Mecklenburg-Vorpommern
Fall Loretta: „Machen Sie bitte weiter so“, bittet der Innenminister die Polizei
Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel hat den Einsatz gegen die Schülerin Loretta B. verteidigt. Er bat die Polizei: „Machen Sie bitte weiter so“ – auch wenn Maßnahmen wie die Gefährderansprache später gerichtlich zurückgenommen werden.
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Nachdem das Verwaltungsgericht Greifswald die Maßnahmen gegen die Schülerin Loretta B. für rechtswidrig erklärt hatte, verteidigte Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister, Christian Pegel, das Vorgehen. Am Mittwoch reagierte der SPD-Politiker in einer von der AfD einberufenen Aktuellen Stunde mit dem Titel „Keine staatlichen Übergriffe in unseren Schulen“ im Landtag auf die Vorwürfe gegen die Landesregierung, ein derartiges Vorgehen zu billigen.
Pegel gab zunächst zu verstehen, er würde die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts selbstverständlich akzeptieren. An der Vorgehensweise der Polizei sollte sich künftig dennoch nichts ändern: Denn die Streifenbeamten seien dauerhaft im Einsatz und hätten wenig Kontrolle über die eigenen Kapazitäten.
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Es sei daher gut, dass Beamte und Schulleiter in Deutschland selbstständig handeln dürften, hielt Pegel fest. Er äußerte die „Bitte“ an die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern: „Machen Sie bitte weiter so“ und „jawohl, wir werden dann auch in Einzelfällen Gerichtsentscheidungen kriegen“. Er stellte sich hinter die Beamten und derartige Maßnahmen, die in seinen Augen vertretbar seien.
Denn die tatsächlich gerichtlich überprüften Polizeimaßnahmen seien im „kleinsten Promillebereich“. Deshalb sei „Nichthandeln der Polizei keine Alternative“. Es sei, so habe das Gericht entschieden, außerdem nicht gesetzeswidrig, dass die Polizei in eine Schule fährt und dort in Abwesenheit der Eltern mit einer Schülerin spricht, betonte Pegel.
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Tatsächlich hatte das Gericht lediglich die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes infrage gestellt und erklärt, es habe andere Möglichkeiten gegeben. „Das Gespräch der Polizisten mit Loretta hätte auch zu Hause oder auf der Polizeiwache stattfinden können. Es ist nicht notwendig gewesen, sie vor aller Augen aus dem Unterricht zu holen und damit eine Stigmatisierungswirkung hervorzurufen“, begründete das Gericht seine Entscheidung, den Einsatz für rechtswidrig zu erklären (mehr dazu hier).
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In Münster haben sich die Kandidaten für das Amt des Oberbürgermeisters im Vorfeld der Wahl für einen „demokratischen Wahlkampf“ unter Ausschluss der AfD ausgesprochen – und das, obwohl die Partei überhaupt keinen eigenen Kandidaten aufgestellt hat.Pegel erklärte, er sei als „begeisterter Jurist“ der Meinung, dass man bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung möglicherweise auch zu einem anderen Schluss hätte kommen können. Der AfD machte er den Vorwurf, den Fall für die eigenen „perfiden Zwecke und Methoden“ zu nutzen. Dahingehend „verkauft“ die Partei die betroffene Familie, so Pegel, für die „Kampagnenstrategie“ der Partei.
Außerdem warf er der AfD vor, sich mit den betreffenden Polizeibeamten diejenigen als „Opfer“ auszusuchen, „die jeden Tag für uns einstehen“. Das sei „unanständig“ und „schäbig“. Hätte die Polizei einen Schüler für eine Abschiebung aus dem Unterricht entfernt, wäre die Reaktion der Partei vermutlich anders ausgefallen, mutmaßte der Innenminister überdies.
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Er dankte den Einsatzkräften sowie dem Lehrpersonal in Mecklenburg-Vorpommern für ihre Arbeit und betonte die Wichtigkeit der Schule als Ort der Entwicklung, an dem Schüler zu meinungsvielfältigen Bürgern heranwachsen sollten.
