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Hunderte Deutsche kämpften für den IS, nur zweien wurde die Staatsangehörigkeit aberkannt

Nach dem IS-Anschlag auf den CSD gibt es Forderungen, Gefährdern die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen. Seit 2019 ist das zumindest bei aktiven IS-Kämpfern möglich, geschah bisher aber nur in zwei Fällen, wie Apollo News exklusiv erfuhr.

IS-Kämpfer in der Wüste (IMAGO/CPA Media)

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Nach dem islamistischen Anschlag auf den Berliner CSD hat unter anderem Friedrich Merz betont, er wolle islamistischen Gefährdern die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen, wenn sie Doppelstaatler sind. Seit 2019 gibt es eine Regelung, die es erlaubt, dass Doppelstaatler die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren, wenn sie aktiv im Ausland für Terrororganisationen kämpfen. Die Regelung wurde vor dem Hintergrund eingeführt, dass sich Hunderte Deutsche dem „Islamischen Staat“ in Syrien anschlossen.

Doch wurde von dieser Möglichkeit des Passentzugs überhaupt Gebrauch gemacht? Die Antwort fällt ernüchternd aus. Das Bundesinnenministerium teilte Apollo News exklusiv auf Anfrage mit: „Das Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) weist seit Inkrafttreten der Regelung zwei Fälle aus, in denen das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 28 Absatz 1 Nummer 2 StAG festgestellt wurde.“

Paragraf 28 Absatz 1 Nummer 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) sieht vor, dass ein Deutscher seine Staatsangehörigkeit verliert, wenn er „sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland konkret beteiligt“. Das gilt allerdings nur, wenn er dadurch nicht staatenlos wird – also nur für Menschen mit zwei Staatsangehörigkeiten. Außerdem greift die Regelung nicht bei Minderjährigen.

Von 2011 bis 2024 reisten etwa 1.150 Islamisten aus Deutschland nach Syrien und in den Irak, um sich dem „Islamischen Staat“, al-Qaida oder anderen islamistischen Gruppen anzuschließen. Etwa ein Viertel davon waren Frauen. Die Hälfte aller Islamisten, die ausreisten, hatte auch den deutschen Pass.

Seit das Gesetz 2019 eingeführt wurde, gab es also nur zwei Fälle, in denen Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben. Für welche Terrororganisation sie sich einsetzten, ist nicht bekannt. Apollo News hatte auch explizit danach gefragt, ob Deutsche ihre Staatsangehörigkeit verloren hatten, weil sie für den „Islamischen Staat“ gekämpft hatten. Das Bundesinnenministerium teilte Apollo News mit: „Etwaige Zugehörigkeiten zu Organisationen im Sinne Ihrer Frage werden in EStA nicht erfasst.“

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Weiter ergänzte das Ministerium: „In EStA werden Entscheidungen erst nach ihrer Bestandskraft oder nach ihrem Wirksamwerden erfasst. Es ist daher möglich, dass Entscheidungen erst Jahre später aufgenommen werden.“ Wann also die Verfahren angestrengt wurden, ist unbekannt. Zumindest ist klar, dass die Beschlüsse erst nach Juli 2024 in Kraft traten.

Denn im Juli 2024 stellte die AfD-Fraktion im Bundestag eine Anfrage zu Deutschen in ausländischen Kampfverbänden und fragte danach, wie viele Deutsche ihre Staatsbürgerschaft verloren hatten, weil sie für ausländische Streitkräfte oder Terrororganisationen kämpften. Dabei handelt es sich um zwei verschiedene Kategorien, die jedoch beide in Paragraf 28 StAG geregelt sind. Die Regierung konnte damals nur Zahlen dazu vorlegen, wie viele Deutsche ihre Staatsangehörigkeit verloren, weil sie für ausländische Streitkräfte kämpften (Drucksache 20/12226).

Was den Einsatz für ausländische Terrororganisationen angeht, verwies die Regierung auf eine Anfrage aus dem April 2024. Dort hieß es: „Der Bundesregierung ist bisher noch kein Fall bekannt, in dem der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland nach § 28 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 3 StAG in Verbindung mit § 17 Absatz 1 Nummer 5, 3. Alternative StAG festgestellt wurde.“ Bis Juli 2024 kannte die Bundesregierung also keinen einzigen Fall. Daraus folgt, dass die beiden jetzigen Fälle erst danach eintraten.

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8 Kommentare

  • Der IS ist mit der Flüchtlingswelle nach Deutschland eingesickert. Alle maßgeblichen Stellen wussten das. Jetzt haben wir tausende Schläfer im Land, die bei Bedarf, von wem auch immer, aktiviert werden können. Und täglich kommen neue hinzu, durch weitere Einwanderung oder Rekrutierung hier vor Ort. Das wird von den Verantwortlichen mindestens billigend in Kauf genommen.

  • Warum sollte man denen die auch die Staatsbürgerschaft aberkennen? Die werden noch als Linkswähler gebraucht.

  • Da sieht man halt auch, dass das Problem nicht nur in der Politik, sondern auch bei den Behörden liegt. Da hat die Politik über ein solches Gesetz schon diese Möglichkeit geschaffen und beschließen irgendwelche Schreibtischhengste aus ideologischen Gründen oder falsch verstandener Empathie („der kann sich bestimmt noch ändern“), dass sie diese Möglichkeit einfach konsequent ignorieren werden. Oder das bürokratische Verfahren dafür ist mal wieder so monströs, dass sogar jeder Beamte davor zurückschreckt.

    Aber ich bleibe dabei: Es sind nicht nur die Politiker. Leider gibt es in allen 3 Bereichen des Staates in Bezug auf den Islamismus verblendete Personen, an denen eine effektive Bekämpfung dieser Gefahr scheitert. Sowohl in der Legislative, als auch in der Judikative und hier eben auch in der Exekutive.

  • Beispiel der Grünen „Religionspädagogin“ Lamya Kaddor:
    Ab dem Schuljahr 2003/2004 unterrichtete sie an einer Grundschule und der Glückauf-Hauptschule in Dinslaken-Lohberg. Im Jahr 2013 äußerte Kaddor ihre Enttäuschung darüber, dass fünf der Personen, die sich der „Lohberger Brigade“ angeschlossen hatten und nach Syrien gegangen waren, zuvor Schüler ihres Schulversuchs „Islamkunde in deutscher Sprache“ gewesen waren.[7][8] In Dinslaken sei die Integration „gnadenlos gescheitert“, der Salafismus sei dort zu einer Jugendbewegung geworden.[9] Quelle Wikipedia)
    Lamya Kaddor wurde 1978 als Tochter syrischer Einwanderer im westfälischen Ahlen geboren.
    Alleine dieses Beispiel zeigt auf, warum die Doppelte Staatsbürgerschaft und „Turboeinbürgerung“ nie hätte beschlossen werden dürfen.

  • Das sind keine Deutsche, die haben nur den deutschen Pass…

    • Für Grüne schon

  • Seit Jahren hören wir immer wieder die gleichen politischen Phrasendrescher, die uns etwas erzählen von – man könnte – man müsste. Nein, machen ist angesagt.

    Migration ist die Mutter aller Probleme. Löst sie endlich oder Ihr werdet abgelöst.

  • Es kämpften auch etliche Antifa-Leute im syrischen Bürgerkrieg mit, die inzwischen auch alle wieder hier sind. Polizei und VS kennen die Namen von drei oder vier Dutzend dieser Leute, aber es ist nie was passiert.

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