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Sozialdemokratische Regierung

„Kriminelle Ausländer abschieben“: Dänemark plant Ausweisungen im großen Stil

Dänemark plant eine Gesetzesverschärfung, um die Ausweisung von kriminellen Ausländern zu ermöglichen. Jede Haftstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, soll zur Abschiebung führen. „Der Hammer muss noch stärker fallen“, meint der dänische Integrationsminister.

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Die dänische Ministerpräsidentin Mette Frederiksen und ihr Kabinett sind für einen harten Kurs bekannt.

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Die dänische Regierung unter der sozialdemokratischen Ministerpräsidentin Mette Frederiksen möchte mittels einer Gesetzesänderung noch entschiedener gegen die Kriminalität von ausländischen Straftätern vorgehen. Zusammen wird die Regierungskoalition aus den dänischen Sozialdemokraten („Socialdemokraterne“) und den beiden liberalen Parteien „Venstre“ und „Moderaterne“ das sogenannte Leitersystem, welches die Abschiebung von kriminellen Ausländern bisher erschwerte, abschaffen.

„Jeder kriminelle Ausländer, der aus Dänemark abgeschoben wird, ist ein Sieg für die Rechtsstaatlichkeit und ein Sieg für unser Land“, so der sozialdemokratische Minister für Einwanderung und Integration, Kaare Dybvad Bek. Bisher ist es den dänischen Gerichten durch das sogenannte „Leitersystem“ teilweise nur schwer möglich, einen kriminellen Ausländer abzuschieben, so heißt es in einer offiziellen Regierungsmitteilung zu dem ambitionierten Vorhaben.

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Das dänische „Leitersystem“ sieht vor, dass die Abschieberegelungen bei Ausländern als sogenannte Treppenhausregelung aufgebaut sind. Je länger sich ein Ausländer auf dänischem Staatsgebiet aufhält, desto schwerer muss die begangene Straftat sein, damit die betreffende Person abgeschoben werden kann. Einem Ausländer, der schon mehrere Jahre in Dänemark ist, müsste also eine besonders schwere Straftat nachgewiesen werden, bevor eine Abschiebung gerichtlich eingeleitet werden kann.

Der Plan der sozialdemokratisch-liberalen Regierung ist es nun, dieses System durch „bedingungslose Inhaftierung“ abzuschaffen. In Zukunft soll ein Ausländer immer dann abgeschoben werden können, wenn eine unbedingte Freiheitsstrafe verhängt wird, also eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts in Dänemark und der Länge der verhängten Strafe. Ausnahmen greifen nur dann, wenn eine Abschiebung des Straftäters mit internationalen Bestimmungen im Widerspruch steht.

Dieses Vorhaben entspricht einer klaren Gesetzesverschärfung, die die dänische Regierung für nötig erachtet, um ihr ausgesprochenes Ziel „so viele kriminelle Ausländer wie möglich abschieben“ zu erreichen. Durch die Abschaffung des Leitersystems könnte jedes Jahr über eine dreistellige Zahl zusätzlicher Abschiebungen gerichtlich entschieden werden. Dadurch erwartet die Regierung eine mindestens zweistellige Zahl zusätzlicher Ausweisungen pro Jahr, heißt es in dem Regierungsschreiben.

Der Minister für Einwanderung und Integration, Kaare Dybvad Bek, sieht das Vorhaben als notwendig an: „Leider sind Ausländer in Dänemark in der Kriminalstatistik überrepräsentiert und begehen zu oft schwere Straftaten – etwa im Bereich der Bandenkriminalität“, so der sozialdemokratische Politiker. „Der Hammer muss noch stärker fallen. Deshalb wollen wir die Regeln verschärfen, damit wir noch mehr kriminelle Ausländer abschieben können. Jeder kriminelle Ausländer, der von Dänemark abgeschoben wird, ist ein Sieg für die Rechtsgemeinschaft und ein Sieg für unser Land“, so Dybvad Bek. Ab Juli 2025 könnte das geänderte Gesetz in Kraft treten.

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