Landgericht Berlin
Mitverantwortung an Mauerschützen-Regime: DDR-Historiker Hubertus Knabe darf Sven Hüber weiter kritisieren
Der Stasi-Forscher Hubertus Knabe darf sich weiterhin kritisch zur DDR-Vergangenheit des früheren Grenztruppenoffiziers Sven Hüber äußern. Hüber, der nach der Wiedervereinigung bei der Bundespolizei Karriere machte, wollte ihm eine bestimmte Aussage verbieten lassen – scheiterte aber in der ersten Instanz vor Gericht.
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Der vorzeitig zurückgetretene Vizechef der Polizeigewerkschaft GdP, Sven Hüber, ist mit dem Versuch gescheitert, kritische Äußerungen zu seiner Vergangenheit als Politoffizier der DDR-Grenztruppen gerichtlich verbieten zu lassen. Das Landgericht Berlin untersagte dem Stasi-Forscher Hubertus Knabe allerdings die Aussage, Hüber habe Polizisten zum Putsch gegen eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt aufgerufen.
Ausdrücklich als zulässig bewertete das Gericht jedoch diesen auf X verbreiteten Hinweis des Historikers: „Als Politoffizier des Regiments 33 (das 1989 Chris Gueffroy erschoss) war Hüber dafür verantwortlich, die Wehrpflichtigen im Hass auf den Klassenfeind zu erziehen.“
Hüber, der nach der Wiedervereinigung in der Bundespolizei Karriere machte, kam 1987 als junger Offizier zu den Grenztruppen der DDR an der Berliner Mauer. Dort war er zunächst Stellvertreter des Kompaniechefs für politische Arbeit in der dritten Grenzkompanie des Grenzregiments 33. Später wechselte er als Jugendinstrukteur in den Regimentsstab. Diese Funktion hatte er auch noch zu dem Zeitpunkt, als Chris Gueffroy – das letzte Todesopfer des Schießbefehls – erschossen wurde.
Im Rechtsstreit um Knabes mehrteiligen X-Beitrag argumentierte Hübers Anwalt, dass es keinen Zusammenhang zwischen diesem Fall und der Tätigkeit seines Mandanten gebe und dass Hüber als Jugendinstrukteur generell keine wichtige Rolle gespielt habe. Der unbefangene Durchschnittsleser müsse annehmen, dass es sich bei Hüber um „den“ Politoffizier „des Regiments 33 (das 1989 Chris Gueffroy erschoss)“ handele, schrieb er in dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Er betonte, dass „es in dem betreffenden Regiment nicht nur einen, sondern mehr als zwanzig Politoffiziere gab“. Und Hüber sei „als Instrukteur für Jugendarbeit in die Erschießung des Chris Gueffroy in keinerlei Hinsicht involviert“ gewesen.
Das Landgericht Berlin ließ sich davon nicht überzeugen und wies den Antrag in diesem Punkt zurück. Dass Knabe Hüber „eine abstrakte, indirekte Mitverantwortung an der fortgesetzten Ermöglichung des Mauerschützen-Regimes“ zuspreche, sei äußerungsrechtlich nicht zu beanstanden. Es handele sich um eine „in zulässiger Weise wertende und nicht die Schwelle der Schmähkritik erreichende Paraphrasierung der unstreitigen Funktion des Verfügungsklägers im Regiment 33“, so das Gericht.
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Was die vorläufig verbotene „Putsch“-Aussage angeht, ist ein zweites Eilverfahren am selben Gericht interessant. In diesem Fall wollte Sven Hüber eine ähnliche Äußerung von Nius verbieten lassen. Doch die für Pressesachen zuständige Kammer des Landgerichts Berlin – eine andere als die in Knabes Fall – entschied, dass es zulässig ist, Hüber vorzuwerfen, er rufe „zu einem bewaffneten Putsch gegen den Wählerwillen“ auf. Anlass dafür war in beiden Fällen ein Artikel in der Zeitschrift der GdP, in dem sich Hüber Gedanken darüber machte, wie Polizisten auf eine AfD-geführte Landesregierung reagieren sollten.
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Sobald die Linke in Berlin die Regierung stellt, wird Hüber vermutlich mit Auszeichnungen überhäuft. (keine Ironie).
Walter dem Spalter schwebt schon das Bundesverdienstkreuz vor…
Erster Klasse und am Band!
