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Christoph Degenhart

Ehemaliger Verfassungsrichter stellt klar: Günthers Zensur-Aussage verstößt gegen Verfassung

Der ehemalige Verfassungsrichter Christoph Degenhart teilt in der größten deutschen juristischen Fachzeitschrift gegen Daniel Günther aus. Gehe man dessen Weg weiter, lande man in einer „autoritären Demokratie“ statt einer freiheitlichen, insinuiert er.

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Professor Christoph Degenhart bei einer Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht im Jahr 2014. (imago/Stockhoff)

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Der Leipziger Jura-Professor und frühere Richter am Sächsischen Verfassungsgerichtshof, Christoph Degenhart, hat Daniel Günthers Zensur- und Verbotsforderungen gegen Medien entschieden widersprochen. In der Kolumne „Votum Verfassungsrecht“ der Neuen Juristischen Wochenschrift erklärte er, Günther beanspruche, „von staatlicher Seite (…) demokratiefeindliche Meinungen zu identifizieren“.

Günther negiere „das Zensurverbot des Grundgesetzes“. Für ein Verbot der Presse gälten laut Degenhart „sehr hohe Schranken“. Diese wolle der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein „offenbar für Feinde der Demokratie nicht gelten“ lassen. Der ehemalige Verfassungsrichter widerspricht in seinem Beitrag auch der Interpretation des Gesprächsverlaufs, die Markus Lanz in mehreren Folgeausgaben seiner Sendung verbreitet hatte.

Daniel Günther hatte am 7. Januar bei Markus Lanz „Nius und solche Portale“ als „die Feinde von Demokratie“ charakterisiert. Sämtliche Berichte von Nius über ihn seien falsch. Auf die Frage von Lanz, ob man „notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten“ müsse, antwortete der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein mit einem knappen „Ja.“

Dieses „Ja“ habe sich nicht auf ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige bezogen, betont nun Degenhart. Vielmehr habe Günther „der Brisanz dieses ‚ja‘ offenbar sich bewusst werdend, (…) vielleicht um abzulenken“, erneut auf diese, laut Degenhart „immerhin diskussionswürdige“ Forderung nach Altersgrenzen Bezug genommen. Eigentlich sei es ihm aber um etwas anderes, nämlich „bestimmte Medien“ und „solche Portale“ gegangen.

Besondere Aufmerksamkeit widmet Degenhart ferner den Motiven, die Günther für Zensur und Verbote vorbringt. So habe dieser auf „Schieflagen in der Koalition“ rekurriert, die etwa bei der gescheiterten Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin durch „Nius, solche Portale“, wie Günther sagte, herbeigeführt worden seien.

Nach Degenharts Auffassung sind die „Übergänge von wehrhafter zu autoritärer Demokratie fließend“. Die Beschränkung von Freiheit, besonders in den essenziellen Bereichen Meinungsäußerung und Presse, könne zu einer autoritären Ausprägung führen. Eine solche Entwicklung sieht der Professor schon heute in Deutschland; in ebendiese fügten sich Günthers Äußerungen.

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In diesem Zusammenhang hob Degenhart auch Günthers Forderung eines „Zusammenschlusses des Staats mit ‚zivilgesellschaftlichen Organisationen‘“ hervor. Dadurch würde der Staat an Einfluss gewinnen, was „im Widerspruch zum Gebot staatsfreier Meinungsbildung“ stehe.

Unangemessene staatliche Reaktionen auf Meinungsäußerungen – insbesondere solche, die der Machtkritik dienten – schränkten die Meinungs- und Pressefreiheit ein. Dafür sei auch das Strafrecht verschärft und instrumentalisiert worden, in Richtung „konturloser Äußerungsdelikte“. Seinen Meinungsbeitrag in der Zeitschrift schließt Degenhart mit dem Appell, die wehrhafte Demokratie müsse sich „als freiheitliche Demokratie erweisen“.

Ob die Aussagen von Daniel Günther rechtliche Folgen haben werden, ist noch offen. Das von ihm namentlich als „Feind von Demokratie“ benannte Nius hat Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig eingelegt, nachdem die Günthers Staatskanzlei nicht bereit war, eine Unterlassungserklärung in der Sache zu unterzeichnen.

Christoph Degenhart war von 2010 bis 2020 Richter am Verfassungsgerichtshof des Freistaats Sachsen. Ab 1991 hatte er den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Leipzig inne. Dort folgte ihm nach seiner Emeritierung 2016 der Ehemann von Frauke Brosius-Gersdorf, Hubertus Gersdorf, nach. Aktuell vertritt er das Bündnis Sahra Wagenknecht im Rechtsstreit um eine Neuauszählung der Bundestagswahl 2025.

mb

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23 Kommentare

  • Ich bin jetzt kein Verfassungsrichter
    nicht mal Richter
    geschweige dem Rechtsanwalt
    allein mein Rechtsgefühl sagt mir das diese Aussagen des geehrten MP
    verfassungsfeindlichen sind.
    Die Frage ist vielmehr hat das denn irgendwelche Konsequenzen?

    • Natürlich nicht.
      ES IST DSCHUNGELCAMP!
      Der deutsche Michel interessiert sich grad für nicht anderes und wenn es vorbei ist, ist es schon zu lange her.

