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AfD-Politiker

Joachim Paul will OB-Wahl in Ludwigshafen kippen – Klage beim Verwaltungsgericht eingegangen

Der AfD-Politiker Joachim Paul will die Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen nachträglich kippen. Nach seinem Ausschluss als Kandidat hat der Landtagsabgeordnete Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt eingereicht.

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Joachim Paul (AfD) war im Sommer 2025 wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ausgeschlossen worden. Nun will er die Wahl gerichtlich kippen. (IMAGO/NurPhoto)

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Der AfD-Politiker Joachim Paul will die Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen nachträglich kippen. Wie das Verwaltungsgericht Neustadt mitteilte, hat der von der Alternative für Deutschland nominierte Kandidat am 16. Januar 2026 Klage in der Hauptsache erhoben. Ziel des Verfahrens ist die Feststellung, dass sowohl die Wahl vom 21. September 2025 als auch die Stichwahl vom 12. Oktober 2025 ungültig sind.

In der offiziellen Pressemitteilung des Gerichts heißt es wörtlich: „Mit seiner Klage begehrt der Kläger nunmehr, dass die Ungültigkeit der Wahl vom 21. September 2025 und der Stichwahl vom 12. Oktober 2025 durch das Verwaltungsgericht festgestellt wird.“ Eine Klagebegründung liegt dem Gericht bislang nicht vor.

Gegenstand der Klage ist die Entscheidung des Wahlausschusses der Stadt Ludwigshafen vom 5. August 2025, Paul nicht zur Wahl zuzulassen. Der Wahlausschuss hatte den AfD-Landtagsabgeordneten wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue ausgeschlossen. Grundlage war § 53 Absatz 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, der verlangt, dass ein Bewerber die Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten.

Bereits vor der Wahl war Paul mit mehreren Eilanträgen gescheitert. Das Verwaltungsgericht Neustadt hatte seinen Antrag auf Zulassung am 18. August 2025 abgelehnt, das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte diese Entscheidung wenige Tage später. Beide Gerichte verwiesen auf das nachgelagerte Wahlprüfungsverfahren.

Nach der Wahl und der Stichwahl legte Paul Einspruch ein. Diese Einsprüche wies die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) am 23. Dezember 2025 zurück. Die Kommunalaufsicht bestätigte damit den Ausschluss des AfD-Politikers. In ihrer Begründung erkannte die ADD die vom Wahlausschuss geltend gemachten Zweifel an der Verfassungstreue als ausreichend an. In den vorliegenden Unterlagen werde ein Menschenbild deutlich, das nicht mit den fundamentalen Werten des Grundgesetzes vereinbar sei; zudem widersprächen geäußerte Überzeugungen der Menschenwürde und dem Rechtsstaatsprinzip.

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Bei der Entscheidung der ADD handelt es sich um einen Verwaltungsbescheid einer Landesbehörde, nicht um ein Urteil einer unabhängigen Justizinstanz. Das nun anhängige Verfahren vor dem Verwaltungsgericht stellt damit erstmals die Frage, ob die Wahl tatsächlich gerichtlich gekippt werden kann.

Die Oberbürgermeisterwahl gewann der von CDU und FWG unterstützte Kandidat Klaus Blettner. Er führt seit dem Jahreswechsel die Verwaltung der größten Stadt der Pfalz. Die AfD hatte nach dem Ausschluss Pauls ohne eigenen Kandidaten an der Wahl teilgenommen.

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33 Kommentare

  • Ich drücke ihm die Daumen!!

  • Mal sehen ob der Rechtsstaat noch mal zuckt ?

    Im Großen und Ganzen ist er nicht mehr vorhanden !
    Demokratie ohne Rechtsstaat nicht möglich !
    Das System am Ende !

    • Kannste vergessen, der Rechtsstaat ist längst im Eimer, es lebe „Unsere Demokratie“. Macht, Fleischtopf und Fressen, frag mal den Maggus aus Franken, der kann es dir bestätigen!!

    • Dieser Behauptung muss ich widersprechen. In den vergangenen Jahren gab es zahlreiche Gerichtsentscheidungen zugunsten der AfD, was gerade zeigt, dass rechtsstaatliche Verfahren funktionieren. So entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die AfD bei der Besetzung von Bundestagsausschüssen nicht pauschal benachteiligt werden darf. Mehrere Verwaltungsgerichte verpflichteten Kommunen, AfD-Fraktionen Räume für Parteiveranstaltungen bereitzustellen. Gerichte hoben wiederholt Ausschlüsse von AfD-Vertretern aus parlamentarischen Gremien auf, etwa bei Vorsitzposten oder Wahlprüfungsorganen. Auch Einstufungen durch den Verfassungsschutz wurden gerichtlich begrenzt oder zeitweise ausgesetzt, weil formale Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Selbst bei Demonstrationen oder Wahlzulassungen bekamen AfD-Kandidaten Recht, wenn Behörden übergriffig handelten.

