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Polizei-Einsatz am Flughafen

Bundespolizei verhängt Ausreisesperre gegen rechte Aktivisten: Identitäre dürfen nicht nach Italien

Mehreren rechten Aktivisten wurde am Flughafen München von Polizisten die Ausreise nach Italien verboten, weil sie dort zu einem „Remigrationstreffen“ wollten. Die Reise würde das Ansehen Deutschlands gefährden, hieß es demnach in einem Behördenschreiben.

Szene am Flughafen. (Screenshot von X)

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Gegen acht Mitglieder der „Identitären Bewegung“ wurde eine Ausreisesperre verhängt. Einige der Betroffenen haben Bilder auf X gepostet, die ein Schreiben der Bundespolizei zeigen. In diesem Schreiben heißt es, dass die Ausreisesperre verhängt wird, weil die sechs Männer und zwei Frauen wahrscheinlich zur „Remigration Summit 2025“ in Mailand wollen. Den Personen wurde die Ausreise in die Schweiz, nach Österreich und Italien untersagt.

Demnach wurde mindestens eine Person direkt von der Bundespolizei aus dem Flugzeug am Münchener Flughafen wieder herausgeholt, die anderen befanden sich ebenfalls am Flughafen, als ihnen die Ausreisesperre ausgehändigt worden sein soll. Sie wurden offenbar mehrere Stunden von der Polizei in Gewahrsam genommen. Das Ausreiseverbot soll bis zum 17. Mai um 23:59 Uhr gelten. Als Begründung heißt es: „Im Fall einer Ausreise deutscher Rechtsextremisten besteht die erhebliche Gefahr der Ansehensschädigung der Bundesrepublik Deutschland“.

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Weiter heißt es in dem Schreiben, dass befürchtet wird, dass sich die Männer und Frauen mit weiteren Rechtsextremisten aus dem Ausland vernetzen könnten. Es sei der „Geschichte Deutschlands geschuldet“, dass durch die Anreise der Personen „international der Eindruck entsteht, dass die Bundesrepublik Deutschland das auf der Veranstaltung offen verbreitete rechtsextremistische Gedankengut unterstützt oder zumindest nicht ausreichend dagegen vorgeht“, heißt es weiter.

Es komme nicht darauf an, wie die italienische Öffentlichkeit zu der Veranstaltung stehe. In dem Schreiben, heißt es, dass der Schaden, der durch die Ausreise für Deutschland entstehen könne, als „höherwertig gegenüber Ihrem persönlichen Nachteil einer befristeten Reisebeschränkung einzustufen“ sei.

Damit die Mitglieder der „Identitären Bewegung“ nicht über ein anderes Land nach Italien reisen, sollen sie sich für die Dauer der Ausreisesperre jeden Abend zwischen 17 und 20 Uhr bei der Polizei melden, wie es in dem Behördenschreiben heißt. Sollte die Meldung bei der Polizei versäumt werden, drohe für jedes Nichterscheinen eine Geldstrafe von 100 Euro. Die Meldeauflage sei nötig, um sicherzustellen, dass die Personen nicht über ein anderes Land nach Italien reisen.

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Trotz mehrfache Nachfrage wollte sich die Bundespolizei gegenüber Apollo News nicht weiter zu dem Fall äußern. Ein Ausreiseverbot kann nach Paragraf 10 des Passgesetzes verhängt werden, wenn die Voraussetzungen nach Paragraf 7 Absatz 1 erfüllt sind. Der Absatz besagt, dass die Ausreise untersagt werden kann, wenn „die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet“ sind.

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237 Kommentare

  • Ist die Veranstaltung in Italien verboten? Falls nicht, wäre dies ein erneuter Eingriff in die Grundrechte eines Bürgers.
    Wer entscheidet denn bitte, was dem Ansehen der BRD schadet und wem gegenüber??

    Also, wenn wir so um unser Ansehen besorgt sind – sollten wir sehr vielen Politikern öffentliche Auftritte untersagen.

    340
  • Freiheitsbeschränkung und Eingriff in die persönliche Lebensgestaltung, ohne dass man etwas getan hat… Bester Staat…

    274
  • Seht ihr, man braucht keine Mauer um heutzutage die Leute einzusperren.

    177
  • „Wie, sie wollen auswandern? Sie sind doch Nettosteuerzahler und haben ein Ausreiseverbot!“

    176
  • Dem Ansehen Deutschlands zu schaden- da haben deutsche Politiker ganze Arbeit geleistet.

    242
  • Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!

  • JD Vance hat soooo recht.

    205
  • Neeee, ist das ein Fake ?
    Das haben die nicht gemacht ,oder ?
    Das wäre der letzte Sargnagel in die Abschaffung des westlich demokratisch basierten Staates. Das wäre unglaublich.
    Das ist juristisch ein massive Einschränkung von Menschen und Grundrechten.
    Das sollten sie lieber lassen.

    113
  • Das geht jetzt schon in Richtung Gedankenverbrechen.

    180
  • Das beste D aller Zeiten. Meinungsfreiheit wie in dunklen Zeiten.

    208
  • Wow… da fällt einem bald nichts mehr ein, außer: DDR 2.0
    Sie müssen sich jeden Abend bei der Polizei melden? Wirklich????
    Wo soll das noch enden?

  • Kann mal jemand etwas über die Rechtsgrundlage schreiben? Ich bin kein Jurist.

    14
  • Als „Ausreisefreiheit“ wird eines der zentralen Menschenrechte bezeichnet, welches in der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen von 1948 in Art. 13 Abs. 2 festgelegt ist. Sie besagt, dass jeder Mensch das Recht dazu hat, jedes Land zu verlassen sowie in sein eigenes Land zurückzukehren.

    In Deutschland wird die Ausreisefreiheit durch Art 2 Abs. 1 GG geschützt: „Allgemeine Handlungsfreiheit“.

    12
  • Jetzt musste ich schmunzeln. Im Gespräch mit ausländischen Geschäftspartnern werden ganz andere Gründe genannt, warum das Ansehen Deutschlands gar nicht mehr vorhanden ist. Die IB war komischerweise nie darunter.

  • In der DDR konnten auch nur bestimmte Personen das Land verlassen.
    Das ist natürlich kein Vergleich mit damals, lieber VS.

  • Berlin hat nicht geschadet.

  • Dass in ein Land nicht jeder nach Belieben einreisen darf, ist aus meiner Sicht ein Prinzip des Rechtsstaates.
    Wenn aber nicht jeder Bürger eines Landes aus diesem ausreisen darf, wie ihm beliebt, dann erinnert einen das schon sehr an ein vergangen geglaubtes Staatsgefüge.

  • Die Sonne scheint für jeden !

  • Ich habe gar nicht gewußt, daß so etwas in Deutschland möglich ist. Bin entsetzt!

  • DDR 2.0

    149
  • Wahnsinn, so was glaubt man sonst nur in Autokratien zu kennen, aber in Deutschland ? Mich erinnert das immer mehr an die DDR.

    101
  • Ja, zu DDR-Zeiten durften auch nur Rentner und von der SED bevorzugte Kader ins nichtsozialistische Ausland. Also was staunen da die Leute? Kennen wir doch alles schon – zumindest, die im Osten der jetzigen BRD vor 1989 lebten.

  • Und um diese Freiheit zu verteidigen soll man Wehrdienst leisten und kriegstüchtig werden.

  • Hier wird ein Gesetz missbracht, dass ursprünglich dazu gedacht war, sog. Hooligans von Fußballkrawallen im Ausland fernzuhalten.

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