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Urteil

Karlsruhe: Bundesregierung durfte NGO-Namen im Aufnahmeprogramm zurückhalten

Das Verfassungsgericht hat eine Klage des AfD-Abgeordneten Keuter abgewiesen. Er hatte eine vollständige Liste von NGOs im Aufnahmeprogramm für Afghanen verlangt – ohne Erfolg.

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Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht wies seinen Antrag im sogenannten Organstreitverfahren am Mittwoch als unzulässig ab.

Keuter hatte sich im März 2023 mit einer schriftlichen Frage an die Bundesregierung gewandt. Thema war das Bundesaufnahmeprogramm für angeblich besonders gefährdete Menschen aus Afghanistan. Er wollte wissen, welche NGO’s als meldeberechtigte Stellen Schutzsuchende benennen dürfen und wer diese Stellen ausgewählt habe.

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Die Bundesregierung verwies in ihrer Antwort auf Sicherheitsbedenken. Eine detaillierte Liste legte sie nicht vor. Man arbeite mit einer Koordinierungsstelle zivilgesellschaftlicher Organisationen, hieß es. Zudem gebe es keine abgeschlossene Liste aller meldeberechtigten Stellen.

Keuter sah sich in seinem Abgeordnetenrecht auf Information verletzt und reichte Klage in Karlsruhe ein. Er beantragte die Feststellung, dass die unvollständige Beantwortung seiner Anfrage seine Rechte nach Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz verletze.

Die Karlsruher Richter teilten diese Auffassung nicht. In der Entscheidung heißt es:
„Der Antragsteller hat nicht substantiiert, also hinreichend dargelegt, dass er durch die eingeschränkte Antwort der Antragsgegnerin in seinen Abgeordnetenrechten verletzt sein könnte.“

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Sein Vorbringen erschöpfe sich in der Wiedergabe der vom Gericht entwickelten Maßstäbe zu Geheimhaltungsinteressen und den daraus folgenden Begründungspflichten.
„Eine Anwendung dieser Maßstäbe auf die Beantwortung seiner Einzelfrage und eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Ausführungen der Antragsgegnerin unterbleibt.“
Daher sei die Möglichkeit einer Rechtsverletzung „nicht hinreichend erkennbar“.

Zumindest bis auf Weiteres hat die Bundesregierung jetzt sämtliche Einreiseflüge gestrichen – rund 2.600 befinden sich noch mit einer Aufnahmezusage in Islamabad. Die designierte Koalition von Union und SPD möchte das derzeit beliebte Bundesaufnahmeprogramm für Afghanen einstellen. 

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40 Kommentare

  • Was sind das für Richter? Als Steuerzahler habe ich ein recht zu erfahren, welche NGOs indirekt über mein Steuergeld verfügen.

    87
  • Es geht hier ja nicht nur um Transparenz gegenüber einem Abgeordneten, sondern um Transparenz gegenüber dem Souverän – ganz besonders in einer solchen Angelegenheit. Und gerade dort soll es ein „legitimes Geheimhaltungsinteresse“ geben? Welche Dunkelmänner oder -frauen sind denn da am Start, dass wir das nicht wissen dürfen?

    67
  • Geheimhaltung war immer ein Werkzeug totalitärer Regime.
    So kann eine Schattenregierung, der tiefe Staat, agieren, sich jeglicher Kontrolle entziehen, ohne sich je rechtfertigen zu müssen.

    In einer funktionierenden Demokratie ist diese Praxis nicht möglich,
    da der Rechtsstaat mit dem Souverän offen kommuniziert.

    „Es ist der erste und Hauptgrundsatz aller Unterdrücker,
    die Unterdrückten in Unwissenheit zu erhalten.“
    (August Bebel)

  • Diese Regierung und Justiz widersprechen dem Urteil des Bundesverfassungsgericht.
    „Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes. Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.“
    Dieser Grundsatz stammt aus einem im Jahre 1975 verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Er markiert einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg vom Obrigkeitsstaat mit seinen Amtsgeheimnissen zu einem modernen demokratischen Rechtsstaat mit frei zugänglichen Informationen aus dem öffentlichen Bereich.“

    Welches Jahr haben wir?

  • Ich denke, dass der Steuerzahler wissen darf, wo sein Geld hingeht. Da braucht es keinerlei sonstwie substantiierte Begründungen – das ergibt sich von selbst.

