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Nicolas Lehrke

Chaos um gelöschte Daten: Weiterem AfD-Politiker wird Akteneinsicht zur Wahlprüfung verwehrt

Nach dem Ausschluss mehrerer AfD-Kandidaten von den Kommunalwahlen in Niedersachsen erschweren die Behörden zunehmend die Akteneinsicht. Auch dem zugelassenen Kandidaten Nicolas Lehrke wird der Zugang zu den Unterlagen verwehrt.

Der AfD-Politiker Nicolas Lehrke kandidiert für das Amt des Regionspräsidenten in Hannover.

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Nachdem in Niedersachsen vier AfD-Politiker von den kommenden Kommunalwahlen ausgeschlossen wurden, versuchen nun weitere Kandidaten, Einsicht in die behördlichen Voten über ihre Verfassungstreue zu erhalten. Auch der AfD-Politiker Nicolas Lehrke, der für das Amt des Regionspräsidenten in Hannover zur Wahl zugelassen wurde, bemüht sich um Einsicht. Die Behörden erschweren ihm den Zugang jedoch – das Votum hat er bis heute nicht erhalten. Entsprechende Schreiben des niedersächsischen Innenministeriums und der Region Hannover liegen Apollo News vor.

Nachdem Apollo News darüber berichtet hatte, dass das SPD-geführte Landesinnenministerium die Daten zu den Prüfverfahren der Kandidaten unmittelbar nach den Entscheidungen aufgrund einer Gesetzesänderung löschen ließ (mehr dazu hier), berichten nun mehrere AfD-Politiker von bürokratischen Hürden bei dem Versuch, Einsicht in die entsprechenden Unterlagen zu erhalten.

Lehrke forderte bislang erfolglos Einsicht in seine Akte. Vom Innenministerium als Kommunalaufsichtsbehörde wurde ihm mitgeteilt, dass die entsprechenden Daten bereits gelöscht worden seien. Lehrke solle sich stattdessen an den zuständigen Wahlleiter der Region Hannover wenden. Das Votum befinde sich dort bereits in der Wahlzulassungsakte. „Ich habe bereits darum gebeten, dass Ihnen auf Anfrage Ihr Votum von dort zur Verfügung gestellt werden wird“, schreibt der Leiter der Kommunalaufsicht, Marc Weber, in der Antwort des Innenministeriums.

Der AfD-Politiker Lehrke wandte sich daraufhin an die Wahlleitung in Hannover. Das Votum erhielt er jedoch auch dort nicht. Stattdessen müsse er sich weiter gedulden, heißt es in der Antwort sinngemäß. „Ihr Anliegen wird derzeit geprüft. Die an dem Verfahren beteiligten Stellen und Behörden wurden um Stellungnahme gebeten. Sie erhalten unaufgefordert weitere Nachricht“, so das Schreiben – obwohl er vom Innenministerium zuvor eine Bestätigung erhalten hatte, dass seine Akte bei der zuständigen Wahlleitung bereitliege und diese bereits über Lehrkes Begehren informiert worden sei.

In einem weiteren Fall ist die AfD-Landtagsabgeordnete Jessica Schülke betroffen – sie will ebenso wie Lehrke in Hannover kandidieren, allerdings als Oberbürgermeisterin. Auch gegen sie wurde ein Prüfverfahren eingeleitet. Das Innenministerium sprach sich gegen Schülke aus, der zuständige Wahlausschuss setzte sich hingegen über diese Einschätzung hinweg und ließ Schülke dennoch zu.

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Nun versuchte die AfD-Politikerin, Einsicht in das Votum zu erhalten. Doch beide Behörden verweigerten dies. Zunächst wandte sie sich telefonisch an den Gemeindewahlleiter. Dieser betonte, dass er ihr die Unterlagen nicht zur Verfügung stellen könne, und verwies sie an das Innenministerium. Doch auch dort erteilte man ihr eine Absage. Die Daten seien bereits gelöscht worden. Sie solle sich zudem an den Wahlleiter wenden, der sie zuvor an das Innenministerium verwiesen hatte (Apollo News berichtete).

