Compact-Verbot
„Faschistische Maßnahme“ – so sieht Jürgen Elsässer die Razzia
In einem Livestream hat sich Jürgen Elsässer zu dem Verbot von Compact und den Razzien geäußert. Elsässer bezeichnet dies als einen „ungeheuerlichen Eingriff“ in die Pressefreiheit – man wolle das oppositionelle Lager einschüchtern.

Jürgen Elsässer, Gründer und Chefredakteur des nunmehr verbotenen Magazins Compact, hat sich im Livestream des YouTubers und Aktivisten Björn Banane erstmals zu den Vorgängen, die sich seit den frühen Morgenstunden abspielen, geäußert. Elsässer bezeichnet dies als einen „ungeheuerlichen Eingriff“ in die Pressefreiheit. Zudem sei es in Deutschland ein einmaliger Vorgang, dass eine Redaktion auf Betreiben des Staates aufgelöst wird.
Dem Innenministerium wirft er damit gar eine „faschistische Maßnahme vor“. Weiter erklärt Elsässer: „Wir sind eine legale Zeitung“ Seit 14 Jahren existiere das Compact-Magazin bereits. „Noch nie“, so der Compact-Gründer sei man „strafrechtlich verurteilt worden“. Weder wegen Volksverhetzung, noch wegen Rassismus, Antisemitismus oder Aufrufen zur Gewalt sei man jemals von einem Gericht sanktioniert worden.
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Compact in einer Nacht-und-Nebel-Aktion zu verbieten, sei „einer freiheitlichen Demokratie unwürdig“, so Elsässer weiter. Das Vorgehen zeige, dass Deutschland sich auf einem „verheerenden Weg“ befinde. „Die rote Schwelle, ist eigentlich schon überschritten“, fürchtet der Chefredakteur des nun verbotenen Magazins. Für Elsässer ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch andere Medienunternehmen ins Visier des Staates kommen. „Wenn Compact als legale Zeitung, als nie verurteiltes Organ nicht mehr erscheinen darf, dann ist kein anderes kritisches oppositionelles Medium mehr sicher.“
Zu konkreten Vorwürfen wolle er sich erst äußern, wenn sein Anwalt eingetroffen ist. Er betonte jedoch, dass es sich bei den Vorwürfen um das „übliche Sammelsurium“ handele, für die es mithin keine Belege gebe. Ziel des Verbots von Faeser sei es jedoch gerade auch „das gesamte oppositionelle Medienspektrum einzuschüchtern“ oder – im Falle von Compact „platt zu machen“. Übrig bleiben würden nur noch die „Einheitsmedien“. Zudem richte sich das Verbot gegen die „parlamentarische Hauptvertretung der Opposition“, namentlich die AfD.
Dass das alles ausgerechnet jetzt passiert, fügt sich für Elsässer in dieses Bild ein. Mit der Aktion der „blauen Welle“ habe Compact die AfD bei den anstehenden Landtagswahlen im Osten massiv unterstützen wollen. Hinzu kämen die starken Zahlen, die Compact dieses Jahr vorzuweisen hätte. Am Tag hätte man allein auf YouTube bis zu einer Million Aufrufe. Seit 6 Uhr morgen würden nun rund 50 Beamte sein Haus durchsuchen. Der Staat mache hier gewissermaßen „tabula rasa“, so Elsässer. All dies geschehe laut dem Compact-Herausgeber einzig und allein, weil dieses „Medienprojekt für die Herrschenden“ gefährlich geworden sei.
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Wer AFD unterstützt wird also verboten. Das ist also der Grund für das Verbot. Mit ihrer Begründung für die Razzia dürfte sie vor Gericht keinen Erfolg haben. Herrn Elsässer wünsche ich jedenfalls viel Erfolg.
Wir sollten uns nichts vormachen. Es dient alles der Vorbereitung des grossen Krieges. Da kann man keine Pressefreiheit brauchen.
Auffallend: als Merkel ihre grossen Zitteranfälle bekam – das war genau der Zeitpunkt als man sie instruierte und ihr klar machte dass die NATO den Krieg will und die Verhandlungen mit Russland nur Taktik sind. Compact war nicht wegen seiner rechtsextremen Ansichten auf der
Abschussliste sondern weil es die Wahrheit über Barbarossa 2.0 (den NATO Russlandfeldzug) schrieb.
Ich bin kein Jurist, aber ich glaube nicht, dass eine Innenministerin ein Medium einfach so verbieten kann – nachdem es noch nie strafrechtlich verurteilt wurde.
Das hat mit Rechtsstaat und FDGO alles nichts mehr zu tun, das ist reine Willkür.
Na ja, so einmalig ist das wieder nicht.
Am 11. Februar 1933 wurde das Erscheinen der Roten Fahne für zwei Wochen unterbunden. Noch vor Ablauf der Frist durchsuchten Polizei und SA das Karl-Liebknecht-Haus in Berlin, Parteizentrale der KPD und Sitz der Redaktion der Roten Fahne. Die letzte legale Ausgabe der Zeitung erschien am 26. Februar 1933.
Auch der Vorwärts, die Parteizeitung der SPD, wurde im Laufe des Februars 1933 mehrmals für einige Tage verboten. Am Morgen des 28. Februars berichtete der Vorwärts noch über den Reichstagsbrand. Anschließend durfte die Zeitung im Deutschen Reich nicht mehr erscheinen.
https://ausstellungen.deutsche-digitale-bibliothek.de/ns-presse/#s8
Nancy Faeser weiß genau, was sie da tut.
Ein dem französischen Philosophen und Schriftsteller Voltaire (1694 – 1779) zugeschriebener Ausspruch sagt:
„Obwohl ich völlig anderer Meinung bin als Sie, würde ich mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen.“
Stehen wir auf für Bürgerrechte und „…die Freiheit des Andersdenkenden“!
Sehr guter Bericht dazu auch bei TE mit Einschätzung von Rupert Scholz, Verfassungsrechtler.
„Vorgehen von Faeser ist eindeutig verfassungswidrig“.
DAS sind die wahren Totengräber-Fratzen, wie von Baerbock bestätigt 😉 , der Demokratie!!! …
Habe gerade bei Nius gelesen, ein ARD-Mitarbeiter habe vorgeschlagen, das Wort „Meinungsfreiheit“ zum Unwort des Jahres zu erklären, da es ein „rechtspopulistischer Kampfbegriff“ sei.
Meinungsfreiheit ist also „rääächts“ – im Umkehrschluss muss die Zensur links sein – oder verwechsle ich da etwas?
Welches Medium springt ein in Sachen „Blaue Welle“?
Oder hat Nancy gesiegt?
Was ist, Apollo news? Wie stehts Nius?
Mit dem Verbot von Compact ist nun klar erkennbar, wer der Verfassungsfeind in diesem Land ist. Die Gedanken sind frei!