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Mecklenburg-Vorpommern

Fall Loretta: „Machen Sie bitte weiter so“, bittet der Innenminister die Polizei

Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel hat den Einsatz gegen die Schülerin Loretta B. verteidigt. Er bat die Polizei: „Machen Sie bitte weiter so“ – auch wenn Maßnahmen wie die Gefährderansprache später gerichtlich zurückgenommen werden.

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Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister verteidigt das Vorgehen der Polizei im Fall Loretta B.

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Nachdem das Verwaltungsgericht Greifswald die Maßnahmen gegen die Schülerin Loretta B. für rechtswidrig erklärt hatte, verteidigte Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister, Christian Pegel, das Vorgehen. Am Mittwoch reagierte der SPD-Politiker in einer von der AfD einberufenen Aktuellen Stunde mit dem Titel „Keine staatlichen Übergriffe in unseren Schulen“ im Landtag auf die Vorwürfe gegen die Landesregierung, ein derartiges Vorgehen zu billigen.

Pegel gab zunächst zu verstehen, er würde die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts selbstverständlich akzeptieren. An der Vorgehensweise der Polizei sollte sich künftig dennoch nichts ändern: Denn die Streifenbeamten seien dauerhaft im Einsatz und hätten wenig Kontrolle über die eigenen Kapazitäten.

Es sei daher gut, dass Beamte und Schulleiter in Deutschland selbstständig handeln dürften, hielt Pegel fest. Er äußerte die „Bitte“ an die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern: „Machen Sie bitte weiter so“ und „jawohl, wir werden dann auch in Einzelfällen Gerichtsentscheidungen kriegen“. Er stellte sich hinter die Beamten und derartige Maßnahmen, die in seinen Augen vertretbar seien.

Denn die tatsächlich gerichtlich überprüften Polizeimaßnahmen seien im „kleinsten Promillebereich“. Deshalb sei „Nichthandeln der Polizei keine Alternative“. Es sei, so habe das Gericht entschieden, außerdem nicht gesetzeswidrig, dass die Polizei in eine Schule fährt und dort in Abwesenheit der Eltern mit einer Schülerin spricht, betonte Pegel.

Tatsächlich hatte das Gericht lediglich die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes infrage gestellt und erklärt, es habe andere Möglichkeiten gegeben. „Das Gespräch der Polizisten mit Loretta hätte auch zu Hause oder auf der Polizeiwache stattfinden können. Es ist nicht notwendig gewesen, sie vor aller Augen aus dem Unterricht zu holen und damit eine Stigmatisierungswirkung hervorzurufen“, begründete das Gericht seine Entscheidung, den Einsatz für rechtswidrig zu erklären (mehr dazu hier).

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Pegel erklärte, er sei als „begeisterter Jurist“ der Meinung, dass man bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung möglicherweise auch zu einem anderen Schluss hätte kommen können. Der AfD machte er den Vorwurf, den Fall für die eigenen „perfiden Zwecke und Methoden“ zu nutzen. Dahingehend „verkauft“ die Partei die betroffene Familie, so Pegel, für die „Kampagnenstrategie“ der Partei.

Außerdem warf er der AfD vor, sich mit den betreffenden Polizeibeamten diejenigen als „Opfer“ auszusuchen, „die jeden Tag für uns einstehen“. Das sei „unanständig“ und „schäbig“. Hätte die Polizei einen Schüler für eine Abschiebung aus dem Unterricht entfernt, wäre die Reaktion der Partei vermutlich anders ausgefallen, mutmaßte der Innenminister überdies.

Er dankte den Einsatzkräften sowie dem Lehrpersonal in Mecklenburg-Vorpommern für ihre Arbeit und betonte die Wichtigkeit der Schule als Ort der Entwicklung, an dem Schüler zu meinungsvielfältigen Bürgern heranwachsen sollten.

