Werbung:

Gelöschte Daten zum Wahlausschluss: AfD-Kandidatin Jessica Schülke darf eigene Akte nicht sehen

Die AfD-Landtagsabgeordnete Jessica Schülke will wissen, weshalb das niedersächsische Innenministerium sie von der Oberbürgermeisterwahl in Hannover ausschließen wollte. Doch im Ministerium sei ihre Akte gelöscht worden, heißt es.

Jessica Schülke ist Landtagsabgeordnete der AfD und will Oberbürgermeisterin von Hannover werden.

Werbung

Der Skandal um die teilweise erfolgreichen Wahlausschlüsse von AfD-Kandidaten in Niedersachsen wird immer absurder. Das zuständige Landesinnenministerium hat der Landtagsabgeordneten Jessica Schülke, die bei der Oberbürgermeisterwahl in Hannover kandidiert, Einsicht in ihre Akte verwehrt. Zur Begründung hieß es, alle Daten seien gelöscht worden. Das Schreiben des von der Sozialdemokratin Daniela Behrens geführten Ministeriums liegt Apollo News vor.

Nach Darstellung der Landeshauptstadt Hannover empfahl das Innenministerium, Schülke wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue nicht zur OB-Wahl am 13. September zuzulassen. Zuvor hatte der vor Ort zuständige Wahlleiter das Ministerium um eine Prüfung der AfD-Politikerin gebeten. So sehen es die neuen, von Rot-Grün in Niedersachsen geschaffenen gesetzlichen Regeln vor. In einem ausführlichen schriftlichen Votum hat sich die Kommunalaufsicht des Innenministeriums daraufhin gegen eine Zulassung von Schülke ausgesprochen. Einziger Grund laut Landeshauptstadt: ihre Mitgliedschaft in der AfD Niedersachsen und ihre Zugehörigkeit zur Landtagsfraktion der AfD.

Der für die endgültige Entscheidung zuständige Wahlausschuss in Hannover hat sich über diese Empfehlung des Innenministeriums hinweggesetzt und Jessica Schülke als Oberbürgermeisterkandidatin zugelassen. Weil sie dennoch erfahren wollte, was genau ihr die Landesregierung vorwirft, bat Schülke um Einsicht in ihre Akte. Gemeindewahlleiter Sascha Kusz habe ihr telefonisch mitgeteilt, dass er ihr die Unterlagen nicht zur Verfügung stellen dürfe, und habe sie an das Innenministerium verwiesen, berichtet Schülke.

Von dort bekam sie nun ebenfalls eine Absage. Nach Paragraf 45d Absatz 7 Satz 10 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes seien „die Bewerberdaten hier unverzüglich nach der Zulassungsentscheidung zu löschen“, schreibt ihr das Innenministerium zur Begründung. „Diesbezüglich möchte ich Sie höflich bitten, sich an den zuständigen Wahlleiter der Landeshauptstadt Hannover, Herrn Sascha Kusz (…) zu wenden.“ Also genau an denjenigen, der sie zuvor an das Innenministerium verwiesen hatte.

Click here to display content from Twitter.
Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung von X (öffnet in neuem Tab).

Die Löschpflicht hat die rot-grüne Regierungsmehrheit erst im Frühjahr eingeführt – als Teil jener Gesetzesänderung, mit der die umstrittenen Verfassungstreueüberprüfungen von Kandidaten für Landrats- und Bürgermeisterwahlen ermöglicht wurden. SPD-Innenministerin Daniela Behrens nutzte dieses Verfahren, um AfD-Politiker von den Kommunalwahlen am 13. September auszuschließen. In vier Fällen war sie erfolgreich. In wie vielen weiteren Fällen sie es versucht hat, soll verschleiert werden. Eine entsprechende Anfrage von Apollo News beantwortete ihr Ministerium nicht, da alle Daten gelöscht worden seien. Wie perfide Behrens’ Innenministerium den Weg für die Wahlausschlüsse bereitet hat und welches System dahintersteckt, können Sie hier nachlesen.

Werbung

Kommentar schreiben

Strafbare Inhalte, Beleidigungen oder ähnliches sind verboten (hier unsere Kommentar-Richtlinien). Kommentare sind auf maximal 1.000 Zeichen limitiert.

