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Meinungsfreiheit

Grünen-Politiker Janosch Dahmen darf doch „Lappen“ genannt werden: Oberlandesgericht spricht X-Nutzer frei

Weil er den Grünen-Bundestagsabgeordneten Janosch Dahmen als „Lappen“ bezeichnet hatte, wurde ein Bürger zu 1.800 Euro Strafe verurteilt. Jetzt hat das Oberlandesgericht Celle die Verurteilung aufgehoben und den Mann freigesprochen.

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Janosch Dahmen ist Bundestagsabgeordneter und gesundheitspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion. (IMAGO/dts Nachrichtenagentur)

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Ein Bürger, der den Grünen-Bundestagsabgeordneten Janosch Dahmen auf X als „Lappen“ bezeichnet hatte, ist rechtskräftig freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht Celle hob die vorherigen Verurteilungen des Amtsgerichts Springe und des Landgerichts Hannover auf. Die Gerichte hätten das Grundrecht auf Meinungsfreiheit nicht ausreichend berücksichtigt. Zuerst hatte Tichys Einblick berichtet.

Der Fall geht auf Januar 2024 zurück. Dahmen hatte sich auf X zu den Protesten gegen den damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck am Fähranleger Schlüttsiel geäußert. Daniel Kindl antwortete darauf: „Heul leise du Lappen. Das ist erst der Anfang.“

In Dahmens Namen wurde daraufhin Strafantrag gestellt. Das Amtsgericht Springe verurteilte Kindl im April 2025 wegen Beleidigung zu 30 Tagessätzen à 60 Euro – insgesamt 1.800 Euro. Das Landgericht Hannover bestätigte die Entscheidung am 18. März dieses Jahres.

Kindl legte Revision ein. Auch die Generalstaatsanwaltschaft Celle wollte die Verurteilung bestehen lassen und beantragte, die Revision als unbegründet zu verwerfen. Das Oberlandesgericht (OLG) kam jedoch zu einem anderen Ergebnis.

Mit Beschluss vom 29. Juli sprach der zuständige Strafsenat Kindl frei. Das Landgericht sei „ohne hinreichende Abwägung mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit“ von einer strafbaren Beleidigung ausgegangen, heißt es in der Entscheidung.

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Das OLG widersprach insbesondere der Annahme, bei der Bezeichnung „Lappen“ könne es sich um eine sogenannte Formalbeleidigung handeln. Der Begriff sei weder eine gesellschaftlich absolut tabuisierte Bezeichnung noch Fäkalsprache. Auch eine Schmähkritik oder ein Angriff auf die Menschenwürde liege nicht vor.

Kindl habe auf eine öffentliche Äußerung Dahmens zu einem politischen Protest reagiert und damit dessen öffentliches Wirken als Politiker kritisiert. Das OLG betonte, dass Bürger Amtsträger im Zusammenhang mit deren Machtausübung auch scharf und personalisiert angreifen dürfen. Der besondere Schutz der Meinungsfreiheit sei gerade aus dem Schutzbedürfnis gegenüber Machtkritik entstanden. Bei Politikern seien die Grenzen zulässiger Kritik deshalb weiter zu ziehen als bei Privatpersonen.

Zwar räumte das Gericht ein, dass die Bezeichnung „Lappen“ nur eingeschränkt zur öffentlichen Meinungsbildung beitrage und keinen konstruktiven Beitrag zur politischen Debatte darstelle. Im konkreten Fall überwog nach Auffassung des Senats dennoch die Meinungsfreiheit. Auswirkungen auf Dahmens persönliche Integrität seien weder festgestellt worden noch ersichtlich. Die Kosten des Strafverfahrens sowie Kindls notwendige Auslagen trägt die Landeskasse.

Zudem läuft noch ein zivilrechtlicher Streit zwischen Kindl und Dahmen. Nach Angaben von Kindls Anwalt Markus Haintz hatte Dahmen verlangt, dass Kindl die Äußerung künftig unterlässt. Die Verteidigung erhob daraufhin vor dem Landgericht Hamburg eine negative Feststellungsklage.

Nach Darstellung von Haintz erging dort im Juni zunächst ein Versäumnisurteil gegen Dahmen. Der Grünen-Politiker habe dagegen Einspruch eingelegt. Eine weitere Verhandlung soll demnach im September stattfinden. Eine abschließende Entscheidung in dem Zivilverfahren steht noch aus.

