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Verwaltungsgericht

Eilantrag: Correctiv verklagt Verfassungsschutz und fordert Hochstufung der AfD

Correctiv hat beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht, um die Veröffentlichung eines Gutachtens zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ zu erzwingen.

Correctiv-Geschäftsführer David Schraven

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Die Plattform Correctiv hat nach eigenen Aussagen beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingereicht. Hiermit wolle man die Veröffentlichung der aktuellen Einschätzung zur AfD erzwingen. Correctiv vermutet, dass der Verfassungsschutz die Gesamtpartei als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen könnte und drängt darauf, diese Informationen insbesondere im Hinblick auf den bevorstehenden Wahlkampf öffentlich machen.

Ob dieses Gutachten tatsächlich schon in der Schublade liegt und ob es zurückgehalten wird, um eine Beeinflussung im Wahlkampf zu vermeiden, ist unklar. Entsprechende Gerüchte machen jedoch seit geraumer Zeit die Runde. Die Situation des Verfassungsschutzes ist zusätzlich angespannt, da Präsident Thomas Haldenwang bis zum Jahresende seinen Resturlaub nimmt. Nach seiner Kandidatur für das CDU-Direktmandat in Wuppertal gab es Kritik in Bezug auf seine Neutralität, was dazu führte, dass Innenministerin Nancy Faeser (SPD) ihn bat, sich vorübergehend zurückzuziehen.

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Correctiv trommelt bereits seit langem für die Hochstufung der Partei. Diese würde die geheimdienstlichen Befugnisse gegen die AfD noch einmal deutlich ausweiten. Auch das Verbot der Partei oder zumindest deren Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung wurde näher rücken. Als „gesichert rechtsextrem“ gilt bereits die Jugendorganisation „Junge Alternative“ (JA).

Diese ist lediglich als Verein konstituiert. Unklar ist, ob die JA als parteinahe Organisation unter das Parteienprivileg fällt und ein Verbot entsprechend nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden kann oder ob dies auch eigenmächtig vom Innenministerium exekutiert werden kann.

In Bezug auf die Hochstufung der Bundespartei erklärt Correctiv-Geschäftsführer David Schraven: „Trotz intensiver Bemühungen, darunter direkte Gespräche mit der Behörde und umfangreiche Recherchen, verweigert das Bundesamt für Verfassungsschutz bislang jegliche inhaltliche Auskunft.“ Auch würden „namhafte Verfassungsrechtler“, ohne diese näher zu nennen, die Auffassung teilen,  „dass das Amt gerade im Vorfeld von Wahlen zur umfassenden Information der Öffentlichkeit verpflichtet sei“. „Jetzt gilt es. Nicht irgendwann“, so Schraven.

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