Ohne Account kommentierenKein gesicherter Name, von jedem frei wählbar

Mit Account kommentieren Ihr Nutzername für Sie gesichert & einmalig

Anmelden ›Kostenlos registrieren

224 Kommentare

  • D.h. bei einem Widerspruch wäre die Behörde nicht in der Lage, ihre Entscheidung zu begründen?

    293
    • Also man kann ja klagen.
      Man bekommt nur eben keine Antwort.

      137
      • nicht mal mehr klagen hilft, denn man kann ja nicht klagen, wenn man nix in der hand hat.

        85
        • Hier muss man endlich dagegen vorgehen.
          Unsere Großfamilien in Deutschland (z.B. Düren) wehren sich doch auch.

          58
        • Dann einfach hinstellen als ob nie was passiert wäre.

          30
        • @Ostvertreter
          Ganz verstehe ich die Aufregung nicht.

          Gemäß Text sind …
          1) die Daten an sich durchaus noch vorhanden – allerdings nur bei der Gemeinde, in diesem Fall vertreten durch Herrn Kusz.
          2) die Daten in Hannover dagegen gelöscht.

          Da Herr Kusz zunächst meinte, er dürfe die Daten nicht herausrücken, jetzt aber seitens Hannovers ausdrücklich darum gebeten wird, sich an Herrn Kusz und die Gemeinde zu wenden …
          … sollte Frau Schülke das doch einfach noch einmal unter Hinweis auf die Antwort Hannovers tun.

          Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

          9
        • Falsch. Sie muss nur sehr schnell sein, sich einen Anwalt nehmen, der umgehend ein Eilverfahren (einstweilige Verfügung oder Arrest) bei Gericht einreicht , dass die gelöschten Daten wieder hergestellt werden.

          6
        • @Verständnisfrage, ja genau mein Reden, aber bekommt sie dann auch die Auskunft? Hat, wenn sie dann die nicht bekommt, die Klage Aussicht auf Erfolg, oder schadet sie sich nur selber, denn sie muss ja damit rechnen, dass der Wahlausschuss die Kandidatur im Nachgang zurückzieht. Ist es das wert? Wer schadet sich damit mehr, sie, denn sie kann zwar ein Eilverfahren anstrengen, aber entschieden wird nach der Wahl, oder der Wahlausschuss, denn der wird nie belangt? Hier muss man schon abwägen, denn Neugier alleine, ist mein Dafürhalten, nicht sinnführend.

          2
        • Die unfähigen dürfen ja sogar uns anlügen ohne Konsequenzen laut dem Bundesverfassungsgericht

          0
      • Und deswegen sollte jede dieser Klagen gewonnen werden, oder noch besser, es zu keiner Verhandlung kommen. Die Prüfungen müssen von den Gerichten direkt als nichtig erklärt werden aus Mangel an Begründung und Beweis oder Beleg. Man kann nichts verhandeln oder beurteilen wo die Begründung und der „Beweis“ fehlt. Jeder Richter sollte sofort jeden AFD Kandidaten zur Wahl frei geben.
        Die SPD sollte dafür belangt werden, dass sie Gerichte unnötig belastet, und um die werte Dame soll sich die Staatsanwaltschaft kümmern. Inklusive Verfassungsschutz.

        46
      • Selbst wenn , ein Urteil Jahre später ist inzwischen Standard !
        Rechtsstaat ?
        Lächerlich was uns hier verkauft wird !

        51
        • Je länger ich darüber nachdenke und je weiter ich in meinem eigenen Leben zurückgege, desto mehr merke ich, dass Deutschland noch nie ein Rechtsstaat war. Er hat das früher nur besser vorgetäuscht und seit einigen Jahren wird dem Bürger unverholen seine Machtlosigkeit gegen über dem Staat aufgezeigt.

