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Gelöschte Daten zum Wahlausschluss: AfD-Kandidatin Jessica Schülke darf eigene Akte nicht sehen

Die AfD-Landtagsabgeordnete Jessica Schülke will wissen, weshalb das niedersächsische Innenministerium sie von der Oberbürgermeisterwahl in Hannover ausschließen wollte. Doch im Ministerium sei ihre Akte gelöscht worden, heißt es.

Jessica Schülke ist Landtagsabgeordnete der AfD und will Oberbürgermeisterin von Hannover werden.

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Der Skandal um die teilweise erfolgreichen Wahlausschlüsse von AfD-Kandidaten in Niedersachsen wird immer absurder. Das zuständige Landesinnenministerium hat der Landtagsabgeordneten Jessica Schülke, die bei der Oberbürgermeisterwahl in Hannover kandidiert, Einsicht in ihre Akte verwehrt. Zur Begründung hieß es, alle Daten seien gelöscht worden. Das Schreiben des von der Sozialdemokratin Daniela Behrens geführten Ministeriums liegt Apollo News vor.

Nach Darstellung der Landeshauptstadt Hannover empfahl das Innenministerium, Schülke wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue nicht zur OB-Wahl am 13. September zuzulassen. Zuvor hatte der vor Ort zuständige Wahlleiter das Ministerium um eine Prüfung der AfD-Politikerin gebeten. So sehen es die neuen, von Rot-Grün in Niedersachsen geschaffenen gesetzlichen Regeln vor. In einem ausführlichen schriftlichen Votum hat sich die Kommunalaufsicht des Innenministeriums daraufhin gegen eine Zulassung von Schülke ausgesprochen. Einziger Grund laut Landeshauptstadt: ihre Mitgliedschaft in der AfD Niedersachsen und ihre Zugehörigkeit zur Landtagsfraktion der AfD.

Der für die endgültige Entscheidung zuständige Wahlausschuss in Hannover hat sich über diese Empfehlung des Innenministeriums hinweggesetzt und Jessica Schülke als Oberbürgermeisterkandidatin zugelassen. Weil sie dennoch erfahren wollte, was genau ihr die Landesregierung vorwirft, bat Schülke um Einsicht in ihre Akte. Gemeindewahlleiter Sascha Kusz habe ihr telefonisch mitgeteilt, dass er ihr die Unterlagen nicht zur Verfügung stellen dürfe, und habe sie an das Innenministerium verwiesen, berichtet Schülke.

Von dort bekam sie nun ebenfalls eine Absage. Nach Paragraf 45d Absatz 7 Satz 10 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes seien „die Bewerberdaten hier unverzüglich nach der Zulassungsentscheidung zu löschen“, schreibt ihr das Innenministerium zur Begründung. „Diesbezüglich möchte ich Sie höflich bitten, sich an den zuständigen Wahlleiter der Landeshauptstadt Hannover, Herrn Sascha Kusz (…) zu wenden.“ Also genau an denjenigen, der sie zuvor an das Innenministerium verwiesen hatte.

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Die Löschpflicht hat die rot-grüne Regierungsmehrheit erst im Frühjahr eingeführt – als Teil jener Gesetzesänderung, mit der die umstrittenen Verfassungstreueüberprüfungen von Kandidaten für Landrats- und Bürgermeisterwahlen ermöglicht wurden. SPD-Innenministerin Daniela Behrens nutzte dieses Verfahren, um AfD-Politiker von den Kommunalwahlen am 13. September auszuschließen. In vier Fällen war sie erfolgreich. In wie vielen weiteren Fällen sie es versucht hat, soll verschleiert werden. Eine entsprechende Anfrage von Apollo News beantwortete ihr Ministerium nicht, da alle Daten gelöscht worden seien. Wie perfide Behrens’ Innenministerium den Weg für die Wahlausschlüsse bereitet hat und welches System dahintersteckt, können Sie hier nachlesen.