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115 Kommentare

  • Man muss Janosch Dahmen fast dankbar sein: Wer hätte gedacht, dass ein einziges „Lappen“ genügt, um Amtsgericht, Landgericht, Generalstaatsanwaltschaft und schließlich das OLG zu beschäftigen? Ein beeindruckendes Konjunkturprogramm für die Justiz.

    1.800 Euro sollte der Bürger zahlen – bis das OLG Celle daran erinnerte, dass Meinungsfreiheit nicht erst nach erfolgreicher Höflichkeitsprüfung erteilt wird. Besonders schön: Wer politische Macht ausübt, darf laut Gericht eben auch scharf und personalisiert kritisiert werden. Revolutionäre Erkenntnis!

    Und weil ein Strafverfahren offenbar noch nicht genug Aufmerksamkeit für dieses weltbewegende Wort erzeugt hat, geht der zivilrechtliche Streit weiter.

    So wird aus „Lappen“ ein Lehrstück: Man kann versuchen, ein Schimpfwort juristisch aus der Welt zu schaffen – und dabei dafür sorgen, dass es am Ende wirklich jeder gelesen hat. Streisand wäre stolz.

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    • Wer diese Nichtigkeit zur Anzeige bringt, ist so dünnhäutig, dass er in der Politik aber auch mal so gar nichts zu suchen hat.
      Er sollte den Rat eher annehmen oder sich Hilfe suchen.

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      • Ob der wirklich so dünnhäutig ist, sei dahingestellt. Es geht doch nur um Macht über das Volk, da suhlen sich die Politiker, gerade Linke und Grüne doch drin. Die wollen alles bestimmen und keine Kritik hören. „Der Staat bin ich“…

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      • Alles zwecklos bei diesen Gestalten.

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    • Mal davon abgesehen, dass er damit auch noch den Beweis geliefert hat, dass er genau das ist, denn nur ein „Lappen“ zerrt jemand durch alle Instanzen wegen so einem lächerlichen Schimpfwort. Das tut nur jemand, der kein Selbstwertgefühl hat.

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      • Nur eine Mutter kann so ein Gesicht normal finden.

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  • Eine Meinung muss keinen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung leisten und auch nicht konstruktiv sein. Sie darf sogar ausdrücklich falsch sein. Es gibt keine Schwelle an Positivmerkmalen, die überschritten werden müsste, bevor man eine Meinung äußern darf. Die entscheidende Grenze ist allein die Frage, ob die Äußerung den Schutz der Meinungsfreiheit verlässt und damit strafbar wird.

    Genau hier darf und muss man kritisieren, dass diese Schwelle von Gerichten in den vergangenen Jahren spürbar nach unten verschoben wurde. Vieles, was dem einen nicht gefällt, scheint zumindest latent unter dem Nimbus der Strafbarkeit zu stehen. Als Bürger sollte man sich jedoch nicht ständig fragen müssen, ob ein Gedanke noch zulässig oder schon strafbar ist. Im Gegenteil: Die Strafbarkeit einer Aussage müsste detailliert, lückenlos und zweifelsfrei dargelegt werden.

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  • Das ist zum SchLAPP(EN)lachen.
    Schön, dass es auch noch seriöse Richter gibt.

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    • Hoffentlich gibt es auch bald Richter, die seine Rolle als aggressiver Corona-Hardliner untersuchen, vor einem Nürnberger Tribunal 2.0 wegen Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit und wegen Medizin-Verbrechen.

      https://report24.news/grosser-lockdown-gruener-lauterbach-klon-dahmen-fordert-maskenzwang-und-viertstich-fuer-alle/

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      • die panik, die der ‚Lappe‘ verbreitet hat, hat mich nie interessiert ich, habe mich nicht daran gehalten und erfreue mich bester gesundheit, auch erst-, zweit-, dritt- und viertstich habe ich ausgelassen. ich muss jedoch den verlust von freunden und bekannten beklagen, die den mehrfach-stichaufrufen gefolgt sind. damit sollte sich Herr Dahmen beschäftigen, dann weiß er auch, dass er sich die bezeichnung ‚Lappe‘ verdient hat.

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  • Der Weg durch die Instanzen hat sich gelohnt und die Gerechtigkeit hat gesiegt. Danke an das Gericht und dem streitbaren Bürger.

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  • Was soll man denn sonst sagen?