          26
        • @Micha, Bohley sagte im Frühjahr 1991:

          „Alle diese Untersuchungen“, sagte sie, „die gründliche Erforschung der Stasi-Strukturen, der Methoden, mit denen sie gearbeitet haben und immer noch arbeiten, all das wird in die falschen Hände geraten. Man wird diese Strukturen genauestens untersuchen – um sie dann zu übernehmen.“

          „Man wird sie ein wenig adaptieren, damit sie zu einer freien westlichen Gesellschaft passen. Man wird die Störer auch nicht unbedingt verhaften. Es gibt feinere Möglichkeiten, jemanden unschädlich zu machen. Aber die geheimen Verbote, das Beobachten, der Argwohn, die Angst, das Isolieren und Ausgrenzen, das Brandmarken und Mundtotmachen derer, die sich nicht anpassen – das wird wiederkommen, glaubt mir. Man wird Einrichtungen schaffen, die viel effektiver arbeiten, viel feiner als die Stasi. Auch das ständige Lügen wird wiederkommen, die Desinformation, der Nebel, in dem alles seine Kontur verliert.“

          Ihr letzter Satz spiegelt diese Aussage wieder.

          11
      • Dann würde der willfährige Richter die Klage vermutlich mangels Beweisen einstellen. Vielleicht hat der willfährige Richter schon vorher an der Abfassung dieses Gesetzes und an der Planung dieser Vorgehensweise mitgewirkt. Das Ganze sieht doch sehr nach einem abgekarteten Spiel aus.

        5
        • Der willfährige Richter kann die Klage bei einer Nichtzulassung zur Wahl nicht aus Mangel an Beweisen einstellen, weil der öffentlich bekannte Fakt das jemanden von der AfD das Grundrecht sein passives Wahlrecht wahrnehmen zu können verweigert wurde und da „die begründeten Unterlagen gelöscht wurden“, bleibt die Verweigerung eines Grundrechts ohne Begründung und so etwas nennt sich auch staatliche Willkür.

          5
    • Das niedersächsische Innenministerium ist ein ganz heißer Anwärter für den Preis die „goldene Handschelle“.

      104
      • Oder für den „Ehrenpreis für herausragende Leistungen im Untergrund“.

        40
      • Gibts den ?

        12
        • Ja bestimmt. Das muss der Ehrenpreis der Stasi seit 1989 sein

          Preisträger sind u.a 4x Merkel, 2x Steinmeier, 2x Stolpe, Ringstorff, Platzeck, Haseloff, 2x Ramelow, Faeser…

          Für 2026 gibt es schon mehr als 50 Kandidaten.

          31
    • Witzig: Die Postadresse des Wahlleiters ist der „Platz der Menschenrechte 1“ in Hannover. Jeden Tag kann Orwell noch etwas dazulernen.

      23
      • Wie „An der Goldgrube 12“, die Postadresse von Biontech.

        20
    • Wenn keine Akte angelegt wurde, dann fand die Entscheidung ohne Angaben von Gründen statt. In 4 Jahren sind sämtliche Spuren verwischt. Einstellung des Verfahrens wegen Mangels an Irgendwas..

      15
    • Dann hat der Kläger gewonnen und die Behörde verloren weil sie Beweise
      schuldig bleibt.

      11
    • Bei der AfD heißt das „im Zweifel gegen den Kläger“. Da werden wohl alle Klagen mangels Beweise, Dokumentation erst gar nicht zugelassen.

      8
    • @Verständnisfrage

      Das ist exakt zusammen gefaßt.

      Nun kann der Betroffene tatsächlich klagen, aber die Entscheidung, ob die Klage überhaupt angenommen wird, wo und in welche Zuständigkeit das fällt, wird einen endlos langen Verfahrensweg gehen.

      Und WENN das dann irgendwann geklärt ist, wenn es nicht gleich abgelehnt wird oder vom Winde verweht, ist die Wahl eben vorbei.

      4
    • „Einsicht in ihre Akte verwehrt. Zur Begründung hieß es, alle Daten seien gelöscht worden.“

      Kenne ich, nur bißchen anders.
      DDR.
      (Damals war alles noch ausschließlich auf Papier).

      Nach einem Ortswechsel gab es ein „Kadergespräch“.
      Da lag ein FETTER Ordner vor der Dame auf dem Tisch , mit unzähligen, deutlich erkennbaren roten Markierungen und Anmerkungen.
      Durfte ich natürlich nicht einsehen.
      (Heutzutage geht das aber mit einem Monitor viel einfacher).

