Brosius-Gersdorf
Impfpflicht, Grundgesetz gendern, AfD verbieten – dafür steht die Kandidatin für das Verfassungsgericht
Schwarz-Rot will neue Kandidaten ans Verfassungsgericht berufen: Eine davon hielt die Impfpflicht für grundgesetzlich geboten, sprach positiv über ein AfD-Verbotsverfahren - und könnte die Rechtsprechung in Karlsruhe entscheidend verändern.

Union und SPD haben sich auf eine Reihe neuer Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht geeinigt. Wie die FAZ berichtet, planen beide Parteien, eine beziehungsweise zwei Kandidaten über den Bundestag zu nominieren. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause Mitte Juli sollen die Wahlen über die Bühne gebracht werden, heißt es laut dem Bericht.
Die Union schickt den bisherigen Bundesarbeitsrichter Günter Spinner ins Rennen – die SPD nominiert die Juristinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold. Kaufhold ist Professorin an der Ludwig-Maximilians-Universität München, während Brosius-Gersdorf an der Universität Potsdam lehrt.
Dort machte letztere vor allem mit kreativen Verfassungsinterpretationen von sich reden. So leitete Brosius-Gersdorf unter anderem eine Impfpflicht aus dem Grundgesetz ab. 2021 erklärte sie in einem entsprechenden Gutachten: „Man kann sogar darüber nachdenken, ob mittlerweile eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer Impfpflicht besteht.“ Immerhin müsse man „die große Mehrheit der Bevölkerung, die freiwillig geimpft ist“, wirksam davor schützen, „dass ihre Gesundheit, ihre persönliche Freiheit sowie ihre berufliche und wirtschaftliche Existenz weiterhin von Ungeimpften bedroht wird.“
Der Staat müsse die Impfpflicht quasi verhängen, weil sonst „voraussichtlich weitere Corona-Winter folgen würden“, argumentierte Brosius-Gersdorf dort. So kam es nicht – die von ihr aus dem Grundgesetz abgeleitete Impfpflicht wäre in Wahrheit der schwerste und ungerechtfertigste Grundrechtseingriff in der bundesrepublikanischen Geschichte gewesen.
Werbung
Die SPD-Kandidatin für Karlsruhe hatte in der Vergangenheit auch gefordert, das Grundgesetz sprachlich „gendergerecht“ zu gestalten. Das generische Maskulinum als standardsprachliche Ansprache aller Geschlechter würde laut Studien zu „einer gedanklichen Unterrepräsentation von Frauen“ führen, erklärte Brosius-Gersdorf im Universitätsmagazin Portal der Universität Potsdam.
Lesen Sie auch:
Auswertung
Seit der Bundestagswahl: Nur zwei Prozent aller Politikergäste in ÖRR-Morgensendungen waren von der AfD
Im Morgenmagazin von ARD und ZDF gehörten seit der Bundestagswahl nur drei der 143 Politikergäste der AfD an. Die Regierungsparteien sind unterdessen deutlich überrepräsentiert: Die Union stellte rund die Hälfte aller Gäste.Morddrohungen
SPD-Politikerin stimmte für Aussetzung des Familiennachzugs – und weinte danach mit Parteikollegen
Die SPD-Abgeordnete Rasha Nasr hat im Bundestag für die Aussetzung des Familiennachzugs gestimmt – obwohl sie das Gesetz nach eigenen Worten „inhaltlich für falsch“ hält. Nach der Abstimmung habe sie gemeinsam mit Fraktionskollegen „weinend in den Armen“ gelegen. In sozialen Medien erhält Nasr nun zahlreiche Morddrohungen.Nicht nur im Grundgesetz, sondern in allen Gesetzestexten sei es „problematisch“, dass „Gesetze zu geschlechtergerechter Sprache oft noch einem binären Geschlechterschema verhaftet sind.“ Der Staat sei verpflichtet, „eine Ausdrucksweise zu wählen, die den Grundrechten der Frauen und diversgeschlechtlichen Personen und der Verfassung im Übrigen gerecht wird“, sagte sie weiter.
