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Gericht verhängt Ordnungsgeld gegen MDR – Sender ignorierte einstweilige Verfügung nach Falschberichterstattung

Der MDR lauerte einer unbescholtenen Privatperson mit einem Kamerateam vor dem Wohnhaus auf und diskreditierte diesen dann mit falschen Vorwürfen für vermeintlichen Hass im Netz. Ein Gericht verbot die Berichterstattung, doch der MDR wiederholte sie - und muss nun Strafe zahlen.

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Weil der Rentner Michael W. in einem Kommentar unter einem Facebook-Beitrag den Klimalobbyisten Jürgen Resch als „Klimadiktator“ bezeichnet hatte, lauerte der MDR ihm vor seiner Haustür mit einem Kamerateam auf und stellte ihn zur Rede (Apollo News berichtete exklusiv). Seine Aussagen wurden für eine Dokumentation, in der es um Internethass gegen Klimaaktivisten ging, verzerrend zusammengeschnitten.

Nach dem Bericht von Apollo News ging W. gerichtlich gegen den MDR vor. Vertreten wurde er dabei durch den Berliner Medienanwalt Walther Wegner. Das Landgericht Berlin II entschied im Oktober vergangenen Jahres, dass es sich bei mehreren Aussagen in der Dokumentation um Falschbehauptungen handelte und erließ eine einstweilige Verfügung. Der MDR nahm die Sendung zunächst aus dem Internet. Die Gerichtskosten musste der Sender tragen. Bei Zuwiderhandlung gegen die Verfügung drohte ein Ordnungsgeld.

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In der Dokumentation wurde mehrmals impliziert, dass W. seinen Kommentar absichtlich unter ein bedrohliches Bild von Patronen mit der Aufschrift „Geht ins Ohr, bleibt im Kopf – Heckler & Koch“, in der Doku als „Patronenbild“ bezeichnet, gesetzt habe. Doch das stimmte nicht. Michael W. kannte dieses Patronenbild nicht, es steht noch nicht einmal fest, dass es damals schon existierte. Im Verfahren hat sich der MDR nicht dazu erklärt, wie er zu dieser Annahme kam. Denkbar erscheint lediglich, dass das Patronenbild und der Kommentar von W. dem MDR – bedingt durch den Facebook-Algorithmus – zufällig untereinander angezeigt wurde. Dass es sich dabei um zwei unabhängige Kommentare handelte, hätten die Redakteure jedenfalls erkennen müssen.

Das Kamerateam des MDR überrumpelte W. trotzdem mit diesem falschen Vorwurf und forderte ihn auf, sich zu dem vermeintlichen Zusammenhang mit dem Patronenbild zu erklären. Die Dokumentation suggeriert immer wieder einen Zusammenhang mit dem Patronenbild und setzt Michael W. wegen der harmlosen Meinungsäußerung „Der Klimadiktator“ wiederholt in die Nähe von „Tätern“.

Das Gericht gab W. Recht. Die Aussage, dass W. seinen Kommentar räumlich unter dieses Patronenbild gesetzt habe, nannte das Gericht eine „unwahre, ehrabträgliche Äußerung“. Durch die Aussagen des MDR würde der falsche Eindruck erweckt, W. würde das Patronenbild „tolerieren oder sogar gutheißen“.

Doch der MDR widersetzte sich nun der einstweiligen Verfügung – man wollte offenbar nicht von W. ablassen. Die Dokumentation wurde wieder veröffentlicht, diesmal in der ARD-Mediathek. Einige Passagen wurden leicht verändert, doch die entscheidenden Falschaussagen wurden sinngemäß wiederholt.

W., vertreten durch seinen Anwalt, ging gegen die erneute Veröffentlichung mit einem Ordnungsmittelantrag vor. Das Landgericht Berlin II gab ihm Recht. Nach Begründung des Gerichts hat der MDR mit der abgeänderten Version erneut den Eindruck erweckt, W. hätte seinen Kommentar absichtlich unter das Patronenbild gesetzt und würde es damit jedenfalls tolerieren.

Der Beschluss erklärt, der MDR hätte erkennen müssen, dass nach wie vor der vom Gericht untersagte Eindruck erzeugt wird. Daher verhängte das Gericht gegen den MDR ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Falls der MDR das Ordnungsgeld nicht entrichtet, würde dem Intendanten, Ralf Ludwig, eine ersatzweise Ordnungshaft von zwei Tagen drohen. Der MDR kann gegen diesen Beschluss mit einer Beschwerde vorgehen.

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54 Kommentare

  • Das zahlen die mit „ihren“ Gebühren. Anschließend rechnen sie vor, dass die GEZ- Gebühren nicht mehr ausreichen und erhöht werden müssen.

    169
  • Gericht hat KEIN Ordnungsgeld dem MDR aufgebrummt, sondern fordert den unbeteiligten Steuerzahler zur Kasse!!! Und das „im Namen des Volkes“ nicht wahr???

    135
  • 1000 € lächerlich für dem MDR.

    116
  • Ein Grund mehr, diesen roten Hass- und Hetzsender abzuschalten.

    106
  • Nicht der Sender sondern die verantwortlichen Personen sollten persönlich zur Zahlung des Ordnungsgelds verurteilt werden. So machen die weiter, kostet sie ja nichts.

    105
  • Nur 1.000 € ? Von Plakaten gegen die Grünen sind wir andere Summen gewohnt.

    87
  • Wann endlich wird dieses Bezahlfernsehen abgeschafft?! Wählt A f D und wir werden auf einem guten Weg sein!