      Nach der „Wende“ verlangte ich umgehend Einsicht in meine Personalakte und vor mir lag ein Ordner mit exakt 4 Blättern.
      Irgendein total belangloses Zeug: meine Bewerbung zum Studium, ein Zeugnis zum Praktikum und so.

      „alle Daten seien gelöscht worden.“ ist vollkommen unglaubwürdig.
      Die haben mit Sicherheit irgendwo im „Keller“ einen „besonderen Ordner“, man kann ja nie wissen..

      4
    • Sehe ich auch so. Spätestens vor Gericht müssen die ihre Hosen runterlassen und Farbe bekennen. Das ist dermaßen hinterhältig und demokratieunwürdig, dass es einem die Sprache verschlägt. Unfassbar, wozu diese Sozialisten nach den Todesschüssen an der Mauer, noch fähig sind.

      35
      • Der Glaube an den Rechtsstaat ist wirklich unerschütterlich.

        Was muss noch alles passieren, bis auch der letzte erkennt, dass es „den Rechtsstaat“ in D nie wirklich gab?

        Nicht mal die im Grundgesetz vorgeschriebene Gewaltenteilung wurde durchgeführt.

        Das Gericht wird die Klage einfach abweisen. Und die beklagten Verwaltungsleute werden dem Richter sagen, was er sagen soll.
        In einer meiner Klagen gegen einen Bescheid saßen die beiden Behördenvertreter zusammen mit dem Richter hinter dem Richtertisch. Nicht der Richter führte die Verhandlung, der wiederholte jeweils nur, was die beiden ihm ganz offen vorsagten.

        12
      • Da ist sie wieder, aus dem Untergrund offen an die Macht – die verbrecherische Stasi der verbrecherischen SED.

        23
        • Vorwärts immer ruckwärts nimmer – Der Erisch wäre stolz darauf.
          Die DDR hat die BRD übernommen.

          21
        • Honni lässt grüßen. Es ist seine späte Rache.

          9
  • Dieses Gesetz verstößt gegen die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten amtlicher Vorgänge. Warum geht da niemand gegen vor??

    213
    • Ich hoffe, das passiert noch. Das hat ja mit Rechtsstaatlichkeit nicht mehr im Geringsten etwas zu tun. Auf der anderen Seite sollte das Nicht-Vorhandensein von Unterlagen das für die Gerichte einfacher machen, diese Entscheidungen einzukassieren. Behördenentscheidungen müssen nachvollziehbar sein.

      116
    • In einer gelenkten Demokratie kann nur eine Seite was fordern .

      71
      • @HassJäger: Unseredemokratie wird nicht gelenkt, sie ist eine Diktatur. Genau deshalb ist Ihre Feststellung richtig.

        33
      • Das Regierungsdarsteller Kartell gehört vor Gericht und in den Knast Volksverhetzung und Vertuschung

        62
        • Die Nazis kamen auch in den Knast. Und 1956 kamen alle vorzeitig frei.

          2
    • Nein, dieses Gesetz d e f n i e r t die Aufbewahrungsfrist für diese Art von Unterlagen.
      Es gibt weder im Grundgesetz noch in Bundesgesetzen noch in der Landesverfassung eine verpflichtende Aufbewahrungspflicht für diese konkrete Art von Unterlagen. Also ist der Landesgesetzgeber frei, das so zu definieren und umzusetzen. Das hatte eine parlamentarische Mehrheit, also gilt es.

      Mag ja eine Sauerei sein, gilt aber trotzdem.

      Wenn höherrangiges Recht gebrochen wird, dann Straftat der Urkundenunterdrückung. So aber nicht. Weil k e i n höherrangiges Recht
      gebrochen wird.

      -11
    • Steht doch da Grünlinks steht über Allem .. the untouchables….

      Nur steht hierbei schnell die Frage im Raum , ob sowas noch als Demokratie verkaufbar ist .

      18
    • Weil die sich die Gesetze so gebogen haben, dass es passt. Gesetzesbieger, der neue Ausbildungsberuf im Orwellschen Wahrheitsministerium.

      16
    • Weil die rot/links/grünen Demokratieverächter den Marsch durch die Institutionen erfolgreich beendet haben und nun an den Schalthebeln der Macht sitzen.