Aufsehen erregte Brosius-Gersdorf auch mit einem Auftritt bei Markus Lanz (Apollo News berichtete): anlässlich des 75. Geburtstags des Grundgesetzes war die Professorin dort zu Gast und beklagte, dass mit einem Verbot der AfD nicht ihre Wähler- und Anhängerschaft „beseitigt“ sei. Diese Wortwahl stieß dem Talkshow-Host sauer auf, der um Klarstellung bat: Brosius-Gersdorf bestätigte, dass sie natürlich keine Menschen „eliminieren“ wolle. Sie sprach auch davon, dass man Individuen demokratische Grundrechte entziehen könnte.
Werbung
Brosius-Gersdorf arbeitete auch in einer Kommission mit, die für die ehemalige Bundesregierung die rechtlichen Möglichkeiten zu einer Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ausgelotet hatte. Sie erachtet es für möglich, den Abtreibungsparagrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Dies widerspricht der bisherigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts. Dieses hatte zuletzt 1993 festgehalten, dass das Grundgesetz den Staat zum Schutz menschlichen Lebens verpflichte – dazu zähle auch das Leben des Ungeborenen.
Mit ihrer Berufung an das Verfassungsgericht könnte diese lange bestehende Rechtsprechung geändert werden. Auch mit Blick auf ein mögliches AfD-Verbot könnte die Ernennung von Brosius-Gersdorf die Rechtsprechung in Karlsruhe beeinflussen – in der Vergangenheit hatte sie sich öffentlich sehr positiv über ein solches Vorhaben geäußert. Die Professorin, die als Ersatz für die scheidende BVerfG-Vizepräsidentin Doris König gehandelt wird, könnte auch innerhalb kürzester Zeit zur Präsidentin des Gerichts aufsteigen.
Die Wahl der Richter, bisher eher eine Formsache, könnte zum Politikum werden: Erstmals verfügen die sogenannten Parteien der Mitte im Bundestag nicht über eine Zwei-Drittel-Mehrheit, die für die Richterwahl notwendig ist. Union und SPD sind also nicht nur auf die Grünen, sondern auf die AfD oder die Linke angewiesen – mit letzterer wird man wohl zusammenarbeiten.
Werbung
Die sozialistische Partei tritt in der Frage daher mit entsprechendem Selbstbewusstsein auf. „Ohne die Linke geht es diesmal nicht“, triumphierte die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, gegenüber der FAZ. Ihre Zustimmung will die Linke sich etwas kosten lassen: „Wir fordern perspektivisch ein eigenes Vorschlagsrecht für die Linke zur Verfassungsrichterwahl“, so Bünger. Auch Parteichef Jan van Aken hatte bereits am vergangenen Wochenende gefordert, der Linken müsse „eine Nominierung“ zustehen.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hieß es, beide Professorinnen seien Strafrechtlerinnen. Das ist nicht korrekt. Wir haben die entsprechende Stelle entfernt.
Mit dem Installieren solcher Personen in entsprechenden Positionen wird es in Deutschland immer düsterer.
Läuft alles nach Plan.
Hier zeigen deutsche Richter ohne rot zu werden wie unabhängig sie sind.
Na das sieht ja nach einer „perfekten Besetzung“ des Amtes aus!? 😉
Wäre schon noch toll, wenn Richter nach Recht und Gesetz Urteile verkünden und nicht nach Ideologien.
Eine Juristin meint also, Ungeimpfte würden die Gesundheit von Geimpften bedrohen. Bei welcher Impfung soll das der Fall sein? Woher hat die Juristin diese Information? Welche Qualifikation hat sie, um medizinische Sachverhalte zu beurteilen?
Postenvergabe nach Ideologie, nicht mehr im Namens des Gesetzes, der Bürger und zum Schutz Übergriffigkeiten seitens der Parteien. Das zerstört die Demokratie dann noch mehr.
Anscheinend läuft es langsam aber unaufhaltsam auf “Sie schäbiger Lump“ hinaus.
Auf der anderen Seite lauert die Scharia nur auf den richtigen Moment.
