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Kaum Anerkennungen

Corona-Impfschäden: Nur die Hälfte aller Meldungen überhaupt bearbeitet

Weil der aktuelle Wissensstand zu Corona-Impfungen und daraus resultierenden Folgekrankheiten „unvollständig“ sei und Gutachter fehlen, wurden gerade einmal die Hälfte aller Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens in Deutschland bearbeitet. Nur 467 Anträge wurden amtlich anerkannt.

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Die Anerkennung von Impfschäden durch die Corona-Impfstoffe geht nur schleppend voran. Im Januar 2023 gab es gerade einmal 253 amtlich anerkannte Fälle. Auch ein Jahr später überraschen die erstaunlich geringen Zahlen und vor allem das Tempo, mit dem die zuständigen Versorgungsämter arbeiten: Von insgesamt 11.827 Anträgen wurden nur 467 bewilligt und etwa die Hälfte, nämlich 5.597 Anträge, wurden noch nicht einmal bearbeitet, wie die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet. Während Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bereits über 70 Prozent aller Anträge bearbeiteten, sind es in manchen Bundesländern, etwa Nordrhein-Westfalen, gerade einmal 25 bis 30 Prozent.

Das schleppende Tempo begründen die zuständigen Behörden mit fehlenden Gutachtern und fehlenden Informationen, momentan würde ein „unvollständiger Wissensstand über gesicherte Zusammenhänge zwischen den Schutzimpfungen gegen COVID-19 und einzelnen Erkrankungsbildern“ die Beurteilung erschweren, wie das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium der NOZ mitteilte.

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Mit anderen Worten: Die 467 anerkannten Anträge basieren auf einem unvollständigen Wissensstand, weshalb es durchaus denkbar ist, dass die eigentliche Zahl der impfgeschädigten Personen nicht nur wesentlich höher liegt, sondern auch abgelehnte Anträge möglicherweise einen Anspruch auf Entschädigung haben könnten.

Ein „unvollständiger Wissensstand“ könnte aus den ausbleibenden Berichten über mögliche Impfnebenwirkungen resultieren. Das dafür verantwortliche Paul-Ehrlich-Institut (PEI) versäumte es während der Pandemie, die Impfstoffe auf Verunreinigungen wie beispielsweise durch DNA zu überprüfen, und vertraute den mittlerweile in der Kritik stehenden Studien der Impfstoffhersteller (Apollo News berichtete).

Darüber hinaus wurden die zahlreichen bei dem Institut gemeldeten Impfnebenwirkungen bis heute nicht abschließend ausgewertet. Dadurch konnten unbekannte, aber real existierende Nebenwirkungen und Folgekrankheiten nicht an die Ärzte weitergegeben werden, die deshalb wiederum nicht von einem Impfschaden ausgingen. Zwar können Ärzte dem PEI auf eigene Faust mögliche Verdachtsfälle melden, ob das PEI diese Berichte bearbeitet, bleibt aber offen. Weiteren Einfluss auf die Anerkennung eines Impfschadens hat eine solche Meldung nicht.

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Den Verdacht auf einen Impfschaden können Ärzte äußern, wenn sich der gesundheitliche Zustand einer immunisierten Person sechs Monate nach der Impfung nicht verbessert, der Betroffene also mit starken Nebenwirkungen zu kämpfen hat. Stellt der Arzt einen Verdacht auf einen Impfschaden fest, kann der Patient daraufhin einen Antrag einreichen, der zunächst von einem Gutachter bewertet und abschließend vom zuständigen Versorgungsamt bewilligt werden muss. Ein abgelehnter Antrag kann in einem Berufungsverfahren vor den Sozialgerichten neu verhandelt werden. Ein hürdenreicher Prozess, der nicht nur lange dauern, sondern auch kräftezehrend sein kann.

Insgesamt wurden über 5000 Anträge abgelehnt, weitere 658 fielen aus anderen Gründen weg. Von etwa 65 Millionen gegen Covid-19 geimpften Personen erlitten laut NOZ in Deutschland gerade einmal 0,00072 Prozent einen anerkannten Impfschaden – eine Berechnung, die jedoch auf dieser unreifen Datenlage beruht.

Der Bericht ergibt außerdem, dass in Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern „lediglich einige hundert Anträge bei den Behörden eingelaufen sind“, während in Hessen und Berlin etwa 900 Personen, in Bayern ganze 2.500, eine Anerkennung beantragten.

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