      -10
      • Wie kann man dem Bundesverfassungsgericht „vertrauen“, wenn die Richter/Senate zur Urteilsabsprache ins Kanzleramt fahren, so lese ich „diese Abendessen“.
        Die Richter sprechen mit einer Partei im Streitfall in Abwesenheit der Gegenpartei.
        Nach der Strafprozessordnung, wäre der Richter in Haft. Rechtsbeugung und Bestechlichkeit, Prozessbetrug, Strafvereitelung im Amt, uvm. kommen da in betracht …

      • Das Problem liegt an der Willkür, Rechtsbeugung und „Verdacht genügt“.
        Der Benachteiligte muß seine Unschuld beweisen, wenn irgendwelche Geisteskranken ihre Wahnvorstellung gegen jemand äußern. Bis das gerichtlich aufgeklärt wurde, entsteht dem Verläumdeten unwiederbringliche Nachteile und wie in diesem Fall, wird die kaum noch vorhandene Rechtstaatlichkeit völlig zerstört.

  • 1) Die AfD ist eine verantwortungsbewusste, libertäre Partei der Bildungs- und Leistungsgesellschaft.
    2) Ich wünsche Herrn Paul mit seiner Klage viel Erfolg.
    3) Die repräsentative Demokratie an sich kennt keinen Ausschluss von Kandidaten. Der Ausschluss war antidemokratisch.
    +++ Joachim Datko – Physiker, Philosoph – Regensburg – AfD-Stammwähler +++

    • Doch, die Gemeindeordnung von RP erlaubt es ausdrücklich, ungeeignete Kandidaten von der Wahl auszuschließen, weil Bürgermeister Wahlbeamte sind , an die besondere Anforderungen gestellt werden. Absurd ist dagegen die Anwendung dieser Vorschrift im Falle Pauls, der als Lehrer bereits Beamter ist (!). Darüber hinaus wurden lediglich äußerst dünne „Beweise“ für eine angebliche Verfassungsfeindschaft des Kandidaten Paul vorgelegt. Aber das Verfahren an sich ist wohl rechtmäßig. Ist vielleicht auch gar nicht verkehrt, dass es diese Möglichkeit gibt. Man will ja in LU schließlich auch keinen islamistischen Linksextremen als BM.

      • Die repräsentative Demokratie kann nicht durch Gesetze „ausgehebelt“ werden. Beispiel:
        Die DDR hatte ein Wahlverfahren, das durch Gesetze bestimmt war (Gesetz über die Wahlen zur Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik). Die Staatsform der DDR war trotzdem eine Parteiendikatur.

        • Wir haben auch ein Wahlrecht (=Gesetz). Daran ist zunächst nichts Verkehrtes.

          1
      • Das ist nur die formale Notwendigkeit, den Wahlausschuss zu ermächtigen, damit er einen vom BVfG ausgesprochenen Entzug des passiven Wahlrechts auch umsetzen kann. die Wahlausschüsse können aber nicht selbst entscheiden, wen sie nicht mögen. Einen ultra-üblen Islamisten könnten sie auch erst verhindern, NACHDEM diesem das passive Wahlrecht durch Gericht entzogen worden ist.

        So geht Rechtsstaat. Was hier passiert ist und was Sie andeuten, ist „Iran“.

        • Das ist nicht korrekt. Herrn Paul wurde nicht das passive Wahlrecht entzogen. Er wurde nicht zu dieser OB-Wahl zugelassen. Bei Landtagswahlen bspw. wäre das nicht bzw. nicht so einfach möglich, weil die Abgeordneten – anders als BM – keine Wahlbeamten sind. Hier müsste in der Tat das passive Wahlrecht entzogen werden.

          1
  • Glaubt denn wirklich noch jemand, dass hierbei ein sachlich nachvollziehbares und für Bürger verständliches Urteil herauskommt?? Wenn deutsche Gerichte die Regenbogen-Fahne hissen, dann tanzt „Unsere Demokratie“ durch die Justitia!

    Dennoch wünsche ich Herrn Paul viel Erfolg.

  • Es ist richtig das er klagt , nur wird aber dabei nichts rauskommen!

    Das dieses Verwaltungsgericht, in der Sache die Klage ablehnen wird, erscheint mir nach deren negativer Stellungnahme zu dem Antrag des Eilverfahrens vor der Wahl , als sicher

    Es wird leider nichts passieren

    • Es würde vielleicht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof was bringen, die Deutschen Gerichte sind alle Weisungsgebunden, unterstehen dem Innenministerium!

  • Ich drücke Ihnen die Daumen, möge die WAHRE Demokratie sich durchsetzen.

    • Welche Demokratie denn? Die ist doch schon durch Adenauer abgeschafft worden.