  • Nicht substantiiert ist vom Gericht immer die beste Ausrede.

  • Ein weiterer Beweis, dass Deutschland am Ende der Reise angekommen ist.

  • Komischer Weise finde ich unter Art 38 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz nur:
    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 38
    (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
    (2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
    (3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.

    Was hat das mit der Kausa zu tun?

  • Sicherheitsbedenken 100% nachvollziehbar.

  • Datenschutz ist kein Schwert, sondern ein Säbel, er schneidet nur in eine Richtung, den Bürger und Steuerzahler schützt es nicht, da ist es stumpf, scharf hingegen ist er, wenn es der Staat gegen den Bürger führt.

  • Die Einen gingen in den Untergrund, due Anderen studierten Jura; sagt ein Freund.

  • In Karlsruhe sind eben die richtigen Leute installiert worden.
    Von dieser Stelle ist gar nichts mehr zu erwarten.
    Auch hier wird der Niedergang dieses Landes repräsentiert.

  • Das klassische Auskunftsrecht des Abgeordneten wird zum herrschaftlichen Gnadenakt, für den man gute Gründe anführen muss. Nicht zufällig riecht das nach Obrigkeitsstaat des 19. Jahrhunderts. Ausgemustertes Politmilieu entscheidet im Interesse des Herrschaftsmilieus. Eine neue Form nachhaltiger Kreislaufwirtschaft, wenn auch nicht unbedingt innovativ.

  • Natülich. sonst würden Krokodile die NGO Mitarbeiter fressen.

  • Karlsruhe und AfD !!!!
    Das Urteil war von vorne rein klar, denn es gibt keine NEUTRALEN Gerichte mehr!!
    Justizia ist inzwischen komplett „erblindet“ und braucht keine Augenbinde mehr!

    42
  • Eine Beantwortung und Preisgabe der Namen ergebe „ein Sicherheitsbedenken“.

    Aber die Bedenken um die Sicherheit der dt. Staatsbürger hat keine Relevanz!!!

    40
  • Ich kann schon verstehen, dass man die NGOs geheim halten muss.

    Wäre bekannt, wer quasi als „Fluchthelfer“ in Afghanistan agiert–wären deren aller Leben gefährdet.

    Allerdings müssten die Personalien der Ausreisenden Rechtsstaatlich kontrolliert werden können.
    Auch denke ich, dass falsche Pässe dann in Ordnung sein können, wenn das Leben nur dadurch geschützt werden kann.

    Aber–wenn Deutschland immer alle nach Deutschland bringen muss, mit denen man im Ausland zusammengearbeitet hat–dann sollte man die Auslandseinsätze überdenken.

    -4
  • Wir Bürger finanzieren das mit unseren Steuern und dürfen nicht erfahren, welche NGOs an diesem Schleusungen beteiligt sind. Das kann doch wohl nicht wahr sein.

  • Die Kirchen und die Justiz lagen schon immwe im Prokrustesbett der Mächtigen.

  • Im Gegensatz zu den Bundesrichtern kann ich mir nicht vorstellen, dass die afghanische Regierung nicht genauestens über Struktur und Akteure des Ortskräftetransfers der Bundesrepublik informiert ist; immerhin scheint damit einiges an Hilfsgelder verbunden zu sein, wie auch an Möglichkeiten, eigenen „Ortskräften“ zu Lasten des deutschen Steuerzahlers einen Deutschlandaufenthalt zu verschaffen. Weshalb dann dieses Geheimhaltungsgedöns?

  • Das Parteibuch lässt Grüßen.

  • Dranbleiben! Der NGO Sumpf muss ausgetrocknet werden!

  • Das unabhängige Verfassungsgericht könnte sogar einer Klage der AfD widersprechen, wenn die Blauen behaupteten, dass die Sonne im Osten aufgeht und im Westen untergeht.
    Tag hell und Nacht dunkel ist.
    Seit der Coronahysterie und dem politischen Impfzwang hat sich Karlsruhe für mich und meine Familie erledigt.
    Motto: Die Würde des Menschen ist unantastbar. aber nur, wenn geimpft. Sonst Existenzvernichtung.
    Es gibt im Land keine Gewaltenteilung. Null. Zero. Nada.
    Schon lange nix mehr.

  • Von unserer Justiz erwarte ich schon lange keine „Rechtsprechung“ mehr.
    Sind nur noch Diener ihrer Herren, das GG ist längst ausgehebelt.

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