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Maßnahmen von 2021

Corona-Maßnahmen in Sachsen waren teilweise verfassungswidrig

Zwei Corona-Maßnahmen aus dem Jahr 2021 waren verfassungswidrig, entschied das sächsische Verfassungsgericht. Ein Vertreter der Landesregierung sagte, die Zeit für wissenschaftlich basierte Grundlagen habe gefehlt.

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Die nächtliche Ausgangssperre wurde als verfassungswidrig eingestuft.

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Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat am Donnerstag entschieden, dass zwei Corona-Maßnahmen aus dem Jahr 2021 verfassungswidrig waren. Wie es in der Pressemitteilung heißt, waren die nächtliche Ausgangssperre und die Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Hochzeiten und Beerdigungen nicht mit der Verfassung vereinbar. 38 AfD-Abgeordnete hatten einen Normenkontrollantrag gestellt. 

Laut Ansicht der Partei waren die Eingriffe unverhältnismäßig gewesen und hätten nicht auf einer wissenschaftlichen Grundlage basiert. Die Einschränkungen waren am 26. Januar 2021 und am 12. Februar 2021 erlassen worden und umfassten neben der nächtlichen Ausgangssperre und der Teilnehmerbegrenzung bei Hochzeiten ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit, Kontaktbeschränkungen und die Schließung von Gaststätten. 

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Ein Vertreter der Staatsregierung hatte bei der Verhandlung laut Welt gesagt, dass es 2021 keine Zeit für wissenschaftlich basierte, umfassende Grundlagen gegeben habe. Es seien zwar unerfreuliche Maßnahmen gewesen, aber man habe Leben schonen wollen. Die Beschränkungen bei Eheschließungen und Beerdigungen seien nicht an die Inzidenz geknüpft gewesen, urteilte das Gericht. Außerdem seien die Unterschiede zwischen beiden Arten der Zusammenkünfte nicht berücksichtigt worden. 

Denn bei einer Beerdigung ist auch Personal anwesend, was nicht berücksichtigt wurde. Das habe dazu geführt, dass neben vier Sargträgern und einem Geistlichen unter Umständen nur fünf Familienangehörige bei der Beerdigung anwesend sein konnten, selbst wenn sie demselben Haushalt angehörten. 

Angesichts der mangelnden Differenzierung „fehlt es an einem Ausgleich zwischen dem Schutz von Leben und Gesundheit und der besonderen Bedeutung von Eheschließungen und Beerdigungen für das familiäre Miteinander als Ausprägung des Grundrechts auf Ehe und Familie“. Die Gefahrenprognose, die der nächtlichen Ausgangssperre zugrunde gelegt wurde, habe keine ausreichende Grundlage geboten. 

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Die Maßnahme wäre nur gerechtfertigt gewesen, wenn ein Unterlassen ebendieser „zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens geführt hätte“. Die anderen Maßnahmen wurden vom sächsischen Verfassungsgericht nicht beanstandet. Die Beschränkung der Teilnehmerzahl bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen war aber rechtens, entschied das Gericht. Die Anträge zum Alkoholverbot und zur Schließung von Gaststätten wurden nicht zugelassen.

mra

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36 Kommentare

  • Teilweise? Ein Zuckerchen für die Kritiker ?
    Aber bitte nicht weiter schürfen???????
    Welche Konsequenzen? Verhaftungen?
    Landen die „Experten “ jetzt auf Steckbriefen? Fragen über Fragen!!!!

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  • Und wieder eine Verschwörungstheorie weniger.
    🤡

  • Was schon 2021 bekannt war, braucht 4 Jahre um es „gerichtlich“ festzustellen OHNE Konsequenzen FÜR Täter (Politiker).

    Hingegen haben BIS HEUTE Opfer mit Konsequenzen zu leben.

    PS. Nun kommt dies Urteil wohl auch in den „Regierungsschutz“-Bericht 2025, da ja es nun zum „Tabu“ erklärt wurde mit dem Thema zu befassen.

  • „Wenn Minister durch Fehlentscheidungen Milliardenverluste verursachen, darf das nicht folgenlos bleiben“.
    Denn während Beamte bei Pflichtverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden, genießen Minister in Deutschland einen nahezu grenzenlosen Entscheidungsspielraum – selbst wenn es um Milliardenbeträge an Steuergeld geht.
    Die Folge: Großprojekte scheitern, Subventionen verpuffen, Investitionen versanden.
    Der Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. fordert daher:
    Auch für Minister muss bei grober Fahrlässigkeit eine Verantwortungskultur gelten – wie sie z. B. das Bayerische Ministergesetz schon kennt.
    Dazu braucht es dringend eine Reform des Bundesministergesetzes.
    Der Bundestag muss seiner Rolle als Haushaltsgesetzgeber gerecht werden und klare Regeln schaffen.
    Denn nur damit erreichen wir mehr Schutz für Steuergeld – wer mit öffentlichen Mitteln arbeitet, muss für deren sorgsame Verwendung einstehen.
    schwarzbuch.de

  • Irgendwann kommt raus daß auch die zwangsweisen Fingerabdrücke im personalausweis rechtswidrig sind. Ganz klar: Nie mehr CSU/CDU/SPD/GRÜN/FDP

  • Politiker, die einen Virus politisch bekämpfen. Gibt’s nur in autoritären Systemen, hätte man zuvor gedacht.

