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Interner Vermerk

„Mit Entlassung rechnen“ – AfD-Mitglieder sollen aus Beamtendienst entfernt werden

In einem internen Vermerk der Bundespolizei wird Beamten, die Mitglieder der AfD sind, mit disziplinarischen Maßnahmen bis hin zur Entlassung gedroht. Dabei bezieht man sich auf einen Erlass von Bundesinnenministerin Faeser.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser

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Nancy Faesers „Kampf gegen rechts“ nimmt offenbar neue Ausmaße an: Wie eine Recherche der Jungen Freiheit zeigt, sollen Beamte, die AfD-Mitglieder sind oder für die Partei kandidieren, bestraft oder sogar aus dem Dienst entfernt werden. Aktivitäten innerhalb der Partei werden demnach als „Dienstvergehen“ angesehen und können eine Entlassung rechtfertigen.

Die JF bezieht sich in ihrer Recherche auf einen Vermerk vom 7. Januar im Intranet der Bundespolizei. Darin sei eine Warnung an die Beamten ausgesprochen worden: Sie sollten keine Mitglieder der AfD werden, ansonsten müssten sie mit „ihrer Entlassung rechnen“. Überschrieben wird der Vermerk mit: „Kandidatur für eine gesichert rechtsextreme Partei? Keine gute Idee als Bundesbeamtin oder Bundesbeamter!“

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Im Text wird man nochmals konkreter: „Wird eine Mitgliedschaft in einer solchen Partei bekannt, liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen, jedenfalls dann vor, wenn sich die Beamtin oder der Beamte in einer solchen Partei aktiv betätigt“. Es braucht also nicht einmal eine Kandidatur für eine entsprechende Partei, um disziplinarisch belangt zu werden.

Mit der „gesichert rechtsextremen Partei“ ist dabei ausdrücklich auch die AfD gemeint. Der Vermerk bezieht sich dabei auf einen Erlass von Bundesinnenministerin Faeser vom Ende August, worin mit der Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen verbeamtete Kandidaten der AfD bei den Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen gedroht wurde.

In beiden Bundesländern wird die Partei vom jeweiligen Landesverfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. In Thüringen ist die Rechtmäßigkeit dieser Einstufung infolge des unterschlagenen entlastenden Zusatzgutachtens durch den dortigen Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer zunehmend in Zweifel gezogen worden (Apollo News berichtete exklusiv).

Lesen Sie auch:

Mitglieder der nach der Bundestagswahl voraussichtlich größten Oppositionspartei in Deutschland sollen also aus dem Beamtentum ausgeschlossen werden. Unklar ist bislang, ob es bereits disziplinarische Maßnahmen gegen Beamte oder gar Entlassungen aufgrund einer AfD-Mitgliedschaft gegeben hat. Ebenso wird im Vermerk nicht konkretisiert, ob nur AfD-Mitglieder in Thüringen und Sachsen von diesen Maßnahmen betroffen sind oder ob Mitglieder aus allen Landesverbänden der AfD gemeint sind.

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174 Kommentare

  • Ok, wir haben 1933 wieder erreicht, und DDR 3.0 ebenso, kann mich gut erinnern, denn als Kritiker wurde ich 2 Jahre weggesperrt. Man lernt nichts aus der Geschichte, was immer wieder bedauerlich ist. Frau Faeser gehört abgewählt, und dann vor ein Gericht.

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  • Wenn Faeser sofort aus dem Amt entfernt würde, wäre alles einfacher und der Republik ginge es besser.

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  • Die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ erfolgte auf Betreiben einer Behörde, die nachweislich dem Innenministerium, also einem Ministerium, das zurzeit vom erbitterten politischen Gegner der AfD geführt wird, weisungsabhängig ist.

    Insofern kann aus meiner Sicht keine unabhängige Einschätzung erfolgt sein, zumal der Verfassungsschutz nicht einmal die Begründungen für sein Ergebnis offenlegt und die AfD auf Herausgabe dieser Ergebnisse klagen muss.

