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Gericht verhängt Ordnungsgeld gegen MDR – Sender ignorierte einstweilige Verfügung nach Falschberichterstattung

Der MDR lauerte einer unbescholtenen Privatperson mit einem Kamerateam vor dem Wohnhaus auf und diskreditierte diesen dann mit falschen Vorwürfen für vermeintlichen Hass im Netz. Ein Gericht verbot die Berichterstattung, doch der MDR wiederholte sie - und muss nun Strafe zahlen.

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Weil der Rentner Michael W. in einem Kommentar unter einem Facebook-Beitrag den Klimalobbyisten Jürgen Resch als „Klimadiktator“ bezeichnet hatte, lauerte der MDR ihm vor seiner Haustür mit einem Kamerateam auf und stellte ihn zur Rede (Apollo News berichtete exklusiv). Seine Aussagen wurden für eine Dokumentation, in der es um Internethass gegen Klimaaktivisten ging, verzerrend zusammengeschnitten.

Nach dem Bericht von Apollo News ging W. gerichtlich gegen den MDR vor. Vertreten wurde er dabei durch den Berliner Medienanwalt Walther Wegner. Das Landgericht Berlin II entschied im Oktober vergangenen Jahres, dass es sich bei mehreren Aussagen in der Dokumentation um Falschbehauptungen handelte und erließ eine einstweilige Verfügung. Der MDR nahm die Sendung zunächst aus dem Internet. Die Gerichtskosten musste der Sender tragen. Bei Zuwiderhandlung gegen die Verfügung drohte ein Ordnungsgeld.

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In der Dokumentation wurde mehrmals impliziert, dass W. seinen Kommentar absichtlich unter ein bedrohliches Bild von Patronen mit der Aufschrift „Geht ins Ohr, bleibt im Kopf – Heckler & Koch“, in der Doku als „Patronenbild“ bezeichnet, gesetzt habe. Doch das stimmte nicht. Michael W. kannte dieses Patronenbild nicht, es steht noch nicht einmal fest, dass es damals schon existierte. Im Verfahren hat sich der MDR nicht dazu erklärt, wie er zu dieser Annahme kam. Denkbar erscheint lediglich, dass das Patronenbild und der Kommentar von W. dem MDR – bedingt durch den Facebook-Algorithmus – zufällig untereinander angezeigt wurde. Dass es sich dabei um zwei unabhängige Kommentare handelte, hätten die Redakteure jedenfalls erkennen müssen.

Das Kamerateam des MDR überrumpelte W. trotzdem mit diesem falschen Vorwurf und forderte ihn auf, sich zu dem vermeintlichen Zusammenhang mit dem Patronenbild zu erklären. Die Dokumentation suggeriert immer wieder einen Zusammenhang mit dem Patronenbild und setzt Michael W. wegen der harmlosen Meinungsäußerung „Der Klimadiktator“ wiederholt in die Nähe von „Tätern“.

Das Gericht gab W. Recht. Die Aussage, dass W. seinen Kommentar räumlich unter dieses Patronenbild gesetzt habe, nannte das Gericht eine „unwahre, ehrabträgliche Äußerung“. Durch die Aussagen des MDR würde der falsche Eindruck erweckt, W. würde das Patronenbild „tolerieren oder sogar gutheißen“.

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Doch der MDR widersetzte sich nun der einstweiligen Verfügung – man wollte offenbar nicht von W. ablassen. Die Dokumentation wurde wieder veröffentlicht, diesmal in der ARD-Mediathek. Einige Passagen wurden leicht verändert, doch die entscheidenden Falschaussagen wurden sinngemäß wiederholt.

W., vertreten durch seinen Anwalt, ging gegen die erneute Veröffentlichung mit einem Ordnungsmittelantrag vor. Das Landgericht Berlin II gab ihm Recht. Nach Begründung des Gerichts hat der MDR mit der abgeänderten Version erneut den Eindruck erweckt, W. hätte seinen Kommentar absichtlich unter das Patronenbild gesetzt und würde es damit jedenfalls tolerieren.

Der Beschluss erklärt, der MDR hätte erkennen müssen, dass nach wie vor der vom Gericht untersagte Eindruck erzeugt wird. Daher verhängte das Gericht gegen den MDR ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Falls der MDR das Ordnungsgeld nicht entrichtet, würde dem Intendanten, Ralf Ludwig, eine ersatzweise Ordnungshaft von zwei Tagen drohen. Der MDR kann gegen diesen Beschluss mit einer Beschwerde vorgehen.

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