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Nicolas Lehrke

Chaos um gelöschte Daten: Weiterem AfD-Politiker wird Akteneinsicht zur Wahlprüfung verwehrt

Nach dem Ausschluss mehrerer AfD-Kandidaten von den Kommunalwahlen in Niedersachsen erschweren die Behörden zunehmend die Akteneinsicht. Auch dem zugelassenen Kandidaten Nicolas Lehrke wird der Zugang zu den Unterlagen verwehrt.

Der AfD-Politiker Nicolas Lehrke kandidiert für das Amt des Regionspräsidenten in Hannover.

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Nachdem in Niedersachsen vier AfD-Politiker von den kommenden Kommunalwahlen ausgeschlossen wurden, versuchen nun weitere Kandidaten, Einsicht in die behördlichen Voten über ihre Verfassungstreue zu erhalten. Auch der AfD-Politiker Nicolas Lehrke, der für das Amt des Regionspräsidenten in Hannover zur Wahl zugelassen wurde, bemüht sich um Einsicht. Die Behörden erschweren ihm den Zugang jedoch – das Votum hat er bis heute nicht erhalten. Entsprechende Schreiben des niedersächsischen Innenministeriums und der Region Hannover liegen Apollo News vor.

Nachdem Apollo News darüber berichtet hatte, dass das SPD-geführte Landesinnenministerium die Daten zu den Prüfverfahren der Kandidaten unmittelbar nach den Entscheidungen aufgrund einer Gesetzesänderung löschen ließ (mehr dazu hier), berichten nun mehrere AfD-Politiker von bürokratischen Hürden bei dem Versuch, Einsicht in die entsprechenden Unterlagen zu erhalten.

Lehrke forderte bislang erfolglos Einsicht in seine Akte. Vom Innenministerium als Kommunalaufsichtsbehörde wurde ihm mitgeteilt, dass die entsprechenden Daten bereits gelöscht worden seien. Lehrke solle sich stattdessen an den zuständigen Wahlleiter der Region Hannover wenden. Das Votum befinde sich dort bereits in der Wahlzulassungsakte. „Ich habe bereits darum gebeten, dass Ihnen auf Anfrage Ihr Votum von dort zur Verfügung gestellt werden wird“, schreibt der Leiter der Kommunalaufsicht, Marc Weber, in der Antwort des Innenministeriums.

Der AfD-Politiker Lehrke wandte sich daraufhin an die Wahlleitung in Hannover. Das Votum erhielt er jedoch auch dort nicht. Stattdessen müsse er sich weiter gedulden, heißt es in der Antwort sinngemäß. „Ihr Anliegen wird derzeit geprüft. Die an dem Verfahren beteiligten Stellen und Behörden wurden um Stellungnahme gebeten. Sie erhalten unaufgefordert weitere Nachricht“, so das Schreiben – obwohl er vom Innenministerium zuvor eine Bestätigung erhalten hatte, dass seine Akte bei der zuständigen Wahlleitung bereitliege und diese bereits über Lehrkes Begehren informiert worden sei.

In einem weiteren Fall ist die AfD-Landtagsabgeordnete Jessica Schülke betroffen – sie will ebenso wie Lehrke in Hannover kandidieren, allerdings als Oberbürgermeisterin. Auch gegen sie wurde ein Prüfverfahren eingeleitet. Das Innenministerium sprach sich gegen Schülke aus, der zuständige Wahlausschuss setzte sich hingegen über diese Einschätzung hinweg und ließ Schülke dennoch zu.

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Nun versuchte die AfD-Politikerin, Einsicht in das Votum zu erhalten. Doch beide Behörden verweigerten dies. Zunächst wandte sie sich telefonisch an den Gemeindewahlleiter. Dieser betonte, dass er ihr die Unterlagen nicht zur Verfügung stellen könne, und verwies sie an das Innenministerium. Doch auch dort erteilte man ihr eine Absage. Die Daten seien bereits gelöscht worden. Sie solle sich zudem an den Wahlleiter wenden, der sie zuvor an das Innenministerium verwiesen hatte (Apollo News berichtete).