Ursache dieses bürokratischen Chaos ist eine Gesetzesänderung, die von der niedersächsischen SPD-Innenministerin Daniela Behrens angestoßen wurde. Durch die Neuregelung wurden die umstrittenen Prüfungen von Kandidaten für Landrats- und Bürgermeisterwahlen auf ihre Verfassungstreue ermöglicht. Zugleich wurde mit dem Gesetz eine Löschpflicht für die dabei erhobenen Daten eingeführt. Behrens nutzte das neue Verfahren, um AfD-Kandidaten von den Kommunalwahlen am 13. September auszuschließen.

In vier Fällen war die Behörde damit erfolgreich. Wie viele weitere Kandidaten ebenfalls überprüft wurden und deren Ausschluss angestrebt wurde, bleibt hingegen unklar – entsprechende Daten ließ das Ministerium nach den Entscheidungen löschen. Wie perfide Behrens’ Innenministerium den Weg für die Wahlausschlüsse bereitet hat und welches System dahintersteckt, ist hier nachzulesen.

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112 Kommentare

  • Man will gar nicht glauben, daß solch eine Rechtsbeugung wie von der niedersächsischen Innenministerin betrieben in Deutschland folgenfrei möglich ist. Wer da noch auf das BVG hofft, ist offensichtlich auch auf dem Irrweg.
    Man ist nur noch (Ver) fassungslos.

    241
    • Nicht nur fassungslos. Sondern allem Anschein nach auch rechtsmittellos. Selbst wenn es Eilverfahren gibt: Was nützt das, wenn willfährige Richter das Recht ungleich in Ansehen der Person anwenden?

      79
    • https://www.merkur.de/politik/geheimdienst-reform-kabinett-beschliesst-neue-befugnisse-fuer-bnd-und-verfassungsschutz-zr-94439993.html#id-Comments

      Ein bedonders guter Artikel im Merkur. Er erinnert daran warum unsere Geheimdienste so organisiert sind wie sie sind. Er erinnert an die Gestapo und deren Rechte. Dass die Siegermächte das nicht wollten. Das ist ein absoluter Tabubruch und dient zur weiteren Einschüchterung.

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      • Haben wir schon einen Friedensvertrag, der das Ende von WK II formal besiegelt?
        Können die Siegermâchte noch eingreifen? Es wird langsam aber stetig brenzlig für uns, dem Volk.

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    • Das hat mit Demokratie und Rechtsstaat nur noch soviel zu tun wie Blutwurst mit vegan.
      Ich frage mich immer wie die Leute vor 10 Jahren reagiert hätten, wenn man ihnen in einer Glaskugel diesen Ausblick auf die Zukunft gezeigt hätte?

      4
    • Mich beunruhigt das eher aus der Perspektive, dass sich jetzt schon herauskristallisiert, wie harmlos, weichgespült und schwach die AfD ist, wenn sich wirklich nichts Vernünftiges finden lässt, um sie endgültig beiseitezuschieben. Man kämpft mit solchen billigen, halblegalen Tricks, weil man nach dem letzten Strohhalm greift, um am Futtertrog zu bleiben. Nützen wird das aber nichts.

      Die nächsten Nichtsveränderer und Nutznießer, bloß im blauen Gewand, werden früher oder später drankommen. Und was werden sie machen? Richtig: nichts verändern.

      Und das ist nur logisch, denn dieses System ist so aufgebaut, dass es Veränderungen gar nicht mag und auch nicht zulässt. Hast du das Potenzial, Grundlegendes zu verändern, bist du weg vom Fenster. Willst du mitspielen, musst du dich anpassen und all deine Ecken und Kanten verlieren. An der AfD kann man das gerade besonders schön beobachten.

