Klatsche für Faeser
Gericht hebt Compact-Verbot auf
Das Compact-Verbot wurde im Eilverfahren aufgehoben. Damit kann das Magazin bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache weiterarbeiten und erscheinen.
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Rund einen Monat nachdem Innenministerin Nancy Faeser das Compact-Magazin verboten hat, hat das Bundesverwaltungsgericht dem Eilantrag von der Redaktion des Magazins stattgegeben und das Verbot vorerst aufgehoben. Damit darf Compact bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren vorerst weiterarbeiten, wie Chefredakteur Jürgen Elsässer auf X mitteilte.
„Zweifel bestehen jedoch, ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des „COMPACT-Magazin für Souveränität“ die Art. 1 Abs. 1 GG verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist. Denn als mögliche mildere Mittel sind presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen“, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts. Außerdem weist das Bundesverwaltungsgericht darauf hin, dass der Pressefreiheit „ein besonderes Gewicht“ zukommt.
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Dass Compact, wie von Faeser geschehen, als Verein eingestuft worden ist, ist laut Bundesverwaltungsgericht zulässig. Zweifel hat das Bundesverwaltungsgericht hingegen am Verbotsgrund, dem „Sichrichtens gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ selbst. Ob Compact diesen Verbotsgrund „erfüllt, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden.“
In einem ersten Statement spricht Compact-Chefredakteur Jürgen Elsässer von einem „Sieg“. Elsässer geht davon aus, dass der Weiterbetrieb von Compact durch die Entscheidung im Eilverfahren für die nächsten „zwei bis drei Jahre“ gesichert sei, denn erst dann wird eine Entscheidung im Hauptverfahren erwartet.
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Mittlerweile hat Compact auch wieder Zugriff auf einzelne Internetauftritte. Auf Telegram und X wurden kurz nach Bekanntwerden der Gerichtsentscheidung Videos gepostet. Der Webauftritt und der YouTube-Kanal sind hingegen noch nicht wieder freigeschaltet worden.
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FAESER RÜCKTRITT ABER SOFORT!!!!!
Super Nachricht. Je krimineller die Regierung desto mehr verbietet sie. Klar, daß immer mehr Bürger sich schwören: Nie mehr CSU/CDU/SPD/GRÜN/FDP
Die Nachricht geht runter wie Öl.👍
Jetzt kommt der Rachefeldzug.
Siehe “ willkürliche Hausdurchsuchungen“.
Das das BVG das Verbot nicht allein schon deswegen endgültig aufgehoben hat, weil eine Kapitalgesellschaft kein Verein darstellt, ist ein Armutszeugnis für das Gericht und die verantwortlichen Richter dürfen sich in der schlechtesten Tradition deutscher Gerichte sehen.
Und rückt die Polizei jetzt mit einem Lastwagen an und bringt Tische und Stühle zurück?
Früher wären Politiker wegen viel weniger zurückgetreten.
Die nächste Klatsche für Linksgrün. Endlich mal wirklich etwas für die Demokratie. Weiter so!
Was zu erwarten war. Egal, wie man zu Compact steht: Ein Medium als Verein einstufen, damit man es nach Vereinsrecht verbieten kann?!? Was kommt als nächstes? Höcke als Listenhund kategorisieren und nach nicht bestandener Wesensprüfung einschläfern lassen??
„Je verdorbener der Staat, desto mehr Gesetze hat er.“
Publius Cornelius Tacitus (um 55 – 120 n. Chr.), römischer Geschichtsschreiber
Quelle: Tacitus, Annalen (Annales oder Ab excessu divi Augusti), veröffentlicht zwischen 110 und 120 n. Chr.
Originaltext: Corruptissima re publica plurimae leges.
Was ist mit dem eingetretenen wirtschaftlichen Schaden zu Lasten „Compakt“?
Faeser tritt endlich ab! Du bist skrupellos und unerträglich für die Gesellschaft!
Gute und wichtige Entscheidung des BVerwG, freut mich sehr für Herrn Elsässer und seine Leute.
Und welch eine weitere peinliche Klatsche von einem der obersten Gerichtshöfe für diese IM’in, nachdem sie (Faeser) zuvor schon vom BVerfG in Sachen Reichelt abgewatscht wurde.
Da kann man sich eine gewisse Schadenfreude nicht verkneifen.
Wer ersetzt die gestohlenen PCs und Bildschirme, die Festplatten mit Inhalt, die Drucker, die Scanner, das Mobiliar, die beschädigten Räume etc.?
Gratulation an Jürgen Elsässer inkl. Anwalt Team.
Bekommen die Elsässers nun ihre entwendeten wertsachen zurück ?
Glückwunsch, Meinungsfreiheit!
Nun, nur wer zuletzt lacht …
Immerhin hat das BVerwG zweierlei bejaht:
1) Die Eilbedürftigkeit des vorläufigen Rechtsschutzes.
2) Die nicht erkennbare Verhältnismäßigkeit der Verbotsverfügung angesichts weniger weitreichender Sanktionen.
Wahrscheinlich wird das Gericht in seiner Hauptsacheentscheidung von diesen beiden Leitlinien nicht abrücken.
Damit ist das schon mal wenigstens ein halber Sieg, wobei sich die Hauptsache noch auf Jahre hinziehen kann, denn beim BVerwG arbeiten sie gerade die Verfahren aus 20 u.21 ab.
Sehr schön für Herrn Elsässer. Für Geist und Seele!
Ich hatte zwar mit Compact nichts „am Hut“, wie man so sagt, aber das ist irrelevant und spielt keine Rolle.
Es geht um Verfassungsrecht und das Prinzip.
Er kann zwar wieder arbeiten, aber der finanzielle Schaden dürfte gewaltig sein. An beschlagnahmtes Vermögen und Inventar zu kommen, dürfte eine neue Runde einleuten.
Denn der Gerichtsentscheid schließt nicht automatisch die Freigabe von Finanzen und Anlagevermögen ein.
Es ist noch nicht vorbei.
Ich glaube leider nicht dass das Verbot letztinstanzlich aufgehoben wird. Rechtsstaat Hin oder Her. Der Wokeismus ist mittlerweile überall installiert. Das Requiem und der Abgesang ist schon geschrieben und verkündet.
Ein Sieg des Rechts! Aus der Enge des Raumes sozusagen. Freut mich, wobei ich ja gegen Links und für Geradeaus bin. Dem Elsässer und sener Mannschaft immer eine Handbreit Freiheit unterm Kiel.
Nur so konnte das Urteil lauten. Anders wäre es offener Verfassungsbruch von Regierung und Gericht geworden.
Frau Faeser und Herr Haldenwang sollten die Konsequenzen ziehen und zurücktreten.
Vorläufige Aufhebung des Compact-Verbots. Kann es sein, dass irgendwo im Land demnächst Wahlen anstehen?
Ehrlich gesagt verstehe ich den Jubel nicht, das Gericht hat BESTÄTIGT, dass man eine Firma zum Verein erklären und dann verbieten kann, nur die Gründe dafür reichten dem Gericht nicht aus! Vielleicht hat Faeser ja beim nächsten mal bessere…🤷♂️
Frage: Was ist jetzt mit den beschlagnahmten Gegegenstände und Vermögen? Behält der Staat die bis zum Ende der Hauptverhandlung oder müssen diese sofort frei gegeben werden? Mag Apollo mal bei dem Gericht nachfragen? Danke