Ursache dieses bürokratischen Chaos ist eine Gesetzesänderung, die von der niedersächsischen SPD-Innenministerin Daniela Behrens angestoßen wurde. Durch die Neuregelung wurden die umstrittenen Prüfungen von Kandidaten für Landrats- und Bürgermeisterwahlen auf ihre Verfassungstreue ermöglicht. Zugleich wurde mit dem Gesetz eine Löschpflicht für die dabei erhobenen Daten eingeführt. Behrens nutzte das neue Verfahren, um AfD-Kandidaten von den Kommunalwahlen am 13. September auszuschließen.

In vier Fällen war die Behörde damit erfolgreich. Wie viele weitere Kandidaten ebenfalls überprüft wurden und deren Ausschluss angestrebt wurde, bleibt hingegen unklar – entsprechende Daten ließ das Ministerium nach den Entscheidungen löschen. Wie perfide Behrens’ Innenministerium den Weg für die Wahlausschlüsse bereitet hat und welches System dahintersteckt, ist hier nachzulesen.

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23 Kommentare

  • Man will gar nicht glauben, daß solch eine Rechtsbeugung wie von der niedersächsischen Innenministerin betrieben in Deutschland folgenfrei möglich ist. Wer da noch auf das BVG hofft, ist offensichtlich auch auf dem Irrweg.
    Man ist nur noch (Ver) fassungslos.

  • Die SPD wandelt auf historischen Pfaden. Die NationalSOZIALISTEN haben 1933 auch die Opposition von den Wahlen ausgeschlossen…

    • Every 100 years the same…

    • Und diesen Parteien und Menschen mit ihrem abartigen Demokratie Verständnis wollen jetzt auch noch eine offizielle neue Stasi 2.0 schaffen lassen ? Ohne Kontrolle der Parlamente außerhalb des Rechtsstaates und Gerichtsbarkeit ? Ausschließlich auf Grund von Gefahrenlagen die wir ohne sie gar nicht hätten ?

  • Das erinnert mich stark an Kafkas „Der Prozess“.

    Das staatliche Handeln muss nachvollziehbar bleiben, sonst ist der Willkürtür und Tor geöffnet.

    • Das Humankapital wird bekämpft und ausgegrenzt. Es kostet nur Geld.

  • Es werden für den 20. September 2026 für die Wahl in Berlin noch Wahlhelfer gesucht. Bei dieser Aufgabe kann man sich das Geschehen vor Ort genauer ansehen.

    https://www.berlin.de/politische-bildung/politikportal/blog/artikel.1599389.php

    Wenn ich das richtig gelesen habe, bekommt man für diesen Tag eine Aufwandsentschädigung zwischen 50 und 75 €.

    Die Einweisung in die Aufgaben soll mit 40 € (vor Ort) oder 25 € (online Beschulung) bezahlt werden.

    • Ein Freund in Baden Württemberg hat bei der letzten Wahl Briefwahl beantragt, aber die Unterlagen nicht erhalten. So ist er ins Wahllokal gegangen, um dort zu wählen, wurden aber abgewiesen, da er Briefwahl beantragt hatte.

      Vor Ort hat ihm keiner gesagt, dass er eine Prüfung hätte beantragen können, ob in seinem Namen eine Briefwahl eingegangen ist, also jemand anders für ihn gewählt hat.

      Übrigens war er an diesem Tag nicht der Einzige in seinem Wahllokal, der die Briefwahlunterlagen nicht erhalten hat. Als er dort war, waren zeitgleich (!) noch zwei weitere Personen dort, denen es auch so ging.

