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Landgericht Berlin

Mitverantwortung an Mauerschützen-Regime: DDR-Historiker Hubertus Knabe darf Sven Hüber weiter kritisieren

Der Stasi-Forscher Hubertus Knabe darf sich weiterhin kritisch zur DDR-Vergangenheit des früheren Grenztruppenoffiziers Sven Hüber äußern. Hüber, der nach der Wiedervereinigung bei der Bundespolizei Karriere machte, wollte ihm eine bestimmte Aussage verbieten lassen – scheiterte aber in der ersten Instanz vor Gericht.

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Der Historiker Hubertus Knabe setzte sich vor Gericht in den meisten Punkten gegen den Ex-Grenzoffizier durch. (IMAGO/Funke Foto Services)

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Der vorzeitig zurückgetretene Vizechef der Polizeigewerkschaft GdP, Sven Hüber, ist mit dem Versuch gescheitert, kritische Äußerungen zu seiner Vergangenheit als Politoffizier der DDR-Grenztruppen gerichtlich verbieten zu lassen. Das Landgericht Berlin untersagte dem Stasi-Forscher Hubertus Knabe allerdings die Aussage, Hüber habe Polizisten zum Putsch gegen eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt aufgerufen.

Ausdrücklich als zulässig bewertete das Gericht jedoch diesen auf X verbreiteten Hinweis des Historikers: „Als Politoffizier des Regiments 33 (das 1989 Chris Gueffroy erschoss) war Hüber dafür verantwortlich, die Wehrpflichtigen im Hass auf den Klassenfeind zu erziehen.“

Hüber, der nach der Wiedervereinigung in der Bundespolizei Karriere machte, kam 1987 als junger Offizier zu den Grenztruppen der DDR an der Berliner Mauer. Dort war er zunächst Stellvertreter des Kompaniechefs für politische Arbeit in der dritten Grenzkompanie des Grenzregiments 33. Später wechselte er als Jugendinstrukteur in den Regimentsstab. Diese Funktion hatte er auch noch zu dem Zeitpunkt, als Chris Gueffroy – das letzte Todesopfer des Schießbefehls – erschossen wurde.

Im Rechtsstreit um Knabes mehrteiligen X-Beitrag argumentierte Hübers Anwalt, dass es keinen Zusammenhang zwischen diesem Fall und der Tätigkeit seines Mandanten gebe und dass Hüber als Jugendinstrukteur generell keine wichtige Rolle gespielt habe. Der unbefangene Durchschnittsleser müsse annehmen, dass es sich bei Hüber um „den“ Politoffizier „des Regiments 33 (das 1989 Chris Gueffroy erschoss)“ handele, schrieb er in dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Er betonte, dass „es in dem betreffenden Regiment nicht nur einen, sondern mehr als zwanzig Politoffiziere gab“. Und Hüber sei „als Instrukteur für Jugendarbeit in die Erschießung des Chris Gueffroy in keinerlei Hinsicht involviert“ gewesen.

Das Landgericht Berlin ließ sich davon nicht überzeugen und wies den Antrag in diesem Punkt zurück. Dass Knabe Hüber „eine abstrakte, indirekte Mitverantwortung an der fortgesetzten Ermöglichung des Mauerschützen-Regimes“ zuspreche, sei äußerungsrechtlich nicht zu beanstanden. Es handele sich um eine „in zulässiger Weise wertende und nicht die Schwelle der Schmähkritik erreichende Paraphrasierung der unstreitigen Funktion des Verfügungsklägers im Regiment 33“, so das Gericht.

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Das Urteil erging im Eilverfahren und ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl Hüber als auch Knabe können dagegen Berufung einlegen. Dann entscheidet das Kammergericht Berlin. Zudem ist es möglich, dass der Streit noch in einem länger dauernden Hauptsacheverfahren geklärt wird.

