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„Lauterbachgruß“

Lauterbach mit erhobenem rechten Arm gezeigt: Gericht verurteilt Corona-Kritikerin zu 1.800 Euro Strafe

Das Amtsgericht Schweinfurt hat die Frau, die ein Bild von Karl Lauterbach mit erhobenem rechten Arm gezeigt hat, zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt. Der Richter sah darin einen Hitlergruß und ignorierte die Erklärungen der Frau.

Eine Frau aus Coburg soll 1.800 Euro für dieses Bild von Karl Lauterbach zahlen.

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Das Amtsgericht Schweinfurt hat eine Frau zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt. Sie hatte im März 2024 ein Bild des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach mit erhobenem rechten Arm gezeigt – die Staatsanwaltschaft Schweinfurt sah darin die Verbreitung eines Hitlergrußes und beantragte einen Strafbefehl wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches, wie Apollo News exklusiv berichtete.

Die Ermittlungsbehörde forderte eine Geldstrafe in Höhe von 3.500 Euro – die Frau lehnte den Strafbefehl ab, weshalb es am 12. Mai zur Hauptverhandlung kam, in der das Gericht die Strafe zwar abmilderte, in der Argumentation jedoch der Staatsanwaltschaft folgte. Gegenüber Apollo News erklärte die Angeklagte, sie habe vor Gericht beteuert, mit dem Bild keineswegs einen Hitlergruß verbreiten zu wollen.

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Zwar habe der Richter ihr zugutegehalten, dass sie mit den Menschen ins Gespräch kommen wolle. Sie habe aber nicht das Gefühl gehabt, dass der Richter ihren Ausführungen Glauben geschenkt habe. Dabei hatte die Frau bereits nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ihr Anliegen erklärt – das die Ermittlungsbehörde jedoch vollkommen ignoriert hatte.

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Die Staatsanwaltschaft hatte 3.500 Euro Strafe für das Zeigen dieses Plakats gefordert (Quelle: Dialog für Zukunft).

Das Standbild von Lauterbach, das aus einer Rede des SPD-Politikers vom 22. Juni 2022 in Magdeburg stammt, hatte die Beschuldigte neben der Berichterstattung über zwei Redner einer Querdenken-Kundgebung abgedruckt, wovon einer zuvor in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt worden war, weil er den Hitlergruß beim Winken auf einer Veranstaltung im Oktober 2020 gezeigt haben soll.

Rechtskräftig wurde das Urteil allerdings nicht, weil sich der Redner mittlerweile in dem bundesweit für Aufsehen sorgenden Reichsbürger-Prozess auch wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verantworten muss. Der Richter sah in der Gegenüberstellung dennoch eine bewusste Konnotation, weil der Querdenken-Redner eben des Zeigens verbotener Symbole in erster Instanz schuldig gesprochen worden war – und Lauterbach nachweislich keinen Hitlergruß gezeigt hatte.

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Gegenüber Apollo News erklärte jedoch der Ersteller der Plakatreihe „Zitate der Schande“, zu der auch der Stand der Angeklagten gehörte, der Vergleich habe nicht nur dem einen Querdenken-Redner gegolten. Damals stand noch ein weiterer Redner, von den Zuschauern aus gesehen rechts, auf der Bühne, dem wegen der winkenden Bewegung ebenfalls vorgeworfen wurde, einen Hitlergruß gezeigt zu haben. Sein Verfahren wurde allerdings gegen eine Geldbuße eingestellt. Der Lauterbach-Vergleich galt beiden – dieser Umstand kam jetzt in der Verhandlung jedoch nicht zum Tragen.

Im Gegenteil: Dass die Angeklagte den Unterschied im juristischen Umgang mit Gesten, die an das verbotene Zeichen erinnern könnten, herausstellen wollte und dafür eben bewusst einen Fall heranzog, bei dem es zunächst zu einer Klage, aber keiner Verurteilung kam, ignorierten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Richter. Dabei könnte das verwendete Plakat auch dahingehend interpretiert werden, dass keine der drei gezeigten Personen einen Hitlergruß gezeigt habe, dennoch sei es aber in zwei Fällen zu Verhandlungen gekommen.

Auch das ignorierten Staatsanwaltschaft und Gericht, wie dem Strafbefehl und der Urteilsbegründung zu entnehmen ist, beides liegt Apollo News vor. „Die gesamte Kollage ist darauf angelegt, eine – tatsächlich nicht vorliegende – ‚Ungleichbehandlung‘ aufzuzeigen (‚Justizwillkür‘, ‚zweierlei Maß‘)“, urteilte das Gericht demnach.