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77 Kommentare

  • D.h. bei einem Widerspruch wäre die Behörde nicht in der Lage, ihre Entscheidung zu begründen?

    • Also man kann ja klagen.
      Man bekommt nur eben keine Antwort.

      • nicht mal mehr klagen hilft, denn man kann ja nicht klagen, wenn man nix in der hand hat.

      • Selbst wenn , ein Urteil Jahre später ist inzwischen Standard !
        Rechtsstaat ?
        Lächerlich was uns hier verkauft wird !

    • Sehe ich auch so. Spätestens vor Gericht müssen die ihre Hosen runterlassen und Farbe bekennen. Das ist dermaßen hinterhältig und demokratieunwürdig, dass es einem die Sprache verschlägt. Unfassbar, wozu diese Sozialisten nach den Todesschüssen an der Mauer, noch fähig sind.

  • Dieses Gesetz verstößt gegen die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten amtlicher Vorgänge. Warum geht da niemand gegen vor??

    • Ich hoffe, das passiert noch. Das hat ja mit Rechtsstaatlichkeit nicht mehr im Geringsten etwas zu tun. Auf der anderen Seite sollte das Nicht-Vorhandensein von Unterlagen das für die Gerichte einfacher machen, diese Entscheidungen einzukassieren. Behördenentscheidungen müssen nachvollziehbar sein.

    • In einer gelenkten Demokratie kann nur eine Seite was fordern .

      • Das Regierungsdarsteller Kartell gehört vor Gericht und in den Knast Volksverhetzung und Vertuschung

    • Steht doch da Grünlinks steht über Allem .. the untouchables….

      Nur steht hierbei schnell die Frage im Raum , ob sowas noch als Demokratie verkaufbar ist .

    • Weil die sich die Gesetze so gebogen haben, dass es passt. Gesetzesbieger, der neue Ausbildungsberuf im Orwellschen Wahrheitsministerium.

    • wer soll denn dagegen vorgehen?

      die justiz ist in der hand des regimes.

      sie wird systemkonform entscheiden.

      erst wenn dieses regime geschichte ist, kann ein nachfolgeregime rechtliche schritte gegen die vorgaenger und ihre handlanger ergreifen.

  • Die Stasi hat beim Zusammenbruch 1989 auch begonnen, die Akten zu schreddern und zu verbrennen.

    • Jep, und mit Hüber, als Mauerschützen, machen sie jetzt auch Ansagen, gegenüber Wählern der Polizei für die AFD, da kommt noch einiges auf uns zu. Leider kenne ich den Ausgang, und der wird vielen Wessis echt auf die Füße fallen, und das richtig böse. Der Ossi ist jetzt Gegener und nicht mehr Opfer, der Wessi muss es schmerzhaft lernen.

  • Ich hoffe das jeder Wähler in Deutschland sieht und erkennt was „ unsere Demokratie“ bedeutet.

    • Jedenfalls keine Demokratie und keinen Rechtsstaat mehr ! Nur noch ein Bademantel ist übriggeblieben !

    • Leider: „Das Denken ist allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt (wird) es erspart“ Urheber des Zitats unbekannt.

  • Da kann man der Dame nur raten, sich schnellstmöglich einen guten Anwalt zu nehmen, falls dies noch nicht geschehen.

    • wird ihr nix nützen, denn sie ist ja zugelassen worden, also ist ihr kein Nachteil entstanden. Sie war halt nur neugierig, was die andere Seite geschrieben hat, und jetzt schiebt man den Jocker hin und her. Erst wenn ihr ein Nachteil entstanden wäre, hätte sie klagen können, so wie die Eilanträge der anderen 3, denn der 4, so viel wie ich weiß, hat es noch nicht gemacht. Die wurden abgelehnt, also hier der Nachteil.

  • Es ist kaum mehr auszuhalten, was hier abgeht.
    Gibt es immer noch Leute, die nicht kapieren, in welche Richtung es geht?
    Deutschland wird abgewickelt.