  • 2020 sind sowohl meine Oma als auch mein Vater gestorben. Bei meiner Oma durften nur 10 Leute, bei meinem Papa 20 anwesend sein. Und ja, beide Beerdigungen fanden in Sachsen statt. Ich weiß nicht, was das soll, dass der Erlass erst 2021 galt?! Das allein kann schon mal nicht stimmen. Ich glaube auch nicht, dass es verfassungskonform war, Menschen daran zu hindern, an die frische Luft zu gehen, in dem sie ALLEIN im Wald herum spaziert sind. Von den Kindern, die man von Schlitten gezerrt hat, mal ganz abgesehen. Das ist doch alles so eine Farce – diese Art von „Aufklärung“ braucht auch kein Mensch…

  • Es war jede Maßnahme Verfassungswidrig! Wir werden nicht vergessen und verzeihen.

  • Nichts, aber auch gar nichts war rund um Corona gerechtfertigt. Alles war nur dazu gedacht, das Volk in die Zwangsjacke zu stecken, um dann zu beobachten, wie weit es sich das gefallen lässt. Hat ja gut geklappt, 80% haben freiwillig mitgemacht.

  • „Ein Vertreter der Staatsregierung hatte… gesagt, dass es 2021 keine Zeit für wissenschaftlich basierte, umfassende Grundlagen gegeben habe.“
    Keine Zeit zu denken, keine Zeit abzuwägen, keine Zeit zu prüfen. Über Jahre hinweg.

    12
  • Ein Tropfen auf den heißen Stein! Um so mehr Dank an die AfD! Weiter so! Auch wenn morgen die Welt untergeht, würde ich heute noch einen Apfelbaum pflanzen.

  • Die Strafzahlungen, zB wenn man eine Maske vergessen hatte weil in 10m niemand sonst war, bekommt man trotzdem nicht zurück.

  • Endlich mal eine Neuigkeit.

  • Zum Glück ja nur „teilweise“. Dann ist ja alles gut…

  • Nicht nur in Sachsen und auch nicht „teilweise“. Sie waren ein Test dessen, was die Menschen mit sich machen lassen.

  • Wann und wo kann man den Gerichtsverfahren beiwohnen?
    Welche Politiker werden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt werden?
    Fragen über Fragen?

  • Warum wunder mich das nicht…

  • …dazu kommt noch die Bewegungseinschränkung vo 25 km rund um den Wohnort. Von Dresden Klotzsche bis Waltersdorf sind es bestimmt mehr als 25 km. Damals lief ein Video von einer Demo vor dem Zweitwohnsitzvon Herrn MP.

  • Man kann sich alles irgendwie schön reden. Das Urteil ist ein weiterer Sargnagel für eine politisch geführte Justiz. Wir leben in einer Bananenrepublik! Es ist grausam!

  • Ein wenig zuckt er noch, der Rechtsstaat. Ich fürchte, es sind für lange Zeit seine letzten Zuckungen.

  • „Die Corona-Maßnahmen in Sachsen waren teilweise verfassungswidrig.“
    Natürlich waren sie das. Nicht nur teilweise und nicht nur in Sachsen.
    Und sie lügen und verheimlichen immer noch.

  • Wie beginne ich? Offenbar bin ich cerebral eher atheistisch einzuordnen. Nach vielen Versuchen, erlangte ich meinen Realschulabschluss. Diese Offenbarung öffnet natürlich ein Scheinentor für Kritik. Aber schon 2019 war für mich klar, dass Corona nur ein Fake sein konnte. Es gab schon damals mehr als genug Hinweise darauf. Diese aufzuzählen erspare ich mir und den Lesern. Zudem wäre ich zu faul dazu. Und noch heute, wo ich versuche Zweifel an meine Ansichten zu revidieren, werde ich in meiner Meinung bestärkt. Alleine die Salamitaktik der Aufarbeitung spricht für sich.

  • A propos verfassungswidrig: sind Männergesellschaften nicht komplett verfassungswidrig wegen der im Grundgesetz verankerten Emanzipation? Deswegen garnicht zuwanderungsberechtigt? Die Grünen müssten hier hellwach werden. Hört man was?

  • Teilweise? Wie abartig ist unsere Regierung?

  • Klasse! Das hätte ich euch auch schon vor 4 Jahren sagen können!
    Was für eine absolut wertlose Entscheidung da eh niemand zur Rechenschaft gezogen wird!

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