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Verfassungsschutz Niedersachsen: Wer nicht „antifa“ ist, ist Verfassungsfeind

Der Verfassungsschutz Niedersachsen sorgt weiter für Diskussionen: Nachdem ein Antifa-Bekenntnis am Donnerstag bereits empörte Reaktionen hervorrief, folgte am Freitag auf X die Aussage, dass jeder, der nicht hinter „antifa“ stehe, gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stehe.

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Nachdem am Donnerstag ein Kommentar des Verfassungsschutzes Niedersachsen mit einem Bekenntnis zur Antifa bereits empört hatte, setzte der Landesverfassungsschutz am Freitag auf X (vormals Twitter) noch einen darauf. In einem Statement, in dem man wohl den gestrigen Kommentar aufklären wollte, erklärte man: „Jede Person, die hinter der fdGO steht, ist antifa(schistisch).“ Also: Wer nicht zur Antifa gehöre, stellt sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung (FDGO).

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Laut dem Verfassungsschutz nehme man die Aufgaben „auf Grundlage der freiheitlichen demokratischen Grundordnung wahr.“ Weiter heißt es, dass die „Ablehnung von Faschismus und jeglicher Form von menschenfeindlicher Ideologie“ in der FDGO „verankert“ seien. Daher sei klar, dass jeder, der hinter der FDGO stehe, auch „antifa(schistisch)“. Demnach sieht der Verfassungsschutz alle die sich nicht zur Antifa bekennen würde, gegen die FDGO und damit in den Augen des Landesverfassungsschutzes ein Verfassungsfeind.

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An diese Aussage heftete der niedersächsische Verfassungsschutz einen Beitrag zur „Antifaschistischen Aktion“ an, den man auch auf Instagram teilte (Apollo News berichtete).

In diesem Beitrag will man zunächst über die Ursprünge der Antifa aufklären. Man erklärt, dass die Ursprünge der Bewegung in der KPD liegen würden. Weiter heißt es: „’Antifa‘ ist nicht automatisch extremistisch.“ Schließlich handele es sich bei dem Wort vielmehr um einen „Sammelbegriff“, hinter dem sich zahlreiche Akteure versammeln würden. Entsprechend würden sich sowohl extremistische als auch nicht-extremistische Organisationen das Wort für sich beanspruchen.

Vor allem die autonome Szene Deutschlands würde den Begriff „Antifaschistische Aktion“ im Namen tragen. Diese Gruppen würden sich nicht nur mit dem „Antifaschismus“ befassen, sondern auch mit Themen wie „Antirassismus“, „Antirepression“ oder „Antimilitarismus“. Verfassungsfeindlich würde lediglich dieser autonome Arm der Antifa agieren.

Sie würden „Straftaten wie Brandstiftungen und Körperverletzungen“ begehen. Auch würde man durch sogenannte „Outing-Aktionen“ politische Gegner einschüchtern und in ihrem persönlichen Umfeld brandmarken. Sie würden Personen ins Visier nehmen, die sie selbst als faschistisch ansehen. „Betroffene müssen mit Übergriffen auf sich oder ihre Familie und Freundeskreis rechnen.“ Außerdem versuche die autonome Antifa, den Staat mit allen Mitteln zu bekämpfen und ihn durch eine „herrschaftsfreie Gesellschaft“ zu ersetzen.

Dennoch bekennt sich auch das Landesamt für Verfassungsschutz zur Antifa und nutzt den Begriff für sich. In der Kommentarsektion erklärt der Landesverfassungsschutz: „Wir sind auch Antifa.“ Weiter heißt es, dass es „die Antifa“ nicht gebe. Es gelte der Grundsatz: „Antifaschismus ist nicht verfassungsfeindlich.“ Dennoch könne man „versichern“, dass die Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes Niedersachsen „nicht nur extern Advokaten für unseren Rechtsstaat“ seien.

Landesverfassungsschutz-Chef Dirk Pejril erklärte erst kürzlich: „Rechtsextremismus ist und bleibt die größte Gefahr für unsere Demokratie.“ Vertreter der neuen Rechten würden danach trachten, die „Demokratie zu unterwandern.“ Die AfD würde dabei „wie ein parlamentarischer Arm für neue rechte Ideen“ agieren. So würde die Partei etwa Begriffe wie „Remigration“ propagieren.

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