      -17
      • Dem letzten dürfte klar sein, denen ging das nie um Demokratie geschweige um Rechtsstaatlichkeit. Es dreht sich alles um die eigenen Pfründe. Oder kurz wie sie es nennen den Platz am Futtertrog,

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    • Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig ist dafür auch noch nicht zuständig! Erstmal liegt der Ball in Niedersachsen bei den dortigen kommunalen Gerichten und Landesgerichten.

      1
  • Warum eigentlich wird die SPD-Ministerin Daniels Behrens nicht auf ihre Verfassungstreue geprüft?

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    • Von dem von IHR SELBST beaufsichtigtem „Verfassungsschutz“???

      55
    • …weil das Ergebnis klar wäre und verfassungsschutzrelevant.

      5
    • Für die Wahl der Bürgermeister, Landräte und auch Oberbürgermeister gelten andere Gesetze. Wer zum Bürgermeister oder Landrat gewählt wird, ist kein reiner Politiker, sondern wird ein Wahlbeamter auf Zeit. Für Beamte gilt in Deutschland die gesetzliche Pflicht zur Verfassungstreue (die sogenannte Wohlverhaltenspflicht). Ein Beamter leitet die Behörden, führt Gesetze aus und vertritt den Staat. Wer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung eingestellt ist, darf laut Gesetz nicht Beamter werden … ein bisschen Radikalenerlass.

      Dagegen sind Parlaments-Abgeordnete – laut Grundgesetz – Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Für den Einzug ins Parlament gilt das Parteienprivileg: Solange eine Partei nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten wurde, darf jeder Bürger, der die formalen Kriterien erfüllt, dafür kandidieren. Die Verfassungstreue des Einzelnen wird im Vorfeld nicht behördlich geprüft.

      -10
      • Das ist Unsinn. Wahlausschüsse haben nicht die Befugnis, die Verfassungstreue von Kandidaten beurteilen zu dürfen. Sie sind für rein organisatorische Aufgaben beim Ablauf der Wahl vorgesehen. Entzug des passiven Wahlrechts kann in Deutschland nur durch die Justiz vorgenommen werden. Verschiebt ein Landesgesetz diese Befugnis auf einen normalerweise von juristischen Laien und Parteipolitikern besetzten Wahlausschuß, so ist dieses Gesetz mit Sicherheit verfassungswidrig.

        13
        • Zumindest Niedersachsen geht mit dem passiven Wahlrecht anders um.

          Wie der Wahlausschuss arbeitet und welche Unterlagen er prüfen muss, steht in den jeweiligen Kommunalwahlgesetzen (KWG) und Kommunalwahlordnungen (KWO) der Länder https://www.bundestag.de/resource/blob/422748/66334bdaa7de991d073cd3ca40722622/WD-3-423-08-pdf.pdf

          Die Paragrafen zur ‚Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge‘ verpflichten den Wahlleiter und den Wahlausschuss, die gesetzlichen Wählbarkeitsvoraussetzungen (wozu auch die beamtenrechtliche Verfassungstreue gehört) zu prüfen.

          In Bundesländern wie Niedersachsen wurde das Kommunalwahlrecht novelliert https://grafkerssenbrock.com/wahlausschuesse-in-niedersachsen-ausschluss-von-bewerbern. Die genauen Einbindungsschritte der Kommunalaufsicht und die Informationsweitergabe durch den Verfassungsschutz sind dort seit 2026 explizit im geänderten Kommunalwahlgesetz bzw. in flankierenden Verwaltungsvorschriften/Leitfäden des jeweiligen Innenministeriums verankert.

          -8
      • Wo genau und von wem wird denn nun diese Verfassungstreue eigentlich geprüft?

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        • Im Fall von Bürgermeistern und Landräten ist der örtliche Wahlausschuss zuständig, der die formelle, eigenständige Entscheidung per Mehrheitsbeschluss darüber trifft, ob ein Bewerber die gesetzlich geforderte Gewähr für die Verfassungstreue erfüllt und zur Wahl zugelassen wird.

