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Streit mit Merz

Medienbericht: Alle CDU-Ministerpräsidenten wollen Schuldenbremse aufweichen

Alle Ministerpräsidenten der CDU-geführten Bundesländer fordern offenbar ein Aufweichen - und damit den Anfang vom faktischen Ende – der Schuldenbremse. Die Parteiführung um Friedrich Merz lehnt dies bisher entschieden ab, zumindest bis zur Bundestagswahl.

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Friedrich Merz, Parteivorsitzender der CDU, im Gespräch mit Hendrik Wüst, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen

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Die CDU ringt um ihre Position zur Schuldenbremse. Wie Table.Media berichtet, fordern die CDU-geführten Bundesländer eine Lockerung der aktuellen Regelung. Die Parteispitze um Friedrich Merz lehnt das ab – zumindest bisher.

Laut dem Bericht haben sich in mehreren internen Gesprächsrunden alle CDU-Ministerpräsidenten für eine Öffnungsklausel der Schuldenbremse starkgemacht. Besonders Daniel Günther, Reiner Haseloff, und Boris Rhein sowie Berlins Bürgermeister Kai Wegner sollen sich dafür einsetzen. Die CDU-Ministerpräsidenten „lehnen die Position, gar nichts zu ändern, rundweg ab“, schreibt Table.Media. Hendrik Wüst aus NRW und Michael Kretschmer aus Sachsen halten sich aus Rücksicht auf den Parteichef bisher zurück, sehen aber ebenfalls Reformbedarf, heißt es.

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Die CDU-Führung blockt ab. Ein Sprecher des CDU-Chefs Friedrich Merz wird mit den Worten zitiert: „Aktuell plant die Union nicht, die Position zur Schuldenbremse zu ändern. Auch Merz bleibt dabei.“ Laut Table.Media halten insbesondere Fraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei und Generalsekretär Carsten Linnemann an der Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form fest.

Es gibt jedoch Anzeichen für eine mögliche Annäherung. So soll Merz intern vorsichtig Bereitschaft gezeigt haben, „sich zu einem späteren Zeitpunkt der nächsten Legislaturperiode doch auf eine Reform einzulassen“. Voraussetzung dafür seien jedoch zunächst Einsparungen im Haushalt. CSU-Chef Markus Söder knüpft mögliche Änderungen an der Schuldenbremse an eine Reform des Länderfinanzausgleichs.

Die Debatte um die Schuldenbremse wird die Union voraussichtlich, also noch länger beschäftigen. Im Wahlprogramm für die kommende Bundestagswahl soll sie in jedem Fall nicht angetastet werden. Danach könnte sich das jedoch ändern.

Die Schuldenbremse, 2009 im Grundgesetz verankert, ist eine verfassungsrechtliche Regel, die Bund und Länder verpflichtet, ihre Haushalte grundsätzlich ohne neue Schulden auszugleichen. Ziel ist es, die Staatsverschuldung zu begrenzen und die finanzielle Stabilität des Staates zu sichern. In Ausnahmesituationen, wie einer schweren Rezession, sind vorübergehende Abweichungen möglich.

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