      2
    • wer soll denn dagegen vorgehen?

      die justiz ist in der hand des regimes.

      sie wird systemkonform entscheiden.

      erst wenn dieses regime geschichte ist, kann ein nachfolgeregime rechtliche schritte gegen die vorgaenger und ihre handlanger ergreifen.

      16
  • Die Stasi hat beim Zusammenbruch 1989 auch begonnen, die Akten zu schreddern und zu verbrennen.

    150
    • Jep, und mit Hüber, als Mauerschützen, machen sie jetzt auch Ansagen, gegenüber Wählern der Polizei für die AFD, da kommt noch einiges auf uns zu. Leider kenne ich den Ausgang, und der wird vielen Wessis echt auf die Füße fallen, und das richtig böse. Der Ossi ist jetzt Gegener und nicht mehr Opfer, der Wessi muss es schmerzhaft lernen.

      64
      • Ihnen ist schon klar, dass Merkel nicht aus dem Westen kam, dass die Linke keine Westpartei ist, etc.?

        13
        • Wenn mir das nicht klar wäre, wem dann? Es geht hier um die Unterwanderung der ehemaligen SED Bonzen, in alle Bereiche, und jetzt haben wir das, was Bohley damals schon richtig benannt hat, aber viele haben es als Hirngespinst abgetan. Jetzt, wo jeder das Fazit erkennen kann, ist der Drobs aber bereits gelutscht, aber wie immer, keiner will es kommen gesehen haben. Ich saß als Kind in der Keibelstraße, habe meine Mutter gesehen, wie sie über Nacht weiße Haare bekommen hat, musste zusehen, wie sie abtransportiert wurde nach Bautzen, daher war es unausweichlich, dass wenn Merkel einmal Fuß fasst, die DDR nie aufgehört hat zu bestehen, und den Westen einfach nur unterwandern brauchte.

          18
        • Technisch gesehen ist das nicht ganz korrekt… Aber ich als Wessi gebe dem Ostvertreter durchaus recht. „Wir Wessis“ haben keinen Dunst davon, wie hässlich es für uns noch werden wird. Die links-grüne Bagage wird ihre Pfründe bis aufs Blut verteidigen, wobei ich das hier leider wörtlich meine.

          27
        • @robert2, die schreckliche Frau ist im Westen geboren und erst später mit ihren linken Eltern in die DDR übergesiedelt., ist aber egal.
          Viel schlimmer ist, dass die Menschen im Osten schon sehr früh begriffen haben, was unserem Land mit dieser Frau blüht aber gegen die „Wählerhoheit“ der Westdeutschen keine Chance hatten. Zusätzlich mussten sie sich auch noch dafür beschimpfen lassen, dass sie die Wahrheit eher sahen.

          3
        • @robert2: Beide hätten für ganz Deutschland keine Rolle gespielt, allein aus Gründen der Bevölkerungsanteile. Die alten SED-Kader und ihre Anhänger im Osten hätten nicht gereicht, die linken Verbrecher an die Macht zu bringen.

          8
  • Ich hoffe das jeder Wähler in Deutschland sieht und erkennt was „ unsere Demokratie“ bedeutet.

    118
    • Jedenfalls keine Demokratie und keinen Rechtsstaat mehr ! Nur noch ein Bademantel ist übriggeblieben !

      37
    • Leider: „Das Denken ist allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt (wird) es erspart“ Urheber des Zitats unbekannt.

      22
  • Es ist kaum mehr auszuhalten, was hier abgeht.
    Gibt es immer noch Leute, die nicht kapieren, in welche Richtung es geht?
    Deutschland wird abgewickelt.

    81
    • Der Ossi hat es verstanden, denn er hat es bereits erlebt, der Wessi muss leider aus seinem Traum böse erwachen, aber seis drum, er wird es auch lernen.

      31
      • Und warum wählen die Ossis dann immer noch mehrheitlich die Blockparteien?

        3
  • Es gibt Dokumentations- und Archivierungsvorschriften, die einer pauschalen oder vorzeitigen Löschungsanweisung entgegenstehen können – insbesondere dem aktuellen Niedersächsischen Archivgesetz (NArchG) und den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Aktenführung. Die geplante Änderung (Stand Mitte 2026) zielt genau darauf ab, eine Ausnahme zu schaffen, und ist noch nicht in Kraft.