    • Wieso? Er war doch gar nicht anwesend; Lanz ebenso. Die waren in einem „Paralleluniversum“.

  • Jeder, der die Lanz Sendung vollständig gesehen hat weiß, was Günther gemeint hat.

    In der Verteidigung gegen eine Nius-Anzeige bestreitet er dies nicht einmal mehr.
    Auch bei der CDU Tagung ein paar Tage drauf hat er es noch mal bestätigt.

    Herr Günther ist ein Verfassungsfeind und sollte eher im Verfassungsschutzbericht stehen als AfD-Politiker, die Deko-Adler auf dem Schreibtisch haben.

    • Zu berücksichtigen ist, daß Lanz in den beiden nachfolgenden Sendungen selbst geschnittene Ausschnitte der Sendung mit Günther gezeigt hat. Die Schnitte erfolgten so, daß ein anderer Eindruck von Günthers Aussagen, als denen, die er in der Originalversion getätigt hat, dargestellt wurden. Dem wurden Nius-Ausschnittet gegenüber gestellt, die eine andere Aussage sinuierten. Ein Schelm, der Gutes dabei denkt.

  • Leider sind solche Leute heute nur noch selten in Ämtern (und können es sich „leisten“ unabhängig zu urteilen)

    In diesem Zusammenhang möchte ich an dieser Stelle gerne auch noch auf die Internetseite von „KRiStA – Netzwerk kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.“, aufmerksam machen.

    https://netzwerkkrista.de/

  • Was die wehrhafte Demokratie ausmacht, ist vor allem in der Abitur-Prüfung eine Frage, um die spätere Zeugnisnote herabstufen zu können. Auch wenn die Antwort lautet, dass Demokratie bedeutet, die Würde des Menschen zu achten, kennen die Prüfer keine Gnade. Sogar das außerdem ausgeführte Detail einer auf ewigen, einem Jeden von Natur aus eigenen Rechten beruhenden Würde des Einzelnen, die allein schon deshalb unantastbar bleibt, erfährt eine Abweisung. Daran ist zu erkennen, dass bereits in der schulischen Oberstufe nichts darauf gegeben wird, was es mit der wehrhaften Demokratie in Wirklichkeit auf sich hat. Ein längst feststehender Begriff verkommt dadurch zu einer schieren Beliebigkeit. Nicht zuletzt der schleswig-holsteinische Ministerpräsident bevorzugt dabei statt präzisen Aussagen offenbar ebenfalls ein blindes Ungefähr. Insofern aber von der Genauigkeit menschliches Leben abhängt, sieht sich die Humanität mit Macht ad absurdum geführt.

  • Musste dieser Günther schon seinen Bademantel zum Einsatz bringen? Ich glaube eher nicht.

  • Allein die Tatsache, dass solche „Irrtümer“ zu 99% von Ex-Verfassungsrechtlern festgestellt werden, zeigt doch schon, auf welchem Weg das Land ist.
    Warum meldet sich keiner im Amt? Weil er dann die längste Zeit im Amt gewesen wäre.

  • Wieso fühlen sich die Pensionäre eigentlich berufen, nach ihrer Wirkenskraft erst dann Klartext zu reden?

    • Da sie dann nur noch an Aufträge und Weisungen ihrer Ehefrauen gebunden sind.

    • Kennen Sie die Konsequenzen, wenn er sich „outet“ im Beruf? Fragen Sie mal den ehemaligen Chef des Verfassungsschutzes, der von Merkel geschasst wurde. Sie scheinen ein ganz mutiger zu sein!

  • „Er insinuiert“. Danke. Diese Beurteilung reicht mir. Ehemaliger Verfassungsrichter stellt klar: Günthers Zensur-Aussage verstößt gegen Verfassung. Aber der Richter „insinuiert“?

  • Unsere Demokratie = unsere Macht

  • Günther ist Unseredemokratie, Unseredemokratie ist Günther

  • „Autoritäre Demokratie“? Was bitte soll das sein ? Das hab ich noch nie gelesen oder gehört ?

    Entweder Demokratie, oder autoritäre Tyrannei ! Er wird sich schon entscheiden müssen.

    • Wie sagte Ludwig XIV? „Der Staat bin ich“. Ist übertragbar. 😉

  • Sobald sie „ehemalige“ sind, fällt ihnen auf, dass sich das Regime einen Dreck um die Verfassung schert. Die Karriereleiter hat keine weiteren Sprossen und die Pension ist sicher.

  • Merkels Corona Maßnahmen waren auch alle verfassungswidrig und Sie sitzt bis heute nicht in der JVA, genauso wie Ihre Vasallen die daran beteiligt waren. Seit 1968 hat man eben seine Leute in die entsprechenden Positionen gebracht, dass man schalten und walten kann wie man möchte, ohne juristisch zur Rechenschaft gezogen zu werden.

    • Sie hatte Imunität, nicht gegen das Virus…

  • Ist UnsereDemokratie etwa autoritär?

    • Welche Demokratie? Die BRDDR-Demokratie?

      • EUSSR. Die, die gerade in der UA bekämpft wird.

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