    • Der Ossi hat es verstanden, denn er hat es bereits erlebt, der Wessi muss leider aus seinem Traum böse erwachen, aber seis drum, er wird es auch lernen.

  • „Gelöschte Daten zum Wahlausschluss: AfD-Kandidatin Jessica Schülke darf eigene Akte nicht sehen“

    Demokratie ist stets eine Demokratie der jeweils aktuell führenden politischen Kaste.
    Demokratie, so wie sie sich die Bürger vorstellen, gibt es nicht. Sie dient lediglich dazu den Bürgern einzulullen und ihnen zu suggerieren, dass sie ein Mitspracherecht haben – das funktioniert sehr gut, denn die Mehrheit glaubt das sogar (immer noch).

    • Das ist größtenteils absolut richtig.

      Allerdings schwingt in deinem Kommentar für mich ein gewisser Ton mit, der den Eindruck erweckt, als gäbe es tatsächlich eine Alternative. Die gibt es aber nicht.

      Man stelle sich nur einmal vor, das einfache Volk dürfte über gewisse, weitreichende Dinge bestimmen.

      Nein, danke.

    • mein reden !

      es bestimmt immer und ausschliesslich das jeweils regierende regime, welche gesetze gelten, und fuer wen.

      wer die macht hat, hat das sagen.

      dagegen gibts kein mittel, sofern das regime keines zur verfuegung stellt.

      und warum sollte es das zu seinem eigenen schaden tun?

    • https://rp-online.de/politik/deutschland/ataman-fordert-abstimmung-ueber-schutz-queerer-menschen_aid-152987007
      Geboren worden sei die 35-Jährige Kölnerin als Julia, wobei sie schon als Kind eher ein «Julian» gewesen sei, da sie männliche Hobbys und Freunde gehabt habe.
      Sie erklärt:
      «Schon im Alter von 4 Jahren wollte man mir nicht glauben, dass ich ein Mädchen bin. Und ich wurde gezwungen, meine Weiblichkeit zu zeigen.»
      https://transition-news.org/mann-frau-mann
      – die Funktion „Werkseinstellungen“
      https://www1.wdr.de/mediathek/video/nrw-video/koeln-transgender-detransition-102.html 3 Min.

  • Die Löschpflicht ist offenkundig verfassungswidrig. Sie zeigt aber, dass es sich sehr wohl um ein vorsätzliches Tun der Roten Landesregierung handelt. Hier soll zum einen AFD-Kandidaten das Passive Wahlrecht entzogen werden und zum anderen dies auch noch, unter Vernichtung von Akten/Beweismitteln verdunkelt werden. Und wer übliche Aufbewahrungsfristen kennt, der weiß, hier ist was Übles im Gange.

  • Es gibt Dokumentations- und Archivierungsvorschriften, die einer pauschalen oder vorzeitigen Löschungsanweisung entgegenstehen können – insbesondere dem aktuellen Niedersächsischen Archivgesetz (NArchG) und den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Aktenführung. Die geplante Änderung (Stand Mitte 2026) zielt genau darauf ab, eine Ausnahme zu schaffen, und ist noch nicht in Kraft.

    Auszüge :

    § 3 Abs. 1 NArchG (Anbietungspflicht): Die Behörden, Gerichte und sonstigen Stellen des Landes „haben sämtliches Schriftgut, dessen Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist oder das aus sonstigen Gründen ausgesondert werden soll, dem Landesarchiv … zur Übernahme anzubieten. … Spätestens 30 Jahre nach der letzten inhaltlichen Bearbeitung ist jegliches Schriftgut zur Übernahme anzubieten.“

    Ordnungsgemäße Aktenführung: Diese folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip und wird in niedersächsischen Regelungen (z. B. im Zusammenhang mit dem NDIG und der elektronischen Akte) betont.

  • Wer das ändern will, kann nur noch AfD wählen.