    Auszüge :

    § 3 Abs. 1 NArchG (Anbietungspflicht): Die Behörden, Gerichte und sonstigen Stellen des Landes „haben sämtliches Schriftgut, dessen Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist oder das aus sonstigen Gründen ausgesondert werden soll, dem Landesarchiv … zur Übernahme anzubieten. … Spätestens 30 Jahre nach der letzten inhaltlichen Bearbeitung ist jegliches Schriftgut zur Übernahme anzubieten.“

    Ordnungsgemäße Aktenführung: Diese folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip und wird in niedersächsischen Regelungen (z. B. im Zusammenhang mit dem NDIG und der elektronischen Akte) betont.

    31
  • Da kann man der Dame nur raten, sich schnellstmöglich einen guten Anwalt zu nehmen, falls dies noch nicht geschehen.

    31
    • wird ihr nix nützen, denn sie ist ja zugelassen worden, also ist ihr kein Nachteil entstanden. Sie war halt nur neugierig, was die andere Seite geschrieben hat, und jetzt schiebt man den Jocker hin und her. Erst wenn ihr ein Nachteil entstanden wäre, hätte sie klagen können, so wie die Eilanträge der anderen 3, denn der 4, so viel wie ich weiß, hat es noch nicht gemacht. Die wurden abgelehnt, also hier der Nachteil.

      -8
      • Was sie da schreiben ist vollkommener Blödsinn.
        Jedermann hat das Recht auf Akteneinsicht mund so es sich hier um einen Verwaltungsangelegenheit handelt ergibst sich dies aus dem VwVfg.

        19
        • Wenn keine Akten mehr da sind, wo soll da bitte das VwVfg greifen. Sie kann zum Ursprungsfrager zurück gehen, und dort erneut Anfrage stellen, ggf. verweisen, dass die anderen gelöscht sind, aber der Anspruch per Klageweg ist eben nicht gegeben.

          -11
      • Nennt man Feststellungskalge oder auch negative Feststellungsklage. Sie kann darauf klagen, dass festgestellt wird, dass die Datenlöschung nicht rechtens war.

        6
        • Hat die denn aber auch Aussicht auf Erfolg, denn das Ministerium hat die Daten gelöscht, wenn sie jetzt bei der Ursprung anfragt, kann der sich darauf berufen, er darf es nicht. Was bleibt ihr dann noch, denn es geht ja nicht darum, dass sie nicht zugelassen wurde, denn das wurde sie ja. Der Akt, dass die Datenlöschung nicht rechtens war, bringt ihr ja nichts, außer Kosten, wäre es dann nicht ratsamer gewesen, dass sie hätte, wenn, wie bei den anderen, eine Stellungnahme gefordert wurde, dann auf Akteneinsicht zu pochen? Hier wurde ja gegen das Ministerium entschieden, also für mein Dafürhalten, kein Nachteil, oder Schaden?

          Was passiert, wenn sie darauf pocht, nachträgliche Aberkennung, oder nachträglicher Wahlausschluss? Wem ist damit geholfen? Sicher nicht ihrer Kandidatur, oder?

          0
  • Zeit für den Rücktritt von Frau Behrens und die Rücknahme der Zulassungsverweigerungen.

    27
    • Ja. Aber Humor haben die. Die Postadresse des Wahlleiters ist: Platz der Menschenrechte 1, in Hannover.

      20
    • Die gesamte Regierung in Niedersachsen müsste zurücktreten.

      8
      • Niedersachsen ist ja auch KEINE Demokratie, da regiert der Filz von „Unsere Demokratie“ TM. Die sind nur gut im sich die eigenen Taschen voll machen, zum Nachteil des Pöbels und sie werden IHRE Futtertröge niemals freiwillig verlassen! Deshalb darf es ja auch keine Opposition in Niedersachsen geben, nur systemtreue „Ja“-Sager, die ihrerseits vom System für Ihre Loyalität belohnt werden…..man nennt es auch Korruption!

