„Gute Lobby, schlechte Lobby“ – wie die deutsche Energiepolitik zugunsten einer Branche verbogen wurde
Während Fridays for Future gegen „fossile Lobbyisten“ mobilisiert und Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche in die Kritik gerät, bleibt ein zentraler Teil der Realität weitgehend ausgeblendet: Ausgerechnet im Namen der Energiewende hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz ein System geschaffen, das Milliarden verteilt, Renditen absichert – und eine neue, politisch bestens vernetzte Lobby hervorgebracht hat.
Am kommenden Samstag ziehen Fridays for Future wieder durch die Innenstädte, um gegen „Klimakiller“ und „fossile Lobbyisten“ zu demonstrieren. Gleichzeitig steht die neue Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche am Pranger, weil sie sich Energieexpertise aus der Industrie ins Haus holt. Wer die Berichterstattung verfolgt, könnte meinen: Hier kämpft die Zivilgesellschaft heroisch gegen die letzten Überreste eines fossilen Kartells, das die Energiewende blockiert.
Doch schaut man von den Transparenten weg und in die Gesetzestexte hinein, ergibt sich ein anderes Bild: Die größten, rechtlich abgesicherten Sondervorteile genießt längst nicht mehr die Gas‑ oder Kohlebranche, sondern die Industrie der EEG‑Profiteure. Und ausgerechnet ihre Strukturen sind erstaunlich schlecht ausgeleuchtet.
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Maßgeschneiderte Profitlogik: Was das EEG wirklich tut
Offiziell ist das Erneuerbare‑Energien‑Gesetz (EEG) ein Fördergesetz, mit dem „im Interesse des Klima‑ und Umweltschutzes“ der Ausbau von Wind‑ und Solarenergie vorangetrieben werden soll. In § 2 EEG 2023 geht der Gesetzgeber noch weiter: Strom aus erneuerbaren Energien liege „im überragenden öffentlichen Interesse“ und diene „der öffentlichen Sicherheit“. Diese Formulierung ist kein rhetorisches Ornament, sondern ein juristischer Brecheisen‑Satz – mit weitreichenden Folgen für Genehmigungsbehörden, Umwelt‑ und Denkmalschutz.
Parallel dazu finden sich im EEG und im umliegenden Regelwerk eine ganze Reihe von Mechanismen, die ökonomisch ziemlich einseitig funktionieren:
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• Einspeisevorrang und Vergütung für Nichtlieferung: Wind- und Solaranlagen haben Vorrang beim Netzzugang; müssen sie wegen Netzengpässen abgeregelt werden, erhalten sie dennoch eine Vergütung („Geisterstrom“). Das Erzeugungsrisiko wird damit nicht vom Investor, sondern von Netzbetreibern und letztlich Stromkunden getragen.
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• Garantierte Renten über Festvergütungen und Ausschreibungsdesign: Die kleinteilige Ausgestaltung der Vergütungssätze, Ausschreibungsvolumina und Befreiungstatbestände ist nachweislich geeignet, „ökonomische Renten spezifisch und gleichsam maßgeschneidert an gewünschte Gruppen zu vergeben“, wie Ökonomen es formulieren. Privilegierte Gruppen entwickeln eine starke Eigendynamik, weitere Sonderregeln einzufordern.
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• Referenzertragsmodell: Unter diesem vernebelnden Namen verbirgt sich die volkswirtschaftlich weniger brillante Idee, Windkraftwerke auch in Schwachwindgebieten aufzustellen. Damit die Windmüller Geld verdienen, auch wo wenig Wind weht, wird auf den produzierten Strom bis zu 35% aufgeschlagen. Damit wird dann zu den Zeiten Strom produziert, an denen meist bereits ein Überangebot vorliegt.
• Politisch gesetzte Renditen mit Milliardensummen: Die Umlagen und Haushaltsmittel im EEG‑Umfeld bewegen sich seit Jahren im zweistelligen Milliardenbereich pro Jahr – allein die Übernahme der EEG‑Umlage in den Bundeshaushalt schlug 2025 mit 16,5 Milliarden Euro zu Buche.
