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Ex-BSI-Präsident

Schönbohm siegt vor Gericht gegen ZDF und Böhmermann

Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm, siegt vor Gericht gegen das ZDF.

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Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm, siegt vor Gericht gegen das ZDF und Jan Böhmermann. Schönbohm siegte vor dem Landgericht München in vier von fünf Punkten. Schönbohm sei „insoweit in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden“, heißt es in der Pressemitteilung des Landgerichts, die Apollo News vorliegt.

In der Pressemitteilung heißt es: Das Gericht habe „der Beklagten die Verbreitung und Behauptung vier konkreter Äußerungen untersagt, die in der Sendung ‚ZDF Magazin Royale‘ von Jan Böhmermann und später auf www.zdf.de getätigt wurden. Einen Anspruch auf Geldentschädigung hat die Kammer dagegen abgewiesen.“ Konkret forderte Schönbohm eine Entschädigung in Höhe von „mindestens 100.000 Euro“.

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Dem Gericht zufolge könnten „insbesondere zwei im Rahmen der Sendung getätigte Äußerungen vom Publikum so verstanden werden, dass der Kläger [Schönbohm] bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe“. Dies sei nach Auffassung des Gerichts eine „unwahre Tatsachenbehauptung dar, die den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze. Die Beklagte müsse diese Äußerungen daher künftig unterlassen.“ Die Aussagen Böhmermanns sorgten im Herbst 2022 dafür, dass Schönbohm in massive öffentliche Kritik geriet, die letztlich darin mündete, dass er sein Amt als Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik verlor.

Schönbohm selbst erklärte in einer weiteren Pressemitteilung, die Apollo News ebenfalls vorliegt: „Mit völlig haltlosen Vorwürfen hat Jan Böhmermann meine Integrität zerstört, ebenso irreparabel meine Karriere. Mit der durch nichts gerechtfertigten medialen Hinrichtung wurde außerdem Deutschlands Sicherheit gefährdet.“ Er fordert nun „personelle Konsequenzen und eine transparente und umfassende Aufarbeitung der internen Abläufe beim ZDF“. Das ZDF müsse nun „eine tiefgehende Untersuchung zu den internen Prozessen und Verantwortlichkeiten durchzuführen. Es steht im Raum zu klären, ob der Intendant des ZDF seinen Aufgaben ausreichend nachgekommen ist“.

Das ZDF argumentierte vor Gericht laut Pressemitteilung damit, dass „die Berichterstattung keineswegs so zu verstehen“ sei, dass man dem Kläger „bewusste Kontakte nach Russland“ unterstellt habe. Vielmehr habe der Schönbohm selbst „unbewusste Kontakte“ zu „russischen Geheimdiensten“ nicht ausschließen können. In der Sendung habe man „in zulässiger Weise satirisch zugespitzte Kritik am Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und am Kläger als dessen damaligem Präsidenten geübt“. Dies sei für das ZDF „typisches Stilmittel der Satire“ gewesen. „Es sei typisches Stilmittel der Satire, dass mit Uneindeutigkeiten gespielt werde und dadurch z. B. Lücken in einer Argumentation oder einer Stellungnahme offengelegt würden.“ Diese Argumentation wies das Gericht zurück.

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Laut Gericht müsse sich auch „eine satirische Äußerung“ „an den Maßstäben der Meinungsfreiheit messen lassen, wenn es um den Tatsachenkern der Aussage gehe“. In der Abwägung, ob ein Gericht eine Äußerung verbietet oder nicht, sei „ein großzügiger Maßstab anzulegen, der seine Grenze jedoch dort finde, wo sich die Äußerung als eine unwahre, das Persönlichkeitsrecht verletzende Tatsachenbehauptung darstelle.“ Diese Grenzüberschreitung sei bei „vier von insgesamt fünf“ Aussagen des ZDF und von Böhmermann „überschritten“.