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    • Zum Beispiel feuchtes Handtuch😉

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    • „Der Begriff „rektal bediente Gesäßvioline“ (oder auch „Arschgeige“) ist ein humorvoller, fiktiver oder satirischer Ausdruck. Es handelt sich dabei um kein echtes Musikinstrument, sondern um eine saloppe und überspitzte Wortschöpfung bzw. eine bildhafte Neubildung, die als humorvolle Bezeichnung oder Analogie für eine nervige Person verwendet wird.“

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  • OT
    Sorry,aber politisch wichtiger….
    Ulrich Siegmund bei: -> {ungeskriptet} by Ben
    :::
    Der gefährlichste Mann Deutschlands: Ulrich Siegmund

    Gast: Ulrich Siegmund

    Ulrich Siegmund ist nicht nur Anwärter auf den Posten des Landeschefs in Sachsen-Anhalt, er ist zudem das, was man als charismatisch, charmant und smart bezeichnen könnte, wenn man ihm wohl gesonnen wäre. ….
    (Textauszug YT)

    ca 4 Stunden

    https://www.youtube.com/watch?v=9J-oOOLwba4

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    • Nachtrag:
      Zeitindexe, auf der YT-Seite direkt anklikbar, falls Euch die 4 Stunden zu lange sind….

      00:00:00 – Intro
      00:04:06 – Sicherheitslage und Reaktionen aus der Bevölkerung
      00:13:02 – Warum CDU-Chef Schulze das TV-Duell verweigerte
      00:19:49 – Hinter den Kulissen bei Markus Lanz
      00:34:53 – Vom CDU-Mitglied zum AfD-Gründungsmitglied
      00:55:57 – Einzug in den Landtag: Karriere, Duftfirma und Aufstieg
      01:22:00 – Gewalt beim Plakatieren und das Potsdamer Treffen
      02:08:00 – Remigration, Verfassungsschutz und Vetternwirtschaftsvorwurf
      02:44:00 – Wahlausblick, Brandmauer und Landesmedienanstalt
      03:55:05 – Eine letzte Frage

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      • Ihr seid halt einfach bloß Konsumenten und wie ihr früher Glotze geglotzt habt glotzt ihr heute Youtube und wollt jeden anderen damit reinziehen, zu euch runter.

        -46
        • Wir hier unten und unsere AfD sind die Zukunft und das haltet ihr eben nicht mehr auf!!!

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        • na na, auch bei AN hat die zahl der videobeitraege zugenommen.

          leider.

          offensichtlich kommt es tatsaechlich bei den **lesern** / glotzern gut an.

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        • Rooooobääääärt der Lappen🤣

          0
    • Super! Vielen Dank für den Link!!

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    • Mein Reden. Für mich ist Ulrich Siegmund der charismatischeste Politiker seit langer Zeit.

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      • und der kennt sich so gut aus mit dem Marketing von gärigem Duft

        -3
  • Ach, das ist doch der Mediziner (oder vielleicht „Arzt“) mit den speziellen Rettungsmethoden ?!?

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  • Was sagt eigentlich Frauke (Brosius-…) dazu ?

    0
  • Folgendes kann ja so nicht stimmen, wenn da breit darüber berichtet wird. Insofern trägt es sehr wohl zur Meinungsbildung bei.

    „Zwar räumte das Gericht ein, dass die Bezeichnung „Lappen“ nur eingeschränkt zur öffentlichen Meinungsbildung beitrage und keinen konstruktiven Beitrag zur politischen Debatte darstelle.“

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  • Was eine Justiz Posse…

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  • Das Wort „Pfosten“ sollte auch rehabilitiert werden 🪵

    17
    • darf man dann auch jemanden Duftlappen nennen ?

      0
  • Wo steht im Grundgesetz, dass niemand beleidigt werden darf?
    Wer mich beleidigt, bestimme ich selber!

    10
  • Dabei war das doch ein eher noch schmeichelhafter Ausdruck…

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  • Die Reste der Demokratie werden mit grünen Lappen aufgewischt.

    23
    • und dann wird ein leckerer Duft drüber gesprüht.

      0
  • Nach dem, was der während des Karolaterrors abgeliefert hat, halte ich diese Zuschreibung für sehr zurückhaltend formuliert.

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    • Ja. Deshalb nennen wir den offiziell jetzt 3fach LAPPEN! Das müßte juristisch grade noch so durchgehen.

