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Leipzig

Frau klagt gegen Rundfunkbeitrag: Brisante Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht

Eine Frau aus Bayern weigert sich, weiter Rundfunkbeiträge zu zahlen, weil sie dem Bayerischen Rundfunk mangelnde Ausgewogenheit vorwirft. Am Mittwoch verhandelt das Bundesverwaltungsgericht. Das Urteil soll klären, ob Beitragszahler die Zahlung verweigern dürfen, wenn sie den Programmauftrag als verfehlt ansehen.

IMAGO/PIC ONE

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Weil eine Frau aus Bayern keine Rundfunkbeiträge mehr zahlen will, kam es am Mittwoch zur Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht. Zuvor klagte die Frau bereits vor dem Verwaltungsgericht München; ihre Klage wurde dort abgelehnt. Apollo News ist bei der Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht vor Ort.

Die Beitragszahlerin aus Bayern hatte gegen ihren Heimatsender, den Bayerischen Rundfunk, geklagt, weil sie das Programm als nicht ausgewogen genug ansieht und darum die Zahlung des Beitrags einstellen wollte. Die juristische Argumentation: Es bestehe ein Leistungsverweigerungsrecht, wenn der Rundfunk seinem verfassungsrechtlichen Anspruch nicht nachkomme, wie es im erstinstanzlichen Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 21. September 2022 heißt.

Bereits im April 2021 und erneut im April 2022 hatte die Klägerin den Bayerischen Rundfunk aufgefordert, sie aus Gewissensgründen von der Zahlungspflicht zu befreien. Der Sender lehnte beide Anträge ab. Die Klägerin wirft dem BR „Desinformation und eine grundgesetzwidrige Arbeitsweise“ vor.

Das Verwaltungsgericht München wies die Klage in erster Instanz als unbegründet zurück. Ein Beitragspflichtiger könne seine Zahlungen nicht davon abhängig machen, ob „ihm das Programmangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefällt und er den Funktionsauftrag als erfüllt ansieht oder nicht“. Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben hätten die Rundfunkanstalten Gestaltungsfreiheit bei der Programmplanung. Die Kontrolle über die Mittelverwendung liege bei den Rundfunkräten.

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Falls Bürger der Ansicht seien, dass der Rundfunkrat seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß wahrnehme, bestehe die Möglichkeit, Programmbeschwerden einzureichen oder das Bundesverfassungsgericht anzurufen, erklärte das Verwaltungsgericht München im Jahr 2022. Die Klägerin akzeptierte dieses Urteil nicht und legte Berufung ein. Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verwarf ihre Klage. In seiner Entscheidung vom 17. Juli 2023 hielt er fest, es „bestehe kein subjektiv-öffentliches Recht auf eine konkrete Programmgestaltung“.

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Das Bundesverwaltungsgericht sieht den Fall jedoch differenzierter. Andernfalls hätte es die Revision nicht zugelassen und keine mündliche Verhandlung angesetzt. In seinem Beschluss vom 23. Mai 2024 führten die Leipziger Richter aus: „Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen gegen die Beitragserhebung geltend gemacht werden kann, der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, werde strukturell verfehlt, sodass es an einem individuellen Vorteil fehle.“

Ein Urteil wird am Mittwoch allerdings nicht erwartet. Im Gerichtssaal sollen lediglich die Argumente für und gegen genannt werden. Mit einer Entscheidung ist in ein bis drei Wochen zu rechnen. Im Urteil geht es nicht darum, ob der Rundfunkbeitrag grundsätzlich rechtmäßig ist oder weiter gilt. Das fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts.

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66 Kommentare

  • Das ist genau der richtige Ansatz.

    Das „Neutralitätsgebot“ ist das einzige Argument, wieso diese Zwangsabgabe rechtens sein kann, und der letzte Strohhalm, an den sie sich klammern.

    Ich hoffe, es kann endlich gerichtlich festgehalten werden, dass der Rundfunk eben nicht (mehr) neutral ist. Aber ich glaube nicht daran.

    114
    • Die Gerichte in Deutschland werden kein wichtiges Urteil gegen die amtierende Regierung sprechen, egal, ob es rechtens ist oder nicht. Und die GEZ ist wichtig.

      • So isses.

        1
    • Die geladenen Zeugen Restle und Himmler werden bestimmt den letzten Zweifel an einer Unausgewogenheit ausräumen. (Satire aus)

      • Mit dem Plädoyer Himmlers wird das alles in Ordnung kommen.

        3
    • Gut geschrieben Atlas. Obwohl ich in der ZwiZeit so meine Zweifel betreffend unseren Gerichten habe.

    • Es geht hier NICHT um Recht haben und Recht bekommen, sondern um die MACHTFRAGE !

