungsgericht die geplante Durchführung der Abstimmung über eine von Union, SPD und Grünen vereinbarte Grundgesetzänderung, die die Aufnahme eines Schuldenpakets von 500 Milliarden Euro ermöglicht. Experten sehen aber aufgrund der offenen Formulierung einen Handlungsspielraum bei dem Schuldenvolumen von bis zu 1,7 Billionen Euro in den kommenden zwölf Jahren (Apollo News berichtete).
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Damit würde der eigentlich abgewählte Bundestag dem neuen Parlament eine wichtige Entscheidung vorwegnehmen, für die er nicht befugt ist, argumentieren die Kläger. In der Übergangszeit soll der alte Bundestag vor allem über notwendige und verwalterische Vorgänge entscheiden, nicht jedoch neue Gesetze umsetzen, hieß es unter Kritikern. Das Bundesverfassungsgericht sah das – wie bereits in der vergangenen Woche – am Montagabend anders.
Der Bundestag sei zunächst beschlussfähig, so die Argumentation. Außerdem würden die Eilanträge „ungeachtet der Frage, ob die jeweiligen Anträge in der Hauptsache unzulässig oder offensichtlich unbegründet sind“ keine Punkte enthalten, „die bei der vorzunehmenden Folgenabwägung in Abweichung […] die Gründe für den Erlass einer einstweiligen Anordnung überwiegen ließen“, hieß es jetzt erneut in der schriftlichen Begründung.
Mit anderen Worten: Die Nachteile, die auftreten würden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, die Hauptsache aber später keinen Erfolg hätte, seien nach Ansicht des Gerichts also zu schwerwiegend, als dass man dem Antragsteller recht geben könne. Damit wird die Entscheidung des Bundestags am Dienstag ermöglicht und die Anträge auf die lange Bank geschoben. Ein Hauptsacheverfahren kann sich zudem erfahrungsgemäß lange hinziehen.
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Im neuen Bundestag kann die Grundgesetzänderung dann aber nicht mehr so einfach revidiert werden: Weil für Verfassungsänderungen immer eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig ist, die linken Kräfte von SPD, Grünen und Linken aber eine Sperrminorität besitzen und AfD sowie Union zusammen eben nicht die notwendigen Stimmen haben, dürfte die Änderung zumindest über die kommenden vier Jahre verankert bleiben und eine hohe Neuverschuldung ermöglichen.
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Von der Politik gesetzte Richter fällen doch keine Urteile gegen ihre „Herren“. Solange wir keine Trennung zwischen Politik und Justiz haben, sind wir immer anfällig für politischen Filz und Korruption.
Die AfD fordert nicht ohne Grund, Richter, insbesondere in den höheren Instanzen, sollten kein Parteibuch mehr besitzen und sollten auch nicht über das Parteiensystem ins Amt gebracht, sondern von unabhängigen Gremien gewählt werden müssen, damit sie ihr Amt wirklich unbeeinflusst ausüben können.
Und wohl ebenfalls nicht ohne Grund ist der große Rest der Parteienlandschaft strikt dagegen.
Man hat irgendwie nicht mehr das Gefühl, dass es bei uns noch eine funktionierende Gewaltenteilung gibt. Es mutet an, als spielen die alten Säulen der Demokratie alle nach den gleichen Noten.
Was haben wir dann für ein System? Ist das noch Demokratie oder schon Unseredemokratie?
Richter vom BVG sind von den Parteien bestimmt. Sollen sie etwa gegen ihren Arbeitgeber klagen,? bei den Gehältern? Wer noch daran glaubt kennt bestimmt auch die Zitronenfalter
Ich schlage vor, aus dem Wort „Bundesverfassungsgericht“ nur den Wortteil „Gericht“ stehen zu lassen. Heute gibts „Verlorene Eier in Tomatensoße“ mit Reis. Dieses Gericht wünschen sich meine Familie. Hatten wir schon ewig nicht mehr. „Mahlzeit“.
„…möchte Schulden-Sitzung im Bundestag nicht absagen“
„Möchte“?
DER ist gut!
DARF nicht!
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Waren die Herrschaften wieder zum Abendessen geladen?
Im Schweinsgallopp links am Rechtststaat vorbei. Der Schwachsinn, den die Akteure von sich geben, ist in der letzten Zeit so astronomisch unterirdisch geworden, daß sich mittlerweile bei jeder Äußerung mein gesunder Menschenverstand derart beleidigt fühlt, daß ich gar nicht soviel essen kann, wie ich kotzen möchte.
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