Werbung

Abmahn-Agentur

Nach Abmahnung: Habecks Minister-Werbung für „So done!“ entfernt

Monatelang warb Robert Habeck als Testimonial auf der Webseite der Abmahnagentur „SO DONE“ – inklusive Ministertitel. Nach einer Abmahnung durch Joachim Steinhöfel wurde die Werbung entfernt.

Robert Habeck war monatelang mit Ministertitel als Testimonial auf der Webseite von SO DONE präsent; dieser wurde nun entfernt. Ein Zitat von Ministerpräsident Wüst wurde komplett gelöscht.

Werbung

Seit Tagen tobt die öffentliche Debatte um die von Robert Habeck gestellten Anzeigen gegen Personen, die den Bundeswirtschaftsminister beleidigt haben sollen. Doch nicht nur Habeck, sondern auch viele seiner Kollegen aus Berlin zeigen mit großem Eifer die Bürger dieses Landes an.

Mittlerweile gibt es ganze Agenturen, die im Auftrag ihrer Kunden mittels Künstlicher Intelligenz das Internet nach Beleidigungen durchforsten. Diese werden dann gesammelt und an eine Kanzlei weitergeleitet, die die strafrechtliche Relevanz prüft. Anschließend werden die relevanten Beleidigungen an den Kunden übermittelt, der dann einen Strafantrag stellen kann. Zuletzt ging eine solche Agentur der JuLis-Vorsitzenden Franziska Brandmann, mit dem Namen „So Done“, durch die Medien (Apollo News berichtete). Bei dieser Agentur ist auch der Minister Habeck seit vielen Monaten Kunde.

...
...

Auf der Webseite dieser Firma warb Robert Habeck explizit als Wirtschaftsminister bezeichnet mit Foto als Testimonial. Doch der folgende Gegenwind sorgte wohl dafür, dass der Bundesminister und die Firma kalte Füße bekamen. Denn wo vorher noch Habeck als Bundesminister betitelt wurde, ist nun nur noch die Bezeichnung „Mitglied des Deutschen Bundestags“ zu finden.

https://twitter.com/cvcoelln/status/1859531236856766772

Zuvor behauptete der Pressesprecher des Bundeswirtschaftsministers in einer Presseerklärung noch, dass der Wirtschaftsminister nicht für die Internet-Meldestelle „SO DONE“ werben würde.

Auf die Frage eines Journalisten, ob Habecks Auftritt gegen die Verhaltensregeln für Bundesminister verstoße, erklärte Sprecher Daniel Greve: „Also ich weise das zurück, mir liegt aber auch kein weiterer Stand vor.“ Als nachgehakt wird, dass Habecks Empfehlung für das Start-up belegt sei, entgegnet Greve: „Ich habe da keinen Kommentar zu. Er wirbt nicht. Also ich weise zurück, dass es sich um einen werbenden Sachverhalt handelt, und, genau, weiteres habe ich dazu nicht beizutragen.“

Lesen Sie auch:

In seinem Testimonial auf der Webseite von „SO DONE“ erklärt Habeck, viele Politiker seien täglich „Hass, Beleidigungen bis hin zu Todesdrohungen“ ausgesetzt. Er wolle dieses Verhalten nicht „akzeptieren“ oder „normalisieren“, sondern „gemeinsam mit SO DONE konsequent gegen Beleidigungen und Bedrohungen“ vorgehen, die „Recht und Gesetz verletzen“. Weiter betont er: „Ich will damit der Zerstörung des demokratischen Diskurses etwas entgegensetzen und zeigen, dass der Rechtsstaat durchsetzungsfähig ist.“

Screenshots der Website https://www.sodone.de/

Auch der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst, warb auf der Seite mit einem Testimonial. Dieses ist mittlerweile auch nicht mehr aufzufinden, stattdessen wird nun erklärt, dass man „Das Zitat von Hendrik Wüst“ zur „Vermeidung von möglichen Missverständnissen entfernt“ habe.

Zuvor hatte der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel den Bundesminister Habeck und den Ministerpräsidenten Hendrik Wüst wegen einer mutmaßlichen Verletzung der Neutralitätspflicht abgemahnt. Die Werbung sei laut Steinhöfel ein Verstoß gegen die Pflicht zur objektiven Amtsführung und wettbewerbsrechtliche Vorschriften.

„Es muss gerichtlich geklärt werden, ob Habeck und Wüst unter Hinweis auf ihre Ämter für ein gewerbliches Abmahnunternehmen werben dürfen oder ob dies gegen ihre Pflicht zu neutraler Amtsführung verstößt“, erklärte der Anwalt auf X (vormals Twitter).

Der Anwalt erklärte: „Das sich deutsche Spitzenpolitiker für ein Unternehmen einsetzen, dessen Geschäftsmodell das maschinelle Aufspüren der Äußerungen von Staatsbürgern und deren straf- und zivilrechtliche Verfolgung ist, ist fragwürdig genug. Dass sowohl Habeck als auch Wüst dies aber in rechtswidriger Weise getan und dabei auch noch ihre Amtspflichten verletzt haben, ist vollständig indiskutabel. Dass sich beide innerhalb von 24 Stunden der Abmahnung gebeugt haben, zeigt, dass beide ihren Rechtsverstoß erkannt und eingesehen haben.“

Werbung