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Fordert Schadensersatz

Nach Sieg gegen Böhmermann: Ex-BSI-Chef Schönbohm klagt jetzt auch gegen Entlassung

Nach dem Gerichtssieg gegen Jan Böhmermann, verklagt Arne Schönbohm nun das Bundesinnenministerium wegen seiner Entlassung vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Er fordert Schadenersatz für die aus seiner Sicht unrechtmäßige Kündigung.

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Arne Schönbohm, der ehemalige Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), hat beim Kölner Verwaltungsgericht Klage gegen seine Entlassung durch das Bundesinnenministerium eingereicht. Er fordert 5.000 Euro Schadenersatz.

Die Klage geht auf eine Aussage in der Sendung ZDF Magazin Royale vom 7. Oktober 2022 zurück, in der Böhmermann Schönbohm Verbindungen zum russischen Geheimdienst unterstellte. Nur kurze Zeit nach der Ausstrahlung dieses Beitrags wurde Schönbohm von Bundesinnenministerin Nancy Faeser entlassen. Ende des vergangenen Jahres siegte Schönbohm vor dem Landgericht München in vier von fünf Punkten. Schönbohm sei „insoweit in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden“, so das Landgericht (Apollo News berichtete).

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Trotz der klaren Aussage des Münchner Gerichts, dass die Anschuldigungen von Böhmermann unbegründet waren, erhielt Schönbohm weder seinen Posten zurück, noch gab es eine offizielle Entschuldigung seitens des Innenministeriums. Das Landgericht München hatte zwar Schönbohms Forderung nach 100.000 Euro Schadenersatz abgewiesen, aber dem ZDF untersagt, die falschen Behauptungen weiterzuverbreiten.

Der Prozess in Köln markiert eine weitere Etappe im Streit zwischen Schönbohm und dem Bundesinnenministerium. Die Anhörung wird heute fortgesetzt, wobei es um die Rechtmäßigkeit der Entlassung und den Schadenersatz geht.

Dem Gericht zufolge könnten „insbesondere zwei im Rahmen der Sendung getätigte Äußerungen vom Publikum so verstanden werden, dass der Kläger [Schönbohm] bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe“. Dies sei nach Auffassung des Gerichts eine „unwahre Tatsachenbehauptung, die den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze. Die Beklagte müsse diese Äußerungen daher künftig unterlassen.“ Die Aussagen Böhmermanns sorgten im Herbst 2022 dafür, dass Schönbohm in massive öffentliche Kritik geriet, die letztlich dazu führte, dass er sein Amt als Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik verlor.

Das ZDF argumentierte vor Gericht laut Pressemitteilung damit, dass „die Berichterstattung keineswegs so zu verstehen“ sei, dass man dem Kläger „bewusste Kontakte nach Russland“ unterstellt habe. Vielmehr habe der Schönbohm selbst „unbewusste Kontakte“ zu „russischen Geheimdiensten“ nicht ausschließen können. In der Sendung habe man „in zulässiger Weise satirisch zugespitzte Kritik am Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und am Kläger als dessen damaligem Präsidenten geübt“. Dies sei für das ZDF „typisches Stilmittel der Satire“ gewesen. „Es sei typisches Stilmittel der Satire, dass mit Uneindeutigkeiten gespielt werde und dadurch z. B. Lücken in einer Argumentation oder einer Stellungnahme offengelegt würden.“ Diese Argumentation wies das Gericht zurück.

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