        0
  • „Gelöschte Daten zum Wahlausschluss: AfD-Kandidatin Jessica Schülke darf eigene Akte nicht sehen“

    Demokratie ist stets eine Demokratie der jeweils aktuell führenden politischen Kaste.
    Demokratie, so wie sie sich die Bürger vorstellen, gibt es nicht. Sie dient lediglich dazu den Bürgern einzulullen und ihnen zu suggerieren, dass sie ein Mitspracherecht haben – das funktioniert sehr gut, denn die Mehrheit glaubt das sogar (immer noch).

    60
    • Ich war immer politisch völlig uninteressiert und bin auch nicht zu Wahlen gegangen. Dann ward es 2015 und mit diesem Datum kam meine Erkenntnis, dass man als Bürger nichts, aber auch gar nichts ausrichten kann. Keine Stimme, keine Rechte, keine Maßnahmen, die man ergreifen kann, keine Demo, die etwas bringt. Das hat Merkel mich gelehrt und es wird täglich schlimmer. Eine Demokratie, die ich als solche bezeichnen würde, ist das hier schon lange nicht mehr. Orwell lässt grüßen.

      9
      • Ja, es wird den Menschen immer wieder erzählt, Bürger könnten ein System stürzen. So etwas gab es noch nie auf dieser schönen Erde. Das ist nur möglich, wenn an einer Umsturzaktion ganz vorne einflussreiche Leute stehen (die natürlich auch wieder ihre persönlichen Interessen dabei im Vordergrund haben).

        Es ist doch wohl auch ein schönes Märchen, dass eine „Bürgerbewegung“ den Sturz der DDR verursacht hat. Solch eine Story macht sich gut im Geschichtsunterricht von Schulkindern.
        Der DDR-Staat ist aus ganz anderen (politischen u. wirtschftlichen) Gründen zusammengebrochen, die „Bürgerbewegung“ war nur nette Begleitmusik dazu.

        4
    • Was Sie beschreiben, nennt man Diktatur! Demokratie heißt Herrschaft des Volkes und eben DIE gibt es in Deutschland NICHT!

      0
    • mein reden !

      es bestimmt immer und ausschliesslich das jeweils regierende regime, welche gesetze gelten, und fuer wen.

      wer die macht hat, hat das sagen.

      dagegen gibts kein mittel, sofern das regime keines zur verfuegung stellt.

      und warum sollte es das zu seinem eigenen schaden tun?

      0
    • Das ist größtenteils absolut richtig.

      Allerdings schwingt in deinem Kommentar für mich ein gewisser Ton mit, der den Eindruck erweckt, als gäbe es tatsächlich eine Alternative. Die gibt es aber nicht.

      Man stelle sich nur einmal vor, das einfache Volk dürfte über gewisse, weitreichende Dinge bestimmen.

      Nein, danke.

      -11
      • „Man stelle sich nur einmal vor, das einfache Volk dürfte über gewisse, weitreichende Dinge bestimmen.

        Nein, danke.“

        Allerliebstes Demokratiemärchen,
        bei dieser Art Äußerung fühle ich mich ins 15. Jahrhundert versetzt.

        Und statt „einfaches Volk“ dürfen Sie der Einfachheit halber auch gerne „Pöbel“ oder „Dreck“ benutzen, für sich dann auch eventuell die Anrede „Euer Hochwohlgeboren“.

        In untertänigster Dankbarkeit,
        Ihr Vertreter des „einfachen Volkes“

        0
    • https://rp-online.de/politik/deutschland/ataman-fordert-abstimmung-ueber-schutz-queerer-menschen_aid-152987007
      Geboren worden sei die 35-Jährige Kölnerin als Julia, wobei sie schon als Kind eher ein «Julian» gewesen sei, da sie männliche Hobbys und Freunde gehabt habe.
      Sie erklärt:
      «Schon im Alter von 4 Jahren wollte man mir nicht glauben, dass ich ein Mädchen bin. Und ich wurde gezwungen, meine Weiblichkeit zu zeigen.»
      https://transition-news.org/mann-frau-mann
      – die Funktion „Werkseinstellungen“
      https://www1.wdr.de/mediathek/video/nrw-video/koeln-transgender-detransition-102.html 3 Min.

      -15
  • „Jemand musste Josef K. verleumdet haben, denn ohne dass er etwas Böses getan hätte, wurde er eines Morgens verhaftet.“

    10
  • Wer das ändern will, kann nur noch AfD wählen.