Was die vorläufig verbotene „Putsch“-Aussage angeht, ist ein zweites Eilverfahren am selben Gericht interessant. In diesem Fall wollte Sven Hüber eine ähnliche Äußerung von Nius verbieten lassen. Doch die für Pressesachen zuständige Kammer des Landgerichts Berlin – eine andere als die in Knabes Fall – entschied, dass es zulässig ist, Hüber vorzuwerfen, er rufe „zu einem bewaffneten Putsch gegen den Wählerwillen“ auf. Anlass dafür war in beiden Fällen ein Artikel in der Zeitschrift der GdP, in dem sich Hüber Gedanken darüber machte, wie Polizisten auf eine AfD-geführte Landesregierung reagieren sollten.

dg

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14 Kommentare

  • Sobald die Linke in Berlin die Regierung stellt, wird Hüber vermutlich mit Auszeichnungen überhäuft. (keine Ironie).

    • Walter dem Spalter schwebt schon das Bundesverdienstkreuz vor…

  • Lieber Herr Knabe,

    herzlichen Glückwunsch zu diesem wichtigen Teilerfolg! Besonders bemerkenswert finde ich die unterschiedlichen Auffassungen der Kammern des LG Berlin: Im NIUS-Verfahren hielt die 27. Zivilkammer die Charakterisierung von Hübers Text als „bewaffneten Putsch gegen den Wählerwillen“ für ein zulässiges Werturteil. In Ihrem Verfahren wurde die sehr ähnliche Formulierung „de facto … Putsch gegen die demokratisch gewählte Regierung“ dagegen untersagt.

    Umso wichtiger ist, dass das Gericht Ihre Kritik an Hübers Rolle als Politoffizier und die daraus abgeleitete „abstrakte, indirekte Mitverantwortung“ am Mauerschützen-Regime ausdrücklich für zulässig hält.

    Der Widerspruch beim „Putsch“-Komplex schreit geradezu nach einer Klärung durch das Kammergericht. Herzlichen Glückwunsch – und bitte bleiben Sie dran!

  • Und der Staat wundert sich, wenn immer weniger ihm vertrauen.
    Der Bund hat noch Polizei. In Berlin eher weniger.

    • Politische Justiz ist halt nicht unabhängig!

  • Und es wird mir täglich klarer, in Dtld sind linke Kräfte am Werk, die ich nicht für möglich hielt.

  • Kojak spendet an die Rote Hilfe. 🔴
    🔴

  • Hüber ist abzulehnen.

  • Das ist nicht nur eine Sache Hüber, sondern genauso, wenn nicht sogar schwerer, eine Sache GdP.
    Die GdP liest doch bestimmt vor Veröffentlichung ihrer „Zeitung“ die Beiträge gegen. Einen Widerspruch zur Veröffentlichung gab es wohl nicht der GdP. Hat sie sich den Inhalt durch die Veröffentlichung gar zu eigen gemacht?
    Die GdP ist nur noch mit Vorsicht zu genießen. Ohne GdP hätte es auch keinen Hüber im „Schaufenster“ der Polizei gegeben.

  • „mehr als zwanzig Politoffiziere“ damit man schön die jeweilige Verantwortung leugnen kann, funktioniert in einigen Behörden bis heute so 🥸

  • Es gibt wohl nicht die Worte: Hiermit rufe ich zum Putsch gegen eine AfD-Regierung auf. Aber selbstverständlich hätte Herr Knabe die Äußerungen von Herrn Hüber so interpretieren können. Er hätte nur deutlicher sagen müssen, daß es seine Interpretation ist: Das klingt in meinen Ohren so, als würde Herr Hüber zum Putsch gegen eine AfD-Regierung aufrufen. Oder als rhetorische Frage: Wo ist der Unterschied zum Aufruf zu einem Putsch gegen eine AfD-Regierung? Oder noch klarer: Das bedeutet einen Aufruf zu einem Putsch gegen eine AfD-Regierung.

  • Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sicher. Endlich fand dieser SED-Offizier seinen Meister!

  • Ich bin generell dafür das ungehindert über Dreckschweine berichtet werden darf.

  • Warum wird Hüber – VOR der anstehenden Pensionierung – nicht aus dem Dienst entfernt, Herr Dobrindt?!!

    Die GdP muß man wohl als verfassungsgefährdende Org einstufen.
    Ist der Berliner Coronaprügelbulle (Aufnäher 110100 oder so) auch in der GdP,
    womöglich auch aus der Stasi übernommen?

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