          Der örtliche Wahlausschuss setzt sich aus dem Wahlleiter und mehreren Beisitzern zusammen; Wahlleiter ist meistens der amtierende Bürgermeister, Landrat oder Kreisrat; die Beisitzer werden von den im Wahlgebiet vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen vorgeschlagen (hier findet der Parteienproporz statt).

          Kommunalaufsicht / Innenministerium liefert fachliche Stellungnahmen und Auskünfte, bindet den Wahlausschuss aber rechtlich gesehen nicht direkt.

          Bei Vorliegen einer Mitgliedschaft in extremistisch eingestuften Organisationen, sofern die Landesgesetze dies für Wahlbewerber ausdrücklich vorsehen, redet der Verfassungsschutz mit.

          -15
    • Weil sie sich selbst als „Gute“ definiert!

      1
    • Sie dient doch samt den dazugehörigen linksverstrahlten Richtern dieser diktatorischen Regierung,deshalb ist für Sie jede Straftat legal.

      1
  • Die SPD wandelt auf historischen Pfaden. Die NationalSOZIALISTEN haben 1933 auch die Opposition von den Wahlen ausgeschlossen…

    140
    • Every 100 years the same…

      38
    • Im November 1922 verbot der preußische Innenminister Carl Severing (SPD) die NSDAP und alle ihre Tarnorganisationen in Preußen – die Vorlage für 1933, KPD und dann die SPD zu verbieten. Nach dem Putsch 1923 wurde die NSDAP komplett verboten und nach Hitlers Gefängnisentlassung wieder erlaubt; auch der Putsch 1923 in Hamburg führte zum Verbot der KPD, aber nur für wenige Monate – Thälmann entzog sich der Verhaftung und wurde nach seiner Wahl 1924 immun gegen die Staatsräson.

      Da in der Weimarer Republik Parteien als Vereine galten, wurde nie ein Einzelverbot, an Wahlen teilzunehmen ausgesprochen, da man am nächsten morgen einen neuen Verein gründen konnte. Entsprechend gab es keine Wahlausschlüsse einzelner Personen.

      7
      • Auch heutzutage liegt jeder Partei ein Verein zugrunde! Ohne diesen Verein, gibt es keine Partei!

        0
    • So isses.
      Same old, same old…
      Same procedure like 100 years ago… sagen die Briten.

      2
    • Und diesen Parteien und Menschen mit ihrem abartigen Demokratie Verständnis wollen jetzt auch noch eine offizielle neue Stasi 2.0 schaffen lassen ? Ohne Kontrolle der Parlamente außerhalb des Rechtsstaates und Gerichtsbarkeit ? Ausschließlich auf Grund von Gefahrenlagen die wir ohne sie gar nicht hätten ?

      53
      • Wer hat die steile Behauptung aufgestellt, dass irgendeine dieser Parteien im übergeordneten Sinne demokratisch ist? Die repräsentative Demokratie mit ihrer Unterart parlamentarische Demokratie haben reinweg gar nichts mit Demokratie (Herrschaft des Volkes) zu tun.

        Die Staatsgewalt geht vom Volke aus? Lachhaft. Wie das Volk diese Macht konkret ausübt, lässt nämlich das Grundprinzip offen, das flexibelst am Volke vorbei von irgendwelchen Volksvertretern (Parteien) angepasst wird.

        Direkte Demokratie gibt es nicht auf Landesebene; stark abgespeckt in Form von Bürgerbegehren auf Kommunal-, vielleicht sogar auf Landesebene (mir fällt da nur jetzt nichts ein).

        0
        • man sollte es unmissverständlich schreiben:

          Direkte Demokratie gibt es nicht auf bundesdeutscher Ebene; stark abgespeckt in Form von Bürgerbegehren auf Kommunal-, vielleicht sogar auf Bundeslandebene (mir fällt da nur jetzt nichts ein).

          -3
  • Das erinnert mich stark an Kafkas „Der Prozess“.

    Das staatliche Handeln muss nachvollziehbar bleiben, sonst ist der Willkürtür und Tor geöffnet.