      Man sollte nicht naiv sein und die Justiz als „neutral“ und „unabhängig“ zu betrachten.

  • Ich bewundere diese Frau. Leider in einem nicht mehr vorhandenen Rechtstaat völlig aussichtslos die Klage.

    106
    • … ich bete dafür, Wunder gibt es…

      • Ich würde mir auch ein Urteil im Sinne der Klägerin und für uns alle wünschen. Die vergangenen Jahre in dieser Demokratie-Simulation haben mich jedoch was Rechtssprechung angeht, eher desillusioniert. Ich gebe dieser Staats-Farce keine Überlebenschance mehr, umso mehr klammern sich die Eliten und somit auch höchste Gerichte noch mehr an dieses marode untergehende System.

        39
      • …keine bei der linken Justiz. Das Urteil steht längst fest, nehme jede Wette an, dass
        der Propaganda-Funk weiter schmarotzen darf.

        21
    • Das Urteil steht wahrscheinlich schon fest. Alle früheren Versuche waren auch schon gescheitert. Das Machtsystem lässt sich nicht seine schärfste Waffe aus der Hand schlagen.

    • Vielleicht sollte man sie unterstützen und eine Sammelklage zusammen einreichen? Sollten ein paar Tausend Leute zusammen kommen. Ich wäre sofort dabei!

  • Super!
    Ich drücke die Daumen!
    Diese einseitige Links-Grüne Berichterstattung braucht kein Mensch mehr.

    Soll sich der ÖRR dem Wettbewerb stellen!

  • Ein befreundeter Jurist meinte dazu nur, sich keine Hoffnung zu machen.
    Selbst wenn die Richter der Klage stattgäben, ist das eine Einzelfallentscheidung.
    Das heißt, die Rechtsfolge „Aufhebung der Zahlungspflicht“ gilt NUR für die Klägerin.

    Alle anderen GEZ Zwangszahler müssen den gesamten Rechtsweg gehen mit demselben Kosten- und Entscheidungsrisiko zu ihren Lasten.

    Siehe dazu auch „Nichtanwendungserlass“ des BMF:
    „Mit dem Instrument „Nichtanwendungserlass“ ordnet das BMF an, dass die Finanzämter eine vom Bundesfinanzhof getroffene Entscheidung nicht über den konkret entschiedenen Einzelfall hinaus anwenden dürfen.“

    • Deshalb, wer diesen Laden in dieser Form nicht mehr will, muss die richtige Partei wählen.

  • Ich bewundere den Mut dieser Frau!
    Und sie hat bei vernünftiger Betrachtung in allem Recht.
    Ich hoffe sehr, dass Recht haben und Recht bekommen diesesmal in Einklang kommen werden.
    Es hätte große Auswirkungen für uns alle, längst überfällige Auswirkungen.

    • Das beste Recht nützt einem nichts, wenn sich alle anderen einig sind, einen auflaufen zu lassen und abzukanzeln! Da befindet sich m. M. n. bereits unser „Rechts-„Staat, der sich besser in Linksstaat (i. S. v. „linkisch“, verlogen) umbenennen sollte!

  • Nun, da liest man: „Das Urteil soll klären, ob Beitragszahler die Zahlung verweigern dürfen, wenn sie den Programmauftrag als verfehlt ansehen“ und wundert sich über die Unterkomplexität der Behauptung.

    Natürlich geht es nicht darum, den Rundfunkbeitrag zu verweigern, wenn man (subjektiv) „den Programmauftrag als verfehlt ansehen“ will, sondern wenn dieser objektiv und nachweislich verfehlt wird.

    Dies wird eine schwierige Abwägung, weil hier mehrere Rechtsprobleme essentiell berührt sind:
    #1: Entsteht aus der Beitragspflicht, obwohl öffentlich-rechtlich angelegt, nicht auch ein Vertragsverhältnis zwischen Sender(n) und dem Empfänger?
    #2 Kann aus diesem möglichen Vertragsverhältnis auf Schlecht- oder gar Nichterfüllung geklagt werden?
    #3: Welchen Einfluß hätte eine Schlecht- oder Nichterfüllung des Programmauftrags für die Beitragspflicht?
    #4: Wie wären Programmauftrag, vertragsrechtliche Bindungswirkung, Beitragspflicht und Redaktionsfreiheit rechtlich auszutarieren?
    u. a. m.

    • Über diese Wortwahl zur Begründung bin ich auch gestolpert. Wenn das in diesem Tenor tatsächlich eingereicht wurde, kann die Klägerin nur scheitern.

  • alles im grünen Bereich

  • Tja. Richter mit Parteibuch.
    Da brauchen wir uns nicht viel Hoffung machen.

    • Fürchte ich auch.
      Trotzdem.
      Auf in den Kampf!!!