Die Milliarden, die im Namen des Klimaschutzes verteilt werden, bedeuten selbstverständlich steigende Korruptionsrisiken: Jede Stelle, an der politische Entscheidungsträger direkt über große Geldströme und Privilegien für einzelne Wirtschaftsakteure entscheiden, ist anfällig für Einflussnahme.
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Man muss kein Zyniker sein, um festzustellen: In der Praxis ist das EEG nicht nur Klimagesetz, sondern auch ein Instrument zur politisch gesteuerten Verteilung von gewaltigen Subventionen und garantierten Renditen an eine gut organisierte Branche.
Maßgeschneiderte Profitlogik: Was das EEG wirklich tut
Die zweite Frage lautet: Wie kommen solche Regelungen zustande? Bei fossilen Energien ist das inzwischen gut dokumentiert. LobbyControl etwa hat nachgezeichnet, wie Gaswirtschaft und große Industrieverbände gemeinsam Nord Stream 2 durchsetzten und wie eng Netzwerke zwischen Politikern, Gasindustrie und russischen Staatskonzernen waren.
Dass auch die Erneuerbaren‑Branche professionell organisiert ist, liegt auf der Hand – sie gibt es selbst offen zu. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und der Bundesverband Windenergie (BWE) unterhalten große Geschäftsstellen, beschäftigen Dutzende Mitarbeiter und koordinieren Fachgremien und Beiräte.
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Beim BWE ist zumindest eine Struktur noch öffentlich sichtbar: ein juristischer Beirat, dem 108 Anwaltskanzleien angehören. Das zeigt, wie eng Gesetzes‑ und Verordnungstexte aus Sicht der Branche begleitet werden. An juristischer Schlagkraft mangelt es nicht.
Interessanter wird es beim BEE, dem politischen Zweig des BWE: Es gibt einen „Parlamentarischen Beirat“, den der Verband aber nicht ausweist. Dieses Gremium schafft eine institutionalisierte Schnittstelle zu Abgeordneten – faktisch eine Art exklusiver Gesprächskreis zwischen Branchenvertretern und Parlamentariern.
Bemerkenswert ist hier weniger, dass es einen solchen Beirat gibt – vergleichbare Formate kennen auch andere Verbände –, sondern wie wenig transparent er ist: Auf der öffentlichen Website des BEE findet sichHinweis darauf, keine Mitgliederliste, keine Protokolle, keine Angaben zu Themen oder Positionen. Wer dort mit welchen Abgeordneten unter welchen Rahmenbedingungen spricht, bleibt der Öffentlichkeit verborgen. Nur die Abgeordneten müssen ihre Mitgliedschaft transparent machen, wie hier im Beispiel Timon Gremmels von der SPD.
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Gerade Organisationen, die sonst lautstark Transparenz und „Demokratisierung der Energiepolitik“ einfordern, verlieren bei diesen Strukturen erstaunlich schnell das Interesse an klaren Regeln. Die Kritik an „der fossilen Lobby“ ist oftmals sehr konkret, inklusive Namenslisten und Gesprächsprotokollen. Beim grünen Lobbyismus ist man deutlich diskreter.
Persönliche Anreize: Wenn Politik zur Asset‑Klasse wird
Hinzu kommt eine dritte Ebene: die individuellen Anreize von Mandatsträgern. Der Bundestag hat in den letzten Jahren seine Transparenzregeln für Nebeneinkünfte verschärft. Abgeordneten müssen heute zusätzliche Einnahmen ab 1.000 Euro im Monat beziehungsweise 3.000 Euro im Jahr angeben, gestaffelt in Einkommensstufen.
Was weiterhin nicht offengelegt werden muss, sind sämtliche Details der Vermögensstruktur:
• Beteiligungen an Projektgesellschaften – etwa an Windparks – tauchen nur dann auf, wenn sie zu relevanten laufenden Einkünften führen.