    80
    • Das Humankapital wird bekämpft und ausgegrenzt. Es kostet nur Geld.

      13
    • Auf jeden Fall hat Putin von der SPD gelernt und diesen Trick jetzt übernommen und selbst angefangen ungefällige Oppositionelle von der Wahl auszuschließen wegen Zweifel an der Regierungs …sorry Verfassungstreue, wollte ich natürlich sagen.

      3
  • „Es ist der erste und Hauptgrundsatz aller Unterdrücker,
    die Unterdrückten in Unwissenheit zu erhalten.“
    (August Bebel)

    36
  • Eine neue Qualität ist die Dreistigkeit, mit der hier vorgegangen wird. Das Innenministerium spricht sich gegen unliebsame Kandidaten aus, Empfehlungen und Einschätzungen werden ausgesprochen und die Wahlausschüsse stimmen nur noch darüber ab, ob das per Grundgesetz zugesicherte passive Wahlrecht dem unliebsamen Konkurrenten entzogen wird oder nicht. Und danach werden aufgrund des extra für diesen unglaublichen Vorgang geschaffenen Gesetzes alle Daten gelöscht, um eine juristische Aufarbeitung zu verhindern. Die SPD weiß genau, mit einem Verbotsantrag kommt sie nicht durch, also wird der Rechtsstaat einfach ausgetrickst. Unfassbar.

    71
    • Ich weiss, man darf das nicht denken und schreiben (Zensur), aber irgendwie braucht es mittlerweile eine politischen Citizen Vigilante, der aufräumt. Der Bürger ist völlig machtlos ob der dreisten Machtergreifung durch linke Politiker. Genau so fing es in den 1930er Jahren mit den braunen Sozialisten an. Die heutigen roten und grünen Sozialisten studieren wohl genau die alten Unterlagen von damals. ☝️😫

      8
      • Diese Behrens muss sofort weg! Gibt es denn niemanden, der Schmutz über diese Person sammeln und veröffentlichen kann? Diese Frau hat doch so viel Dreck am Stecken, dass man sie absetzen kann, oder nicht? Sie musste ja schon einmal zurücktreten, wie es bei Wikipedia heisst. 🤬🤬🤬

        5
  • Vor etwa 5 Jahren habe ich Dank DSGVO mein Gewerbe aufgegeben. Trotzdem bin ich verpflichtet für evt. Nachkontrollen noch mindestens weitere 5 Jahre meine Buchhaltungsunterlagen aufzubewahren um die gesetzliche 10-Jahrefrist einzuhalten.
    Hier wird ein systemrelevantes Grundrecht, das passive Wahlrecht, verweigert und die Unterlagen die dies belegen sollen kurzerhand vernichtet. Was ist das denn? Gibt es nicht auch für Landesregierungen so etwas wie eine Kommunalaufsicht, die hier einschreitet wenn Menschen ohne jede Möglichkeit einer Gegenwehr abgeurteilt werden? Mir sind Regimes bekannt wo so etwas möglich war und heute noch ist. Ich meine die werden wohl Schurkenstaaten genannt!

    63
    • Und wo bleibt bei alledem die Presse? Wo der Rundfunk? Und wieso braucht die Justiz teils Jahre für ihre Entscheidungen? Das Systemversagen ist mit Händen zu greifen!

      44
      • Die Presse ist ein wichtiges Element dieser „Demokraten“, schon vergessen?

        8
    • Die Kommunalaufsicht liegt beim Innenministerium.

      12
      • Kommunalaufsicht sollte nur ein Beispiel sein. Gemeint war eine Institution die solche Gesetze überwacht. Sofern es sie noch gibt wäre m. E. doch jetzt eine kritsch-wachsame Opposition spätesten jedoch die vierte Gewalt (Medien) gefragt.