  • Ist doch einfach, jede Entscheidung ohne Akte ist nichtig.

  • Was hier passiert ist schlichtweg unglaublich, fürchterlich und muss bestraft werden.
    Bitte AFD.

  • Wie praktisch! Nun, als Richter dürfte man auf die Beweislast schauen: da ist nichts, was vorgetragen werden kann, da es ja gelöscht ist.
    Ist doch noch ein Rechtsstaat, oder?

  • Das Schweigen des ÖRR sagt eigentlich alles dazu!
    Wann folgen Anklagen gegen die SPD?

  • Keine Akteneinsicht in die pers Daten:

    Wie bei der Stasi

    • In der Tat. Ich durfte meine Akte auch erst nach dem Regimewechsel einsehen.

  • Das müsste, nach meinem Rechtsverständnis, eindeutig eine strafbare Löschung sein…
    Die entsprechende Ministerin ist unverzüglich dem Haftrichter zuzuführen.

    • Haftrichter? Das glauben Sie doch wohl selber nicht. Der fragt die höchstens noch, ob sie nichts zu Löschendes vergessen hat.

    • Die entsprechende Ministerin ist unverzüglich dem Haftrichter zuzuführen.
      ============================
      Eine völlig hirnverbrannte Ansicht.
      Im Raume steht hier allenfalls ein Vergehen und kein Schwerverbrechen.
      Erst (nach)denken, dann posten.

  • Handlanger drei Bedeutungen im Überblick
    Der Hilfsarbeiter (Beruf): Eine ungelernte Kraft, die einfache, meist körperliche Arbeiten ausführt und Facharbeiter unterstützt (z. B. auf Baustellen).

    Der Befehlsempfänger (Abwertend): Jemand, der für andere nur unbedeutende Unter Arbeiten erledigt und keine eigenen Entscheidungen treffen darf.

    Der Helfershelfer (Kriminell/Moralisch verwerflich): Eine Person, die sich ohne schlechtes Gewissen für die bösen oder illegalen Pläne eines anderen einspannen lässt (z. B. der Handlanger eines Gangsterbosses oder eines bösen Herrschers).
    Quelle Wikipedia

  • Demnächst darf der Verfassungsschutz auch Kommunikation verändern, und dann ist es möglich, dass der Verfassungsschutz auch Aussagen von Politikern abwandelt und postet. Dann wird das Ganze großartig, denn dann kann der Verfassungsschutz Aussagen erfinden und auf Grund dieser erfundenen Aussagen noch sicher feststellen, dass jemand nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht.

  • Die Absicht sich durch Zusammenschluss selbst zu legitimieren, und Gesetze zum Nachteil der Opposition zu verabschieden, ist prinzipiell nicht demokratisch. Dafür gibt es traurige berühmte Beispiele, die entsprechend juristisch gewürdigt wurden. Wie im Kleinen so im Großen.

  • Nach meinem Gefühl (bin kein Jurist) dürfte das Löschverhalten sich in den anstehenden Gerichtsverfahren als Bumerang herausstellen: wenn ihr die Daten löscht, um einen gerichtliche Überprüfung im nachhinein zu erschweren, dann ist das ein Zeichen für schlechtes Gewissen und spricht für die Unrechtmäßigkeit der Ablehnung von Wahlkandidaten.

  • Bundesrecht steht über Landesrecht. Wann zieht man Frau Behrens endlich zur Verantwortung?

  • Das was in Niedersachsen passiert ist in keinster Weise demokratisch. Es ist eine unverschämtheit. Ich hoffe, daß das Konsequenzen hat. Mal schauen, was die Gerichte dazu sagen.

  • In anderen Medien wird über dieser Betrug der SPD Ministerin nicht berichtet. Überhaupt nicht. Sagt viel aus über dieses Land.

  • Das heißt für mich
    wenn die Akte gelöscht ist
    ist der Fall abgeschlossen
    und durchrauschen darf bei der Bürgermeisterwahl antreten!

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