#WirHabenMitgemacht
Freispruch für Corona-Kritiker ‚Mic de Vries‘: Dokumentation von Ungeimpften-Beschimpfung keine Straftat
Weil er Zitate von Politikern, Promis und Ärzten getwittert hatte, die sich ausgrenzend über Ungeimpfte geäußert haben, musste Mic de Vries sich vor Gericht verantworten. Das sprach ihn jetzt aber von dem Vorwurf, eine „Feindesliste“ erstellt zu haben, frei.
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Ist es ein Verbrechen, eine Zitatesammlung öffentlich getätigter Aussagen von Politikern, Prominenten und Ärzten auf X (ehemals Twitter) zu posten? Am Mittwoch stand ein User, der unter dem Pseudonym „Mic de Vries“ bekannt ist, genau deshalb in Köln vor Gericht. Der Vorwurf: Er hätte eine Feindesliste angefertigt und sich deshalb nach § 126a Strafgesetzbuch (Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten) strafbar gemacht.
Am 26. Juli 2022 um 9 Uhr morgens hatte er auf X einen Thread, eine Reihe von Posts, getwittert. „Wir haben mitgemacht! Wir haben ausgegrenzt, diffamiert, diskreditiert, beleidigt und Menschen gecancelt. Im Dienste der Wissenschaft! Auf vielfachen Wunsch dieser knackige Thread, mit Aussagen, die man nicht vergessen sollte: #Wirhabenmitgemacht #Wirhabenausgegrenzt“ begann er die 25-teilige Tweet-Reihe.
Darin fanden sich Zitate etwa von Ex-Bundespräsident Joachim Gauck, der Ungeimpfte als „Bekloppte“ bezeichnet oder Udo Lindenberg, der von „hirntoten Risikopiloten“ gesprochen hatte, aber auch Arztpraxen, die Ungeimpfte als Patienten ausgeschlossen hatten. Der Hashtag #Wirhabenmitgemacht sollte verhindern, dass in Vergessenheit gerät, wie aggressiv die Rhetorik gegen Ungeimpfte und Kritiker der Corona-Maßnahmen zu den Höhepunkten der Corona-Zeit gewesen ist.
Danach brach die Hölle los. Der Online-Blog Volksverpetzer bezeichnete den Tweet als „Querdenker-Hass-Pranger“ und „Feindesliste“ und behauptete, er würde „die Grundlage für weiteren stochastischen Terror, Gewalt und Drohungen“ schaffen. Sollte ein Anschlag gegen eine der zitierten Personen verübt werden, wäre die Person „verantwortlich“, die „den Hass initiiert hat“.
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SPD-Politiker Helge Lindh bezeichnete ihn als „potentielle Todesliste“, Mic de Vries habe „Nichts aus dem Lübcke-Mord gelernt, keine Konsequenzen aus dem Suizid Dr. Kellermayrs gezogen“.
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Der Sonderbericht zu Spahns Maskenbeschaffung wurde vollständig veröffentlicht. Es wurde teilweise das 20-fache der benötigten Menge an Masken bestellt. Insgesamt entstanden Mehrkosten von elf Milliarden Euro.Mic de Vries, der heute Mitglied der CDU ist, war damals noch als Mitglied der FDP auf X unterwegs. Marie-Agnes Strack-Zimmermann machte es sich also zur Aufgabe, sich im Namen der FDP von de Vries zu distanzieren. „Der Herr hat weder Amt, noch Funktion, noch spricht er für uns“, twitterte sie umgehend.
Schließlich erhielt Mic de Vries Post: Eine Anklageschrift, die ihm vorwarf, mit seinem Tweet eine Straftat begangen zu haben. Er hätte mit der Zitatesammlung beabsichtigt, die zitierten Personen in die Gefahr einer Straftat zu bringen, in etwa die gleiche Argumentation wie von Helge Lindh und dem Volksverpetzer.
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Der Straftatbestand des erst 2021 eingeführten § 126a StGB ist unter Strafrechtlern als zu weitläufig umstritten, die Meinungs- und Pressefreiheit werde dadurch erheblich eingeschränkt. Die zuständige Amtsrichterin lehnte die Eröffnung einer Hauptverhandlung im Fall von Mic de Vries zunächst ab. Das Landgericht Köln hob diesen Beschluss allerdings wieder auf.
Es kam zum Verfahren, darin ließ sich Mic de Vries von der Strafrechtlerin Jessica Hamed vertreten – die nun am Mittwoch einen Erfolg für ihren Mandanten erzielte. Mic de Vries wurde freigesprochen. Ein Sieg für die Meinungsfreiheit – und den gesunden Menschenverstand.
Daumen Hoch
„Ein Sieg für die Meinungsfreiheit – und den gesunden Menschenverstand. „
Es wird immer verrückter bei uns.
Vor Antritt der Ampelregierung hat sich auch nicht einer mal wegen sowas auch nur umgedreht – heute wird vom Regierungspersonal gleich angezeigt.
Bei der Regierung liegen die Nerven wohl sehr blank.
Richtig.
Das darf man nicht einfach vergessen, was damals mit uns gemacht wurde.
Das dürfte für diese Protagonisten eigentlich auch nicht folgenlos bleiben.
Gut das alles für die Nachwelt dokumentiert ist.
In unseren Tagen wird all das nämlich leider nicht mehr aufgearbeitet.
Zu viele haben mitgemacht.
Nachdem die Liste der Schandmäuler bereits seit Herbst ’23 als Buch veröffentlicht und offiziell im Handel angeboten wird,konnte das Urteil nur so lauten.
ich-habe-mitgemacht.de hat die Liste mit 32 Seiten noch abrufbar.