    78
  • Das Ordnunsgeld sollte von dem dafür Verantwortlichen gezahlt werden und nicht von den Rundfunkgebühren, sonst wirkt es nicht.

    30
  • Ich kann es mit meinem Gewissen nicht mehr vereinbaren, dass ich mit meinen Zwangsgebühren die Zerstörung von Menschen mitfinanziere.

  • „Daher verhängte das Gericht gegen den MDR ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. “

    So lächerlich, dass ich vor Wut schäume. Mal abgesehen davon, dass die verantwortlichen Personen dies mit ihrem privaten Vermögen zu begleichen hätten.

  • Warum hat der Kläger beim ersten Mal nicht eine Abmahnung mit hoher Strafzahlung im Wiederholungsfall rausgeschickt? Nach dem ersten Urteil hätte er dann schön kassieren können beim zweiten Mal. Hätte ich ihm gegönnt, besser kann man die Zwangsgebühren nicht verwenden!

  • Immerhin bekam W Recht – der Rechtstaat ist doch noch nicht tot

    16
  • 1000 Euro? Ich finde das der Schaden eher bei 100.000 zu sehen ist. Ein Schwachkopf kostet 600 Euro, auf einer Plattform auf dem der Text nur mit viel Mühe zu finden ist. Eine ÖRR Sendung wird den Zuschauern direkt auf den Schirm geschickt. Ausserdem sollte jede Strafe auch eine Verbindung zu den finanziellen Möglichkeiten haben. Das sind beim RBB sicher ein paar Hundert-Millionen.

  • ja ja Feind.und Propagandasender

  • Nicht der MDR sollte dieses Ordnungsgeld bezahlen – das trifft mittelbar ja wieder nur den Bürger via „Demokratieabgabe“. Nein, die für diese Sauerei verantwortliche Person – ersatzweise, falls die nicht ermittelt werden kann, Ralf Ludwig der diesem Sender vorsteht und damit die letztendliche Verantwortung für das Programm trägt – sollte PERSÖNLICH aus dem versteuerten Einkommen dafür zur Kasse gebeten werden. Das trifft zwar immer noch den Bürger, der das fürstliche Gehalt zahlt, aber wenigstens AUCH den Verantwortlichen. Nur wenn’s ans Eigene geht setzt im Hirn vielleicht sowas wie ein Denkversuch ein, ansonsten geht’s den feinen Herrschaften doch sonstwo vorbei.

  • Das witzige wir zahlen die Strafe……ok witzig ist das nicht

  • Wie kommt der MDR eigentlich an die Privatadresse seines Opfers? „Isch weiss wo du wonnst“? Die stellen Ermittlungen gegen GEZ Zwangsbeitragszahler an und missbrauchen so öffentliche Gelder. Die fälligen 1000 Euro sollten vom verantwortlichen Intendanten Ralf Ludwig gezahlt werden, denn er müsste ja auch ersatzweise in Ordnungshaft. Oder zahlen wir auch die Strafe, wenn er wegen zu schnellen Fahrens auf dem Arbeitsweg geblitzt wird?

  • Die Gerichtsentscheidung ist für mich nicht schlüssig. Die Geldstrafe müsste ausschließlich zu Lasten des Intendanten gehen, den ersatzweise wird ja auch nur ihm Ordnungshaft angedroht. Bemerkenswert ist auch welchen Wert ein Tag hat! Wahrscheinlich hat man sich am Einkommen des Intendanten orientiert. Aber dann ist die Höhe der Geldstrafe ein Witz.

  • Zum Glueck zahle ich keine GEZ.

    4
  • Aufgrund der Macht der Berichterstattung eines mit Steuermittel gefütterten Medienhauses müssen die ausführenden Journalisten und ihre Vorgesetzten vor Gericht und in den Knast. Sie zerstören Leben, daher müssen Exempel statuiert werden.

  • Alles nur „Versehen“. Blödsinn! Der ÖRR ist zum großen Teiö ein verlogener Haufen! Dieses Propagandakonstrukt kann weg! Seit Jahren ihrem gesetzlich VERPFLICHTENDEN Auftag, den Bürger objektiv, unvoreingenommen und neutral zu informieren, kommt er nicht mehr nach. Im Gegenteil manipulativ mit mafiösen Strukturen, agiert diese Krake erpresserisch. Was bei der Mafia „Schutzgeld“ ist, sind im ÖRR GEZ. Eines möge Apollo bitte korrigieren! Es ist nicht der Sender, der Strafe zahlt. Es ist der Bürger, der diese Strafe auch noch selber zahlen muss. GEZ ist das Geld des Bürgers!

  • Ich finde interessant, dass diese Situation für den Betroffenen durch den Facebook- Algorithmus, der erzwungener Maßen Hasskommentare erkennen soll, entstanden ist. Daraus ergibt sich, wie fehlbar diese Filter sein können und wie kompliziert es dann für die unschuldigen Betroffenen wird, sich z.B. gegen gerichtlich untersagte Lügen in der Öffentlichkeit zu wehren. Wie hoch hier die Dunkelziffer ist, kann nur erahnt werden. Der Entschluss der Tech- Giganten aus den USA, diese Filterfunktionen aus ihren Algorithmen herauszunehmen, bekommt damit eine real nachvollziehbare Größe.

  • … fehlen da (mindestens) drei Nullen?

  • 1000 Euro!

    Das ist ja wohl ein lächerlich geringer
    Betrag für einen GEZ-Sender, der mit
    Milliarden von Zwangsabgaben gemästet
    wird!!!

  • Der örr begeht Hetze und verläumdung. Wann wird dieser Dreck endlich verboten und abgeschaltet.

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