Klatsche für Faeser
Gericht hebt Compact-Verbot auf
Das Compact-Verbot wurde im Eilverfahren aufgehoben. Damit kann das Magazin bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache weiterarbeiten und erscheinen.
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Rund einen Monat nachdem Innenministerin Nancy Faeser das Compact-Magazin verboten hat, hat das Bundesverwaltungsgericht dem Eilantrag von der Redaktion des Magazins stattgegeben und das Verbot vorerst aufgehoben. Damit darf Compact bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren vorerst weiterarbeiten, wie Chefredakteur Jürgen Elsässer auf X mitteilte.
„Zweifel bestehen jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des „COMPACT-Magazin für Souveränität“ die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist. Denn als mögliche mildere Mittel sind presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen“, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts. Außerdem weist das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass der Pressefreiheit „ein besonderes Gewicht“ zukommt.
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Dass Compact, wie von Faeser geschehen, als Verein eingestuft worden ist, ist laut Bundesverwaltungsgericht zulässig. Zweifel hat das Bundesverwaltungsgericht hingegen am Verbotsgrund, dem „Sichrichtens gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ selbst. Ob Compact diesen Verbotsgrund „erfüllt, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden.“
In einem ersten Statement spricht Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer von einem „Sieg“. Elsässer geht davon aus, dass der Weiterbetrieb von Compact durch die Entscheidung im Eilverfahren für die nächsten „zwei bis drei Jahre“ gesichert sei, denn erst dann wird eine Entscheidung im Hauptverfahren erwartet.
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Mittlerweile hat Compact auch wieder Zugriff auf einzelne Internetauftritte. Auf Telegram und X wurden kurz nach Bekanntwerden der Gerichtsentscheidung Videos gepostet. Der Webauftritt und der YouTube-Kanal sind hingegen noch nicht wieder freigeschaltet worden.
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FAESER RÜCKTRITT ABER SOFORT!!!!!
Süß. Ein Minister drückt Daumen nach unten. Bei der nächsten Wahl drücken wir den Daumen nach unten
Da der schon mehrfach fällig gewesen wäre, glaube ich nicht daran…
Von denen da in der Regierung tritt NIEMAND freiwillig zurück! Und Frau Faeser geniert sich offenbar auch gar nicht, sich faschistoider Methoden zu bedienen, um den politischen Gegner zu bekämpfen. Zum Machterhalt ist JEDES Mittel recht.
Ein Wunschtraum. Die hat doch noch mehr Beharrungsvermögen als Maduro.
Die hat dasselbe Sternzeichen wie Merkel – falls sich mal jemand fragte, woher diese verwandte Aura kommt.
Krebs-Frauen waren nie mein Ding. Bei denen fällt mir immer Reinhard Mey mit seiner „Annabell, ach Annabell, du bist so herrlich intellektuell, du bist wunderbar negativ und so erfrischend destruktiv.“ ein.
https://www.youtube.com/watch?v=iFdOKc_9Wu0
Ja und nein. Fanatisch und rücksichtlos sind beide. Präsident Maduro jedoch ist gerissen, Frau Faeser leider nur… – uch! jetzt hätte ich unsere gesichert rechtsbeugende Innenministerin doch fast delegitimiert!
Ich wüsste noch einen anderen Tritt 😉
Super Nachricht. Je krimineller die Regierung desto mehr verbietet sie. Klar, daß immer mehr Bürger sich schwören: Nie mehr CSU/CDU/SPD/GRÜN/FDP
Die Nachricht geht runter wie Öl.👍
Ist zynisch, weil Compact die Betriebsmittel entzogen wurden.
Die werden nun selbstverständlich zeitnah wieder frei und zurück gegeben.
Danke für das Grinsen, das Sie auf meine Mundwinkel gezaubert haben.
Jetzt kommt der Rachefeldzug.
Siehe “ willkürliche Hausdurchsuchungen“.
Auch da wird sie scheitern da gegeg GG.
das glaube ich auch
Das das BVG das Verbot nicht allein schon deswegen endgültig aufgehoben hat, weil eine Kapitalgesellschaft kein Verein darstellt, ist ein Armutszeugnis für das Gericht und die verantwortlichen Richter dürfen sich in der schlechtesten Tradition deutscher Gerichte sehen.
Das BVerwG liegt hier richtig. Lesen Sie sich das VereinsG durch.
Ich denke mal das Vereinsgesetz gilt für Vereine…
Bei solcher Art von Rechtsdehnung braucht man sich über den restlichen Zustand des Staates nicht wundern.
p,s, ist für Sie dann eine AG ein im Handelsregister eingetragener Verein?
