Werbung

Finale Studien abgeschlossen: EU will Vermögen der Bürger erfassen

Die Europäische Union hatte Ende 2021 eine Studie in Auftrag gegeben – wissenschaftlich soll erprobt werden, welche Folgen und Vorteile ein europaweites Vermögensregister haben könnte. Was hat es mit dem europaweiten Vermögensregister auf sich?

Die Europäische Union auf dem Weg in den Totalitarismus: Eine Richtlinie gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung soll Banken, Unternehmen und zahlreiche andere Privatinstitutionen dazu verpflichten, Vermögensgegenstände und finanzielle Beteiligungen von "wirtschaftlich Berechtigten" zu erfassen und einer zentralen EU-Behörde zu melden.

Werbung

Ende 2021 hat die Europäische Union eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um das Konzept eines europaweiten Vermögensregisters zu testen. Mehreren Berichten zufolge sollen diese Studien nun abgeschlossen sein – in den kommenden Wochen und Monaten wird die EU darüber beraten.

Mit 400.000 Euro hat die EU ein sogenanntes Pilotprojekt gefördert. Die Machbarkeitsstudie soll testen, inwiefern ein europäisches Vermögensregister „Geldwäsche und Steuervermeidung“ bekämpfen könnte.

Bevor die Machbarkeitsstudie seitens der Europäischen Union in Auftrag gegeben wurde, hatten Wissenschaftler bereits Forderungen für ein derartiges europaweites Vermögensregister gestellt. Diese arbeiten für das EU Tax Observatory, eine „unabhängige Forschungsinstitution“, die sich hauptsächlich mit Themen der Steuervermeidung beschäftigt. Das EU Tax Observatory wird jedoch von der Europäischen Union mitfinanziert und kooperiert interessanterweise mit dem DIW Berlin (Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung), dessen Präsident Marcel Fratzscher ist – so viel zur Unabhängigkeit.

...
...

Zentrales Vermögensregister „würde so viele Probleme lösen“

Die Wissenschaftler halten einen umfassenden Überblick über Vermögenswerte von EU-Bürgern für notwendig, damit man „die Sanktionen gegen russische Personen wirksam umsetzen“ könne, zitiert ein Bericht von Euractiv. Über 800 Personen und 62 Einrichtungen sind von der EU sanktioniert. Die Vermögenswerte sind eingefroren, man hat keinen Zugang mehr zu Geldern, und die betroffenen Personen können auch nicht in die EU reisen.

Zu den „akademischen Partnern“ des EU Tax Observatory zählt unter anderem das DIW Berlin. Darüber hinaus ist die Europäische Union einer der Hauptfinanzierer des Forschungsinstituts, welches vehement ein europaweites Vermögensregister fordert.

Jedoch können die Sanktionen umgangen werden, durch komplizierte finanzielle und rechtliche Konstrukte, wie es etwa Briefkastenfirmen auch tun. Ein europaweites Vermögensregister könnte die Umgehung von Sanktionen deutlich erschweren, so die Forscher. „Eine umfassende Datenbank, die verfolgt, wo und von wem Vermögen gehalten wird, könnte die Effizienz gezielter Sanktionen erhöhen.“

Dafür soll ein zentrales Register auf EU-Ebene geschaffen werden, denn „die Informationen über Vermögen sind sehr zerstreut. Wir haben viele einzelne Informationen, aber sie sind alle bei verschiedenen Institutionen gespeichert“, sagte Theresa Neef vom European Tax Observatory gegenüber Euractiv. „Es würde so viele Probleme lösen, über die bloße Sanktionierung von Einzelpersonen hinaus, zum Beispiel Steuerhinterziehung und Geldwäsche.“

Lesen Sie auch:

Geschäftspartner und Unternehmensstrukturen sollen ausgeleuchtet werden

Zunächst soll eine „Task Force für Vermögensbesitz“ eingerichtet werden, die sich mit der Sammlung, Überprüfung und Analyse aller Informationen über Vermögenswerte in der EU beschäftigen soll – wohlgemerkt von Personen, deren Vermögen „oberhalb einer bestimmten Schwelle“ liegt. Später könnte eine solche Task Force in eine dauerhaftere Struktur umgewandelt werden, um das europäische Vermögensregister zu verwalten.

Laut dem Vorschlag würde außerdem eine „systematische Sammlung von Informationen über den Vermögensbesitz“ helfen, Lücken zu identifizieren, durch die Vermögen vor den Behörden verborgen werden kann. Oligarchen würden oft keine Vermögenswerte in ihrem eigenen Namen halten, daher sei es „wichtig, den wirtschaftlich Berechtigten zu kennen.“

Finanz-Geheimdienste werden etabliert

Die Entwicklungen rund um das europäische Vermögensregister werden in der EU-Policy zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) festgehalten – eine Regulierung der Europäischen Union, die es in sich hat: Unter anderem soll die 6. Anti-Geldwäsche-Richtlinie greifen, womit „zuständige Behörden Zugang zu notwendigen und zuverlässigen Informationen, z. B. Register der wirtschaftlich Berechtigten und in Freizonen gelagerte Vermögenswerte“ erhalten sollen.