        4
  • Es werden für den 20. September 2026 für die Wahl in Berlin noch Wahlhelfer gesucht. Bei dieser Aufgabe kann man sich das Geschehen vor Ort genauer ansehen.

    https://www.berlin.de/politische-bildung/politikportal/blog/artikel.1599389.php

    Wenn ich das richtig gelesen habe, bekommt man für diesen Tag eine Aufwandsentschädigung zwischen 50 und 75 €.

    Die Einweisung in die Aufgaben soll mit 40 € (vor Ort) oder 25 € (online Beschulung) bezahlt werden.

    18
    • Ein Freund in Baden Württemberg hat bei der letzten Wahl Briefwahl beantragt, aber die Unterlagen nicht erhalten. So ist er ins Wahllokal gegangen, um dort zu wählen, wurden aber abgewiesen, da er Briefwahl beantragt hatte.

      Vor Ort hat ihm keiner gesagt, dass er eine Prüfung hätte beantragen können, ob in seinem Namen eine Briefwahl eingegangen ist, also jemand anders für ihn gewählt hat.

      Übrigens war er an diesem Tag nicht der Einzige in seinem Wahllokal, der die Briefwahlunterlagen nicht erhalten hat. Als er dort war, waren zeitgleich (!) noch zwei weitere Personen dort, denen es auch so ging.

      41
      • Wenn Sie im Wahlverzeichnis des Wahllokales stehen, sind für den beschriebenen Fall entsprechende Prozesse definiert um das Wählen zu ermöglichen.

        5
      • Soso. Ein Freund. Und der Schwippschwager von meinem Kusengg, weißt, der hat in Hintertupfing auch die Briefwahl beantragt, und dann … blaa … blubb …

        -59
        • Kann Sie verstehen.
          Hätte mir das nicht mein, politisch eher uninteressierter, Freund erzählt, hätte ich auch meine Zweifel.

          8
        • @Ulme
          Den „politisch Interessierten“ glaube ich noch weniger den politisch Uninteressierten …

          -22
        • „Ein Freund …“

          Was geht eigentlich in Menschen vor, die ins Internet gehen, um dort zu lügen?

          Und was ist mit Menschen los, die diese Frage stellen, obwohl sie genau wissen, dass die Psychopathen-Quote im Internet enorm viel höher ist als die üblichen 3 % in der Realität?

          Fragen über Fragen.

          -16
    • Jede Person kann Wahlbeobachter sein, da alle Wahlhandlungen in Deutschland grundsätzlich öffentlich sind. Das Prinzip der Öffentlichkeit der Wahl ist im Grundgesetz verankert. Es soll garantieren, dass Bürger das Wahlverfahren kontrollieren können, um Manipulationen auszuschließen (Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 GG; Artikel 20 Absatz 2 GG; Urteil des Bundesverfassungsgerichts Az. 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07 (2009)).

      2
  • „Je näher der Zusammenbruch eines Imperiums rückt,
    desto verrückter sind seine Gesetze.“
    (Marcus Tullius Cicero 106 – 43 v.Chr.)

    Die Gesetzgebung, hier initiiert von der Innenministerin Behrens, ist verfassungswidrig.
    Sie tangiert die Gewaltenteilung und wird von der Regierung dazu missbraucht,
    den politischen Konkurrenten auszuschalten.
    Frau Behrens muss zurücktreten.

    45
  • Kontoauszüge müssen 10 Jahre ausgehoben worden, damit das Finanzamt kontrollieren kann. Mal wieder zweierlei Maß. Sie merken nicht einmal, dass sie sich so verhalten, wie sie es der AfD vorwerfen: Undemokratisch und verfassungswidrig.
    Der Wähler merkt es mittlerweile ganz langsam auch.

    44
  • Die Frage ist ja, wie genau die Rechtsgrundlagen für das Votum aussehen. Wie wird das Votum bewiesen, wie genau wird es begründet? Ist es überhaupt begründet, und wenn ja: Ist diese Begründung nachvollziehbar, plausibel, stichhaltig, angemessen, verhältnismäßig, in Gesetzen begründet oder in Willkür, objektiv oder subjektiv?

