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Dynamische Stromtarife

Habeck-Plan sieht genaue Überwachung des Stromverbrauchs vor

Um sogenannte erneuerbare Energien zu fördern will Robert Habeck das "Strommarktdesign der Zukunft" weiter voranbringen. Ab dem 1. Januar 2025 müssen dementsprechend alle Stromanbieter in Deutschland sogenannte dynamische Stromtarife anbieten. Die Folgen reichen von Preisexplosionen beim Strompreis bis zur permanenten Überwachung des Stromverbrauchs.

Robert Habeck hat ein "umfassendes Monitoring" des Stromverbrauchs unter anderem bei der Industrie angekündigt. Der Einsatz dynamischer Stromtarife erfordert nämlich ein Strommesser, der den Stromverbrauch zu jedem Zeitpunkt genauestens dokumentieren und an die Stromerzeuger weiterleiten kann.

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Wie Apollo News bereits berichtete, beriet die Bundesregierung rund um Wirtschaftsminister Robert Habeck, Christian Lindner und Bundeskanzler Olaf Scholz über ein Strategiepapier, welches im Rahmen der sogenannten „Wachstumsinitiative“ vermutlich bereits im September auf den Weg gebracht werden könnte. Es geht um das „Strommarktdesign der Zukunft“ und könnte den wohl größten Infrastrukturumbau der jüngeren Geschichte einleiten.

Elementarer Bestandteil eines neuen Strommarktes ist die Preissteuerung seitens der Bundesnetzagentur, welche das alte „Bandlast-Privileg“ abschaffen will. Nach diesem erhielt die Industrie im Schnitt bis zu 80 Prozent Rabatt auf die Netzentgelte für eine stetig hohe Menge an bestelltem Strom über das Jahr hinweg – Planbarkeit und günstige Energie haben jahrzehntelang zu einer Optimierung der Produktionsprozesse geführt. Mit dem neuen „Strommarktdesign der Zukunft“ wird diese Rabattstruktur abgeschafft.

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Ab 2025 sind alle Stromanbieter – darunter auch die etwa 900 Stadtwerke in Deutschland – verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten. Der Strompreis richtet sich in diesen Tarifen nach dem tagesaktuellen Preis für eine Kilowattstunde und funktioniert nach einem einfachen Marktmechanismus: Ist die Nachfrage groß, steigt der Preis – und umgekehrt. Für die Industrie will Habeck, dass die Nachfrage „flexibilisiert“ wird – ein Euphemismus, der jahrelang optimierte und zeitgenaue Produktionsprozesse grundlegend verändern will.

Über Anreize soll Nachfrage gezielt gesteuert werden

Mit den dynamischen Stromtarifen soll vor allem der Ausbau und das Nutzen sogenannter erneuerbarer Energien vorangetrieben werden, indem Stromabnehmer per Anreiz dazu gedrängt werden, ihren Stromverbrauch zu trimmen. Bei viel Sonne und Wind würde das Energieangebot steigen und der Strompreis fallen. Die neuen Netzentgeltrabatte sollen Stromverbraucher, insbesondere Industriekonzerne, dazu bewegen, in diesen Zeiten günstiger Energie möglichst viel zu verbrauchen – die Produktion hochzufahren.

Bei Dunkelflauten dürfte der Preis enorm ansteigen, sogar explodieren, weil die Nachfrage nach Strom sehr inflexibel ist. Nicht nur die Industrieproduktion ist jahrzehntelang damit beschäftigt gewesen, bestimmte Prozesse und Lieferketten zu optimieren und einem konstanten Stromverbrauch anzupassen. Auch private Haushalte sind in ihrer Energienachfrage absolut rigide. Wer zieht denn schon den Stecker aus der Steckdose, wenn ein elektrisches Endgerät in einem Moment nicht mehr gebraucht wird? Bei gleichbleibender Nachfrage und variierendem Angebot könnten die Strompreise enormen Schwankungen ausgesetzt sein.

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Dynamische Stromtarife könnten je nach Ausgestaltung der Abrechnung somit bei jedem Bürger und Haushalt in den Tagesablauf eingreifen – und die Industrie soll ebenfalls ihre Nachfrage „flexibilisieren“. Drohen Engpässe und Dunkelflauten, soll die Produktion heruntergefahren und Verbrauch reduziert werden. „Flexible Lasten wie zum Beispiel Wärmepumpen, bestimmte Teile industrieller Prozesse […] können ihren Strombedarf im gewissen Maß verschieben und an die fluktuierende Erzeugung aus Wind und PV anpassen“, so das Papier aus dem Bundeswirtschaftsministerium.

Echtzeitüberwachung des Stromverbrauchs?

Ein dynamischer Stromtarif erfordert eine Umstellung des altbekannten Prozesses rund um Stromabrechnungen und das Ablesen des Zählerstands – jetzt muss man genau wissen, zu welchem Zeitpunkt wie viel Strom verbraucht wurde, die Datenströme müssen täglich automatisiert werden. Um eine präzise Abrechnung zu erstellen, müssten dann die Daten zum Stromverbrauch präzise mit den zeitpunktbedingten Strompreise verglichen werden. Nur so könnte theoretisch eine monatliche Stromabrechnung überhaupt erstellt werden. Schlussendlich erfordert es, dass private Stromkunden und Haushalte wieder einmal den Zugriff auf die eigenen Daten gewähren müssten.

Durch eine „explizite Regelung“ im Energiewirtschaftsgesetz „muss das Sammeln von Erfahrungswerten schon heute beginnen“, schreibt Robert Habeck in seinem Papier. Der „Einsatz dynamischer Stromtarife“ erfordere ein „umfassendes Monitoring“. Zwar wird sich ab dem kommenden Jahr nicht viel ändern, doch arbeiten Robert Habeck und die gesamte Bundesregierung intensiv daran, eine umfassende Überwachung des Stromverbrauchs einzurichten. Im Energiewirtschaftsgesetz (§ 41a EnWG) heißt es: „Stromlieferanten […] sind im Folgejahr verpflichtet, den Abschluss eines Stromliefervertrages mit dynamischen Tarifen für Letztverbraucher anzubieten, die über ein intelligentes Messsystem im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes verfügen.“ Es sollen außerdem „Informationen über den Einbau eines intelligenten Messsystems“ angeboten werden. Die Verpflichtung gilt ab dem 1. Januar 2025.

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