      • Soso. Ein Freund. Und der Schwippschwager von meinem Kusengg, weißt, der hat in Hintertupfing auch die Briefwahl beantragt, und dann … blaa … blubb …

  • Eine neue Qualität ist die Dreistigkeit, mit der hier vorgegangen wird. Das Innenministerium spricht sich gegen unliebsame Kandidaten aus, Empfehlungen und Einschätzungen werden ausgesprochen und die Wahlausschüsse stimmen nur noch darüber ab, ob das per Grundgesetz zugesicherte passive Wahlrecht dem unliebsamen Konkurrenten entzogen wird oder nicht. Und danach werden aufgrund des extra für diesen unglaublichen Vorgang geschaffenen Gesetzes alle Daten gelöscht, um eine juristische Aufarbeitung zu verhindern. Die SPD weiß genau, mit einem Verbotsantrag kommt sie nicht durch, also wird der Rechtsstaat einfach ausgetrickst. Unfassbar.

  • Warum eigentlich wird die SPD-Ministerin Daniels Behrens nicht auf ihre Verfassungstreue geprüft?

  • „Es ist der erste und Hauptgrundsatz aller Unterdrücker,
    die Unterdrückten in Unwissenheit zu erhalten.“
    (August Bebel)

  • Kontoauszüge müssen 10 Jahre ausgehoben worden, damit das Finanzamt kontrollieren kann. Mal wieder zweierlei Maß. Sie merken nicht einmal, dass sie sich so verhalten, wie sie es der AfD vorwerfen: Undemokratisch und verfassungswidrig.
    Der Wähler merkt es mittlerweile ganz langsam auch.

  • „Je näher der Zusammenbruch eines Imperiums rückt,
    desto verrückter sind seine Gesetze.“
    (Marcus Tullius Cicero 106 – 43 v.Chr.)

    Die Gesetzgebung, hier initiiert von der Innenministerin Behrens, ist verfassungswidrig.
    Sie tangiert die Gewaltenteilung und wird von der Regierung dazu missbraucht,
    den politischen Konkurrenten auszuschalten.
    Frau Behrens muss zurücktreten.

  • In der Verwaltung Niedersachsens muss mit eisernem Besen ausgefegt werden! Jeder Bürger hat das Recht zu erfahren, was die Behörden über ihn gespeichert werden, Daten dürfen nicht einfach so gelöscht werden, sondern müssen gegen unbefugte Einsicht geschützt werden. Verwaltungsvorhänge müssen revisionsfest dokumentiert sein.

  • Vor etwa 5 Jahren habe ich Dank DSGVO mein Gewerbe aufgegeben. Trotzdem bin ich verpflichtet für evt. Nachkontrollen noch mindestens weitere 5 Jahre meine Buchhaltungsunterlagen aufzubewahren um die gesetzliche 10-Jahrefrist einzuhalten.
    Hier wird ein systemrelevantes Grundrecht, das passive Wahlrecht, verweigert und die Unterlagen die dies belegen sollen kurzerhand vernichtet. Was ist das denn? Gibt es nicht auch für Landesregierungen so etwas wie eine Kommunalaufsicht, die hier einschreitet wenn Menschen ohne jede Möglichkeit einer Gegenwehr abgeurteilt werden? Mir sind Regimes bekannt wo so etwas möglich war und heute noch ist. Ich meine die werden wohl Schurkenstaaten genannt!

    • Und wo bleibt bei alledem die Presse? Wo der Rundfunk? Und wieso braucht die Justiz teils Jahre für ihre Entscheidungen? Das Systemversagen ist mit Händen zu greifen!

  • —- Imperiümchen Deutschland! —-
    Deutschland wird nur noch als Transit-Land genutzt, aber die LKW´s fahren nur noch durch!

  • Hier in Niedersachsen, und nicht nur hier, regieren Verbrecher.

  • Sozialistische Volksrepublik Niederkacksen – da ist das Parteibuch anscheinend wichtiger als das Gesetzbuch.

    • Die UNO sollte Wahlbeobachter entsenden.

  • Das ist die Demokratie unserer Demokraten am 65. Jahrestag des Mauerbaus.

  • Und? Gab es denn vor der Wiedervereinigung Einblick in die eigenen Akten bei der Stasi?

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