Wenngleich beiden bewusst war, dass die Geste von Lauterbach keineswegs ein Hitlergruß sein sollte, sondern vielmehr eine zeigende Bewegung war, argumentierten Gericht und Staatsanwaltschaft, die Beschuldigte habe willentlich bezweckt, „dass das genannte Plakat durch die Teilnehmer der genannten Versammlung mit mehreren hundert Teilnehmern sowie durch Passanten wahrgenommen werden konnte und nach Ihrem Willen auch wahrgenommen wurde“, heißt es im Urteil, fast wortgleich wie im Strafbefehl – ein Passant habe das Plakat dann auch einer Polizeistreife gemeldet.

Ebenfalls fast vollständig identisch ist die Behauptung, „das vorliegende Standbild wird in verleumderischer Weise benutzt, um dem Bundesminister eine rechtsextreme Gesinnung anzudichten“. Im Strafbefehl hatte die Staatsanwaltschaft allerdings auch erklärt, von dem „Tatvorwurf der Verleumdung bzw. üblen Nachrede“ abzusehen. Eine solche Erklärung findet sich in der Urteilsbegründung nicht.

Dabei ist fraglich, ob die Behauptung ohne die gerichtsfeste Feststellung einer vorliegenden Verleumdung überhaupt als Argument herangezogen werden kann. Denn das Gericht untermauerte damit die Interpretation, der Angeklagten sei bewusst gewesen, „dass aufgrund der Gestaltung des Plakats für Dritte der Anschein entsteht, dass der Bundesminister Lauterbach den sog. ‚Hitlergruß‘ zeigt und dass es sich bei dem sog. ‚Hitlergruß‘ um die Grußgeste der NSDAP, einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation handelt.“

Während die Staatsanwaltschaft dafür 70 Tagessätze zu je 50 Euro forderte, hoffte die Angeklagte auf einen Freispruch. Das traf bei dem Richter jedoch nicht auf Gehör. Akzeptieren möchte die Beschuldigte die Strafe in Höhe von insgesamt 1.800 Euro aber nicht, sie möchte Berufung gegen das Urteil einlegen. Vertreten wird sie dann von dem Medienanwalt Walther Wegner.

In zweiter Instanz müsste sich voraussichtlich das Landgericht Schweinfurt auch noch einmal mit der Frage beschäftigen, ob die jeweiligen Beschreibungen unter den Bildern auf dem Plakat aus einer gewissen Entfernung lesbar seien. Eine als Zeugin geladene Kriminalhauptkommissarin erklärte bei ihrer Vernehmung vor dem Amtsgericht, die Worte „Hitlergruß? Justizwillkür? Auf jeden Fall zweierlei Maß“ und „Lauterbachgruß“ seien nicht ohne Weiteres zu entziffern gewesen.

Laut einer Prozessbeobachterin sei dann ein normales DIN-A4-Blatt mit dem Plakat hochgehalten worden – worauf die Beobachter die entsprechenden Worte hätten lesen können. Dieser Umstand kann durchaus entscheidend auf den Prozess einwirken, weil die Bildunterschriften die Darstellung von Lauterbach zumindest ein Stück weit erklären.

Die Beschuldigte hofft außerdem, dass der Prozess dann in einem großen Saal stattfinden kann – beim Amtsgericht wurden am 12. Mai gerade einmal sieben Prozessbeobachter, davon drei Journalisten, zugelassen. Währenddessen hatten jedoch Dutzende Menschen vor dem Schweinfurter Gericht gewartet, in der Hoffnung, doch noch einen Platz in dem klein ausgefallenen Gerichtssaal zugewiesen zu bekommen.

Bereits zu Beginn der Verhandlung hatte der Richter argumentiert, ein größerer Saal hätte zwar zur Verfügung gestanden, der sei aber nicht für Strafverfahren vorgesehen. Außerdem sei der Gerichtspräsident für die Einteilung der Räume zuständig. Währenddessen verwehrten die Justizbeamten den wartenden Personen den Zugang zu dem Gerichtsgebäude, zuvor waren auch einige Beamte der Bereitschaftspolizei wegen des regen Interesses angerückt – alles nur, weil eine Frau ihre Meinung sagen wollte.

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128 Kommentare

  • Auf der Landkarte findet man Schweinfurt übrigens direkt neben Bamberg.

    169
  • Haben wir keine wirklichen Probleme in diesem Land?
    Geht es uns so gut und hat die Justiz solch unbegrenzte Kapazität, dass man sich mit solch einem Humbug beschäftigen muss?
    Da werden schwerwiegender gelagerte Fälle mit der Begründung des mangelnden öffentlichen Interesses niedergeschlagen.
    Aber wer bin ich schon, dass ich mir dazu eine Meinung erlaube?

    186
  • Ich wollte heute mein Fensterbrett von aussen putzen, dazu müsste ich meinen rechten Arm hochheben. Jetzt trau ich mich nicht mehr – die Nachbarn könnten mich beobachten und aufn Auslöser drücken. 🤯

    185
  • Ich schreib jetzt nicht was ich denke, mein Bademantel ist gerade in der Wäsche und ich will nicht im Adamskostüm der SEK die Tür aufmachen.