    • Welche Demokratie denn? Die ist doch schon durch Adenauer abgeschafft worden.

  • Joachim Paul glaubt offenbar noch an Demokratie und Rechtsstaat. Beneidenswert.

    • Tut er natürlich nicht, aber im Rechtsstaat ist sein Weg der einzig richtige.

  • Darüber wird dann wohl in zwei Jahren vom Gericht mit abgelehnt entschieden!

  • Klage ist sinnlos in „Unserer Demokratie „“
    Schade für die Zeit.

  • Wenn Herr Paul ein unbescholtener Bürger ist und einen Rechtsanwalt findet, der ihm die Begründung für das Gericht schreibt, mag er geringe Chancen hsben zu gewinnen. Wenn die guten Anwälte aber das Schicksal des Ballweg Anwalts vor Augen haben, sieht es eher schlecht für ihn aus. Dann werden die “Unsere Demokratie”-Richter wohl argumentieren, dass die Wahl nun msl gelaufen und der neue Bürgermeister nun mal da sei. Pech gehabt.

  • „dass ein Bewerber die Gewähr bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“

    Damit würden die Parteien, die für ein Wahlausschluß gestimmt haben, ausscheiden.

  • Wer bitteschön will OB einer dem Niedergang geweihten Großstadt sein bzw. werden? Mit welcher „Haltung“ die Bürger dort diesen Niedergang begleiten, werden wir dann sehen.

  • Richtig so. Keine Ruhe geben gegenüber dem hochkorrupten undemokratischen links- grün versifftem Filz

  • Das Gericht wird sicherlich urteilen, dass er sich ja schon früher hätte beschweren müssen 🤡 Jetzt ist’s leider zu spät wegen Tatsachendingsda.

  • Er wird damit in “ Unserer Demokratie“ keine Chance haben, dass kann er sich sparen. Das SED Kartell Kartell inkl. der Weisungsgebunden Justiz hält zusammen! Die verteidigen ihre Macht und Fleischtopf bis zum bitteren Ende!!

  • Vergebene Liebesmüh. Die Verwaltungsgerichte, geschaffen um den Bürger vor einem übergriffigen Staat zu schützen, haben spätestens mit Corona die Seiten gewechselt. Statt das Behördenhandeln zu kontrollieren suchen es die heutigen Verwaltungs-„Richter“ selbst bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit zu rechtfertigen. Ggf. müssen sie jahrelang überlegen, bis ihnen die „richtige“ Idee kommt. Die Zeit nehmen sie sich dann auch. Paul hat nur dann eine Chance, wenn er die Landesjustiz „verlassen“ kann und zum BVerwG darf. Und je länger das dauert, desto eher sind dort auch alle gleichgeschaltet.

  • Wir laufen SEHENDEN AUGES und dennoch blind direkt in eine faschistische linke Diktatur hinein.

    Auch die Causa Paul ist ein eindeutiges Phänomen dieser Entwicklung.

  • Richtig so. Es war ein absoluter Rechtsbruch, ihn nicht zur Wahl zuzulassen. Das muss korrigiert werden, sonst ist Deutschland kein Rechtsstaat mehr.
    Die USA werden vermutlich Prozessbeobachter entsenden und den Richtern sollte vollkommen klar sein, dass hier massives Unrecht geschehen ist und von den Linksgläubigen auf unsere FDGO „gesch…“ worden ist.

    Im Anschluss wünsche ich mir ein Verfahren, das allen am Wahlausschluss beteiligten Undemokraten das passive Wahlrecht entzieht.

  • „Diese Juxtiz hat fertig“.
    Das bisher zumindest noch rudimentäre „Vertrauen“ in eine gesichert weisungsgebundene, politisch indoktrinierte „Rechtsprechung“ ist dank Merkel, Scholz, Merz und ihren jeweiligen an den Futtertrögen angeketteten Helfershelfern und willfährigen Mauerbau- und Brandrodungsexperten flächendeckend erodiert. Grund- und Menschenrechte sind zu aufgeblasenen Worthülsen verkommen, der Schutz des Einzelnen vor dem übergriffigen Staat und seinen politischen Marodeuren existiert nicht mehr. Die permanenten, zur „Rechtsbeugung“ verkommenen „Entscheidungen“ werden bei den grenzdebil blökenden Schlaf- und Wahlschafen dann irgendwann nach dem Zusammenbruch wie schon nach der Größen Plandemie wieder zu der kognitiv dissonanten Frage führen:
    „Wie konnte es nur dazu kommen?“
    Und die Antwort:
    „Wir wußten doch von alledem Nichts, man wußte es zu diesem oder jenen Zeitpunkt nicht besser, wir waren nicht aktiv dabei, sondern immer dagegen, quasi immerwährend im „Widerstand“ …

  • Viel Glück bei unseren gleichgeschalteten Links-Grünen-Gerichte!

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