    3
  • Nebenbei
    Das Gericht hielt fest, dass er die „scharfe, pointierte und verletzende Kritik“ in der öffentlichen Debatte hinnehmen müsse, „dies umso mehr, wenn der Betroffene die Debatte mit vergleichbarer Schärfe führt“.
    Zu berücksichtigen sei auch, dass es sich bei der Sendung um „ein Satire-Format handelt und Übertreibungen und Verzerrungen der Satire grundsätzlich bereits wesenseigen sind“.
    Ostermann betont nach der Entscheidung, dass das Gericht keine Aussagen darüber getroffen hat, ob Böhmermanns Vorwurf tatsächlich zutrifft.
    aus https://www.t-online.de/unterhaltung/tv/id_101384544/manuel-ostermann-gegen-jan-boehmermann-moderator-gewinnt-prozess.html

    0
  • Was würde wohl passieren wenn die AFD sich so verhalten würde wie die SPD in Niedersachsen. Ich hoffe das in Sachsen Anhalt die SPD aus dem Landtag gewählt wird.

    23
  • In der Verwaltung Niedersachsens muss mit eisernem Besen ausgefegt werden! Jeder Bürger hat das Recht zu erfahren, was die Behörden über ihn gespeichert werden, Daten dürfen nicht einfach so gelöscht werden, sondern müssen gegen unbefugte Einsicht geschützt werden. Verwaltungsvorhänge müssen revisionsfest dokumentiert sein.

    20
  • Da löscht man relevante Daten. Kurzerhand macht man ein Gesetz dazu. Auf die Idee kam nicht mal Ursula. Dieses Gesetz kann kein Gesetz sein, das rechtens ist. Warum lässt man das zu. Gerichte stehen blank da.

    18
  • Heute am 13. August dem Jahrestag des Mauerfalles erinnere ich gerne an die Bücher von Hubertus Knabe. Viele der in der DDR verantwortlichen sind noch sehr aktiv in.Polizei und Politik. Wollen sogar Bundespräsidentin werden. Das darf niemals geschehen.

    17
  • Wessen Verfassungstreue steht hier wirklich zur Debatte? Wer steht hier wirklich auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und wer nicht? Wer hält sich an die Prinzipien des Rechtsstaats und wer nicht? Wer benützt die Mittel des Rechtsstaates, um diesen abzuschaffen, auszuhöhlen und zu unterminieren und wer nicht?

    16
  • Dagegen muss geklagt werden. Nicht einfach hinnehmen. Mal schauen wie das BVG das sieht. Wo kein Kläger, da kein Richter. Also klagen, klagen, klagen. Klagen gegen diese Willkür kann übrigens jeder in der BRD.

    12
  • Es muss nicht einmal mehr demokratisch aussehen.

    11
  • Gegen Grundrechte verstoßen, ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
    Hier wird einer kleinen Gruppe ohne Prozeß, durch einen Verwaltungsakt das passive Wahlrecht entzogen.
    Dem Souverän, dem Wähler, wird das Wahlrecht beschränkt.
    Die nächsten Grundrechte die demnächst entzogen werden sind bereits benannt: Meinungsfreiheit, Recht auf Eigentum, Recht auf körperliche Unversehrtheit…

    11
  • Der ganze Zinnober in Niedersachsen soll ein Bremsklotz für die AFD sein. Mit allen möglichen und unmöglichen Mitteln wird versucht, AFD Kandidaten für Ämter im Land zu verhindern. Die Verhinderer glauben, irgendetwas bleibt schon hängen, damit weniger die AFD wählen. Wenn die so weiter machen, werden sie sich wundern.

    10
  • Die SED hatte zumindest noch die Säcke mit dem Schreddermaterial gelagert. Selbst dort sind die Niedersachsen radikaler. Dort wird geschreddert, verbrannt und die Asche verbuddelt.

    6
  • Ich fürchte, AfD-Politiker müssen bald froh sein, wenn sie nicht inhaftiert werden – zumindest vor jeder möglichen Wahl.

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