Der Fall der damals 16-jährigen Loretta B. hatte im Frühjahr 2024 bundesweit für Aufregung gesorgt, nachdem die Polizei die Schülerin im Richard-Wossidlo-Gymnasium in Ribnitz-Damgarten aus dem Unterricht geholt und eine Gefährderansprache durchgeführt hatte. Der Direktor hatte die Beamten gerufen, weil Loretta B. mit dem Teilen von Videos angeblich extremistische Inhalte verbreitet haben könnte. Es ging um Sätze wie „In Deutschland wird Deutsch gesprochen“ und „Heimat, Freiheit, Tradition, Multikulti Endstation“.
Interessant! Vor allem wenn man bedenkt, dass das nur die Sachen sind die an die Öffentlichkeit kommen…
Hat er ja selber so gesagt: „Bitte, Polizei und Schulen, macht weiter so, denn meistens wehren sich die Betroffenen nicht!“ Meinungsvielfalt, ja, aber bitte nur im linken Spektrum! Finde das echt unmöglich, das hätte man problemlos Zuhause klären können bzw. ganz ohne Polizei! Einfach klarstellen, dass in der Schule keine politischen Videos geteilt werden, egal aus welcher Ecke, basta. Wenn man das als Lehrer (bzw. ja sogar als Direktor!) nicht selber hinbekommt, hat man den Beruf verfehlt.
Die SPD hat nicht ohne Grund seit der letzten Landtagswahl 18% verloren. Auch die Grünen haben allerbeste Chancen aus dem Landtag zu fliegen.
Für mich ist das eine eindeutige Missachtung des Gerichtes und disqualifiziert diesen Mann deshalb für den Innenminister.
Ich denke sie stehen so extrem für FDGO ein?
In den USA hätte es wegen Meinungs- und Redefreiheit überhaupt kein Gespräch gegeben.
Genosse Pegel gehört aber doch sicher zur Deutschen Demokratischen Mitte, oder?
„Machen Sie weiter so! Schüchtern Sie die Bürger so sehr ein, dass die sich nicht mehr trauen, den Mund aufzumachen!“ Ja, da hört man wieder die „echten“ Demokraten heraus.
no comment
https://www.stasi-mediathek.de/medien/richtlinie-176-zur-bearbeitung-operativer-vorgaenge/blatt/307/
10.000 Dank für der Link, Pauline!!!
Vermutlich liegt die aktualisierte, in Anwendung befindliche Version auf holzfreiem Papier vor … 🤮🤮🤮
Ich habe eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diesen Innenminister eingereicht, wegen einer möglichen Missachtung eines rechtskräftigen Gerichtsurteils und könnte als Aufforderung an die Polizei verstanden werden, auch künftig trotz richterlicher Klarstellung ähnlich rechtswidrig zu handeln.
Über eine Strafanzeige wegen des Verdachts der öffentlichen Anstiftung zum rechtswidrigen Handeln durch Amtsträger (§§ 26, 357 StGB), alternativ wegen des Anfangsverdachts einer Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB), denke ich noch nach. Es steht jedem frei dies auch zu tun.
DANKE! 👍
Sehr gerne 😉
Man kann mit der Einschüchterung kritischer Bürger eben nicht früh genug beginnen. Die Antidemokratenfront steht.
Nun, schon der alte Cicero meinte, daß Namen nicht einfach willkürlich seien, sondern etwas über die benannte Sache aussagen: „nomen atque omen“
… Pegel … ?
Fragt man sie da nicht unwillkürlich: Pegel … wovon?
(Mögliche Antworten: Schweriner See, Ethanol, Methanol, Methadon, Intelligenzleistung, …)
Würde mich nicht wundern wenn das Mädchen für ne Weile in Therapie muss für den Schrecken. Das war unverhältnismäßig
Ja, so tickt sie die SPD!
