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Die Methode Hexenprobe: Bei Schönbohm und Aiwanger sollte „allein Anschein“ für Entlassung reichen

Ganz offen wird bei Aiwanger und Schönbohm darüber gesprochen, dass ein "Anschein" für eine Entlassung reichen würde - unabhängig von der Schuld. Aufklärerische Errungenschaften wie die Unschuldsvermutung implodieren in Rekordtempo. Geht's eigentlich noch?

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Bundesinnenministerin Nancy Faeser gerät in der Schönbohm-Affäre weiter unter Druck. Ihre Behörde ermittelte nicht ergebnisoffen, sondern wollte Schönbohm von Anfang an absägen.

Einer ihrer Beamten schreibt in einem 15-seitigen „Langvermerk“, die Vorermittlungen hätten zwar ältere Dienstvergehen zutage gefördert, die sich aber wahrscheinlich nicht „als Grundlage für (…) die Amtsabberufung eignen.“ So berichtet es die Bild. Doch das sei auch nicht mehr nötig. Wörtlich heißt es in der Disziplinarakte Schönbohm: „Das Ziel der Abberufung des Herrn Schönbohm als Präsident des BSI wurde erreicht.“ Fragen dazu, etwa zur Verhältnismäßigkeit oder gar der Rechtmäßigkeit der Maßnahme, sollten abgewürgt werden, heißt es dort weiter. Das konstruierte Verfahren gegen Schönbohm war so löchrig, dass das Innenministerium Nachfragen fürchtete: Denn das Ziel war ohnehin nur, den BSI-Chef loszuwerden.

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Schönbohm war dessen, was Böhmermann ihm vorwarf, nicht schuldig – aber das war egal. Weil allein der Anschein Grund genug sei, ihn rauszuwerfen. „Unabhängig davon, wie stichhaltig diese sind und ob diese sich im Ergebnis als zutreffend erweisen werden, ist in der öffentlichen Meinung ein Vertrauensverlust eingetreten, der eine weitere Amtsführung unmöglich macht und die Aufgabenerfüllung des BSI in den Augen der Öffentlichkeit erheblich beeinträchtigt“, hieß es vonseiten des Innenministeriums.

Die Hexenprobe

Unabhängig davon, ob diese im Ergebnis zutreffen. Das heißt: Die Anschuldigung reicht, um zu bestrafen. Als Verfassungsministerin Faeser Schönbohm fallen ließ, ließ sie mit ihm die Unschuldsvermutung fallen – und gab Fernsehclowns wie Jan Böhmermann eine quasi unbegrenzte Macht über den politischen Diskurs. Ab sofort könnte jeder Sender, jede Zeitung und jeder Influencer einen öffentlich bekannten Menschen politisch und persönlich erledigen. Denn den Anschein kann ja jeder erwecken.

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Das zeigte unlängst auch der Fall Aiwanger. Auch, als die kolportierte Flugblatt-Geschichte der Süddeutschen Zeitung längst in sich zusammengefallen war, argumentierten Politiker und Journalisten noch immer für Aiwangers Entlassung. Ja, er habe das Flugblatt nicht geschrieben und auch andere Vorwürfe seien fraglich – aber „der Eindruck“, der entstanden sei, sei schlimm genug, um Aiwangers Abgang zu rechtfertigen.  „Allein der Anschein von Antisemitismus in der Staatsregierung schadet dem Ansehen Bayerns“, sagt Katharina Schulze von den Grünen allen Ernstes.

Die Unschuldsvermutung ist Kern unseres Rechtsverständnisses. Ohne sie sind wir wieder im Zeitalter der Hexenverfolgung, wo die „Schuldvermutung“ galt und Frauen beweisen mussten, dass sie keine Hexen seien. Das endete dann in der Methoden Hexenprobe, bei der Frauen mit Gewichten beschwert und in einen Fluss geworfen wurden – ertranken sie, waren sie unschuldig. Ansonsten wurde der Anschein erweckt, dass man eine Hexe war.

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