Der Fall der damals 16-jährigen Loretta B. hatte im Frühjahr 2024 bundesweit für Aufregung gesorgt, nachdem die Polizei die Schülerin im Richard-Wossidlo-Gymnasium in Ribnitz-Damgarten aus dem Unterricht geholt und eine Gefährderansprache durchgeführt hatte. Der Direktor hatte die Beamten gerufen, weil Loretta B. mit dem Teilen von Videos angeblich extremistische Inhalte verbreitet haben könnte. Es ging um Sätze wie „In Deutschland wird Deutsch gesprochen“ und „Heimat, Freiheit, Tradition, Multikulti Endstation“.

wl

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79 Kommentare

  • Interessant! Vor allem wenn man bedenkt, dass das nur die Sachen sind die an die Öffentlichkeit kommen…

    116
    • Die SPD hat nicht ohne Grund seit der letzten Landtagswahl 18% verloren. Auch die Grünen haben allerbeste Chancen aus dem Landtag zu fliegen.

      • Ja, aber knapp 40 % reichen eben leider noch lange nicht bei so viel Arroganz, Ignoranz und auch Hysterie in der Union und bei ihren Wählern.

        1
    • Hat er ja selber so gesagt: „Bitte, Polizei und Schulen, macht weiter so, denn meistens wehren sich die Betroffenen nicht!“ Meinungsvielfalt, ja, aber bitte nur im linken Spektrum! Finde das echt unmöglich, das hätte man problemlos Zuhause klären können bzw. ganz ohne Polizei! Einfach klarstellen, dass in der Schule keine politischen Videos geteilt werden, egal aus welcher Ecke, basta. Wenn man das als Lehrer (bzw. ja sogar als Direktor!) nicht selber hinbekommt, hat man den Beruf verfehlt.

      • Aber zu Hause ist es nicht so einschüchternd

        0
  • Für mich ist das eine eindeutige Missachtung des Gerichtes und disqualifiziert diesen Mann deshalb für den Innenminister.
    Ich denke sie stehen so extrem für FDGO ein?

    • Ich glaube das ist der Unterschied zwischen Demokratie und „unsere Demokratie“, was wir da bemerken.

    • Also meines Erachtens sind wir da schon in der Nähe der Rechtsbeugung…
      Ein Fall für die Staatsanwaltschaft? Nein, Scherz. Da hätte man auch in der DDR Strafanzeige gegen das MfS stellen können …. 😛
      Ist schon interessant, wie sich die Geschichte immer wieder wiederholt…

  • In den USA hätte es wegen Meinungs- und Redefreiheit überhaupt kein Gespräch gegeben.

  • Ich habe eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diesen Innenminister eingereicht, wegen einer möglichen Missachtung eines rechtskräftigen Gerichtsurteils und könnte als Aufforderung an die Polizei verstanden werden, auch künftig trotz richterlicher Klarstellung ähnlich rechtswidrig zu handeln.
    Über eine Strafanzeige wegen des Verdachts der öffentlichen Anstiftung zum rechtswidrigen Handeln durch Amtsträger (§§ 26, 357 StGB), alternativ wegen des Anfangsverdachts einer Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB), denke ich noch nach. Es steht jedem frei dies auch zu tun.

    • DANKE! 👍

      • Sehr gerne 😉

        3
    • Find ich gut, wird aber vermutlich einen ähnlichen Erfolg haben wie eine Verfassungsbeschwerde und dazu ein Zitat von Danisch:

      „Ich weiß nicht mehr, wer es war, aber irgendein Ex-Verfassungsrichter sagte mal: Die Verfassungsbeschwerde ist formlos, kostenlos und aussichtslos.“

      Trotzdem viel Erfolg

    • Klasse! Danke Ihnen!
      Es ist ja insbesondere auch die Fürsorgepflicht des Staates für minderjährige Schüler missachtet worden! Diese ist ja überhaupt die Grundlage für die allgemeine Schulpflicht.

  • Genosse Pegel gehört aber doch sicher zur Deutschen Demokratischen Mitte, oder?

  • „Machen Sie weiter so! Schüchtern Sie die Bürger so sehr ein, dass die sich nicht mehr trauen, den Mund aufzumachen!“ Ja, da hört man wieder die „echten“ Demokraten heraus.

  • Man kann mit der Einschüchterung kritischer Bürger eben nicht früh genug beginnen. Die Antidemokratenfront steht.

  • Auch hier gilt mal wieder: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte…

  • Nun, schon der alte Cicero meinte, daß Namen nicht einfach willkürlich seien, sondern etwas über die benannte Sache aussagen: „nomen atque omen“

    … Pegel … ?

    Fragt man sie da nicht unwillkürlich: Pegel … wovon?