EU-Pressemitteilung vom 28.03.2023 zu den neuen Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Nationale Finanz-Geheimdienste sollen etabliert werden, um Geldwäscheschemata zu erkennen und Vermögenswerte rechtzeitig einzufrieren – sogenannte Financial Intelligence Units (FIU). Darüber hinaus werden diese FIUs und andere zuständige Behörden Zugang zu Informationen über wirtschaftlich Berechtigte, Bankkonten, Grundbuch- oder Immobilienregister bekommen. Da bestimmte Waren für Kriminelle attraktiv sind, sollen die Mitgliedstaaten Informationen über den Besitz von Yachten, Flugzeugen und Autos im Wert von über 200.000 Euro oder in Freizonen gelagerten Gütern sammeln und speichern.

„Vor-Ort-Besuche mit gerichtlicher Genehmigung“

Als „wirtschaftlich Berechtigter“ gilt jemand, der „15 Prozent plus eine Aktie oder Stimmrechte oder andere direkte oder indirekte Eigentumsinteressen“ an einem Unternehmen hat. In Unternehmen, die nach EU-Einschätzung „mit höherem Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung“ versehen sind, sollen Gesellschafter mit 5 Prozent plus eine Aktie bereits registriert werden können.

Die rechtliche Instanz, die für das zentrale Register verantwortlich ist, soll alle notwendigen Informationen von Unternehmen und juristischen Personen „zur Identifizierung und Überprüfung ihrer wirtschaftlich Berechtigten anfordern“ können. Das Nichtvorlegen von genauen und ausreichenden Daten für die Register wird sanktioniert, mit Strafen, die zwischen 500.000 Euro und 2 Millionen Euro rangieren – oder bis zu zehn Prozent des Vorjahresumsatzes. Darüber hinaus könnte die EU „Vor-Ort-Besuche mit gerichtlicher Genehmigung durchführen.“

Bargeld als Instrument des Freiheitsentzugs

Banken, Vermögensverwalter, Immobilienmakler, Krypto-Wallet-Anbieter und sogar Profi-Fußballvereine werden dazu verpflichtet, „die Identität ihrer Kunden, deren Besitz und wer das Unternehmen kontrolliert, zu überprüfen.“ Auch detaillierte Arten von Risiken, die mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einhergehen, sollen ermittelt und an das zentrale Register übermittelt werden.

Um Transaktionen mit Bargeld und Krypto-Vermögenswerten, wie beispielsweise Bitcoin, einzuschränken, will die EU die Transaktionshöhe beschränken: Maximal 7.000 Euro sollen für Güter und Dienstleistungen in bar gezahlt werden können und lediglich 1.000 Euro in Kryptowährungen, sollten die Vertragspartner einer Transaktion nicht identifiziert werden können.

Vermögenserfassung aller Bürger ist der nächste Schritt

Offenbar verfolgt die Europäische Union mit den Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einen Ansatz, um ein europaweites Vermögensregister aufzustellen. Über Regulierungen und der Androhung von hohen Strafen sollen Banken, Versicherungen und selbst Fußballvereine die Daten der sogenannten wirtschaftlich Berechtigten sammeln und an ein zentrales Register übermitteln.

Im Vordergrund steht dabei die unzulängliche Sanktionierung von russischen Oligarchen, die mittels verschachtelter Gesellschaften und Firmen ihr Vermögen offenbar immer noch vor den europäischen Behörden verstecken können – obwohl bereits mehrere Milliarden erfolgreich eingefroren wurden. Doch diese Argumentation dient lediglich als Vorwand, um den Bürger transparent zu machen – nicht nur in seinen Transaktionen, sondern auch in seinem Vermögen.

Sind es zunächst nur reiche Unternehmer oder Geschäftsleute, die über zahlreiche Gesellschafterstrukturen im Rahmen der Berichtspflicht erfasst werden können, könnten im nächsten Schritt alle Bürger der EU erfasst werden. Wenn die bürokratischen Strukturen rund um die FIUs und die nationalen Behörden erst einmal errichtet sind, dann geht eine Vermögenserfassung der restlichen Bürger ganz schnell. Es ist kein Wunder, dass sich gerade die europäischen Grünen in einem Positionspapier Anfang 2022 für ein europaweites Vermögensregister ausgesprochen haben.

Werbung