Könnte sein das dieser Moment eintritt, wenn Deutschland sich wieder einmal gen Osten aufmacht.
damit wäre dann die „gesicherte Neutralität“ absolut sichergestellt und der sog. Verbotssantrag quasi durchgewunken. Wer so offen dieses sagt darf niemals solche Ämter nie antreten oder gerade darum😱
Gute Idee, mit dem Gendern. (Teil 2)
BGB §528 in gegegendeter Form:
Soweit der Schenker oder die Schenkerin nach der Vollziehung der Schenkung
außerstande ist, seinen oder ihren angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die
ihm oder ihr seinen oder ihren Verwandten, seinem oder seiner oder
ihrer Ehegatten oder Ehegattin, seinem oder seiner oder ihrem oder ihrer
Lebenspartner oder Lebenspartnerin oder seinem oder seiner oder ihrem oder ihrer
früheren Ehegatten oder Ehegattin oder Lebenspartner oder Lebenspartnerin
gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen, kann er oder sie von
dem Beschenkten oder der Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes nach den
Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern.
Sonne wirkt.
No comment
Das DOJ hat 324 Angeklagte, darunter 96 Ärzte, Krankenschwestern, Apotheker und andere zugelassene Mediziner, in 50 Bundesbezirken und 12 Generalstaatsanwaltschaften in den Vereinigten Staaten wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung an verschiedenen Betrugsfällen im Gesundheitswesen angeklagt, bei denen ein Schaden von über 14,6 Milliarden Dollar entstanden sein soll.
https://x.com/realaf_patriot/status/1939731701594284432?s=46
Gute Idee, mit dem Gendern. (Teil 1)
Hier mal ein Beispiel: Der Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §528
(Vorab: Es ist so schon nicht einfach, deshalb grob zusammengefasst: Wenn man sein Leben lang sein Geld an die Verwandtschaft verschenkt und im Alter nichts mehr hat, kann man das Geld zurück verlangen, bzw. das Sozialamt, das für ihn nun aufkommt.)
BGB §528 in heutiger Form:
Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seinen Verwandten, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner oder seinem früheren Ehegatten oder Lebenspartner gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen, kann er von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern.
in Trippelschrittchen in den Bürgerkrieg, aber mit wehenden Regenbogenfahnen.
Wenn man die Macht hat, kann man machen was man will.
So viel zum Thema Neutralität.
Sollten solche Positionen nicht von neutralen Personen besetzt werden?
Eine Richterin (egal ob am Verfassungsgericht oder bei einem Landgericht) hat politisch neutral zu sein!!!!!
Ich erinnere mal kurz daran wie man damals über Trump hergefallen ist, als er in seiner ersten Amtszeit einen konservativen Richter bestellt hatte.
Ich erinnere: Die blaue Partei war es, die den Impfzwang in D verhindert hat.
Jetzt geht es also an den Umbau des Verfassungsgerichts. Das ist schon seit längerem umstritten aber noch einigermaßen unabhängig und das muss jetzt geändert werden.
Das war für diese Frau das perfekte Bewerbungsgespräch, in dem sie zeigen konnte, wie sie diejenigen, die sie einstellen glücklich macht.
Warum entscheiden eigentlich Parteien darüber, wer über sie urteilen darf?
Gewaltenteilung?
Demokratie?
Ich möchte nicht, dass autistische Zwangsgedanken zu Moral oder zu Gesetz werden.
Was solls?
Die Dauer eines solchen Mandat’s liegt ja jetzt auch nicht einfach nur in den Händen vom lieben Gott !
Der Wunsch, andere zu bevormunden, gehört zur moralischen Entwicklung – auch bei Akademikern.
Zitat: „3. Stufe … Moralische Erwartungen anderer werden erkannt. … Korrespondierend dazu richtet er ebenfalls moralische Erwartungen an das Verhalten anderer“
Quelle: Moralentwicklung
Deshalb nimmt die allgemeine Bevormundung kontinuierlich zu, z.B. Steuern, Zensur, Bürokratie, Verbote, …
Die Epoche Aufklärung kann den Wunsch nicht abbauen, denn der Verstand führt nicht zur Vernunft – Myside Bias.
Bisher ging ich immer davon aus das Richter neutral zu sein haben
Würde mit dieser Frau beerdigt werden. Was sie persönlich denkt ist mir völlig egal. Sie hat sich an das Gesetz zu halten