    49
    • Eben nicht – der Truppe kann man auch nicht trauen. Alles falsche 50 ziger.
      Trump wird uns wieder retten – sowie 1945.

      -26
      • Trump hatte in seiner 1. Amtszeit die Sprengung von Nord Stream II angekündigt.

        0
  • Warten Sie noch ein wenig, Frau Schülke. Das klärt sich in absehbarer Zeit.
    Mich hat meine Akte (ein dicker Leitz-Ordner) 1991 nur 23 DM gekostet, sauber kopiert und abgeheftet.

    0
  • Das Schweigen des ÖRR sagt eigentlich alles dazu!
    Wann folgen Anklagen gegen die SPD?

    36
    • Die enden mit Freisprüchen. Deren Richter sitzen in allen Gerichten und Instanzen.

      2
    • Niemals! Ist in der totalitären „Unsere Demokratie“ TM nicht vorgesehen!

      0
  • Was hier passiert ist schlichtweg unglaublich, fürchterlich und muss bestraft werden.
    Bitte AFD.

    30
  • Die löschvorschrift ist ja quasi ein Beweis dafür, dass der einzige Zweck des Gesetzes die wahlmanipulation ist

    27
  • Ist doch einfach, jede Entscheidung ohne Akte ist nichtig.

    27
  • Die Löschpflicht ist offenkundig verfassungswidrig. Sie zeigt aber, dass es sich sehr wohl um ein vorsätzliches Tun der Roten Landesregierung handelt. Hier soll zum einen AFD-Kandidaten das Passive Wahlrecht entzogen werden und zum anderen dies auch noch, unter Vernichtung von Akten/Beweismitteln verdunkelt werden. Und wer übliche Aufbewahrungsfristen kennt, der weiß, hier ist was Übles im Gange.

    73
  • Der Faschismus in Deutschland zeigt sich immer öfter. Niemals hätte ich vor 2015 gedacht, selber so dunkle Zeiten erleben zu müssen.

    25
  • Wie praktisch! Nun, als Richter dürfte man auf die Beweislast schauen: da ist nichts, was vorgetragen werden kann, da es ja gelöscht ist.
    Ist doch noch ein Rechtsstaat, oder?

    24
    • Nein! Es war auch noch nie einer!

      0
  • In eine sozialistische Diktatur kann man sich freiwillig hinein wählen, aber niemals heraus.

    19
  • Demnächst darf der Verfassungsschutz auch Kommunikation verändern, und dann ist es möglich, dass der Verfassungsschutz auch Aussagen von Politikern abwandelt und postet. Dann wird das Ganze großartig, denn dann kann der Verfassungsschutz Aussagen erfinden und auf Grund dieser erfundenen Aussagen noch sicher feststellen, dass jemand nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht.

    18
    • Wenn der Verfassungsschutz nicht mehr die Politiker, Abgeordneten, Beamten und Parteien beobachtet, sondern die Bürger überwacht, dann ist das Stasi. Die DDR war ehrlicher. Zwar auch ein Dreckhaufen, aber ein ehrlicher Dreckhaufen. OK, der antifaschistische Schutzwall war gegen die eigenen Bürger gerichtet. Aber wer glaubte schon an dieses Märchen?

      3
  • Früher nannte man so etwas Willkür. Eine übliche Handlungsweise autoritärer Staaten.

    16
  • Nach meinem Gefühl (bin kein Jurist) dürfte das Löschverhalten sich in den anstehenden Gerichtsverfahren als Bumerang herausstellen: wenn ihr die Daten löscht, um einen gerichtliche Überprüfung im nachhinein zu erschweren, dann ist das ein Zeichen für schlechtes Gewissen und spricht für die Unrechtmäßigkeit der Ablehnung von Wahlkandidaten.

    16
    • Strafvereitelung im Amt.

      12
  • Die Absicht sich durch Zusammenschluss selbst zu legitimieren, und Gesetze zum Nachteil der Opposition zu verabschieden, ist prinzipiell nicht demokratisch. Dafür gibt es traurige berühmte Beispiele, die entsprechend juristisch gewürdigt wurden. Wie im Kleinen so im Großen.

    15

Werbung