    Auf dieser Basis eine derartig weitgreifende Gesetzesregelung zu schaffen, die im Klartext für betroffene AfD-Mitglieder ein Berufsverbot bedeutet, ist genauso ohne Aussicht auf rechtlichen Bestand wie ein Verbotsverfahren gegen die AfD.

    Es ist erschütternd, wie weit hier versucht wird zu gehen, um einen politisch starken Gegner auszuschalten.

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  • Auch interne ideologische Säuberungen gehören zum Instrumentarium des linksgrünen Totalitarismus.

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  • Sie kennen keine Grenzen mehr – Faktisch und im übertragenen Sinne. Und genau das ist macht das Totalitäre an der Allparteienfront aus.

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  • Fürsorgepflichtverletzung kennt sie ja gut CAUSA SCHÖNBOHM.

    Beamtenrecht bedeutet für sie es gibt ein Recht Beamter zu werden oder der Beamte hat recht.

    Natürlich keine Wahlbeeinflussung wenn man mit Entlassung ERPRESST wird!!!

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  • Was wird Faeser eigentlich bald ohne ihren Posten samt Personenschutz und Panzerkarosse machen? Sie ist dann eine unter uns 😌

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  • So läuft das halt in einer lupenreinen Diktatur. Frau Faeser, treten Sie einfach zurück und verlassen die Politik. Sie können Ihren Job einfach nicht. Sie verbreiten nur Haß und Hetze.

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  • Das kann unmöglich rechtmäßig sein. Den angebliche Extremismus der AfD hat sich ein einzelner Verfassungsschutzmitarbeiter Kramer ausgedacht mit einer privat zusammengestellten Coulage an Informationen, die so lachhaft ist, dass sie bis heute unter Verschluss gehalten wird. (Danke Apollo) Auf so einer Grundlage können doch unmöglich solch weitreichende Entscheidungen getroffen werden. Das ist nichts weiter als ein Einschüchterungsversuch einer abgehalfterten Ministerin.
    Das hat null Substanz.

    62
  • Diese Regierung verstößt seit langem immer wieder gegen das GG. Nur leider hat das Verfassungsgericht bis heute nicht verstanden, wofür sie da sind.
    Hier mal ein kleiner Hinweis, ihr seid dafür da , um das Volk vor den Übergriffen der Politiker zu schützen!

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  • Diese Regierung pfeift ganz offen auf das Grundgesetz.
    Einschränkung der Meinungsfreiheit, Denunziatonstellen und Gesinnungsprüfung passen zu einer Diktatur und nicht zu einer Demokratie.

  • Die „gesichert Guten“(TM) schlagen um sich, weil sie verzweifelt sind. Recht und Gesetz beachten sie sowieso nur, wenn es ihnen nützt. Ich persönlich halte es für extrem rechtswidrig, Beamte entlassen zu wollen, die in einer legalen, zugelassenen Partei aktiv sind. Das ist den Verteidigern „UnsererDemokratie“ aber egal …
    Ich hoffe sehr, dass die Verantwortlichen nach dem unausweichlich erfolgenden Politikwechsel nachhaltig zur Rechenschaft gezogen werden. Die anstehende Bundestagswahl wird diesen Politikwechsel wohl noch nicht ermöglichen – aber die übernächste ganz sicher. Weitere 4 Jahre RotGrünLinksWoke werden auch dem geduldigsten autochthonen Schaf die Augen öffnen …

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  • Auch hier passt mein Kommentar – ursprünglich zu Lindners Vision, die Bürger könnten 2029 die Systemfrage stellen :

    „Bis 2029 wird das nicht mehr dauern.
    Die Bürger haben jetzt schon den Kanal gestrichen voll.
    Wahlen werden rückgängig gemacht; Wahlsieger werden einfach komplett ausgeschlossen und ausgebootet; sogar Parteiverbote und Wahlanullierungen stehen im Raum und werden großmäulig postuliert.
    Was meint die politische Elite, wie gut ein solches System-Gerüst wie nach einem Großbrand noch hält ?
    Nicht die Bürger haben die Systemfrage gestellt, sondern die Politik gar selbst und wie bekannt und ansonsten ja auch gewünscht, reflektieren die Bürger ihre Regierungen. Wie es in den Wald ruft, so schallt es heraus.“

    Und auch Faeser gibt sich jede nur erdenkliche Mühe dabei !!