Der Vulgärkommunist. Gut ist doppelt gemoppelt. Kommunisten sind immer vulgär.
Das stimmt nicht !
Lieber Herr Knabe,
herzlichen Glückwunsch zu diesem wichtigen Teilerfolg! Besonders bemerkenswert finde ich die unterschiedlichen Auffassungen der Kammern des LG Berlin: Im NIUS-Verfahren hielt die 27. Zivilkammer die Charakterisierung von Hübers Text als „bewaffneten Putsch gegen den Wählerwillen“ für ein zulässiges Werturteil. In Ihrem Verfahren wurde die sehr ähnliche Formulierung „de facto … Putsch gegen die demokratisch gewählte Regierung“ dagegen untersagt.
Umso wichtiger ist, dass das Gericht Ihre Kritik an Hübers Rolle als Politoffizier und die daraus abgeleitete „abstrakte, indirekte Mitverantwortung“ am Mauerschützen-Regime ausdrücklich für zulässig hält.
Der Widerspruch beim „Putsch“-Komplex schreit geradezu nach einer Klärung durch das Kammergericht. Herzlichen Glückwunsch – und bitte bleiben Sie dran!
Spannend ist auch das Verfahren von Apollo-News.
@ Lenz / Verfahren Apollo: Die sind da leider nicht sehr transparent, was ich sehr bedauerlich finde. Da muss man sich die Informationen selber zusammensuchen, findet sie aber. Sehr schade — hatte ich anders erwartet !
Im Zweifel für die Meinungsfreiheit.
Und es wird mir täglich klarer, in Dtld sind linke Kräfte am Werk, die ich nicht für möglich hielt.
Worauf ich immer hinweise:
Die MEHRHEIT ist D ist mittel- bis krass links. Dass ’33 SO IN DIESEM EXZESS nur in D stattfinden konnte, hat seine Gründe!
Wenn’s drauf ankommt, sind deutsche mehrheitlich dann doch immer für Gruppenzwang. Und nicht wenige freuen sich über die Kontrolletti-Posten: Sadismus ausleben und dafür noch versorgt werden!
Am schlimmsten aber sind die Wischiwaschi-Gutmensch-Naivlinge, die dann meinen, das wäre „unsere Demokratie“ und würde „das Wetter retten“.
Deutschland ist seit Jahrzehnten einer massiven Gehirnwäsche ausgesetzt, die sich zuletzt an den Universitäten fest institutionalisiert hat.
Diese Menschen können – und wollen auch nicht mehr – eigenständig denken, aber statt dessen am Glauben festhalten, dass sie eben genau dies täten.
Am anfälligsten dafür sind die Akademiker, für die es am Wichtigsten ist, zu zeigen, dass sie erkannt haben, was „man“ für richtig zu halten hat.
Mit einem durchschnittlichen Akademiker in Diskurs zu treten grenzt für einen vernünftigen Menschen an Selbstaufopferung.
Leider vermehrt sich diese naive Klientel jedes Jahr um viele Zehntausende.
Aber es besteht Hoffnung,
Vielleicht schaffen es die Fliesenleger eines Tages, die intellektuelle und diskursive Führung in diesem Lande zu erlangen.
Und der Staat wundert sich, wenn immer weniger ihm vertrauen.
Der Bund hat noch Polizei. In Berlin eher weniger.
Politische Justiz ist halt nicht unabhängig!
Das ist nicht nur eine Sache Hüber, sondern genauso, wenn nicht sogar schwerer, eine Sache GdP.
Die GdP liest doch bestimmt vor Veröffentlichung ihrer „Zeitung“ die Beiträge gegen. Einen Widerspruch zur Veröffentlichung gab es wohl nicht der GdP. Hat sie sich den Inhalt durch die Veröffentlichung gar zu eigen gemacht?
Die GdP ist nur noch mit Vorsicht zu genießen. Ohne GdP hätte es auch keinen Hüber im „Schaufenster“ der Polizei gegeben.
Die SPD möchte die AfD vernichten.
Die GdP ist eine Vorfeldorganisation der SPD.
Sven Hüber ist Duz-Freund von Ex-Innenministerin Nancy Faeser (SPD). Die letzten Amtshandlungen beider richteten sich gegen die AfD.