Mit zeitlichem Abstand gelesen,zeigt der Inhalt die Corona-Verbrechen/Verbrecher noch klarer,
Ich habe sie vorhin angeschaut.
Jeder Einzelne von den Unpersonen gehört vor
Gericht.
Wegen sowas überhaupt vor Gericht zu landen.. unglaublich!
Nur 2 Worte: Grundeis und Popo
Jeder SPD-Politiker, selbsternannter Blockwart und psychisch Kranke kann einen anzeigen, aber ob man verurteilt wird, ist etwas ganz anderes. Jedenfalls bis jetzt noch.
Sehr gut! Gratulation auch an die Anwältin!
Das ganze Ding war von vornherein absurd und zeigt, wie die Politik die Justiz zu mißbrauchen gedenkt, wenn ihnen jemand zu nahe tritt. Gut, wenn es noch ein paar Richter gibt, die in der Lage sind, das Recht so anzuwenden, wie es der Rechtsstaat vorsieht.
Ich fürchte allerdings, dass jetzt wieder ein „briefing“ für die Gerichte einsetzt.
Das schreit nach einer Gegenklage !
VIPs äußern sich abfällig über Ungeimpfte und man darf sie nicht zitieren, sonst wird man verklagt !?
Sowas hat die Welt noch nicht gesehen !
Wenn sich Jemand nicht zitiert wissen will, muss doch er die Klappe halten.
Bald werden wohl auch Freundeslisten verboten. Natürlich obliegt es dann dem Wahrheitsministerium
zu entscheiden wer erlaubte und wer verbotene Freunde sind.
Das ist kein Witz, das Sozialpunktesystem in China sanktioniert das Individuum alleine wegen Kontaktschuld, wer also mit Individuen mit einem negativen Social-Score Kontakt hat, bekommt Punkte abgezogen.
Soooo geht Kampf gegen Rääääächts und Stärkung der wehrhaften Volksrepublik Europa.
Merken die Schlafschafe überhaupt noch wie wir uns Schritt für Schritt einer totalitären Diktatur annähern?
Jeder, der in diesem Land seine Meinung kundtun will, bedarf einer redaktionellen oder richterlichen Freigabe. Schöne neue Welt
🤮
Das ist doch ein Witz. Da sammelt einer Zitate Dritter und veröffentlicht diese und bekommt deshalb Schwierigkeiten. Und zwar nicht deshalb, weil diese Dritten diese Aussagen nicht gemacht hätten, sondern gerade eben, weil sie diese tatsächlich gemacht haben.
Solche Initiativen gab es auch schon vorher – hier die Seite von Burkhard Müller-Ullrich:
https://ich-habe-mitgemacht.de/
Vorsorglich habe ich mir das Buch „Ich habe mitgemacht“ (Initiative von Burkhard Müller-Ullrich) gekauft. Die Website ist noch aufrufbar, wird aber nicht mehr weitergeführt.
Ab und zu in dem Buch zu lesen, zeigt mir, von welchen Menschenfreunden man teils umgeben ist.
Wie ich aus Gründen linksaktivistischer Teilhabe weis, die sogenannten Feindeslisten waren bei den Klägern schon lange fertig und brauchten nur noch aktualisiert werden.
CDU-Mitglied? Da hat er mit U.v.d.L. aber zu tun!
Ich habe 50 Jahren unter „Komunisten“ gelebt – und ich sage: arme Komunisten…
§ 126a StGB ist meines Erachtens gegen sogenanntes „Doxing“ gedacht – also gegen die Verbreitung des echten Namens, der Adresse oder anderer personenbezogene Daten in diesem Zusammenhang.
Da die Personen selbst unter ihrer eigenen Identität diese Dinge äußerten und zudem teilweise Personen in der Öffentlichkeit sind, greift dieser Paragraph logischerweise nicht. Anders wäre es, wenn jemand im Internet unter einem Pseudonym solche Dinge schrieb und der reale Name von Dritten in diesem Zusammenhang veröffentlicht würde. Dann wäre § 126a StGB wahrscheinlich erfüllt.
Dass überhaupt dieser Paragraph in Betracht gezogen wurde, ist schon eine Frechheit. Da wollten die sich als Opfer inszenieren, nach diesen ganzen Dingen? Unglaublich – naja, das zeigt doch ganz gut deren Charakter …
Ich war erschüttert, daß der „Möge die ganze Nation mit dem Finger auf sie zeigen“-Nikolaus Blome bei NTV eine (die?) Elefantenrunde nach der EU-Wahl ‚moderierte‘. Schämt er sich nicht? Schämt sich NTV nicht?
Aber unser Bundespräsi Steingeier darf öffentlich die AfD für vogelfrei erklären … Leute, was geht ab?
Haben die Deutschen Gerichte überhaupt noch Zeit, für richtige Straftaten?
Sie grenzen Menschen aus und andere die Zitate sammeln sollen das nicht dürfen. Willkommen in Absurdistan! Wer austeilt – muss auch einstecken können 😂
Überhaut der Gedanke, daß das Sammeln und Auflisten von ÖFFENTLICHEN Zitaten eine Straftat sei, ist schon ziemlich hirnrissig. Daher ist es besonders wichtig, daß ein Gericht die linksgrünen Meinungslenker nun auf den Boden des Rechts zurückgeholt hat. Danke!
Jeder einzelne Kommentar auf der Liste #Wir haben mitgemacht hätte eher mit eine Verurteilung gewürdigt werden sollen.