    (Mögliche Antworten: Schweriner See, Ethanol, Methanol, Methadon, Intelligenzleistung, …)

  • Ja, so tickt sie die SPD!

  • Keine Sorge, der Drift nach linksgrün neigt sich, dank der SPD, seinem wohlverdienten Ende zu.

  • Würde mich nicht wundern wenn das Mädchen für ne Weile in Therapie muss für den Schrecken. Das war unverhältnismäßig

  • Einer von „unserer Demokratie“ eben. Man demaskiert sich selbst zur Kenntlichkeit.

  • Ja, meiner Meinung nach ist das Anstiftung zu gesetzwidrigen Handeln. Untragbar als Minister. Hat schon als Infrastrukturminister keine besonders gute Figur abgegeben.

  • Zitat:
    Er dankte den Einsatzkräften sowie dem Lehrpersonal in Mecklenburg-Vorpommern für ihre Arbeit und betonte die Wichtigkeit der Schule als Ort der Entwicklung, an dem Schüler zu meinungsvielfältigen Bürgern heranwachsen sollten.
    Ein einziger Widerspruch….unglaublich

  • Aus meiner laienhaften Sicht als Nichtjurist entspricht der Ansporn des Ministers an seine Beamten, trotz gerichtlich festgestellter Unrechtsmäßigkeit, einer Anstiftung zur Nötigung; hier sogar kollektiv gegen Bürger, die ihr gutes Recht auf freie Meinung wahrnehmen.

    Die KI stellt dazu fest: „Nötigung, geregelt in § 240 des Strafgesetzbuches (StGB), ist eine Straftat, bei der jemand durch Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gezwungen wird. Das bedeutet, dass der Täter den Willen des Opfers durch Zwang beugt, sei es durch körperliche Gewalt oder durch die Androhung von Nachteilen“.

  • Herr Pegel gehört auch zu den sogenannten Politikern. die auf Grund ihrer bemerkenswerten Gesinnung ungeeignet für das Amt eines Innenministers sind.

  • Unanständig und schäbig ist das Verhalten dieses Innenministers. Aber was erwartet man, wenn ein gebenedeiter Guter von den Guten die Befehle gibt?

  • Demnach wendet sich der Innenminister gegen Rechtsstaatliche Prinzipien!?
    Wie kann denn der noch im Amt sein?
    Hier wird doch glasklar gegen unsere Grundordnung verstoßen und zu nachweislichen Rechtsbrüchen durch „Vollzugsbeamte“, deren Aufgabe es ist, die Einhaltung des Rechtes durchzusetzen, aufgefordert.
    Diese „Person“ gehört nicht in ein Amt, sondern vor ein Gericht!
    Das ist unglaublich.
    Dieser Minister begeht meiner Meinung nach Rechtsbeugung.
    Wenn er nicht aus seinem Amt entlassen wird und sich vor Gericht verantworten muss, wäre dies ein weiterer Beleg dafür, wie korrupt unser Staat ist und auch dafür, das Rechtsstaatlichkeit und Demokratie bereits abgeschafft wurden.

  • Das passiert halt, wenn Unrecht nicht bestraft wird: Es wird auf das Recht geschissen.

  • Christian Pegel „SPD“ ist doch alles schon gesagt.
    Ich hoffe die Mecklenburger Wähler, stürzen ihre jetzige Regierung!

  • Jetzt muss man es wohl schon den Kindern sagen:
    Das einzige was man zur Polizei sagen MUSS sind die Personalien-sonst gar nix.

  • Nachdem das Gericht die Rechtswidrigkeit der Maßnahme festgestellt hat, soll die Polizei trotzdem so weitermachen. Der Innenminister steht also über dem Gesetz und er beugt sich keinem Gerichtsurteil. Sehr interessantes Rechtsverständnis. Er stiftet damit die Polizei zum Rechtsbruch durch Dienstvergehen und der Verfolgung Unschuldiger an

  • Der „begeisterte Jurist“ Pegel, ein SPD-Mann, scheint von Angemessenheit, Verhältnismäßigkeit und Gefühl für eine 15-jährige Schülerin und deren Stigmatisierung durch diesen Polizeieinsatz wenig zu begreifen. Wie übrigens auch der Schulleiter dieser Einrichtung.

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