Bei Verein fallen mir auch zuerst der Männergesangverein, der Sportverein, der Verein der Hundefreunde oder der Verein zur Erhaltung des Barockschlosses Obergruselheim ein. An eine Zeitschrift habe ich da zuletzt gedacht. Juristen halt…
das Vereinsrecht äußert sich leider sehr sehr offen und vage gummiartig zu dem, was alles als Verein gezählt werden kann.
im Prinzip kann man tatsächlich neben den bekannten unzähligen Sport/Hobbyvereinen auch jede Zeitschrift, jede Redaktion, jede Firma, jede Demo, jeden Stammtisch, jede WhatsApp Gruppe , jedes Internetforum usw als „Verein“ abstempeln, weil hier “ Menschen als Gruppe mit gleicher Willensbildung“ zusammenkommen….
allerdings könnte man mit dem gleichen Gesetz auch Zeit, Bild, NZZ, Bunte, Spiegel, ARD und so weiter einstufen und bedarfsgerecht politisch zusammenstutzen🥴
Auch die Ampel ?
Denken und Wissen sind 2 Paar Schuhe.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung (alter Juristenspruch)
Ein Blick ins Gesetz würde eventuell helfen,
aber dann kommen die Juristen.
Und rückt die Polizei jetzt mit einem Lastwagen an und bringt Tische und Stühle zurück?
Nein, das hat ein Bundesgericht grundsätzlich vor Jahren schon festgelegt, das man sich sein Zeug selber wieder abholen muss.
Wenn ja, dann wird diesmal wohl nicht die gesammelte Staatpresse dabei stehen und filmen.
Sie werden sich soviel Zeit wie möglich dazu lassen und ggf. auch noch gerichtlich dazu gezwungen werden müssen.
Neinein. Ist ja keine Gefahr mehr im Verfaeser. Die dürfen Plünnen und Rapeiken bestimmt mit dem Lfr abholen. Also Masken auf und durch die Ideologieflatulenzen gestrampelt.
Das Mobiliar, die Räume und die IT wurden mit Sicherheit beschädigt.
Die Kosten trägt der doofe Michel.
Wenn man das Video ansieht, waren die ziemlich vorsichtig beim Verladen.
https://x.com/i/status/1813191983210311712
nee,die kommen jetzt nachts um 1.00 zur willkürlichen Hausdurchsuchung ohne Beschluss
Früher wären Politiker wegen viel weniger zurückgetreten.
Guttenbergs Rücktritt 2011 markiert das Ende des integeren Regierungspolitikers.
Waren das Politiker aus der SPD, den Grünen oder Linken? Ich kann mich da an Keinen erinnern. Aber ich erinnere mich an einen Bundeskanzler von der SPD, welcher nach seiner Abwahl seinen Platz nicht räumen wollte.
Bei den Rücktritten ganz früher hatten wir auch noch Kanzler mit Moral Führungsqualitäten Intelligenz Ehre und Politischem Programm . Der hat dann so manchem Unentschlossenem bei der Entscheidungsfindung geholfen .
Heute haben wir einen Kanzler der sich jeden Tag aufs neue freut dass er es noch seihen darf .
Der hat genug mit sich selber zu tun .
Hoffentlich vergisst der Kanzler nicht, an was er sich alles nicht mehr erinnern darf.
Wir haben einen Kanzler?
Die nächste Klatsche für Linksgrün. Endlich mal wirklich etwas für die Demokratie. Weiter so!
Was zu erwarten war. Egal, wie man zu Compact steht: Ein Medium als Verein einstufen, damit man es nach Vereinsrecht verbieten kann?!? Was kommt als nächstes? Höcke als Listenhund kategorisieren und nach nicht bestandener Wesensprüfung einschläfern lassen??
Genau das wurde aber vom Gericht gebilligt:
[…] bestehen keine Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Vereinsgesetzes auf die in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisierte und als Presse- und Medienunternehmen tätige Antragstellerin zu 1. […] In materieller Hinsicht gibt es keine Zweifel daran, dass es sich bei der Antragstellerin zu 1 um einen Verein i.S.d. § 2 Abs. 1 VereinsG handelt, der sich die Aktivitäten der Antragstellerin zu 2 als seiner Teilorganisation zurechnen lassen muss.
@Peter Müller: Sind Sie der gleichnnamige ehemalige Verfassungsrichter? 😉
„Je verdorbener der Staat, desto mehr Gesetze hat er.“
Publius Cornelius Tacitus (um 55 – 120 n. Chr.), römischer Geschichtsschreiber
Quelle: Tacitus, Annalen (Annales oder Ab excessu divi Augusti), veröffentlicht zwischen 110 und 120 n. Chr.
Originaltext: Corruptissima re publica plurimae leges.
„Man könne die Unterordnung eines ganzen Volkes unter wenige Leute noch rechtfertigen, wenn die Regierenden die besten Menschen wären; aber das ist nicht der Fall, war niemals der Fall und kann es nie sein. Es herrschen häufig die schlechtesten, unbedeutendsten, grausamsten, sittenlosesten und besonders die verlogensten Menschen. Und dass dem so ist, ist kein Zufall“
(Lew Nikolajewitsch Graf Tolstoi, Politische Flugschriften)
Was ist mit dem eingetretenen wirtschaftlichen Schaden zu Lasten „Compakt“?
Da gibt es für Compact die Möglichkeit der Staatshaftungsklage gem. § 839 BGB/Art. 34 GG
Nach Rücksprache mit dem Wirtschaftsexperten R.H. ist kein wirtschaftlicher Schaden entstanden. Compact hat ja lediglich vorübergehend aufgehört zu verkaufen.