Auch hier gilt mal wieder: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte…
Keine Sorge, der Drift nach linksgrün neigt sich, dank der SPD, seinem wohlverdienten Ende zu.
Einer von „unserer Demokratie“ eben. Man demaskiert sich selbst zur Kenntlichkeit.
Unanständig und schäbig ist das Verhalten dieses Innenministers. Aber was erwartet man, wenn ein gebenedeiter Guter von den Guten die Befehle gibt?
Herr Pegel gehört auch zu den sogenannten Politikern. die auf Grund ihrer bemerkenswerten Gesinnung ungeeignet für das Amt eines Innenministers sind.
Demnach wendet sich der Innenminister gegen Rechtsstaatliche Prinzipien!?
Wie kann denn der noch im Amt sein?
Hier wird doch glasklar gegen unsere Grundordnung verstoßen und zu nachweislichen Rechtsbrüchen durch „Vollzugsbeamte“, deren Aufgabe es ist, die Einhaltung des Rechtes durchzusetzen, aufgefordert.
Diese „Person“ gehört nicht in ein Amt, sondern vor ein Gericht!
Das ist unglaublich.
Dieser Minister begeht meiner Meinung nach Rechtsbeugung.
Wenn er nicht aus seinem Amt entlassen wird und sich vor Gericht verantworten muss, wäre dies ein weiterer Beleg dafür, wie korrupt unser Staat ist und auch dafür, das Rechtsstaatlichkeit und Demokratie bereits abgeschafft wurden.
Das passiert halt, wenn Unrecht nicht bestraft wird: Es wird auf das Recht geschissen.
IHR wollt doch mehr Befugnisse für die Polizei.
Schon klar, nur in die eine Richtung, so zumindest der große Plan rechter Genies. 🤣
Ja denken ist wirklich Glücksache Du Pechvogel, denn die Befugnisse der Polizei regeln Gesetze und keine einzelnen Innenminister! Denk nochmal, aber langsamer…🤣
So ein Propagandist, der Innenminister.
Er schickt die Polizei und die macht Dienst nach Vorschrift.
Habe eher das Gefühl, dass wem der Arsch auf Grundeis geht.
Das ist also Amtsmissbrauch und Rechtsbruch mit Ansage?
Das ist auch keine „Maßnahme die gerichtlich zurückgezogen wird,“ das ist ein VORSÄTZLICHER unbegründeter Rechtsbruch der im Nachgang auch gerichtlich nachgewiesen wurde!
Und das ist kein Innenminister, das ist eine untragbare Peinlichkeit für einen „ vermeintlichen“ Rechtsstaat!
Der „begeisterte Jurist“ Pegel, ein SPD-Mann, scheint von Angemessenheit, Verhältnismäßigkeit und Gefühl für eine 15-jährige Schülerin und deren Stigmatisierung durch diesen Polizeieinsatz wenig zu begreifen. Wie übrigens auch der Schulleiter dieser Einrichtung.
D.h es sollen weiter die rechte derer missachtet werden die eine abweichende Meinung haben und diese im Internet kundtun. Merkwürdiges Rechtsverständnis für einen Juristen.
Die hätten besser mal eine Gefährderansprache mit Merz geführt. Wahrscheinlich wäre die aber so umfangreich ausgefallen, dass ein Arbeitstag draufgegangen wäre. Der Jasager ist nämlich eine ernsthafte Gefahr für den Frieden.
„Pegel erklärte, er sei als „begeisterter Jurist“ der Meinung, dass man bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung möglicherweise auch zu einem anderen Schluss hätte kommen können.“
Noch so ein „begeisterter Jurist“, der meint, den Gerichtsentscheid in seinem Sinne umdeuten zu müssen.
Was ist mit den Juristen, die nach ’68 ins Jura-Studium eingetreten sind, nur passiert?
Ich kann mich bei meinen Semestern Jura ’69 an keine Gehirnwäsche erinnern.
Das muss in der Generation danach passiert sein.