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EU-Haushalt

Habecks Wirtschaftsministerium plant erstmals EU-weite Steuer einzuführen – auf Lebensmittelabfälle

Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet an Plänen für eine EU-weite Steuer: Die Behörde möchte für den nächsten EU-Haushalt prüfen lassen, ob Abgaben auf Biomüll möglich wären und wie dadurch das klimapolitische Verhalten der Bürger beeinflusst werden könnte.

Steuern auf Lebensmittelabfälle? Um den EU-Haushalt zu finanzieren, könnte das bald zur Realität werden.

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Um neue Finanzierungsmöglichkeiten für den Haushalt der Europäischen Union einzuführen, spielt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit dem Gedanken, eine Gebühr auf Lebensmittelabfälle zu erheben. Das geht aus einer kürzlich veröffentlichten Ausschreibung der Behörde für ein Gutachten von geeigneten Finanzierungsmitteln hervor. Im Rahmen des vielfach kritisierten „European Green Deal“ soll eine „verlässliche Finanzierung des EU-Haushalts durch ein leistungsfähiges, transparentes und faires Eigenmittelsystem“ erarbeitet werden.

„So sind etwa Optionen für Eigenmittel auf Grundlage von Lebensmittelabfällen“ denkbar für die Haushaltsfinanzierung. Infrage kommen Abgaben in Steuer- oder Gebührenform. In der Regel wird der EU-Haushalt aus den nationalen Haushältern der Mitgliedsstaaten sowie Teilen der Mehrwertsteuer und Zöllen gespeist. Eine direkte Einnahme in Steuerform wäre also ein brisantes Novum. Denkbar ist jedoch eher ein anderes Szenario.

Ähnlich wie bei den geltenden Abgaben auf Einwegplastik, könnten die Mitgliedsstaaten dazu angehalten sein, für eine gewisse Menge von Lebensmittelabfällen einen Pauschalpreis entweder aus dem eigenen Haushalt oder durch national erhobene Steuern an die EU zu zahlen. In Deutschland wird derzeit eine Steuer ab frühestens 2025 diskutiert, zunächst sollen die Abgaben aus dem Haushalt finanziert werden.

Durch ein solches System erhebt die EU nicht direkt Steuern, sondern kann durch Steuereinnahmen aus den Mitgliedsstaaten finanziert werden. Undenkbar ist eine direkte Steuer und damit das weitere Eingreifen in das alltägliche Leben in den Mitgliedsstaaten aber nicht. Denn bereits im April 2023 forderte der Haushaltsausschuss des EU-Parlaments eine Steuer auf Abfälle, vor allem im Lebensmittelsektor. Die EU-Kommission soll dahingehende Vorschläge erarbeiten, hieß es damals.

Wie derartige Vorschläge aussehen könnten, soll jetzt im Rahmen des BMWK-Gutachtens überprüft werden. Doch Ausschreibung offenbart, dass die EU noch weitere Abgaben in anderen Sektoren einführen könnte: „In die Analyse ist zudem ausdrücklich auch die Prüfung von Optionen für eine (stärkere) Finanzierung der EU über Gebühren einzubeziehen“, auch „solcher, die bislang noch nicht in der Mitte der politischen Diskussion stehen“, heißt es in der Leistungsbeschreibung.

Dadurch wird deutlich, dass die EU mehr Einnahmen durch Gebührenerhebung, vielleicht sogar direkte Steuern verbuchen möchte. So soll laut BMWK beispielsweise eine „Abgabe auf Upstream-Methanemissionen im Öl- und Gassektor im Rahmen des Gutachtens“ geprüft werden. Bei der Förderung und Aufbereitung von Öl und Gas kann Methan freigesetzt werden. Dieser Prozess nennt sich dann „Upstream“-Emission. EU-Abgaben für ebenjenen Methanausstoß könnten allerdings letztlich auf den Konsumenten zurückfallen, wenn betroffene Gas- und Öl-Unternehmen versuchen, die Mehrausgaben durch höhere Preise auszugleichen.

Die Ergebnisse des zu erbringenden Gutachtens könnten noch anderweitig Auswirkungen auf die rund 450 Millionen Bürger der EU haben. Denn in der Arbeit soll zusätzlich „die Wirkungen auf die Wirtschaft und Bürgerinnen und Bürger (auch im Sinne einer klima- und umweltpolitischen Lenkungswirkung)“ analysiert werden. Also: inwieweit lässt sich die klimapolitische Haltung der Bürger durch zusätzliche Steuern – egal in welchem Sektor – beeinflussen.

Dazu heißt es in der Leistungsbeschreibung: „Beispielhaft sei auf das Anfang 2021 eingeführte Kunststoff-Eigenmittel verwiesen: durch einen einheitlichen Abrufsatz auf die Menge der nicht recycelten Verpackungsabfälle aus Kunststoff werden nicht nur Einnahmen für den EU-Haushalt generiert, sondern es soll auch ein Anreiz zur Verringerung dieser Abfälle geschaffen werden.“

Die Ergebnisse könnten dann in Besprechungen der EU-Kommission diskutiert werden. Neue Eigenmittel könnten dann für den neuen Haushalt ab 2027 eingebracht werden. Der derzeitige EU-Haushalt umfasst gut eine Billion Euro für den Zeitraum 2021 bis 2027. Dieser Betrag könnte durch die zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten aber deutlich steigen – das scheint von der EU offenbar auch gewünscht zu sein.

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