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  • Diese Kerle und ihre Genossinnen wollen hemmungslos zulangen:

    – auf die Rechte und Freiheiten der Bürger
    – auf Steuergeld, egal ob direkt oder indirekt und wo es gerade liegt.

    Wenn sie selber aber mal, und sei es auch nur mit verbaler Kritik, angefasst werden, dann sind sie dünnhäutiger als Ludwig XIV (genannt der „Sonnenkönig“ was an sich schon unübertrefflich genug „grün“ klingt) und seine ganze gepuderte Entourage.

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  • Der Verwaltungsapparat drangsaliert die Abgabenzahler und schmeist das Geld zum Fenster raus als gäbe es kein Morgen 🧐

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    • ich schmeise auch gerne mit Bäälchen

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  • Die Meinungs-, Wort-, Gesinnungs-, Haltungs- und Ideologiejustiz greift immer mehr um sich. Kläger dürften vor allem die sein, die ihre eigene Ideologie für die allein selig machende halten, die glauben, nur sie seien im Besitz der Wahrheit und die deshalb keine Diskussion mehr brauchen, sondern ihren Wahrheitsanspruch entweder per Gerichtsbeschluss oder gleich mit direkter physischer oder psychischer Gewalt durchsetzen. Sie sind der Sargnagel für die Freiheit und die Demokratie. Freiheit findet erst dann wieder statt, wenn man alle die Worte ungestraft wieder sagen darf, die diese Leute als „diskriminierend“ empfinden und als strafrechtlich relevant erklären, Freiheit für die Worte ist der erste Schritt zur Befreiung!

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  • Man muß es so darstellen, wie es war: Die Landwirte wollten mit dem Habeck reden, nichts weiter und der hat in typisch linker Übertreibung und Dramatisierung daraus einen versuchten Anschlag auf ihn gemacht. So ein Verhalten war beispielsweise im Ostblock ganz normal, Dialogversuche und Kritik waren dort immer gleich ein Anschlag auf eine Person, den Staat und sowieso verboten.

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  • Scheint eher ein Läppchen zu sein.

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    • also ein Duftläppchen ?

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  • Getretene Hunde bellen.

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  • Die Justiz jammer immer wegen Überlastung. Wenn die Zeit haben sich mit so einem Quatsch zu beschäftigen, dann sind die auch nicht Überlastet.

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  • Ich habe Janosch noch in sehr sehr sehr schlechter Erinnerung wie er sich während Corona aufgeblasen hat und meinte, über das Volk richten zu können und zu dürfen.
    Für mich wäre solch ein Mensch nie im Leben mehr wählbar.

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  • Es wird immer verrückter. Jeder scheint sich aufgrund stinknormaler Schimpfworte, beleidigt zu fühlen. Zu meiner Zeit waren Worte wie:“Arsc….., dumme Sa.., aber auch miese Ra…, nichts worüber sich irgend jemand sonderlich aufgeregt hätte. Welch ein Aufstand heutzutage.

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  • Ich denke , wer als Nichtgewählter nur über die Liste im BT einzieht , sollte dich besser mehr zurück halten! Dieses Yvonne den Parteien eingeführter Listensystem ist meiner Überzeugung nach nicht von der Verfassung gedeckt und sollte ohnehin wieder völlig abgeschafft werden !! Damit werden die Wähler ausgetrickst und man ist eben nicht mehr der Souverän!
    Die Parteien – Diktatur muss beendet werden , ich bin lieber für mehr Volksabstimmungen, insbesondere bei politische Ämter wie Richter an Bundesgerichte, unabhängige Staatsanwaltschaften , Polizeibehördenleiter , Verfassungsschutz-Ämter sollten nur vom Volk bestimmt werden und die Bundespräsident – Wahl sollte nicht zur Lachnummer verkommen !! Es reicht auch nicht , einfach ein Parteibuch ruhen zu lassen ( vgl . Jutta Limbach und ihr Sohn i. V. mit der Unterdrückung der Meinungsfreiheit einer älteren Dame ) zum Harbeck -Problem !! Alles wurde Eingestellt , doch der Sohn von Limbach (?grüner ) hat vom Weisungsrecht Gebrauch gemacht

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    • Alle Parteien abwickeln. Für die Posten der sogenannten Volksvertreter nur „““Fachleute“““, keine sogenannten“ Experten“, zur Wahl aufstellen. Diese Wahlen müssen öffentlich sein und der Bürger muß direkt wählen. Dann wären wir vielleicht auf dem Weg zu einer Demokratie.

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