Entsprechend sei bei der Frage, ob die Äußerungen untersagt werden, ein großzügiger Maßstab anzulegen, der nur bei unwahren, das Persönlichkeitsrecht verletzenden Tatsachenbehauptungen seine Grenze finde. Bei vier von fünf Äußerungen sei diese Grenze überschritten, weshalb der Anspruch des Klägers begründet sei. Die fünfte Äußerung sei jedoch eine „satirisch zugespitzte Meinungsäußerung, nicht eine unwahre Tatsachenbehauptung“, die unter Berücksichtigung der Umstände hinzunehmen sei.

Ein Anspruch auf Entschädigung entfalle, da „die in der Sendung getätigten Äußerungen auch anders gedeutet werden“ könnten. Zudem habe Schönbohm es versäumt, „der Rechtsverletzung anders und eher entgegenzuwirken“, etwa durch einen früher geltend gemachten Unterlassungsanspruch oder eine Richtigstellung in einer weiteren Ausgabe der Sendung ZDF Magazin Royale. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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54 Kommentare

  • Na bitte, unsere liebe Nancy bitte jetzt den Stuhl räumen, denn wenn ich mich recht entsinne, war sie maßgeblich daran beteiligt.

    Die ganze Dreckkampanie hat ebenfalls das Leben des Mannes ruiniert. Frau Faeser ist, war, und bleibt untragbar.

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  • »Einen Anspruch auf Geldentschädigung hat die Kammer dagegen abgewiesen.“«

    Natürlich! Wo kämen wir denn hin, wenn das gebührenfinanzierte Staatsfernsehen am Ende noch für seine Untaten finanziell gerade stehen müsste und den Geschädigten entschädigen?! 😡

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  • Herzliche Gratulation, Herr Schönbohm!!

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  • Das wäre auch ein Sieg für uns alle, ein Sieg gegen Denunziation, ein Sieg gegen ein übergriffiges und vom Steuerzahler finanziertes Staatsfernsehen. Und natürlich gegen einen Clown mit eigener „Satire“-Sendung, der dort im ZDF leider immer noch gehalten und gepäppelt wird.

  • Na wenn ihn die Kammer den Schadenersatz versagt hat, soll er Nancy bitte schön verklagen, denn die Enthebung des Amtes war rechtswidrig, denn diese stützte sich ja auf die Behauptungen von Böhmermann, oder er verklagt Böhmermann als Privatmann.

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  • Alles Anders wäre wohl das endgültige Aus für den Glueben an einen Rechtsstaat für viele Bürger gewesen. Mal sehen, wie solche Urteile dann in die Anti-Desinformationsaktionen der diversen NGOs und der vielen damit befassten staatlichen Stellen einfliessen werden.
    Aber X, Facebook, Tiktoc, … verbieten wollen.

    Eigentlich wären früher Rücktritte aus Anstand an der Tagesordnung gewesen.

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  • Wenn das Thema Schnee von gestern ist und die Lügen den gewünschte Schaden längst angerichtet haben, sagt das Gericht also einmal „Dududu!“, wedelt mit dem Zeigefinger und das wars. Nachdem Schönbohm wahrscheinlich sechsstellig in Anwälte investieren musste, nur ein Bruchteil des Geldes wiedersehen wird und die verurteilten Verantwortlichen keinen Cent aus eigener Tasche werden bezahlen müssen. Das soll dieser grandiose „Rechtsstaat“ sein?!

  • Ein ÖRR, der von GEZ Gebühren finanziert wird, sollte sich von Leuten wie Böhmermann trennen. Ich schaue schon seit Jahren kein ÖRR, aber was ich in den Medien lese, reicht mir schon. Ich hoffe, dass der Medienstaatsvertrag bald der Geschichte angehört.

  • Sondersendung beim ÖR? Stellungnahme von Faeser/ Haldenwang? Habeck und Baerbock haben ja zu allem eine Meinung, Stellungnahme? Gibts paar „ermunternde Worte“ vom CumEx keine Ahnung Mann? Bild/Focus schweigen laut dazu.

