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Münchener Landgericht

Fall Arne Schönbohm: ZDF und Jan Böhmermann drohen teure Niederlage

Das Münchner Landgericht sieht Arne Schönbohms Klage gegen Jan Böhmermann in entscheidenden Punkten als berechtigt an. Ein endgültiges Urteil könnte dem Sender erhebliche Kosten und Schadenersatzforderungen bescheren.

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Es zeichnet sich eine schwere Schlappe für das ZDF und TV-Moderator Jan Böhmermann ab: Die Pressekammer des Münchner Landgerichts hat in einer vorläufigen Einschätzung die Klage von Arne Schönbohm, dem ehemaligen Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), in entscheidenden Punkten befürwortet. Schönbohm wirft Böhmermann vor, in seiner Sendung ZDF Magazin Royale im Oktober 2022 falsche Behauptungen über ihn verbreitet zu haben, darunter eine vermeintliche Nähe zu russischen Geheimdiensten.

Das Gericht deutete an, dass die Behauptung einer solchen Verbindung unwahr sei. Ebenso stellte es den Vorwurf infrage, Schönbohm sei ein Risiko für die Cybersicherheit Deutschlands. Der ehemalige BSI-Chef hat das ZDF auf 100.000 Euro Schadenersatz verklagt. Nach der Sendung sah er sich einer „Hexenjagd“ ausgesetzt: Bundesinnenministerin Nancy Faeser suspendierte ihn, da das Vertrauen in Schönbohm durch den Böhmermann-Beitrag zerstört worden sei.

Monatelange Untersuchungen – auch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz – ergaben jedoch, dass die Vorwürfe unbegründet waren. In dieser Zeit wurde Schönbohm auf Anordnung Faesers zur Akademie für Öffentliche Verwaltung versetzt. Während der Überprüfung durfte er sich auf Anordnung des Innenministeriums nicht öffentlich verteidigen. Erst nach Abschluss der Untersuchung klagte er gegen Faeser wegen Verletzung der Fürsorgepflicht und gegen das ZDF wegen Falschberichterstattung.

Im Münchner Justizpalast verteidigten ZDF-Anwälte die Recherchen der Böhmermann-Redaktion. Es sei nie behauptet worden, dass Schönbohm Verbindungen zu russischen Geheimdiensten habe. Doch Schönbohms Anwalt Markus Hennig konterte: „Jeder hat doch in Deutschland gesehen, dass meinem Mandanten eine Nähe zu russischen Geheimdiensten unterstellt wurde.“ Auch die Richter schlossen sich dieser Einschätzung an.

Die Pressekammer setzte den Streitwert auf 205.000 Euro fest, ein Urteil soll am 28. November folgen. Sollte das ZDF unterliegen, könnten hohe Kosten auf den Sender zukommen. Zudem bleibt die Forderung nach Schadenersatz bestehen. Die ZDF-Anwälte warnten bereits, eine solche Strafe könne die Pressefreiheit gefährden. Schönbohms Anwälte hingegen argumentierten, ihr Mandant habe wochenlang eine schlechte Berichterstattung über seine Person ertragen müssen.

Nach dem positiven Verlauf des Gerichtstermins äußerte sich Schönbohm gegenüber FOCUS Online vorsichtig optimistisch: „Ich bin zufrieden, wie alles gelaufen ist. Nun warten wir mal in aller Demut den Richterspruch ab.“

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