Das wir wohl in zivilrechtlilchen Klagen zu verhandeln sein.
Den begleicht Frau Faeser aus ihrem Privatvermögen. (Ach so! So wäre es richtig. Und das ist nicht dasselbe wie rechtmäßig.)
Faeser tritt endlich ab! Du bist skrupellos und unerträglich für die Gesellschaft!
Muss man so sagen, denn sie ist selbst Juristin, ist von beratenden Juristen umgeben. Diese Verbotsaktion war schon eine dreiste Ignorierung unserer Verfassung und schlimmer als die Spiegelaffäre.
Gute und wichtige Entscheidung des BVerwG, freut mich sehr für Herrn Elsässer und seine Leute.
Und welch eine weitere peinliche Klatsche von einem der obersten Gerichtshöfe für diese IM’in, nachdem sie (Faeser) zuvor schon vom BVerfG in Sachen Reichelt abgewatscht wurde.
Da kann man sich eine gewisse Schadenfreude nicht verkneifen.
Wer ersetzt die gestohlenen PCs und Bildschirme, die Festplatten mit Inhalt, die Drucker, die Scanner, das Mobiliar, die beschädigten Räume etc.?
Gratulation an Jürgen Elsässer inkl. Anwalt Team.
Bekommen die Elsässers nun ihre entwendeten wertsachen zurück ?
Glückwunsch, Meinungsfreiheit!
Nun, nur wer zuletzt lacht …
Immerhin hat das BVerwG zweierlei bejaht:
1) Die Eilbedürftigkeit des vorläufigen Rechtsschutzes.
2) Die nicht erkennbare Verhältnismäßigkeit der Verbotsverfügung angesichts weniger weitreichender Sanktionen.
Wahrscheinlich wird das Gericht in seiner Hauptsacheentscheidung von diesen beiden Leitlinien nicht abrücken.
Damit ist das schon mal wenigstens ein halber Sieg, wobei sich die Hauptsache noch auf Jahre hinziehen kann, denn beim BVerwG arbeiten sie gerade die Verfahren aus 20 u.21 ab.
Faeser sagte : „ICH habe heute Compact verboten“
Da scheint mir ihrerseits ein Irrtum vorzuliegen. Sie ist nur Innenministerin, kein Oberlandesrichter ! Wie sieht es da jetzt mit einer Amtsanmaßung im Amt aus ?
Sehr schön für Herrn Elsässer. Für Geist und Seele!
Ich hatte zwar mit Compact nichts „am Hut“, wie man so sagt, aber das ist irrelevant und spielt keine Rolle.
Es geht um Verfassungsrecht und das Prinzip.
Er kann zwar wieder arbeiten, aber der finanzielle Schaden dürfte gewaltig sein. An beschlagnahmtes Vermögen und Inventar zu kommen, dürfte eine neue Runde einleuten.
Denn der Gerichtsentscheid schließt nicht automatisch die Freigabe von Finanzen und Anlagevermögen ein.
Es ist noch nicht vorbei.
Ich glaube leider nicht dass das Verbot letztinstanzlich aufgehoben wird. Rechtsstaat Hin oder Her. Der Wokeismus ist mittlerweile überall installiert. Das Requiem und der Abgesang ist schon geschrieben und verkündet.
Abgerechnet wir am Schluss.
Ein Sieg des Rechts! Aus der Enge des Raumes sozusagen. Freut mich, wobei ich ja gegen Links und für Geradeaus bin. Dem Elsässer und sener Mannschaft immer eine Handbreit Freiheit unterm Kiel.
Nur so konnte das Urteil lauten. Anders wäre es offener Verfassungsbruch von Regierung und Gericht geworden.
Frau Faeser und Herr Haldenwang sollten die Konsequenzen ziehen und zurücktreten.
Vorläufige Aufhebung des Compact-Verbots. Kann es sein, dass irgendwo im Land demnächst Wahlen anstehen?
Nee, es war vorauszusehen, dass Verbot aufgehoben sein wird, compact wurde nie verurteilt.
Ja, endlich diesmal „Abwahlen“!
Ehrlich gesagt verstehe ich den Jubel nicht, das Gericht hat BESTÄTIGT, dass man eine Firma zum Verein erklären und dann verbieten kann, nur die Gründe dafür reichten dem Gericht nicht aus! Vielleicht hat Faeser ja beim nächsten mal bessere…🤷♂️
Danke gleichfalls. Da schwant mir noch Übles…
Das war auch mein erster Gedanke
Frage: Was ist jetzt mit den beschlagnahmten Gegegenstände und Vermögen? Behält der Staat die bis zum Ende der Hauptverhandlung oder müssen diese sofort frei gegeben werden? Mag Apollo mal bei dem Gericht nachfragen? Danke
Das werden die Anwälte klären. Ich denke, dass die Arbeitsmittel rauszurücken sind. Was aber nicht bedeutet, dass die Ermittlungsbehörden keine Kopien der Datenträger hätten. Die suchen jetzt natürlich nach dem „russischen“ Netzwerk.