Inwieweit sich in Hübers Agieren auch noch alte Reflexe aus seiner Zeit als Politoffizier der SED-Grenztruppe („aufspüren, festnehmen und vernichten“) Bahn brechen, sei dahingestellt.
„mehr als zwanzig Politoffiziere“ damit man schön die jeweilige Verantwortung leugnen kann, funktioniert in einigen Behörden bis heute so 🥸
Kojak spendet an die Rote Hilfe. 🔴
🔴
Hüber ist abzulehnen.
Es gibt wohl nicht die Worte: Hiermit rufe ich zum Putsch gegen eine AfD-Regierung auf. Aber selbstverständlich hätte Herr Knabe die Äußerungen von Herrn Hüber so interpretieren können. Er hätte nur deutlicher sagen müssen, daß es seine Interpretation ist: Das klingt in meinen Ohren so, als würde Herr Hüber zum Putsch gegen eine AfD-Regierung aufrufen. Oder als rhetorische Frage: Wo ist der Unterschied zum Aufruf zu einem Putsch gegen eine AfD-Regierung? Oder noch klarer: Das bedeutet einen Aufruf zu einem Putsch gegen eine AfD-Regierung.
Hüber wird den Instanzenzug antreten.
Wer auch immer dafür zahlt.
Verwandelt man die treffende Aussage halt in eine Frage. Fertig ist der Lack.
Nicht beeindrucken lassen, Apollo! Weiter dranbleiben. Ich spende für die Gerichtskosten und viele andere vermutlich auch.
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sicher. Endlich fand dieser SED-Offizier seinen Meister!
„Das Landgericht Berlin untersagte dem Stasi-Forscher Hubertus Knabe allerdings die Aussage, Hüber habe Polizisten zum Putsch gegen eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt aufgerufen“
Was soll das denn? Genau diese Aussage hat doch erst alles ins rollen gebracht. Wie kann das Gericht das verbieten, wenn er es doch so gesagt hat, zumal ein anderes Gericht, anders entschieden hat. Das ist doch wirklich ein Tollhaus!
Ist das die real existierende Politjustiz?
Ach so, wenn es zwanzig Anstifter gab, ist eine Anstiftung nicht so schlimm, oder wie?
Reichen die aktenkundigen Taten denn nicht?
Der eigentliche Skandal ist doch, dass er direkt im BGS weitermachen konnte!
Er darf die Wahrheit sagen. Da wird er aber dankbar sein. Ist ja nicht gesichert in Deutschland.
Einem ehemaligen Politoffizier der DDR-Grenztruppen würde ich definitiv nichts unüberprüft glauben, genausowenig wie einem NSFO der Wehrmacht oder einem Politoffizier der Roten Armee.
Hüber war Widerstandskämpfer gegen das DDR-Regime. Das ist doch klar wie Kloßbrühe. Der ist für die Freiheit auf die Straße gegangen und hat gegen die Stasi demonstriert. Hüber for Bundesverdienstkreuz and for Karl-Marx-Orden.
Hübet hat dieses Unrechtssystem voll unterstützt. Es ist unerträglich, daß er bei der Bundespolizei eingestellt worden ist. Ich hoffe, die Gerechtigkeit siegt und man streicht ihm die Pension für all das Leid, was er seinen Mitbürgern angetan hat.
Streisand-Effekt , würde ich mal sagen.
über Duftschweine bitte auch berichten
Moin, Moin ,was bewirkt dieses Urteil. Nichts
Jeder dieser Leute brauchte für die Aufnahme in den
öffentlichen Dienst ein polizeiliches Führungszeugnis.
Alles in allem beweist das ,das
der Westen diese Leute hofiert hat.
Und das ist der eigentliche Skandal.
Super ich gehe jetzt laut singend durch die Strassen mit:
Hüber hat
„zu einem bewaffneten Putsch gegen den Wählerwillen“ aufgerufen.
Vielen Dank
Zumindest mein Leben ist jetzt schöner und hat wieder ein bisschen Restillusion von freiheitlich demokratische Rechtsstaat gewonnen.
Hüber gehört die Pension entzogen!
In der ersten Instanz vor Gericht zu scheitern, ist kein Makel.
Aber auch noch nach dem letzten Semester noch nicht begriffen zu haben, was Wissenschaft ist, umso mehr aber „Wissenschaftlichkeit“ vor allen und vor allem für sich in Anspruch zu nehmen, das ist tragisch.