    138
  • Wenn sie dem ersten Eindruck folgen
    hätte doch der Abgebildete verurteilt werden müssen !

    Wenn es nicht so beängstigend wäre !
    Unfassbar was mit dieser “ Justiz “ inzwischen möglich ist !

    180
  • Diese Gesinnungstatbestände müssen allesamt abgeschafft werden.

    141
  • Das schlimmste an Regimen ist immer die politische Gesinnungsjustiz und ihre Schauprozesse.

    118
  • Solche Richter erinnern mich an dunkle Zeiten, obwohl ich damals noch gar nicht gelebt habe. Nur in Geschichte habe ich aufgepasst.

    86
  • Ich wollte meiner Tochter in einem Möbelhaus zeigen, wie hoch 180 cm sind.
    Das habe ich dann vorsichthalber mal unterlassen. Man weiß ja nie 😂

    47
  • Egal. Wirklichkeit und Wahrheit sind unbesiegbar.

    43
  • Bei der Landtagswahl immer dran denken wer Ministerpräsident in Bayern ist…verpasst dem Söder einen Denkzettel

    108
  • Man wundert sich nur was als Nächstes kommt.

    23
  • Schweinfurt liegt in Unterfranken. Bamberg in Oberfranken. Die beiden Städte sind vlt. so 80 km voneinander entfernt. Nur ein Gedanke, der mir spontan durch den Kopf schoss.

    17
  • Darf eigentlich der Physiotherapeut noch Armhebeübungen nach einer Schulter-OP anbieten, der Schüler sich noch melden, wenn er was sagen will und der Fußballer den Eckstoß noch per Arm ankündigen? WAS ist mit den 90% (!) Rechtshändern, die den rechten Arm öfter nutzen als den linken!? Es wird immer schwieriger sich „politisch korrekt“ zu verhalten!

    65
  • Mir fehlen nur noch die Worte!
    Wer delegitiemiert sich hier? 🤔

  • Ich winke nur noch wie die Queen:
    Arm tief, nah am Körper, kaum ausgestreckt,
    Hand wie Scheibenwischer hin u. her.

  • vor 50 Jahren gab es eine grundsätzliche Kritik an deutschen Richtern, die allen politische interessierten Menschen damals präsent war. Mir scheint, diese Diskussionen damals hatten ihre Berechtigung.

  • Ist schon toll, was man mit dem Fotoapparat alles einfangen kann. Sehr viel Schönes. Man kann Menschen auch schaden – je nachdem. Nur wenn man die gleiche Geste bzw. eine Szene bei zwei Menschen unterschiedlich bewertet bzw. abstraft, da könnte bei den Menschen, die das zu bewerten oder zu beurteilen haben, was nicht stimmen. Was wohl? Vielleicht Abhängigkeit oder Angst.

  • Merkwuerdig.
    Dass die MSM (und viele andere) keinen Strafbefehl erhielten, nachdem sie den angeblichen „HGruss“ von E.Musk zeigten und ihn DEFINITIV als rechts darstellen wollten.

    90
  • Das Bild mit einer Frage kommentiert, wie der Gruß zu bewerten sei, hätte ihr das erspart. Eine Frage ist keine Feststellung.

    10
  • Ich zutiefst erschüttert, traue mich aber nicht es näher zu begründen!

  • Ich kann das einfach nicht verstehen, es ist doch klar, dass es eine satirische Anspielung war. Wer auf „X“ unterwegs ist, sieht solche Dinge recht häufig und tatsächlich teile ich diese Art von (ich nenne es mal) Zynismus nicht. Aber um Geschmack geht es hierbei doch gar nicht. Mir will einfach nicht einleuchten wie die „Gegenseite“ solche Urteile auch noch abfeiern kann. Es sollte uns doch eigentlich zu denken geben welches Demokratieverständnis wir in Deutschland mittlerweile haben, wenn es nur noch darum geht irgendwelche Grabenkämpfe zu „gewinnen“ statt darum was „richtig“ ist. Meiner Meinung nach ist es einfach nicht richtig Menschen für solche „Albernheiten“ strafrechtlich zu verfolgen. Und da wird mich auch nie jemand vom Gegenteil überzeugen können. Ich würde mir wünschen wir hätten echte Redefreiheit nach amerikanischem Vorbild.

  • Der Klabauter hat (Ironie on) gewiss nix Böses im Sinn gehabt – er wollte, so fröhlich wie er dreinschaut, doch nur die ‚Stapelhöhe‘ seines Portfolios andeuten…

  • Das neue Deutschland. Bademantel ist der neue Bundesadler.

  • Wer hat denn jetzt den rechten Arm gehoben, die Dame oder Herr Lauterbach? Und woher will der Richter wissen, was Herr Lauterbach dabei dachte? Ganz schönes Durcheinander in diesem Land.

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