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#WirHabenMitgemacht

Freispruch für Corona-Kritiker ‚Mic de Vries‘: Dokumentation von Ungeimpften-Beschimpfung keine Straftat

Weil er Zitate von Politikern, Promis und Ärzten getwittert hatte, die sich ausgrenzend über Ungeimpfte geäußert haben, musste Mic de Vries sich vor Gericht verantworten. Das sprach ihn jetzt aber von dem Vorwurf, eine „Feindesliste“ erstellt zu haben, frei.

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Screenshot Twitter/X: Jessica Hamed, Anwältin von Mic de Vries

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Ist es ein Verbrechen, eine Zitatesammlung öffentlich getätigter Aussagen von Politikern, Prominenten und Ärzten auf X (ehemals Twitter) zu posten? Am Mittwoch stand ein User, der unter dem Pseudonym „Mic de Vries“ bekannt ist, genau deshalb in Köln vor Gericht. Der Vorwurf: Er hätte eine Feindesliste angefertigt und sich deshalb nach § 126a Strafgesetzbuch (Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten) strafbar gemacht.

Am 26. Juli 2022 um 9 Uhr morgens hatte er auf X einen Thread, eine Reihe von Posts, getwittert. „Wir haben mitgemacht! Wir haben ausgegrenzt, diffamiert, diskreditiert, beleidigt und Menschen gecancelt. Im Dienste der Wissenschaft! Auf vielfachen Wunsch dieser knackige Thread, mit Aussagen, die man nicht vergessen sollte: #Wirhabenmitgemacht #Wirhabenausgegrenzt“ begann er die 25-teilige Tweet-Reihe. 

Darin fanden sich Zitate etwa von Ex-Bundespräsident Joachim Gauck, der Ungeimpfte als „Bekloppte“ bezeichnet oder Udo Lindenberg, der von „hirntoten Risikopiloten“ gesprochen hatte, aber auch Arztpraxen, die Ungeimpfte als Patienten ausgeschlossen hatten. Der Hashtag #Wirhabenmitgemacht sollte verhindern, dass in Vergessenheit gerät, wie aggressiv die Rhetorik gegen Ungeimpfte und Kritiker der Corona-Maßnahmen zu den Höhepunkten der Corona-Zeit gewesen ist.

Danach brach die Hölle los. Der Online-Blog Volksverpetzer bezeichnete den Tweet als „Querdenker-Hass-Pranger“ und „Feindesliste“ und behauptete, er würde „die Grundlage für weiteren stochastischen Terror, Gewalt und Drohungen“ schaffen. Sollte ein Anschlag gegen eine der zitierten Personen verübt werden, wäre die Person „verantwortlich“, die „den Hass initiiert hat“. 

SPD-Politiker Helge Lindh bezeichnete ihn als „potentielle Todesliste“, Mic de Vries habe „Nichts aus dem Lübcke-Mord gelernt, keine Konsequenzen aus dem Suizid Dr. Kellermayrs gezogen“. 

Mic de Vries, der heute Mitglied der CDU ist, war damals noch als Mitglied der FDP auf X unterwegs. Marie-Agnes Strack-Zimmermann machte es sich also zur Aufgabe, sich im Namen der FDP von de Vries zu distanzieren. „Der Herr hat weder Amt, noch Funktion, noch spricht er für uns“, twitterte sie umgehend.

Schließlich erhielt Mic de Vries Post: Eine Anklageschrift, die ihm vorwarf, mit seinem Tweet eine Straftat begangen zu haben. Er hätte mit der Zitatesammlung beabsichtigt, die zitierten Personen in die Gefahr einer Straftat zu bringen, in etwa die gleiche Argumentation wie von Helge Lindh und dem Volksverpetzer.

Der Straftatbestand des erst 2021 eingeführten § 126a StGB ist unter Strafrechtlern als zu weitläufig umstritten, die Meinungs- und Pressefreiheit werde dadurch erheblich eingeschränkt. Die zuständige Amtsrichterin lehnte die Eröffnung einer Hauptverhandlung im Fall von Mic de Vries zunächst ab. Das Landgericht Köln hob diesen Beschluss allerdings wieder auf.

Es kam zum Verfahren, darin ließ sich Mic de Vries von der Strafrechtlerin Jessica Hamed vertreten – die nun am Mittwoch einen Erfolg für ihren Mandanten erzielte. Mic de Vries wurde freigesprochen. Ein Sieg für die Meinungsfreiheit – und den gesunden Menschenverstand.

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