• Selbst dann wird nicht zwingend sichtbar, welche konkreten Projekte betroffen sind.
• Eine Pflicht, bei Gesetzgebungsverfahren mit unmittelbarem Einfluss auf solche Asset‑Klassen Interessenkonflikte proaktiv anzugeben oder sich der Abstimmung zu enthalten, existiert nicht.
Auf kommunaler Ebene gilt ein deutlich strengerer Maßstab: Stadträte müssen den Raum verlassen, wenn über Grundstücksgeschäfte entschieden wird, von denen sie persönlich profitieren könnten. Auf Bundesebene hingegen ist es rechtlich möglich, sich an Gesetzgebungsverfahren zu beteiligen, die die Rendite eigener Investitionen verbessern – solange die formalen Transparenzschwellen eingehalten werden.
Noch einmal: Das ist nicht automatisch strafbar. Aber es ist strukturell anfällig. In einem System, in dem der Gesetzgeber über Jahrzehnte die Rahmenbedingungen einer Branche so fein granuliert, dass einzelne Bevölkerungsgruppen „maßgeschneiderte ökonomische Renten“ erhalten können, ist es naiv anzunehmen, dass persönliche und politische Interessen immer sauber getrennt bleiben.
„Gute“ und „schlechte“ Lobby – ein gefährlicher Doppelstandard
Organisationen wie Transparency International warnen inzwischen ausdrücklich vor den Folgen von Korruption und intransparentem Lobbyismus für die Klima‑ und Energiepolitik. In ihren Berichten steht meist die fossile Seite im Vordergrund: Öl‑ und Gaskonzerne, die klimapolitische Maßnahmen verwässern, Netzwerke rund um russische Energiekonzerne, die sich in die deutsche Politik eingekauft haben. All das ist gut dokumentiert – und hat der Gesellschaft offenkundig schweren Schaden zugefügt.
Doch derselbe Mechanismus kann in die andere Richtung wirken: Wenn der Staat große Summen verteilt, Projekte privilegiert, Risiken sozialisiert und eine Branche dauerhaft von marktüblichen Auswahlprozessen entkoppelt, dann entstehen auch dort starke Versuchungen. Die Studien zum „grünen“ Lobbyismus sprechen offen davon, dass im kleinteiligen EEG‑System politische Entscheidungsträger ökonomische Vorteile gegen politische Unterstützung tauschen – ein klassisches Muster von politischer Vorteilsnahme.
Fridays for Future und ähnliche Bewegungen mögen guten Gewissens gegen „Konzerne“ und „Lobbyismus“ demonstrieren. Sie übersehen dabei oft, dass ein erheblicher Teil der von ihnen geforderten Politik in eine energiepolitische Ordnung mündet, in der eine neue Gruppe von Konzernen und Projektierern rechtlich abgesicherte Renditen einfährt – und dass die Mechanismen, mit denen diese Ordnung entsteht und verteidigt wird, ihrerseits nur unzureichend beleuchtet sind.
Wer Energiepolitik ernsthaft neu aufstellen will, kommt an dieser unbequemen Einsicht nicht vorbei: Ja, fossile Lobbystrukturen waren und sind ein Problem, aber die deutsche Energiegesetzgebung ist längst zielgenau auf die Profitinteressen der EEG‑Branche zugeschnitten – mit intransparenten parlamentarischen Beiräten, schwachen Interessenkonflikt‑Regeln und einem Förderregime, das ökonomische Renten politisch zuteilt, die Rechnung an uns alle weiterreicht.
Man kann das „korruptionsanfällig“, „durch Lobbyismus verzerrt“ oder – etwas milder – „hochgradig interessengeleitet“ nennen. In jedem Fall ist es das Gegenteil von dem, was die Transparente auf der Straße versprechen: einer sauberen, am Gemeinwohl orientierten Energiepolitik.
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Super recherchiert 👏