    • Eben das zweifle ich an bei euch..die Neutralität zum Gesetz…kein Parteibuch…hier wurden die Sender beschnitten eben wegen dem…🇨🇭

      • eine thueringerin kam doch in beugehaft vor ein paar jahren, da sie das tv-radio-zwangsgeld nicht zahlte. das war in ilmenau. es war in den medien. am ende mussten sie die frau aber freilassen. – wer zahlt schon gern fuer hajali und boehmermann… zu ostzeiten war die propaganda wenigsten noch kostenlos.

        1
  • Kann ein Bürger gegen die MIT ABSTAND WICHTIGSTE STÜTZE des HERRSCHAFTS-REGIMES gewinnen ?

    Ich bin skeptisch, drücke der Dame aber natürlich beide Daumen.

  • Was beim Urteil offen zu Tage treten wird ist der Missstand, dass die Zwangsabgabe nicht an einen Erfolg (wie sonst beim Einkauf) gekoppelt ist. Dass wir das konsumieren sollen, was uns vorgesetzt wird. Zwangsnahrung, so zu sagen. Wir können die „Nahrung“ verweigern, müssen allerdings selbst die Konsequenzen dafür tragen.

  • Uiuiui ist das spannend… wie das wohl ausgeht und werde ich bei Bekanntgabe des Urteils noch Fingernägel haben?

  • Ich bin gespannt auf die Begründung des Gerichtes, warum der Demokratiefunk ob seiner Wahrhaftigkeit und bewiesener Neutralität unverzichtbar für „UnsereDemokratie“ ist.

  • Je mehr Klagen desto besser…👍😉⛔

  • Die Frage ist in der Tat, warum für untriftiges Denken bezahlt werden soll? Immerhin findet sich individuell ein „Vortheil“ (vgl. Kant, in: Berlinische Monatsschrift 11/1784: 406) nur darin, wenn darüber berichtet wird, was triftig gedacht worden ist. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hätte sich angesichts dessen längst vor einem ordentlichen Gericht zu erklären gehabt. Den Sinn der Aufklärung heutzutage einfach in sein Gegenteil zu verkehren, wäre dabei ohnehin nicht mehr vom Programmauftrag gedeckt.

  • Nur wenn etwas dauerhaft von niemandem genutzt wird, ist offensichtlich, dass es dafür keine Notwendigkeit gibt.

    Das ganze Rumgeklage führt zu nichts. Nur das konsequente „nicht nutzen“, Einschaltquoten die gegen Null streben, führt zum Ziel.

    So lange der Kram konsumiert wird, wird er nicht verschwinden.

    Das hat nichts mit Finanzierung zu tun, sondern damit, dass es dann kein probates Herrschaftsinstrument mehr ist, wenn darüber niemand mehr erreicht werden kann.

    Nicht Klagen, sondern einfach konsequent nicht mehr nutzen – es ist furchtbar einfach!

  • Zumindest die Begründung der Ablehnung könnte spannend sein. Die CDU/CSU ist auch unterrepräsentiert in den Öffis, auch wenn sie nicht wie die AfD komplett ausgeschlossen wird. Die Postenbesetzung nach Parteibuch lässt sich schwer wegdiskutieren, genau wie die Auswahl der Gäste, der Themen, des Publikums im Studio, der „zufälligen“ Passanten bei Straßeninterviews.

  • Gute Frau!

  • Natürlich wird das abgelehnt werden. Es stehen der Frau doch umfangreiche Beschwerdewege zur Verfügung, ausgeklügelte Kontrollmechanismen garantieren doch, dass der ÖRR ausgewogen ist. Es können doch nicht Krethi und Plethi eine eigene Einschätzung vornehmen und dann selbst entscheiden, ob sie zahlen oder nicht – so wird es heißen.

  • Was soll das ganze wenn das wie auch immer zu erwartende Urteil ohne Konsequenz bleibt weil das Gericht nicht zuständig ist?

  • Programmbeschwerde einlegen……
    Ich komm vor Lachen nicht in den Schlaf!
    Die wird doch wie kürzlich erst, prinzipiell abgeschmettert.

  • Wird niemals stattgegeben. Verstößt das nicht gegen die Verfassung? Mal das „Neue Verfassungsgericht“ befragen.

    • „anrufen“, nicht befragen.

  • Nur wenn Massen den Beitrag nicht mehr zahlen und klagen, kann das was werden. Einzelne werden nichts bewegen können. Jeder weiß doch, wie das Urteil ausfällt.

  • Das Urteil steht doch vorher fest. Es wird sich nichts ändern.

  • Es wurde ein Vertrag zwischen zwei Parteien geschlossen (Rundfunkanstalt und Staat)zum Nachteil des Dritten(Uns!)

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