  • Dagegen dürfte wohl zu 100% erfolgreich geklagt werden…

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  • Fr. Feaser sollte vom Amt entfernt werden

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  • Seit wann ist die Mitgliedschaft in einer zu demokratischen Wahlen zugelassenen Partei ein Entlassungsgrund? Antwort: Seit dem die Juragötttin Faeser in der Regierung ist.

  • Oh, der alte Radikalenerlass der 1970er Jahre ist wieder da! Damals gegen links, heute gegen rechts – je nachdem, wer gerade am Ruder ist.
    Neues braucht die Welt!

  • Wohin man blickt auf der Welt, überall ist das linke und grüne Lager auf der Verluststraße. Die Wertkonservativen und Wirtschaftsliberalen sind dagegen auf dem Vormarsch und feiern Erfolg um Erfolg.

    Sind das jetzt alles „gesichert rechtsextreme“? Oder bezeichnet man sie nur deshalb so, damit man einen Grund hat, sie zu bekämpfen?

    Die Entwicklung weg vom Sozialismus zurück zu einer vernunftgeleiteten, an den Interessen der freiheitlichen Gesamtgesellschaft ausgerichteten Politik ist nicht mehr aufzuhalten.

    Solche Gesetze, wie sie Faeser und Co. wollen, könnten sich auch einmal ganz schnell gegen sie selbst richten.

    Vielleicht ist ihnen das noch gar nicht bewusst, denn sie handeln, als gäbe es nie wieder einen Machtwechsel, und das sollte uns alle besorgt machen.

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  • verdammt nochmal, was macht diese Kreatur noch im Amt??
    Kann weg, muss weg!

  • Warum das alles, muß man sich fragen, wenn die AFD doch eine demokratische Partei und von jedem, dem es beliebt, gewählt werden kann.
    Ebenso könnte man allen Beamten drohen, die in einer demokratischen Partei sind.

  • Ja, die Angst vor dem Verlust von Macht und Position sitzt tief. Bekommen einfache Abgeordnete eigentlich auch einen Personenschutz wie Minister, würde mich in diesem Zusammenhang interessieren.

  • Wenn die Parteien so weiter machen, wird die AfD immer stärker und könnte den Spieß auch mal umdrehen, was zwar unter rechtlich und unter demokratisschen Gesichtspunkten genauso bedenklich wäre, aber bei dieser Gesetzgebung dann leicht umsetzbar.
    Faeser verleugnet, dass sie zunehmend die Gesetzgebung missbraucht und damit die Grundmauern einer Demokratie immer mehr einreißt.

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  • Diese Innenministerin ist nicht nur Realitätsfremd ,Arrogant und Überheblich von ihrer Fachliche Kompetenz mal ganz zu schweigen .Hier aber begeht sie Rechtsbruch nach Art.5 GG .Mit ihrer Dienstanweisung ,verstößt sie gegen alle Grundrechte der Meinungsfreiheit.

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  • Wo bleibt die Gleichbehandlung? Dass müßte dann für alle Parteien gelten! Könnte so ein Vermerk nicht schon ansatzweise Züge von Hass und Hetze bedeuten??

  • Rechts zu sein ist nicht verboten, nur verfassungsfeindliche Bestrebungen können das Entfernen aus dem öffentlichen Dienst rechtfertigen. Ich halte das Vorgehen von Faeser für grob gesetzwidrig. Faeser lehnt sich – dank Indemnitätsprivileg – erneut sehr weit aus dem Fenster. Ich würde sagen: gesichert extremistisch weit.

    Die von Verfassungsämtern erfundene Kategorie „gesichert rechtsextremistisch“ genügt m. E. nicht, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu begründen.

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