  • Dieses Urteil ist schändlich. Ich hoffe, Herr Schönbohm geht in Revision. Wenn jemand nachweislich seine Stelle verliert aufgrund einer solchen Verleumdung („üble Nachrede“) hat er selbstverständlich Anspruch auf Schadenersatz. Von dem, was das Gericht beschlossen hat, hat der Kläger gar nichts. Denn gesagt und gesendet ist nunmal gesagt und gesendet. Außerdem ist nicht davon auszugehen, dass das ZDF / Böhmermann das nochmal wiederholen wird.

    P.S.: Wenn ich einen Mitarbeiter hätte, wegen dem ich regelmäßig vor Gericht lande, da würde ich mich von ihm trennen. Es sei denn, ich stehe voll hinter ihm, etwa weil ich seine Texte vor der Sendung selber geprüft und für gut befunden habe

  • Der Schaden ist bereits angerichtet. Diese Helden wie J. Böhmermann haben Narrenfreiheit. Es wäre ein Wunder wenn Hr. Böhmermann strafrechtlich verfolgt würde.

  • Das Urteil freut mich für ihn. Die Ablehnung der Schadenersatzforderung zeigt aber die Schwachstellen der deutschen Rechtslage auf. Herr Schönbohm hatte parallel einen arbeitsrechtlichen Prozess, es ist weltfremd zu erwarten, dass ein Kläger unlimitierte Mittel, Kapazitäten und das Wissen hat, sich optimal an mehreren Fronten zu verteidigen. Solange die Redaktionen nichts oder kaum etwas zahlen müssen, wird sich im Grunde nichts ändern.

  • Jetzt fehlt nur noch der Rauswurf von Böhmermann

  • Rechtsstaat, wo??????????

  • Gegen das ZDF und Faeser – müsste es nicht so heißen? Warum bekommt dieser Böhmermann ein Jahresgehalt von mind. 600000,-Euro, wie man lesen kann? Was ist so toll an ihm??

    5
  • Glückwunsch & Danke.
    Sie haben es versucht und haben verloren. Bitte bei jeder Kleinigkeit /Gelegenheit weiter klagen.

  • Das ZDF als solches ist, wie der gesamte ÖRR, inzwischen „zugespitzte“ Satire. Allerdings selbtherrlich und grottenschlechte.
    Wenn Faeser auch nur einen Funken politischen Anstand hätte, würde sie spätestens jetzt sofort zurücktreten.

  • Ihm stehen 10 000 000 zu. Und das nicht von den Raubrittergebühren. Böhmermanm. Ekelhaft. Frau Faeser ist keinen Kommentar wert. Pfui Teufel

  • Dafür kratzt sich doch dieses Dings nicht. Und das ZDF? Dies, das Ananas. Hier stinkt nicht nur der Kopf sondern der ganze Fisch.

  • „Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“
    Der wichtigste Satz im gesamten Artikel.

  • Also jeder Privatmann wird mirnichtsdirnichts verklagt, wenn er nen Politikerwitz macht, aber dieser Hetzer Böhmermann (und Hetzer ist hier rein satirisch gemeint) kann machen was er will und das Ganze auch noch mit meinem Geld.

  • Dieses Gericht ist seines Geldes nicht wert.

  • Wer ist überhaupt Böhmermannn. Meiner meinung nach eine völlig unwichtige Person.

  • Kein Anspruch auf Entschädigung ? Ein Rentner wird zu 6000 Euro wegen Majestätsbeleidung bei Politikern verurteilt und hier wurde einem Mann die Existenz und der Ruf durch Diskreditierung zerstört. Der Ruf ist zwar teilweise wieder durch das Urteil hergestellt. Doch seinen Job ist er dank Faeser und Böhmermann los.

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